Doku-Buch zu Whistleblower-Enthüllungen

Whistleblowing Die Krebsmedikamenten-Panscherei in Bottrop ist ein Riesenskandal. Er kam durch mutige Whistleblower ans Licht. Illegale Waffengeschäfte in der Türkei ebenso

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Am 21. Juni 2018 fand in Berlin eine Pressekonferenz zur Vorstellung des Doku-Buches zur Verleihung des Whistleblower-Preises 2017 (dazu mein Bericht) statt. Leider konnte ich die Pressekonferenz wegen anderer Verpflichtungen nicht besuchen. Lesen Sie, werte LeserInnen, anstelle eines eigenen Berichts zunächst die Stellungnahme des Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V.

In Bälde werde ich an dieser Stelle eine Besprechung des Doku-Buches veröffentlichen.

Die VDW veröffentlicht ihre Stellungnahme anlässlich der Publikation des Doku-Buchs „Whistleblower Enthüllungen zu Krebsmittel Panschereien und illegalen Waffengeschäften“

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 21. Juni 2018

Bottroper Apotheken Fall: Ein bundesweiter Risiko-Management Ansatz ist notwendig

„Bottroper Apotheken-Fall: Ein bundesweiter Risiko-Management-Ansatz ist notwendig

Der Bottroper Apotheken-Fall signalisiert ein Versagen der Apothekenaufsicht, aus dem systematisch Lehren zu ziehen sind. Dies ist Gegenstand der Stellungnahme des Vorstands der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler VDW (e.V.). Er vertritt die Auffassung, dass für den Prozess der Erarbeitung angemessener Konsequenzen eine Risiko-Management-Perspektive eingenommen werden muss.

Basis dafür muss eine vorrechtliche Kooperation der drei involvierten Institutionen sein: der arzneimittelrechtlichen Apothekenaufsicht auf Länderebene, allerdings bundesweit koordiniert, der Apothekenkammern und der Krankenkassen.

Die VDW folgt nicht der Auffassung, dass es sich bei dem Bottroper Fall um einen Einzelfall mit hoher krimineller Energie gehandelt hat. Seine Wiederholung ist nicht unwahrscheinlich. Vorsorge dagegen ist möglich und notwendig.

Vorgeschlagen wird ein Lernprozess mit den folgenden Schritten: 1. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt eine Aufarbeitung bereit, die sicherstellt, dass die Lehren nicht allein auf der verkürzten Basis dessen gezogen werden, was strafrechtlich ermittelt

wurde. 2. Die Gesundheitsministerkonferenz veranlasst eine Aufarbeitung der länderweit unterschiedlichen Formen der Apothekenaufsicht und welche Konsequenzen jeweils bereits gezogen wurden. 3. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt eine Experten-Kommission ein, in der die Apothekenaufsicht auf Länderebene, die Apotheker-Standesorganisationen und die Krankenkassen vertreten sind. Aufgabe der Kommission ist es, aus der Risiko-Management Perspektive ein Konzept für die Gewährleistung der Sicherheit von Krebsmedikamenten zu erarbeiten. Daraus werden Konsequenzen für die Aufgaben der drei Säulen Apothekenüberwachung, Apotheken-Standesrecht sowie Krankenkassen-Aufsicht abgeleitet. 4. Bund und Länder bilden eine gemeinsame Kommission. Sie klärt, in welchen Bereichen die historisch überkommene Aufgabenteilung nicht korrekt gemanagt wird. Zum anderen soll sie einen Verfahrensvorschlag vorlegen, der den rechtlichen Änderungsbedarf für die identifizierten Bereiche formuliert.“

Quelle: VDW e.V.

Konsequenzen zur Produktsicherheit im Apothekensystem aus dem Bottroper Apotheken-Fall

Ein Vorschlag des VDW-Vorstands zur systematischen Vorgehensweise nach Abschluss des Strafverfahrens

„1. Der Anlass

In Bottrop ist der Fall einer spezialisierten Apotheke, die Krebsmedikamente (Zytostatika) zubereitete und vertrieb, ans Licht der Öffentlichkeit gebracht worden. Strafrechtlich zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, ca. 60. 000 Krebsarzneien mit zu wenig oder ohne Wirkstoff hergestellt und vertrieben zu haben. Träfe dieser Vorwurf zu, so wäre eine Vielzahl von Schwererkrankten gefährdet bzw. auch geschädigt worden. Die Krankenkassen wären um 56 Millionen Euro betrogen worden, da sie in dieser Höhe Leistungen bezahlt haben, die nicht erbracht worden sind. Es gibt weitere Vorwürfe, die von den beiden Whistleblowern Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein zu diesem Falle artikuliert wurden, die aber nicht in der strafrechtlichen Ermittlung zur Anklage gebracht worden sind – eine aus prozessökonomischen Motiven übliche Kappung der Vorgehensweise im Strafrecht. Man hat somit den Irrtum zu vermeiden, die Verfehlungen, die in diesem Fall offenbart wurden, mit dem strafrechtlich zur Anklage Gebrachten gleichzusetzen. Die Politik hat entschieden, erst nach Abschluss der strafrechtlichen Klärung und auf Basis der im dortigen Verfahren ermittelten Lage bzw. Darstellung über Konsequenzen, im Sinne von lessons learned, nachzudenken und zu entscheiden.

2. Klärung der stattgefundenen Verfehlungen

Eine anderweitige systematische Klärung des verfehlenden Geschehens im Bottroper Apothekenfall hat nach unserem Wissen weder stattgefunden noch ist sie in Auftrag gegeben worden – weder von der Apothekenaufsicht noch von Seiten der Krankenkassen und ihrer Aufsicht.

3. Klärung der Konsequenzen, die aus dem Bottroper Fall faktisch gezogen wurden

Man kann auch ohne systematische Bestandsaufnahmen, allein auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen aus dem Bottroper Fall erste Lehren ziehen. Sie können zwar noch nicht dem erforderlichen Anspruch auf Systematik genügen, aber zumindest erste perspektivische Hinweise geben. Angemessene Konsequenzen können zudem, das lässt sich strukturell bereits jetzt feststellen, nur in einem Rahmen gezogen werden, der die stark versäulten Strukturen (Apothekenaufsicht – Apotheken standesrechtlich – Krankenkassen) überbrückt.

3.1 Arzneimittelrechtlich /Apothekenaufsicht

a) Das für die Apothekenaufsicht im Bottroper Fall zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nach Auskunft der Bundesregierung, „im Erlasswege die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfahlen neu geordnet. Danach sollen bei der Herstellung von Infusionsarzneimitteln verstärkt unangemeldete Inspektionen durchgeführt werden. Außerdem wurden Regelungen zu Kriterien für die amtliche Probennahme und Untersuchung getroffen“.1

Das zuständige Ministerium hat das – teilweise – am 17. August 2017 bekanntgegeben. Die Durchführung der Aufsicht selbst ist organisatorisch extrem zersplittert, der Vollzug verbleibt in NRW bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In anderen Bundesländern ist dies anders geregelt – ein geringer interregionaler Wissens-Transfer sowie Befangenheits-Situationen sind deshalb eher wahrscheinlich. Der einschlägige Erlass ist öffentlich nicht verfügbar – ob und in welchem Maße die Änderungen der Beherrschung des Risikos nachkommen, welches mit dem Bottroper Apothekenfall deutlich geworden ist, ist deswegen für Dritte fachlich im Sinne eines professionellen Risiko-Managements nicht beurteilbar.“

1 Bundestagsdrucksache 19/598

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Nachtrag: Der für die Krebsmedikamenten-Panscherei verantwortliche Bottroper Apotheker wurde kürzlich zu 12-jähriger Haft verurteilt.

Der Beitrag, bebildert findet sich hier.

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Geschrieben von

asansörpress35

Politischer Mensch, der seit der Schulzeit getrieben ist, schreibend dem Sinn des Lebens auf die Spur zu kommen.

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