Die Banken Republik

Cum/Ex, Cum/Cum Seit rund zwei Jahrzehnten rauben Banken und ihre Komplizen, die Finanzämter in Europa und Deutschland im Rahmen sog. Cum/Ex-Deals aus.

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Schätzungsweise zwölf Milliarden Euro haben die Deals den Steuerzahler gekostet (Handelsblatt, 02.08.2017). Der Schaden von Cum/Ex und Cum/Cum liegt längst im hohen zweistelligen Milliarden Euro Bereich. Nach der ZEIT vom 18.10.2018 (Der Coup des Jahrhunderts) trifft es Deutschland besonders hart: „Laut einer Berechnung des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim sind den deutschen Finanzämtern zwischen 2001 und 2016 so mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen“. U.a. in seiner Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vom 26.11.2018 kommt Prof. Dr. Christoph Spengel allein bei Cum/Ex-Dividendenstripping zwischen 2005 und 2011 – also in nur sieben Jahren - auf mindestens 7,2 Mrd. Euro Schaden. Dazu hat er umfangreich „Aufzeichnungen der Clearstream Banking AG, die für die Dividendenregulierung in Deutschland zuständige Tochtergesellschaft der Deutschen Börse, ausgewertet“ (Christoph Spengel, Stellungnahme, 26.11.2018).

Anders als bei den normalen Raubzügen von Steuerpflichtigen gegen die Finanzämter, wo diese ihre Steuerschuld durch allerlei Rechentricks verkürzen und gar keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen, läuft es bei Cum/Ex-Deals so, dass sich die Beteiligten Steuern bescheinigen und erstatten lassen, die sie so gut wie nicht bezahlt haben. Der Trick funktioniert über eine Fiktion, dass es zu einem identischen Zeitpunkt einen bis mehrere Eigentümer am gleichen Wertpapier geben soll, für das einmal auf die ausgeschüttete Rendite (cum) Kapitalertragssteuer plus Soli abgeführt und aufgrund der Besonderheiten der zugrunde gelegten Konstruktion diese Steuer mehrfach - durch betrügerischen Antrag auf Rückerstattung - erstattet wird. Das klappt unter zwei Voraussetzungen: Zum einen bedarf es des Wunders gleichzeitigen Eigentums, das scheinbar über einen Verkauf mit Lieferversprechen hergestellt wird. Dabei geht das Eigentum angeblich durch den Akt des Kaufs mit Schließen des Kontraktes an den Käufer über, auch wenn der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Eigentümer des verkauften Wertpapier ist (Leerverkäufer). Dieser hat nun zwei Arbeitstage Zeit, die Aktie zu liefern. Die andere Bedingung besteht zwingend darin, dass die Steuerbescheinigung nicht durch den Wertpapier-Emittenten, die Aktiengesellschaft, sondern durch die depotführende Bank ausgestellt wird. Das heißt, die Abführung der Steuer auf die Dividende und ihre Bescheinigung finden in unterschiedlichen Sphären statt und so kann in den Tagen um den Hauptversammlungsbeschluss, der die Dividendenhöhe festlegt, auf der Basis eine physisch existenten Aktie mit Dividendenanspruch (Cum), das Eigentum durch vielfachen Leerverkauf an dieser Aktie scheinbar vervielfacht werden.Die Folge ist, dass das Finanzamt auf einmal gezahlte Steuern ein Vielfaches erstattet.

Jahrelang haben die Bundesfinanzminister diesem Treiben tatenlos zugeschaut. Im Dezember 2002 weist die Lobbyorganisation der Banken, der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in einem Schreiben an das Finanzministerium darauf hin, scheinbar um die gute Ordnung besorgt, dass es geschehen könne, dass eine Aktie zwei Eigentümer habe: einen wirtschaftlichen und einen juristischen. Ist das schon Irrsinn, so hat es doch Methode, denn mit der Einführung des absurden Gedankens einer Gesetzeslücke, bekommt das kriminelle Treiben zugleich den Anschein legaler Steuertricksereien. Der Bankenverband wird dann auch mit einem eigenen steuergesetzlichen Formulierungsvorschlag vorstellig, mit dem sich das Bundesministerium jahrelang noch nicht einmal vernünftig beschäftigt. Das alles fällt in die Amtszeit von Hans Eichel und Peer Steinbrück. Erst ab 2005 werden die Finanzbehörden der Länder in den Prozess einbezogen. D.h. drei Jahre lang haben Lobbyisten und ein desinteressiertes Bundesministerium allein im Kreis gesessen, ohne die Länder zu informieren. So macht Föderalismus natürlich Spaß. Im Februar 2006 geht dann ein Gesetzentwurf dem BdB mit der Bitte um Kommentierung zu. Erst danach soll der Entwurf an die Länder gehen. Im Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen fällt die Beamtin Ilona Knebel vom Glauben ab, als sie den vom BdB abgesegneten Entwurf zu Gesicht bekommt. Sie hält die Idee für absurd,einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nunmehr gesetzlich zu regeln, statt den Missbrauch einfach abzustellen. In dem Entwurf wurde sich fälschlich auf ein Urteil des BFH (Urteil vom 15.12.1999, I R 29/97, BStBl. II 2000,527) berufen, dass bei Geschäften über die Börse nach den einschlägigen Börsenusancen und den üblichen Abläufen, den Eigentumsübergang nach dem Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrages als gegeben ansah. Absichtsvoll wurde übersehen, dass dies nicht für außerbörsliche sog. OTC-Geschäfte Geltung beanspruchen kann.

Erst durch die Gesamtheit der Regularien, denen sich alle an der Börse zum Handel zugelassenen Akteure unterwerfen, sei sichergestellt, dass ein Erwerber einer Aktie, der den Vertrag über die Börse geschlossen habe, diese letztlich gegenständlich auch erhalte, ohne dass dies der Veräußerer der Aktie einseitig in irgendeiner Form verhindern könne. Aufgrund der bei OTC-Geschäften geltenden Vertragsfreiheit hinsichtlich Ausstattung, Handelsablauf und Zeitpunkt der Lieferung des Basiswertpapiers würde der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums allein aufgrund des schuldrechtlichen Vertrages aber zur wundersamen Aktienvermehrung mit dem einzigen Zweck des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten führen.

Mit ihrer Meinung bleibt Ilona Knebel zusammen mit Betriebsprüfer Stephan Rau aus Hessen ziemlich allein. 2007 regelt das Jahressteuergesetz in Bezug auf Cum/Ex im Wesentlichen, dass die Absurdität mehrfacher Steuererstattung etwas ganz Normales sei, dass es mit diesem Gesetz einzuhegen gilt. In völliger Negation der Abgabenordnung (AO), die in § 42 unmissverständlich regelt, dass mit Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden kann, bringt die Bundesregierung - Finanzminister ist Peer Steinbrück - das Gesetz in den Bundestag ein.

Als allgemeine Begründung führte die Bundesregierung an, dass diese Maßnahme der „Verringerung von Steuerausfällen“ diene, die „derzeit bei der Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Gewinnverteilungsbeschluss dadurch entstehen, dass Kapitalertragsteuer bescheinigt wird, die nicht abgeführt wurde. Es handelt sich in der Praxis meistens um sog. Leerverkäufe“. Mit der Gesetzesänderung sollten die durch diese Geschäfte hervorgerufenen Steuerausfälle explizit nicht verhindert werden, sondern die Bundesregierung sprach auch an einer weiteren Stelle ihrer Gesetzesbegründung lediglich von einer „Verringerung“. „Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen die negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen insoweit verringert werden, als das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut des Leerverkäufers zur Abführung von Kapitalertragsteuer verpflichtet wird“ (Drucksache 18/12700, Beschlussempfehlung und Bericht. Cum/Ex Untersuchungsausschuss Abschlussbericht,Sondervotum des Berichterstatters der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Abgeordneter Richard Pitterle).

Später wird dem Bundesfinanzminister Steinbrück ein Brief seines hessischen CDU-Kollegen Karlheinz Weimar zugehen. In ihm heißt es u.a.: „Eine denkbare Lösung sieht die Fachebene meines Ressorts nach wie vor in der Beseitigung des in diesem Zusammenhang aus Vereinfachungsgründen durch das Jahressteuergesetz 2007 fingierten doppelten Eigentums. Flankierend oder alternativ ist daran zu denken, die Erteilung der Steuerbescheinigung an den Entrichtungsnachweis zu knüpfen“ (Brf. vom 07.07.2009, vergl. Drucksache 18/12700, S.525).

Eigentlich ganz einfach. Hierzu hat die hessische Finanzverwaltung in einem Verfahren der Deka-Bank zu Erlangung von 53 Mill. EUR nicht gezahlten Steuern (Handelsblatt, 28.02.2019) im Rahmen der versuchten Rückerstattung in Sachen Cum/Ex vor dem hessischen Finanzgericht in Kassel – das übrigens von Seiten der Deka-Bank von der damaligen Chefsyndika und heutigen Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht Elisabeth Roegele initiiert wurde - präzise ausgeführt gehabt: „Aufgrund der bei OTC-Geschäften (außerbörsliche Vereinbarung/Anm. d. Verf.) geltenden Vertragsfreiheit hinsichtlich Ausstattung, Handelsablauf und Zeitpunkt der Lieferung des Basiswertpapiers würde der Übergang des wirtschaftlichen Eigentumes allein aufgrund des schuldrechtlichen Vertrages die Vervielfachung des wirtschaftlichen Eigentums ermöglichen. Dies sei aber mit den fundamentalen Grundsätzen des Zivilrechts nicht vereinbar, wonach zwingend nur eine Person Eigentümer sein könne. Demzufolge könne das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 S. 1 AO im Falle des Leerverkaufs erst dann übertragen werden, wenn der Leerverkäufer selbst wirtschaftlicher Eigentümer geworden sei“ (vergl. FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14).

2006/2007 ist also ein bemerkenswertes Datum in Bezug auf den größten Steuerskandal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Würde ähnliches in Ecuador geschehen sein, so wäre hier die konsensuale Einschätzung: Bananenrepublik. Jahrelang betrügen Verbrechersyndikate – u.a. die Banken - den Staat. Dann wird es einigen Weißkragen zu risikoreich, weil die betrügerische Absicht zu deutlich ist und sie beauftragen ihren Lobbyverband, das Problem zu lösen. So geschieht es. Die Bundesregierung und der Bundesverband deutscher Banken finden mit dem Jahressteuergesetz 2007 eine Lösung, die ab jetzt aus dem kriminellen Treiben - da wo Lücken verbleiben - einen sportiven Akt macht und das Treiben davor praktisch straffrei stellen, weil ja der Gesetzgeber selbst durch sein Handeln konstatiert hatte, dass es eine Lücke in der Abgabenordnung gab. Hierzu Professor Dr. Christoph Spengel in seiner Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vom 26.11.2018: „Die Ergebnisse der Ausschussarbeit (des Cum/Ex - Untersuchungsauschusses/Anm. d.Verf.) dokumentieren, dass das Nichtaufgreifen von Cum/Ex-Geschäften von einer bedenklichen Mischung aus einem Desinteresse der politischen Führungsebene, einer nicht vorhandenen Governance im Bundesfinanzministerium (BMF), Verquickungen des BMF mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) sowie fachlichen Fehleinschätzungen seitens des BMF herrührte. Trotz deutlicher Hinweise über Steuerausfälle im Milliardenbereich seit spätestens 2002 blieb die politische Führungsebene im BMF ein Jahrzehnt untätig“.

Nun liegen kriminelle Energie- und das entsprechende Treiben bei Cum/Ex-Deals offen zutage und bekamen erst mit dem Gesetzentwurf zum JStG 2007, der am 9. November 2006 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen wurde, einen legalen Anschein, weil in ihm nicht mehr zwingend nur eine Person Eigentümer eines Wertpapiers sein könne, sondern stattdessen kommt es zum fingierten doppelten Eigentum.

In der Folge werden Cum/Ex-Geschäfte mit Mehrfachanrechnung einmal gezahlter Kapitalertragsteuern bis 2011 von gut organisierten Ban(k)den durchgeführt. Die dabei gemeinsam und planvoll ein für alle, außer dem Staat, profitables Geschäft generieren, das auf der grotesken Annahme der Legalität der Cum/Ex - Geschäfte basierte, wie sie durch das Jahressteuergesetz 2007, dem Meisterstück des Bundesverband deutscher Banken in Verbindung mit willfährigen Bundesfinanzminister gelang.

Bis zur siebenfachen Anrechnung einer einmal gezahlten Steuer auf Dividendenerträge sollen Cum/Ex-Geschäfte abgelaufen sein. Das bedeutet, dass die am Ex-Tag oder am Folgetag belieferte junge Aktie ohne Dividendenanspruch sofort weiter veräußert worden ist, sobald der Zweck der Generierung einer nicht werthaltigen Steuerbescheinigung erreicht war. Am Grad der Professionalisierung der getarnten Geschäftsabläufe mit dem Ziel der maximalen Ausbeute zu Lasten der Staatskasse zeigt sich die Hemmungslosigkeit in der Ausplünderung des Staates. Die Gier der Cum/Ex - Geschäftemacher war unbegrenzt. Zeuge Michael Sell (Ministerialdirektor Michael Sell, Abteilungsleiter Steuern im BMF/Anm. d. Verf.) sprach in diesem Zusammenhang zu recht von organisierter Kriminalität: „Wenn man grundsätzlich - und ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist, dass Cum/Ex strafbar ist […] - ... das ist Organisierte Kriminalität mit einem sehr klaren Plan.., ganz klar die Kenntnis der einzelnen Abläufe, arbeitsteilig und das Ganze durch Teilung der Ergebnisse“(BT-Drcks. 18/12700, S. 507).

Im März 2009 meldete sich ein Whistleblower anonym bei Dr. Rolf Möhlenbrock vom Bundesfinanzministerium, der offenbar Teil oder Berater der Cum/Ex - Bande(n) war und teilt detailliert mit, dass durch Leerverkäufe von deutschen Aktien kurz vor dem Hauptversammlungstermin, der deutsche Fiskus allein 2009 bis zum Fünffachen der bei der Ausschüttung einbehaltenen Kapitalertragsteuer wieder erstatten müssen und spricht von einem potentiellen Schaden in Höhe von bis zu 12 Mrd. Euro, die vornehmlich ausländische Banken und Hedgefonds vereinnahmen werden, indem diese deutsche börsengehandelte Aktien an deutsche Anleger, bzw. zu diesem Zweck errichtete deutsche Investmentfonds mehrfach kurz vor dem HV-Termin leer verkaufen und die entsprechenden Aktien nach diesem Termin physisch liefern. „Die deutschen Aktien können sich die ausländischen Banken! Von anderen Marktteilnehmern nach dem HV-Termin entleihen, um sie an den deutschen Anleger/Fonds zu liefern. Der deutsche Anleger/Fonds wird die Aktien dann sofort wieder an ausländische Bank/Hedgefonds zurückliefern, so dass diese Transaktion mehrfach durchgeführt werden kann (Kaskadeneffekt)“ ( BT-Drcks. 18/12700, S. 461f.). Der Whistleblower beschrieb die Struktur der Geschäfte detailgenau und begründete den Run auf diese scheinbar risikolosen Geschäfte, mit den u.a. negativ realisierten Risiken im internationalen Finanzgeschäft, die jetzt aus den Investmentbankern eine hungrige Meute gemacht hätten,die sich nunmehr auf dieses Geschäft stürzen würden, um in denkommenden Jahren zu Multimillionären zu werden. Davon einige, die bereits nach Dubai gezogen sind, um dort einen Investmentfonds aufzusetzen und die Erträge auch noch steuerfrei verfügbar zu machen.

Der Untersuchungsausschuss konnte nicht herausfinden, ob es auf diese Mail jemals eine Antwort vom Bundesfinanzministerium gegeben hat. Auf jeden Fall sah sich das Ministerium veranlasst am 5. Mai 2009 mit einem Rundschreiben zu reagieren, dass eine Anrechnung sowie eine Erstattung der in der Steuerbescheinigung angeführten Kapitalertragsteuer nur erfolgen kann, wenn sie mit der Bescheinigung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträgers eingereicht wird, in der bestätigt wird, dass keine Erkenntnisse über Absprachen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den über den Dividendenstichtag vollzogenen Erwerb der Aktien im Sinne der Steuerbescheinigung sowie entsprechende Leerverkäufe vorliegen würden.

Es ist nicht bekannt, ob hierüber Cum/Ex-Kriminelle von ihrem schändlichen Tun abgehalten wurden und wenn ja, in welchem Umfang dies dann geschah. Bekannt ist hingegen, dass die Nicht-Steuer-zahlen-aber-erstatten-lassen-Party munter weiter lief.

Ein weiterer oder der gleiche Whistleblower schrieb am 15.11.2010unter dem Pseudonym „Jürgen Schmidt“an Klaus Poppenberg vom Bundesfinanzministerium und warnte davor, dass die Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung (vgl. Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 05.05.2009) die Geschäfte nicht unterbunden hätten. Zugleich bot er an, sehr detaillierte Information zur Verfügung stellen zu können. Also Informationen über die Aktienerwerbsstrategie selbst, über die verwendete Fondsvehikel, Wertpapierkennnummern, Fondsprospekte und über die in- und ausländische Beteiligten, wie Initiatoren, Asset Manager, Kapitalanlagegesellschaften, Fremdkapitalgeber und Investoren.

Diese Mail vom Informanten „Jürgen Schmidt“ wurde zuständigkeitshalber nach Hessen weitergeleitet, weil die von Schmidt benannten Initiatoren der Cum/Ex-Verbrechen alle im Bundesland Hessen tätig waren und von dort sämtliche in- und ausländische Beteiligten - Fondsverwalter, Asset Manager (Leerverkäufer), fremdfinanzierende Banken und Eigenkapitalvermittler und Vertriebspartner koordiniert hatten.

Von 2001 bis 2011 lagen die Cum-Ex Geschäfte in der fachlichen Verantwortung des Referatsleiters des Referats IV C 1 des Bundesfinanzministeriums Michael Gierlich. Informant „Schmidt“ warnte ausdrücklich davor hier Informationen von ihm weiterzuleiten, da die von ihm denunzierten Kreise zu einem Mitarbeiter des Referats besonders gute Beziehungen unterhielten. „Dem Untersuchungsausschuss ist es letztlich nicht gelungen, aufzuklären, ob es tatsächlich einen Mitarbeiter im Referat IV C 1 mit guten Kontakten zu Initiatoren von Cum/Ex-Geschäften gab und um wen es sich hierbei gehandelt haben soll. Arnold Ramackers zumindest stand über die Bankenverbände hinaus auch mit der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Kontakt, die im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften verschiedene Akteure auch vor Gericht vertrat“, schreibt Richard Pitterle in seinem Votum des UA Cum/Ex (Drcks. 18/12700, S. 431). Pitterle spielt hier auf den beurlaubten Finanzrichter und Einflussagenten der Banken Ramackers an, dem die diversen Lobbyorganisationen der Banken kollektiv ermöglichten, sich auch nach seiner Zeit als Referent des Referates IV C 1 im dortigen Umfeld zu betätigen. Ab Mitte 2008 ließ sich Ramackers ohne Bezüge beurlauben, um fortan „ehrenamtlich“ – unterbrochen von einer angestellten Tätigkeit für 3,5 Monate zum Ende des Jahres 2010 - für das BMF tätig zu sein. Bezahlt wurde der Spaß von vier Bankenlobbyorganisationen: dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), vom Sparkassenverband, vom Genossenschaftsverband und vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Zuvor hatte er sich von April 2004 bis zum 31. August 2008 vom Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, bei dem er als Richter am Finanzgericht Düsseldorf beschäftigt war, an das Referat von Michael Gierlich im Bundesfinanzministerium abordnen lassen, wo er sich bewährt hatte, indem er sich ablehnend zu Vorschlägen verhielt, die den Missbrauch von Cum/Ex-Geschäften zu beenden beabsichtigten (Vergl. BT Drucksache 18/12700 S.388) oder er verhinderte, dass erfolgreich Bedenken am Jahressteuergesetz 2007 hinterlegt wurden, wie es der hessische Steuerprüfer Rau in seiner Aussage ausgeführt hat (a.a.O. S.418).

Ein Wort noch zur Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die mit Beratung zu allen Themen des Finanzmarktes Geld verdienen, die bei Banken ebenso ein- und ausgehen, wie in Ministerien. Der Focus schrieb einmal (17.08.2009): „Steinbrücks Ministerium ließ die Gesetzentwürfe sowie die Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz – die Grundlage für die staatliche Stützung deutscher Banken mit bis zu 480 Milliarden Euro – komplett von Anwälten der Frankfurter Top-Kanzlei Freshfields ausarbeiten. Zu deren Mandanten gehören fast alle führenden Banken der Republik“.Der Focus schrieb das, weil die SPD den damaligen Wirtschaftsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg zuvor kritisiert hatte, weil dieser die Kanzlei Linklaters für die Arbeit an einem Gesetz zur Zwangsverwaltung maroder Banken hinzugezogen hatte. Zurück zu Freshfields, die natürlich beim Thema Cum/Ex prächtig mitverdient haben, indem sie den kriminellen Akteuren attestierten, dass ihr Tun die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Gelingen der Geschäfte aufweisen würde und ihr mehrfacher Griff in die Schatulle des Finanzamtes rechtens sei.2017 durchsuchte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bereits die Kanzlei, 2018 folgte die zweite Razzia und der Insolvenzverwalter von Maple, die wegen ihrer Cum/Ex-Deals insolvent wurde, klagt mittlerweile gegen Freshfields auf vorerst 95 Mill. EUR. Die nächste Bank, die das womöglich tun wird, könnte die Hamburger Warburg Bank sein, gegen die die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Rahmen einer von der Bafin angestrengten Sonderprüfung von Warburg durch Prüfungsgesellschaft Deloitte, gegen die sich Warburg heftig gewehrt hatte, stellen die Prüfer fest, dass Warburg massiv in Cum/Ex-Deals involviert war. Angeblich drohen der Bank Belastungen bis über 300 Millionen EUR plus aufgelaufener Zinsen. Das könnte die gesamten Eigenmittel der Bank aufzehren. Hamburg selbst hat alles getan, damit es nicht soweit kommt. Eine Korrektur des Steuerbescheides von 2010 wurde durch das Hamburgische Finanzamt solange verzögert, dass es fast zur Verjährung der Hauptforderung in Höhe von 43 Millionen EUR gekommen wäre. In letzter Minute gab es dann eine Anweisung aus dem Bundesfinanzministerium, so dass es nicht zur Verjährung gekommen ist. Auch bei Warburg kamen Steuergutachten von Freshfields Bruckhaus Deringer, die die Seriösität der kriminellen Aktivitäten bescheinigten. Die Deutsche Bank wurde von Warburg bereits verklagt (vergl. Die Zeit vom 16.01.2019, Das Ablenkungsmanöver), gut möglich, dass – schon um die Bilanz aufzuhübschen – demnächst gegen Freshfields geklagt wird.

Während man in Hamburg mit den lokalen Cum/Ex-Aktivisten harmonierte, lässt sich ebenso feststellen, dass das Bundesfinanzministerium nicht nur bevorzugt mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) kooperierte und diesen an der Gesetzesarbeit vor den Ländern beteiligte, sondern auch noch durch Einflussagenten der Bankenlobby gesteuert wurde. Damit gelang es, dass fast zwei Jahrzehnte der Staat um einen sehr hohen zweistelligen Milliardenbetrag betrogen werden konnte, weil Politik, Verwaltung und Bankenlobby an einem Strang zogen. Bis dann 2012 die recht eigentlich niemals vorhandene Gesetzeslücke geschlossen wurde und zwar durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Schlicht durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz. Dieses verlagerte ab 2012 die Steuerabzugsverpflichtung vom Emittenten auf die Depotbanken. So findet der Abzug und die Bescheinigung der Steuer an einer Stelle statt. Es kommt also nicht mehr zum Ausstellen von Steuerbescheinigungen, falls zuvor keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde.

Das wiederum beeinträchtigt aber nicht den organisierten Missbrauch durch Cum/Cum-Deals. Dieser findet weiter statt und kostet den deutsche Staat und seine Finanzämter Jahr für Jahr hohe Milliarden-EUR-Beträge. Das ist keine andere Geschichte, sondern betrifft die gleichen kriminellen Gestalten, wiebei Cum/Ex-Deals, nur dass der Staat hier nichtum Steuern betrogen wird, die er niemals erhalten hat, sondern er wird nur um Steuereinnahmen betrogen, auf die er einen Anspruch hätte (wir erinnern uns des § 42 Abgabenordnung, der in aller Schlichtheit festlegt, dass durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden kann).

In den Augen des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble „illegitim, aber nicht illegal“. Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der Finanzaufsicht Bafin und zuvor Chefsyndika der Deka-Bank, für die sie „als Bereichsleiterin Recht und Produktsteuern ... die juristische Sauberkeit der Cum-Ex-Geschäfte in der Dekabank zu beurteilen (hatte)“ (Handelsblatt, 28.02.2019), hat immer versucht, dieses anrüchige Treiben in den Bereich Cum/Cum zu verorten. „Dies ist die Logik, die Roegele schon zum Hessischen Finanzgericht trug. Die Dekabank habe gar nicht versucht, sich auf die Machart Cum-Ex eine doppelte Steuererstattung zu erschleichen. Stattdessen seien sogenannte Cum-Cum-Geschäfte vertraglich vereinbart gewesen“ (Handelsblatt, 07.03.2019; vergl. u.a. auch Drcks. 18/12700 S. 281). Das hat das Finanzgericht Kassel zwar nicht zu überzeugen vermocht, zeigt aber, wie sehr immer noch Cum/Cum in schäublisches Rosa getaucht erscheint. Irgendwie anrüchig aber nicht gesetzeswidrig. Das ist natürlich quatsch, denn Cum/Cum-Deals beruhen darauf, dass für ausländische Besitzer deutscher Aktienwerte zwar nur eine reduzierte Kapitalertragssteuer (im Falle von Doppelbesteuerungsabkommen) abgeführt werden muss, diese aber nicht verrechnet werden kann. Also unter keinen Umständen eine Rückerstattung zu erlangen ist, die ggf. ein deutscher Aktienbesitzer realisieren könnte, wenn er Bank oder Spezialfonds wäre. Also muss man rund um den Dividendenausschüttungstag die Aktie in das wirtschaftliche Eigentum eines Steuerinländers mit Verrechnungsmöglichkeiten auf Null Euro Kapitalertragssteuerlast durch Wertpapierleihe oder als Veräußerungs- und Rückerwerbsgeschäft bringen. Der wiederum zahlt dafür beispielsweise eine Leihgebühr, die den Aktieneigentümer besser stellt, als wenn er 15 Prozent KESt. auf den Dividendenertrag in Deutschland lassen müsste. Nach Schätzungen von Prof. Dr. Christoph Spengelzufolge beläuft sich der durch Cum/Cum-Geschäfte in Deutschland zwischen 2001 und 2016 entstandene Steuerschaden auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro, je nachdem, wie hoch die fällige Kapitalertragsteuer war“ (Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vom 26.11.2018/ Schätzung des durch Cum/Cum-Geschäfte entstandenen Steuerschadens vom 16.05.2017.

Jeffrey Pfeffer, der seit 40 Jahren an der Stanford Universität lehrt, hat der Wirtschaftswoche 2017 ein bemerkenswertes Interview gegeben (26.09.2017). Er sagte dort u.a.: „Menschen tolerieren Verhalten, dass sie normalerweise verurteilen würden, wenn es sie näher an den Erfolg bringt. Deshalb rekonstruieren wir das Verhalten der genialen Menschen mit schwierigem Charakter, von “brilliant jerks” wie Steve Jobs. Moral spielt dabei kaum eine Rolle. Aus Gründen, die auch ich nicht voll und ganz verstehe, kann man sich in unserer Gesellschaft fast alles erlauben, solange man nur reich und erfolgreich ist“ und auch: „Menschen schmieden Allianzen, sie nutzen andere, um ihre Agenda nach vorne zu bringen, sie intrigieren und koalieren wie zu Zeiten Machiavellis. Das sieht natürlich heute alles etwas anders aus, sie tragen andere Kleidung als damals und andere Insignien. Aber die grundlegenden Prinzipien der Macht sind im Kern die gleichen geblieben“.

So ist das wohl und was würde diese präzise Beobachtung wohl mehr unterstreichen, als die Personalie Jörg Kukies aus Bad Homburg, dem früheren Juso Chef von Rheinland Pfalz und damaligen Deutschlandchef bei der Investmentbank Goldman Sachs Europe SE, den sich Olaf Scholz vor einem Jahr als beamteten Staatssekretär ins Bundesfinanzministerium holte. Kukies arbeitete seit 2001 für die US-Investmentbank in London und Frankfurt, ist seit 2010 Partner und stand seit 2014 zusammen mit Wolfgang Finck an der Spitze von Goldman Sachs in Deutschland. Nun sorgt er für Olaf Scholz dafür, dass es zum Wunschprojekt der Bankenfusion zu „Deutsch Commerz“ von Deutscher – und Commerzbank kommt.

Wie schön. Sowohl Commerz- wie Deutsche Bank waren natürlich an Cum/Ex-Geschäften beteiligt und wohl auch Goldman Sachs, die 2016 auf Anfrage nach ihrer Beteiligung an Cum/Ex-Deals mitteilen ließ: „es seien keine Ermittlungen gegen Goldman Sachs bekannt“ (Handelsblatt, 28.01.2016).

Solange die Verhältnisse so bleiben, wie sie jetzt sind, braucht man sich da auch keine verschärften Hoffnungen machen, dass jemals ernsthaft gegen eine große Bank ermittelt wird. Goldman Sachs sitzt mit Jörg Kukies im Bundesfinanzministerium, die Cum/Ex-Mitverantwortliche der Deka-Bank Elisabeth Roegele an der Spitze der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin. Peer Steinbrück ist Senior Advisor der Ing-DiBa. Kurzum: alles wie immer. Ganz normales Geschäft.

In Hamburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Vergabe eines Teils des Stadtparks an einen Konzertveranstalter. Die Stadt wollte das Konzert, der Bezirk, dem die Verwaltung des öffentlichen Grüns obliegt auch und handelte mit dem Konzertveranstalter die Konditionen der Vergabe aus. Dabei wurde auch vereinbart, dass das Bezirksamt 100 Freikarten erhält (vergl. Vorsicht Steinschlag), die insbesondere an Mitarbeiter*innen vergeben wurden, die für das Gelingen der Großveranstaltung erhebliche Mehrarbeit leisten mussten. Gegen alle Mitarbeiter*innen - die von ihrem Dienstherrn Freikarten bekamen - wird oder wurde ermittelt. Entweder wegen Vorteilsnahme oder wegen Bestechung. Einige der Mitarbeiter*innen wurden bis zum Abschluss des Verfahrens, wegen der Schwere der Vorwürfe freigestellt

Auch wenn die Staatsanwaltschaften nicht gegen eineN Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Bundesfinanzministeriums in Sachen Cum Ex ermitteln, so gibt es doch hunderte von Verfahren gegen Finanzinstitute bzw. die Verantwortlichen dieser Institute. Die Einrichtung zur Kontrolle dieser Institute, insbesondere auch auf Zuverlässigkeit der dort verantwortlich handelnden Personen, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin ). Das Kreditwesengesetz, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch stellen umfangreiche Anforderungen an die Qualifikation eines Geschäftsleiters, die die BaFin im Merkblatt zu den Geschäftsleitern zusammengefasst hat. Unter II.2 heißt es dort u.a.: „Geschäftsleiter müssen zuverlässig sein. ... Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn persönliche Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigen, dass diese die sorgfältige und ordnungsgemäße Tätigkeit als Geschäftsleiter beeinträchtigen können. Berücksichtigt wird dabei das persönliche Verhalten sowie das Geschäftsgebaren des Geschäftsleiters hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte. Hier sind Verstöße gegen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände – insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Unternehmen stehen zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB sowohl innerhalb der deutschen als auch einer ausländischen Rechtsordnung von besonderer Relevanz. Unzuverlässigkeit setzt kein Verschulden voraus. Wenn entsprechende Umstände eintreten oder eingetreten sind, beurteilt die Bundesanstalt jeweils im Einzelfall, ob die Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit nicht oder nicht mehr vorhanden ist“ (Merkblatt zu den Geschäftsleitern, S. 20f.).

Die BaFin hat bislang nicht einen einzigen Geschäftsleiter wegen des dringenden Verdachts, es an der geforderte Zuverlässigkeit gemäß KWG, ZAG und KAGB fehlen zu lassen abberufen. „Das wäre verfrüht, meint die Behörde. „Da der gesamte Cum-Ex-Komplex bisher strafrechtlich noch nicht aufgearbeitet ist, ist die Hürde für ein Eingreifen besonders hoch“, äußerte eine Sprecherin der BaFin gegenüber dem Handelsblatt (Bafin-Vizin Roegele: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, 07.03.2019).

Pech für die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Hamburg-Nord, dass sie keine Bank sind und es nicht mit der BaFin zu tun haben.

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