10.000 € vom anderen Deutschland für Opfer

Kunduz-Massaker Der Verantwortliche für den Tod am Kunduz-Fluss wurde nicht bestraft, sondern befördert. Eine Schadensersatzklage Hinterbliebener scheiterte. Jürgen Todenhöfer half

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Margot Käßmanns Einschätzung "Nichts ist gut in Afghanistan" gilt nach wie vor. Sie erinnern sich an den im September 2009 vom deutschen Bundeswehroberst Georg Klein befohlenen Luftschlag bei Kunduz auf zwei von Taliban entführte Armeetanklaster? Als Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) hatte Klein den Luftschlag auf die auf einer Sandbank im Kunduz-Fluss festgefahrenen Tankfahrzeuge befohlen. Obwohl US-amerikanische Flieger, die die Stelle überflogen und auch Bilder davon sendeten, darauf hinwiesen, dass sich Zivilisten dort befanen, die Benzin aus den Tankfahrzeugen abzapften. Die US-Flieger, sonst nicht gerade für besondere Zimperlichkeit bekannt, fragten bei Kleins Team ausdrücklich an, ob sie die Stelle im Tiefflug überqueren sollten, um die Menschen zu warnen respektive zu vertreiben. Dies lehnte Oberst Klein jedoch ab und bestand auf Bombardierung. Dabei kamen 137 Zivilisten ums Leben. Darunter Kinder

Gegen Klein wurden von der Bundesanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen möglichen Verstoßes gegen das humanitäre Völkerrecht geführt. Sie wurden eingestellt. Wie auch das ebenfalls gegen Klein angestrengtes Disziplinarverfahren.

Kurz vor Weihnachten: Deutsches Gericht lehnt Schadensersatz ab

Vor dem Landgericht Bonn klagten Hinterbliebene der am Kunduz-Fluss Getöteten auf Schadensersatz. Jürgen Todenhöfer hat sich sehr intensiv mit dem Fall beschäftigt. Auf Facebook notierte Todenhöfer am 5. Januar diesen Jahres: "Geklagt hatten der 42-jährige afghanische Bauer Abdul Hannan und die 38-jährige Witwe Qureisha. Abdul Hannan hatte bei dem von Oberst Klein befohlenen Bombardement zwei Kinder und einen Neffen verloren, Qureisha ihren Mann. Sie ist mittellos und muss ihre sechs Kinder jetzt alleine durchbringen. (...) Ich kenne die Geschichte Abdul Hannans ziemlich genau. Ich hatte sie monatelang recherchiert und in meinem Buch "Du sollst nicht töten" ausführlich geschildert. Ich fühle mich Abdul Hannan persönlich verbunden. Sein Schicksal und das Qureishas sind symbolisch für das Leid unzähliger Afghanen.
Und leider auch für das bürokratische Versagen unseres Staates bei der Bewältigung der Tragödie von Kunduz."

Kurz vor Weihnachten hat das deutsche Gericht die Schadensersatzklagen der Hinterbliebenen des "Massakers von Kunduz" (Todenhöfer) abgewiesen. Sein Argument: Oberst Klein habe nicht gegen seine "Amtspflichten" verstoßen. Obzwar Klein Aussagen von Vorgesetzten zufolge gelogen hatte! "Feindberührung", wie von Klein zur Begründung ins Feld geführt, hatte nicht bestanden. Insofern war das mörderische Bombardement nicht gerechtfertigt.

Die Gerichtsentscheidung ist die eine Sache. Über das bisherige Handeln der Bundesregierung in dem Fall und erst recht die Reaktion auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens kann man nur mit dem Kopf schütteln. Jürgen Todenhöfer beklagt: "Bis heute hat kein Mitglied der deutschen Bundesregierung die Opferfamilien von Kunduz besucht oder sich bei ihnen entschuldigt. Die in bitterer Not lebenden Familien haben lediglich 3.600 Euro erhalten. Bei Abdul Hanan waren das 1.200 Euro pro ermordetem, verkohltem Kind." Empörend! Bitter für die Zurückgebliebenen.

Statt Bestrafung Beförderung - Kann Georg Klein noch ruhig schlafen?

Wie entsetzt müssen die Hinterbliebenen der im September 2009 am Kunduz-Fluss ermordeten Menschen erst gewesen sein, als sie erfuhren, dass Oberst Klein inzwischen zum Brigadegeneral befödert worden war? "Wäre er auch zum General befördert worden, wenn er versehentlich 137 deutsche Zivilisten zu Tode gebombt hätte?" fragt Jürgen Todenhöfer und schreibt dem nunmehrigen Brigadegeneral ins Stammbuch: "Wenn Klein ein Mann von Charakter wäre, hätte er die Beförderung abgelehnt. Doch Charakter scheint Glücksache zu sein." Und ich frage: Kann Georg Klein eigentlich noch ruhig schlafen?

Die Bunderegierung hätte nach geeigneten Möglichkeiten Ausschau halten können, den Hinterbliebenen zu helfen

Wie schon notiert: Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist die eine Sache. Aber hätten es dann nicht der normale Menschenverstand und der Anstand erfordert, dass die Bundesregierung wenigstens nach geeigneten Möglichkeiten Ausschau gehalten hätte, den Hinterbliebenen zu helfen? Die Menschen in Afghanistan registrieren nämlich sehr genau, wie mit diesem Fall von deutscher Seite umgegangen wird. Aber höchstwahrscheinlich haben kühl denkende Bürokraten, Juristen und Regierungsbeamte nur sorgsam darauf geachtet, dass bloß nichts unternommen wird, dass nach einem Schuldbekenntnis Deutschlands riechen könnte. Empörend!

10.000 Euro für Decken und Heizmittel

Immerhin hat Jürgen Todenhöfer gehandelt. Kurz vor Weihnachen hat er den in Frage stehenden afghanischen Familien aus seiner "eigenen Tasche 10.000 Euro überwiesen". Bestimmt ist diese Summer für "Decken und Heizmittel". Die Verteilung von Brennholz soll in diesen Tagen beginnen. Todenhöfer habe damit zeigen wollen, "dass die Bunderegierung mit ihrer harten Haltung nicht im Namen aller Deutschen handelt." Ein direkte und persönliche Überweisung wollten Adbul Hanan und Qureisha - "als demonstrative Geste für zwei Symbolfiguren Afghanistans" (Todenhöfer) - nicht. Stattdessen baten sie mit dem Geld Heizmittel für alle Opferfamilien zu kaufen. Jürgen Todenhöfer zu dieser Entscheidung: "Was für tolle Menschen!"

Verteidigungsministerium blieb gewehrlaufkalt

Gerne würde man auch der Bundesregierung Lob für entsprechende Gesten gegenüber den Hinterbliebenen zollen. Doch in den zuständigen Ministerien hausen anscheinend nur trockene, seelenlose, aufs Funktionieren im Regierungsgetriebe programmierte Beamtenkörper in sachlich kühl gehaltenen Bürokratenstuben. Dem zu dieser Zeit noch amtierenden Verteidigungsminister de Maizière schickte Todenhöfer laut Facebook-Eintrag sein Buch "Du sollst nicht töten". Und zwar ausdrücklich mit "der Bitte, die Schicksale der Opfer von Kunduz einmal in Ruhe zu studieren und seine Haltung zu überdenken". Dort blieb man hart und kalt wie stählerne Gewehrläufe für gewöhnlich sind: Das Verteidigungsministerium hat die Annahme des per Kurier übersandten Buches verweigert, vermeldet Jürgen Todenhöfer und schließt folgendermaßen: "Wie erbärmlich!" Menschlichkeit Fehlanzeige. Traurig. Ich empöre mich! Frau von der Leyen, übernehmen Sie! Ich fürchte allerdings auch von der Chefin des Bendler-Blocks ist da nicht viel zu erwarten. Oder hat jemand irgendwann einmal verspürt, dass diese Frau - im Fernsehen an einen eiskalten Engel gemahend - sonderliche Herzenswärme verströmte?

"Nichts ist gut in Afghanistan"

Ich trete dann mal empört weg. So geht man nicht mit Menschen um. Erst recht nicht mit Mordopfern. Die Nicht-Reaktion der Bundesregierung ist mehr als ein Armutszeugnis. Nicht in meinem Namen!

"Nichts ist gut in Afghanistan." Was wurde Margot Käßmann damals verbal verdroschen für diesen Satz. Aber er stimmt heute um so schlimmer. Erst recht, was den hier behandelten Fall angebelant. Jürgen Todenhöfer hat immerhin gezeigt: Es gibt noch ein anderes Deutschland neben dem offiziellen ...

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

asansörpress35

Politischer Mensch, der seit der Schulzeit getrieben ist, schreibend dem Sinn des Lebens auf die Spur zu kommen.

asansörpress35

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden