Merkwürdigkeiten rund ums Impfen in Hamburg

Knapper Corona-Impfstoff Muss der weg, oder gibt es da vielleicht den einen oder anderen Chefarm, in den das weggespritzt werden könnte?

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Aus Hamburg weiß man, dass innerhalb der Feuerwehr und DRK Impfungen an hierzu nicht berechtigten Personen stattgefunden haben. Da hiervon auch Ehefrauen und Kindern von Personen aus der Führungsebene betroffen waren, liegt nahe, dass diese Impfungen von langer Hand geplant wurden, oder aber das es zufällig diese Personen waren, auf die man zurückgreifen konnte, damit der übrig gebliebene Impfstoff nicht dem Verfall anheimgegeben werden musste.

Man weiß es nicht so genau. Aufschlussreich könnte sein, wenn einmal abgefragt würde, in welchen Einrichtungen sich ebenfalls solche spontanen Überschüsse ergeben haben und wie dort mit den schnell unbrauchbar werdenden Impfdosen umgegangen wurde? Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Einzelfälle gar keine waren und Personen für den Fall zufälliger oder weniger zufälliger Überschüsse auf Abruf schon bereitstanden, dann drängt sich ein anderer Verdacht auf.

Eines jedenfalls ist völlig klar, neben zahlreichen Impfgegner:innen, gibt es auch zahlreiche, zahlungswillige- und fähige Personen, denen eine Impfung einiges wert wäre. In den USA berichtete beispielsweise Variety am 26. Januar unter der Überschrift: „Hollywood Elite in COVID-19 Vaccine Scramble: ‘It’s the Hunger Games Out There’“, dass Dr. Robert Huizenga aus Beverly Hills Variety gegenüber bestätigt hat, dass ihnen über 10.000 US-Dollar für irreguläre Impfungen angeboten wurden. Damit hat man dann auch einen ungefähren Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit solcher Impfungen in Hamburg, wenn diese nicht der Not und damit der Abwägung zwischen Verfall und außerplanmäßiger Nutzung geschuldet gewesen sein sollten. Hoffen wir mal, dass es so war, wenngleich der Glaube daran nicht wirklich aufkommen mag. Scheinbar hat die Anweisung (der Auftrag) der Behörde ja zugelassen, dass vor Ort und mithin von den Hierarchiehöchsten entschieden werden konnte, was mit Impfdosen passiert, die übrig blieben, nachdem alle Berechtigten geimpft worden waren. Ganz unabhängig davon, wie es zu dem Überschuss kam, leuchtet doch ein, dass so etwas im Vorwege geregelt sein muss, um nicht Begehrlichkeiten zu wecken. So wie es aussieht, hat die Sozialbehörde in Hamburg nicht geregelt, dass Impfdosen, die zu verfallen drohen, an Krankenhäuser fürs medizinischen Personal oder Schwerstkranke zu liefern sind.

Befremdlich, aber nicht erstaunlich, denn in Hamburg wird das Impfzentrum in den Messehallen zwar formal von der Kassenärztlichen Vereinigung, tatsächlich aber von alanta health group GmbH betrieben, wie man es u.a. einer Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 14.01.21 (Drucksache 22/2847 beantwortet am 22.01.21) entnehmen kann. PANORAMA berichtete am 26.01.2021 darüber. Die Firma, die in ihrem Jahresabschluss 2018 (vom 16.04.2019) immerhin knapp 14 Mio. (13.961.559,27) EUR Jahresgewinn nach Steuern aufweist, steht im Verdacht der Beteiligung am bandenmäßigen Betrug und der Bestechung im Gesundheitswesen. Gegen zwei ihrer drei Geschäftsführer wird deswegen „seit mehr als einem Jahr ermittelt“ (Panorama, 26.01.). Schon 2019 berichtete Die Zeit umfassend über das Geschäftsgebahren der Firma. Die Sozialbehörde fand es richtig, der Kassenärztlichen Vereinigung einen Auftrag zu erteilen, den diese nicht selbst umsetzen konnte. Nun gibt es zwar 143 Seiten, davon 43 Seiten Vergaberichtlinie in Hamburg, die die öffentliche Auftragsvergabe regeln, aber diese Vorschriften gelten ggf. nicht einmal für die Beauftragte. Die Behörde findet das auch richtig:

In Anbetracht der hohen Komplexität der zu planenden Abläufe, der großen Dringlichkeit und des hohen Zeitdruckes war es der KVHH freigestellt, zur Aufgabenerfüllung auch weitere Dienstleister einzubinden. Hinsichtlich des Gesamterfüllungsstandes steht die KVHH in einem regelmäßigen Austausch mit der zuständigen Behörde. Dieser umfasst Absprachen über grundsätzliche Abläufe und Verfahren, nicht jedoch Einzelfallentscheidungen, etwa über die Einbindung von Subdienstleistern

(aus: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik s.o.).

Subdienstleister ist gut. Der gesamte Betrieb wird durch Subdienstleister operativ gemanagt und umgesetzt. Die Kassenärztliche Vereinigung ist faktisch nur für die Abrechnung des Auftrages mit der Stadt zuständig und somit läuft die gesamte Vergaberichtlinie ins Leere. Das ist aber der Sozialbehörde egal, denn Not kennt kein Gebot, bzw. der großen Dringlichkeit und des hohen Zeitdruckes wegen soll die Einhaltung von Regeln, die die Stadt selbst für sich aufgestellt hat kein Hindernis darstellen. Man fragt sich, was die Stadt für einen Eindruck von Hamburgern Unternehmen haben muss, wenn sie deren Geeignetheit nach dem eigenen Regelwerk als Voraussetzung für die Beauftragung für ein Hindernis hält. Das jedenfalls muss so sein, denn ansonsten hätte die Stadt Hamburg in ihren Vergabebescheid nur hineinschreiben müssen: Subauftragnehmer müssen zwingend den Kriterien der Geeignetheit laut Hamburger Vergaberichtlinie (HmbVgRL) genügen. Laut dieser ist sie „eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Sie macht den Vergabestellen der FHH zwingende Vorgaben und ersetzt u.a. die frühere Beschaffungsordnung (BO) der FHH“ (HmbVgRL Stand: August 2020, Seite 3). Da die Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, also freihändig vergeben worden sind, hätte also zumindest sichergestellt werden müssen, dass die Geeignetheit aller beteiligter Unternehmen zwingende Voraussetzung der Vergabe ist und ansonsten die Beauftragung widerrufen werden kann.

Auch die Leitstelle Mobiles Impfen wurde nach dem gleichen Design, also ohne Wettbewerb vergeben und so ist anzunehmen, dass auch hier dem/der Generalauftragnehmer:in überlassen wurde, wie sie den Auftrag umsetzt. Nun leuchtet ja durchaus ein, dass schnellem Handeln ggf. gegenüber der Beachtung jeder kleinen Vorschrift der Vorrang zu geben ist. Geltung kann das aber nur gegenüber Vorschriften, die den Maßnahmeerfolg behindern beanspruchen. Hier ist es gerade anders herum. Firmen, den vorgeworfen wird bandenmäßig beim Verkauf von hochpreisigen Krebsmedikamenten, sog. Zytostatika betrogen zu haben, sind beim Aufbau und Betrieb des Impfzentrums beteiligt (Panorama 26.01.). Chefs und deren Familienmitglieder bei Pflegeeinrichtungen stehen im Verdacht unzulässiger Weise geimpft worden zu sein. Das alles trägt nicht dazu bei, das vorhandene Vertrauen des größten Teils der Bevölkerung in die gute Handhabung der Pandemie zu stabilisieren. Im Gegenteil. Hier wird Vertrauen verspielt.

Im besten Fall ist es nur Unvermögen und Überfordert sein, im schlechteren Fall handelt es sich um gezielte und bewusste Handlungen zum Nachteil der Stadt. Was es auch war, gutes Regieren und solides Verwaltungshandeln war es nicht. Das Mindeste ist jetzt die vollständige Aufklärung der Umstände bei den Impfungen in Einrichtungen der Pflege und wieso Aufträge als Persilscheine für die notwendige Vergabe von Subaufträgen ausgestellt wurden. Man darf gespannt sein, was dabei noch so alles seinen Weg ans Licht der Öffentlichkeit finden wird.

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