Geld ohne Wiederkehr

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Trügerische Ruhe waltet über dem Schlossgrund..... das Baugrundstück für das pompöse Traumschloss der vergreisenden Republik liegt im Spannungsfeld fiskalischer Verwerfungen: „Schlossbau mit Hindernissen“ überschreibt der Berliner Tagesspiegel einen Artikel von Ralf Schönball am 28.02.2012:

Kurz vor Beginn der vorbereitenden Arbeiten für den Bau des Schlosses in Mitte hält ein Grundstücksstreit zwischen Bund und Land das Großprojekt auf. Berlin hat bis heute nicht den 16 000 Quadratmeter großen landeseigenen Teil des Baugrundstückes an die bundeseigene Stiftung Berliner Schloss Humboldt-Forum übertragen. Dies wäre aber zur Errichtung des Kulturbaus erforderlich. Die Stiftung wiederum kann deshalb nicht mit den Arbeiten beginnen, weil es dem Bund gesetzlich untersagt ist, Flächen zu bebauen, die nicht republikeigen sind. (Ralf Schönball im „Tagesspiegel“).

Streitpunkt ist die Grunderwerbsteuer, die mit 4,5 Prozent des Grundstückswerts festzusetzen ist: bei 16.000 Quadratmetern zum Preis von geschätzten zwei- bis zweieinhalbtausend Euro pro Quadratmeter also ein Betrag zwischen anderthalb und zwei Millionen Euro, der von der bundeseigenen Stiftung aufzubringen ist, weil sie vom Land Berlin mit einem Grundstücksteil beschenkt wird....

Das ist neu auf dem Schlossgrund: die Steuereintreiber der Republik und des Landes kassieren einander gegenseitig ab.... wenn die Stiftung die geforderte Grunderwerbsteuer zahlt, muss sie auf eingetriebene Steuergelder oder auf Spenden zurückgreifen, die ja in der Regel eine Steuerreduzierungen bei den Spendern bewirkt haben. Der Bund hat die Stiftung bei Errichtung bereits großzügig mit Bundesmitteln ausgestattet.... ratet nur, wo die Mittel herkommen.

Übrigens wäre die Grunderwerbsteuer am niedrigsten, wenn das Areal endlich zur Grünfläche umgewidmet würde:

Denn der Wert des Grundstückes hängt davon ab, wie es genutzt werden kann. Und da will sich das Land Berlin gut informierten Kreisen zufolge durch eine Eintragung ins Grundbuch zusichern lassen, dass Humboldt-Universität sowie Zentral- und Landesbibliothek ein Nutzungsrecht erhalten. Dass die beiden Kultureinrichtungen ins Schloss einziehen, ist fest vereinbart. Durch die Eintragung ins Grundbuch wird diese Vereinbarung aber auf alle Zeiten in Stein gemeißelt. Die Kehrseite der Medaille: Das erhöht den Wert des Grundstückes – und der Berliner Fiskus kann einen höheren Steuerbescheid versenden als etwa bei der Schenkung von Straßenland. (Ralf Schönball im „Tagesspiegel“).

Das Berliner Schloss wird das Ende der Einheit besiegeln.



Hier der ganze Artikel...


Hier endet der 273. Eintrag: Dieser Blog mischt Fiktion und Realität. Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind zufällig und in der historischen Überlieferung nicht verbürgt. Ich bin nur der Navigator, mein Name sei NEMO:

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archinaut

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