Einfamilienhäuser verbieten!

Hamburg Wie der Spiegel ein angeblichen Verbotswunsch der Grünen gegenüber Einfamilienhäusern suggeriert und unter anderem die CDU diesen Quatsch kreativ weiterentwickelt

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Es ist schon einigermaßen erstaunlich, welche Kapriolen die Debatte um eine „Baupotentialfläche“ auszulösen vermag, wenn sie auf dem Hintergrund einer vom Spiegel in Gang gesetzten Imagination vom Verbot von Einfamilienhäusern durch grüne Apparatschiks geführt wird. Am 12. Februar dieses Jahres veröffentlichte das Magazin ein unspektakulären Interview mit Anton Hofreiter vom Fraktionsvorstand der grünen Bundestagsfaktion. Seine Dramatik erhielt es dann durch die Überschrift der Redaktion: „Wollen die Grünen Einfamilienhäuser verbieten, Herr Hofreiter?“

Natürlich wollen die Grünen das nicht. Weder in Nord, noch irgendwo im Rest der Republik.

Zunächst einmal muss man vielleicht feststellen, dass B-Pläne, die mehr Baumasse zulassen, in der Regel nicht als Verbot für die Erstellung als Grünfläche oder ähnliches besprochen werden. B-Pläne regeln, was gebaut werden darf. Das sich daraus auch ergibt, was nicht genehmigungsfähig ist, liegt in der Natur der Sache. Regelhaft werden B-Pläne, die nur den Bau eines Einfamilienhauses zulassen, als einschränkend für weitergehende Bebauungswünsche betrachtet. Das zeigt schon, dass man es mit einer absurden Debatte zu tun hat. Tatsächlich gibt es zwischen den politischen Parteien landauf- landab in diesen Fragen auch gar keinen grundsätzlichen Streit. Bestenfalls gibt es mal Uneinigkeit bei bestimmten B-Plänen. Mal sind es die, mal jene, die für stärkere, bzw. geringere Bebauung eintreten. Allen städtischen Politikern gemein ist die Erkenntnis, dass die Flächen knapper werden und deswegen mehr umbauter Raum auf dem Quadratmeter entstehen muss, als zu Zeiten eines relativ entspannten Wohnungsmarktes.

So wurde im Oktober 2019 in Hamburg-Nord in den Koalitionsvertrag von Grünen und SPD auch hineingeschrieben (S. 6), dass man fortan keine neuen Gebiete für den Einfamilienhausbau ausweisen wird. Wie ein Herpesvirus vor dem Ausbruch hat diese Vereinbarung offenbar darauf gelauert von den Qualitätsjournalisten des Spiegels 2021 ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

Nachdem das erfolgreich getan ward, sollte der Staffelstab des galoppierenden Wahnsinns an Dr. Ploß von der CDU weitergereicht werden. Um das Niveau nicht zu unterirdisch werden zu lassen, sei nur der Cicero vom 19. Februar 2021 zitiert, der Ploß einen Gastbeitrag spendierte: „Doch es geht bei der jüngsten Debatte um mehr als um Einfamilienhäuser: Der Angriff der Grünen auf dieses bürgerliche Lebensmodell ist letztlich ein weiterer Angriff auf unsere Freiheiten. Er sollte für alle bürgerlichen Politiker ein Warnschuss sein, sich nicht den Grünen anzubiedern und von einer schwarz-grünen Koalition zu träumen“.

Befinden wir uns jetzt bereits in den höheren Schichten politischer Narretei, weiß der Hamburger Landschafts- und Klimaschutzverband e.V. das noch zu toppen. Der HLKV hält sich gar nicht erst bei der Geschichte mit dem Generalangriff auf den steingewordenen Traum des Bürgers auf, sondern wendet sich einer Fläche in Langenhorn, mit dem schönen Namen Diekmoor zu. Am 21. Februar 2021 gab der Spiegel hierfür die Vorlage. Unter der Überschrift: „Debatte über Einfamilienhäuser - Grüner Bezirksamtsleiter umgeht Bürgerbegehren für Neubauviertel“ hieß es dort u.a.:

„Der Streit im Bezirk Hamburg-Nord über Einfamilienhäuser geht weiter. Nach SPIEGEL-Informationen hat der grüne Bezirksamtsleiter nun einen Weg gefunden, die Bürgerbeteiligung für ein Neubaugebiet zu umgehen.“ Und weiter heißt es: „»Der Bezirksamtsleiter entmachtet nun den eigenen Bezirk und hebelt Bürgerrechte aus. Dies hat es in der Geschichte des Bezirks noch nie gegeben und ist inakzeptabel«, sagt der CDU-Fraktionsvize in der Bezirksversammlung, Ekkehart Wersich, dem SPIEGEL“. Einen Tag später setzt hier der HLKV auf:

„Fassungslos macht vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass ein grüner Bezirksamtsleiter den Hamburger Senat auffordert, ein politisches Mittel einzusetzen, das seinen Ursprung in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hat. Offensichtlich ist diesem Mann jedes Mittel recht, eine legitime demokratische Beteiligung der Bürger zu verhindern. Bereits in normalen Zeiten wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang. In Zeiten der Corona-Pandemie stellt das beschriebene Vorgehen einen Skandal dar, werden doch de facto sämtliche Einflussmöglichkeiten der Bürger bewusst ausgehebelt. Mit Demokratie hat dies nichts mehr zu tun. Eher würde man ein solches Vorgehen in China oder Weißrussland erwarten. Einer Stadt wie Hamburg ist dieser Vorgang schlicht unwürdig“.

Damit auch der/die Letzte versteht, dass das Abendland in Gefahr ist, haut Michael Schütt, Vorstand des HLKV hinterher: „Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und das Vertrauen in demokratische Prozesse, stellen unabdingbare Grundlagen unserer Gesellschaft dar. Daher ist das Verhalten des Grünen Bezirksamtsleiters Werner-Boelz nicht tolerierbar. Das ist Hinterzimmerpolitik, die an ganz dunkle Zeiten der deutschen Geschichte erinnert.“

Wiederum einen Tag später, am 23. Februar, reicht die CDU einen Antrag für die Bezirksversammlung ein: „Per Drs. 21-2054 hat der Bezirksamtsleiter den Stadtentwicklungsausschuss am 18.02.2021 darüber informiert, dass der Senat mit Beschluss vom 16. Februar 2021 das Bezirksamt angewiesen habe, mit der Entwicklung der Wohnungsbaufläche Diekmoor (etwa 700 Wohneinheiten) schnellstmöglich zu beginnen. In der Sitzung hat der Bezirksamtsleiter erklärt, diese Anweisung vom Senat erbeten zu haben. Dies ist ein einmaliger Vorgang, mit dem Bürgerbeteiligung von vornherein unterlaufen wird. Petitum/Beschluss: Der Hauptausschuss möge für die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen: Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Anweisung zurücknimmt. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich“

Zusammenfassend darf festgestellt werden: das Zentrum der Desinformation ist der Spiegel, dem hier scheinbar fast jedes Mittel recht ist, um die Assoziation Grüne=Verbotspartei (Veggieday, Tempolimit, Fahrverbote in innerstädtischen Bereichen usw.) zu reaktivieren und die bürgerliche Basis dieser Partei nachhaltig zu verunsichern. Das dies gelungen ist, machen Debatten in den sozialen Medien wie Facebook deutlich, wo bekannte Sympathisanten der Grünen aus dem Bereich des Lokaljournalismus beispielsweise posteten: „Wenn es so ist wie der SPIEGEL schreibt und es scheint ja so zu seien, (bestellte Anweisung des Senates durch grünen Bezirksamtsleiter um Bürgerbegehren zu verhindern) ist diese Trickserei nicht akzeptabel und der Grünen unwürdig“.

Tatsächlich scheint dem grünen Bezirksamtsleiter kaum ein Vorwurf gemacht werden zu können. Doch der Reihe nach.

Zehn Jahre zurück

In der neunten Fortschreibung zur Konkretisierung der gesamtstädtischen Wohnungsbauziele, hat der Bezirk Nord das Bauflächenpotential für seinen Bezirk mit 7.250 Wohneinheiten (Wohnungen) definiert. Seit einem Jahrzehnt erarbeiten die Hamburger Bezirke seit 2012 jährlich ein Wohnungsbauprogramm. So auch der Bezirk Hamburg-Nord und seitdem steht das Diekmoor in Langenhorn mit einer Fläche von ca. 16 Hektar und geplanten 600-700 Einheiten im Geschosswohnungsbau in diesem Plan. Beabsichtig ist seit 2012, dass dort 60 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen soll. 30 Prozent Eigentumswohnungen und 70 Prozent Mietwohnung. Dabei sollen 20 Prozent der Vorhaben durch Baugemeinschaften realisiert werden. Jahr für Jahr lag das den Kommunalpolitikern in Nord, so auch Dr. Andreas Schott und Ekkehart Wersich (CDU) vor, auch dem Kommunalpolitiker Ploß, als dieser noch nicht Landesvorsitzender der CDU in Hamburg und Abgeordneter in Berlin war. Differenzen aber wurden weder von der CDU noch anderen Parteien in der Bezirksversammlung in Hamburg-Nord zu Protokoll gegeben.

Gehen wir zehn Jahre zurück. Hamburg will als wachsende Stadt den Wohnungsbau beschleunigen.

Bereits am 4. Juli 2011 hat der Hamburger Senat (Regierung) mit den Bezirksversammlungen und seinen eigenen Senatsdirektoren (Bezirksamtsleitern) den „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ und am 20. September 2011 das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und SAGA GWG geschlossen. Zugleich hat der Senat 2011 eine Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden geschaffen, der es obliegt, in konkreten Bebauungsplanverfahren inhaltliche, zeitliche und verfahrenstechnische Vorgaben zur Durchsetzung gesamtstädtischer Ziele vorzugeben. Alle sieben Bezirksamtsleiter:innen sind Mitglied ohne Stimmrecht in dieser Kommission. Was es mit dieser Kommission auf sich hat, kann man eine beantworteten Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft in der letzten Legislaturperiode entnehmen:

„Bei auftretenden Differenzen über geplante Wohnungsbauvorhaben kann die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau Entscheidungen treffen. Gegen bindende Senatsanweisungen oder bindende Anweisungen der für den Senat beschließenden Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau besteht keine Widerspruchsmöglichkeit. Nach dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau – Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau – sind die Bezirksamtsleitungen Teilnehmer der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Sie haben vor den jeweiligen Verfahrensschritten die Beteiligung der bezirklichen Gremien in geeigneter Weise sicherzustellen und tragen Sorge dafür, dass die durch die Bezirksversammlungen gefassten Entscheidungen Eingang in das Verfahren finden“ (Drucksache 21/7452 vom 17.01.2017).

Noch einmal geht es - diesmal mehr als 10 Jahre – in der Zeit zurück. Kurz vor der Jahrtausendwende regelt die Bürgerschaft mit dem Bauleitplanfeststellungsgesetz vom 30. November 1999), dass (§ 3 Absatz 1 Satz 1) Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich durch Rechtsverordnung des Senats festgestellt werden. In § 6 Abs. 1 Bauleitplanfeststellunggesetz wird der Senat ermächtigt seine Befugnis nach § 3 Abs. 1 auf die Bezirksämter weiter zu übertragen. Das hat dieser mit der Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung (8. August 2006) getan. Stimmt die Bezirksversammlung dem Bebauungsplanentwurf zu, so ist die Bezirksamtsleitung zur Feststellung des Bebauungsplans berufen; verweigert sie ihre Zustimmung, so fällt die Kompetenz an den Senat bzw. die Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz) zurück.

Zurück in die Gegenwart. Fünf Tage bevor der Spiegel schreibt: „Der grüne Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Michael Werner-Boelz, versucht bei einem Neubaugebiet, die Möglichkeit von Bürgerbegehren zu umgehen. Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten Drucksache des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksversammlung vor, die dem SPIEGEL vorliegt“, veröffentlicht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Pressemitteilung, in der Boelz selbst so zitiert wird: „Auf Grund der gesamtstädtischen Bedeutung dieses Wohnungsbauvorhabens habe ich den Senat um eine Weisung gebeten. Mir ist es wichtig, dass alle Beteiligten zu Verfahrensbeginn die Rahmenbedingungen kennen.“ Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt dort: „Der künftige Bebauungsplan Diekmoor ist deshalb von Bedeutung für die ganze Stadt.“

Der Kern der Weisung ist, dass das Verfahren, an dessen Ende wahrscheinlich ein B-Plan stehen wird, angefangen werden soll. Damit beginnt die Rahmenplanung und das schafft auch die Voraussetzungen für die Bürgerbeteiligung. Richtig ist allerdings, dass jeder Idee eines bezirklichen Bürgerbegehrens damit im Vorwege signalisiert wird, sie besser als Aktivität für ein Begehren auf Landesebene weiter zu verfolgen.

Wissen muss man auch, dass bereits 2012 das Bebauungsplanverfahren Langenhorn 73/Siedlung Wulffsgrund durch bezirkliches Bürgerbegehren versucht wurde zu stoppen. Der Bürgerentscheid vom 27. Oktober 2011 war sogar erfolgreich, bis der Senat am 1. März 2012 das Verfahren an sich zog und den B-Plan evozierte.

Zum Bebauungsplanverfahren Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42 sollte ebenfalls ein Bürgerbegehren stattfinden. Als das am 13. Februar 2013 angezeigt worden war, wies die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau das Bezirksamt zwei Wochen später an, „das eingeleitete Bebauungsplanverfahren …zügig und mit Priorität durchzuführen“. Das Bezirksamt Hamburg-Nord erklärte das Bürgerbegehren daraufhin für unzulässig.

Nun hat sich der Bezirksamtsleiter für Klarheit von Begin an entschieden. Natürlich hätte er auch warten können, bis es zur Anmeldung eines Bürgerbegehrens kommt. So aber weiß jedeR, dass hier vorrangig gesamtstädtische Interessen verfolgt werden. Nach den Erfahrungen im Bezirk wäre alles andere auch eher unverständlich gewesen und hätte später zu recht die Kritik provoziert, dass man hier absichtsvoll Bürger:innen ins Hamsterrad scheinpartizipativer Aktivitäten gejagt hat. Von Skandal, gar von Erinnerung an ganz dunkle Zeiten der deutschen Geschichte bleibt bei Betrachtung der Fakten nichts übrig. Nur wer macht sich schon die Mühe so eine Geschichte sachlich und unaufgeregt zu durchdringen?

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