Jude, raus bist Du!

Kuwait Airways am 17.11.wurde ein Urteil aus Frankfurt a.M. bekannt das beschämt. Die gleiche Geschichte hat in den USA eine andere Wendung genommen. Zu hoffen ist: demnächst auch hier.

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Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten hat im September 2015 ein Schreiben an die nationale Fluggesellschaft von Kuwait, Kuwait Airways, geschickt, in dem sie feststellten, dass das Unternehmen einen Passagier mit einem israelischen Pass rechtswidrig diskriminiert hatte, weil es sich weigerte, ihm ein Ticket New York-London zu verkaufen.

2013 hatte der israelischen Staatsbürger Eldad Gatt, nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, ein Ticket über Kuwait Airways online vom internationalen Flughafen John F. Kennedy (JFK) zum Flughafen London Heathrow (LHR) zu erwerben, sich bei dem U.S. Department of Transportation (DOT) beschwert und war zunächst abgewiesen worden.

Gatt wandte sich dann an das US-Berufungsgericht (United States Court of Appeals District of Columbia Circuit) für den District of Columbia Circuit in Washington mit einem Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung. Das führte dazu, dass 2015 (!) das Transportministerium seine Entscheidung nach erneuter Überprüfung revidierte.

Dabei führte es aus, dass Kuwait Airways Corporation (KAC) geltend machen würde, dass die Verweigerung der Beförderung von Eldad Gatt von JFK nach LHR vernünftig sei, da das kuwaitische Gesetz dem Beförderungsunternehmen verbiete, ein Ticket an einen israelischen Passinhaber zu verkaufen. KAC erläuterte, dass die vorgesehenen Strafen für die Verletzung des kuwaitischen Gesetzes die Inhaftierung mit Zwangsarbeit zusätzlich zu einer Geldbuße beinhalten würden.

Dies sei aber - so das Transportministerium - keine angemessene Rechtfertigung für die Verweigerung der Beförderung, da die Sanktionen, die angeblich das Verhalten von KAC erzwungen hätten, selbst Teil eines diskriminierenden gesetzlichen Systems sind. U.S. Department of Transportation könne aber keine Autorität von außerhalb anerkennen, die es einer Fluggesellschaft erlauben würde, einfach aufgrund von angedrohten Sanktionen, die nach dem ausländischen Gesetz verhängt werden könnten, zu diskriminieren und diese damit zu rechtfertigen, dass das diskriminierende Verhalten von dort erzwungen sein soll. Außerdem ginge es bei der vorliegenden Beschwerde um keine Reise in ein Land, in dem der Beschwerdeführer aufgrund der Gesetze dieses Landes nicht ausreisen darf. Es stünde außer Frage, dass eine Person mit einem gültigen israelischen Pass die USA verlassen und in das Vereinigte Königreich einreisen kann. Daher hält das DOT es für eine unangemessene Diskriminierung von KAC, den Transport von israelischen Staatsbürgern zwischen den USA und einem Drittland, wo ihre Pässe als gültige Reisedokumente anerkannt sind, zu verweigern.

Dieser letzte Teil, indem auch darauf abgehoben wird, dass es ja nicht zur Einreise nach Kuwait käme, war nun ggf. für die Richter In Frankfurt.M. willkommener Anlass, ihrerseits - so jedenfalls ist zu vermuten - genau auf diesen Umstand abzuheben.

Kuwait Airways argumentierte ja auch schon gegenüber dem U.S. Department of Transportation, dass keine Diskriminierung vorliege, weil es um die Staatsbürgerschaft und nicht um Geschlecht, Abstammung, Religion, Rasse oder Hautfarbe ginge und die Fluglinie Tickets an alle Menschen verkaufe, wenn sie einen Pass besitzen, der in Kuwait anerkannt werde.

In diesem Verfahren wurde von Seiten der Anwälte von Kuwait Airways schon in der ersten Verhandlung Anfang September darauf abgehoben, dass Israelis Kuwait nicht betreten dürften und zwar unabhängig davon, ob sie Muslime, Juden oder Christen wären. Insbesondere verwies der Anwalt darauf, dass die Gesetze von Kuwait auch für alle anderen Luftfahrtgesellschaften gelten würden und Israelis deswegen auch von anderen Gesellschaften nicht nach Kuwait geflogen würden. Nur wollte der Kläger auch nicht nach Kuwait, sondern nach Bangkok, aber der Flug sah einen Zwischenstopp in Kuwait vor. Insofern geht der Hinweis fehl, ebenso wie der auf andere Länder, deren Pässe in Kuwait nicht anerkannt werden. Insofern war auch die Erfüllung des Vertrages nicht „unmöglich“ wie die Anwälte meinten, sondern nur für die Kuwait Airways Corporation mit erheblichen Risiken verbunden.

Diese Risiken, die der Staat Kuwait seinen Bürgern auferlegt, sollen nun nach Meinung Frankfurter Richter Grund genug sein, dass man Abwägungen anstellen darf, bei dem es am Ende heißt: Jude, raus bist Du!

Das dabei - mit allerhand juristischer Rabulistik - aus dem Juden, ein Staatsbürger Israels wird, der ja auch Muslim sein könnte. ist völlig ohne Belang. Kein Mensch von einigermaßen Verstand wird daran zweifeln, dass die kuwaitische Gesetzgebung - um die es hier geht - im Kern antisemitisch ist. Das sie dabei muslimische Kollateralschäden billigend in Kauf nimmt, zeigt nur, dass das Gerede von muslimischer Solidarität im Zweifel reine Propaganda ist.

Bedauerlich ist allerdings, dass nun ein Frankfurter Gericht eine Tür geöffnet hat, die es ermöglicht, dass antijüdische Gesetze in Deutschland zumindest indirekt Geltung erlangen. Man muss nur die eigenen Bürger bedrohen, dann ist es scheinbar legitim und sogar legal, wenn man Juden diskriminiert, sofern diese einen israelischen Pass haben. Man möchte die Sache gar nicht weiter denken. Klar ist, dass sich nicht nur die Regierung von Kuwait aufgerufen fühlen dürfte, über Gesetzte nachzudenken, die den Verkehr mit Juden unter bestimmten Umständen unter Strafe stellen.

Wir sollten uns aufgerufen fühlen, unseren Repräsentanten in den Parlamenten ganz schnell mitzuteilen, dass wir überhaupt kein Verständnis dafür haben, dass es 2015 nicht auch in Deutschland hieß:

Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass das Transportsystem frei von Diskriminierung ist. Jede Fluggesellschaft, die in Deutschland operieren möchte, sollte wissen, dass wir keine Diskriminierung jeglicher Art bei uns tolerieren werden.

Nun aber, nach dem Frankfurter Urteil, sehen wir gar keine Möglichkeit mehr, hier länger Zurückhaltung zu üben. Der Kuwait Airways Corporation ist aufzuerlegen, jeden Pass zu akzeptieren, der in Deutschland akzeptiert wird. Sollte hiergegen verstoßen werden, so sind die Start- und Landrechte aufzuheben.

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