Kommen die JA-Sager vor den Kadi?

Syrien-Bundeswehreinsatz 445 Mitglieder des Bundestages (einschließlich Regierungsmitglieder), die pro Bundeswehreinsatz in Syrien gestimmt haben, sind beim Generalbundesanwalt angezeigt worden

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Insgesamt 445 Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 4. Dezember 2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt (siehe Abstimmungsverhalten via abgeordnetenwatch.de). Für sie (Regierungsmitglieder eingeschlossen) dürfte deren Abstimmungsverhalten nun ein juristisches Nachspiel zur Folge haben. Am 5. Dezember haben nämlich die drei Autoren Volker Bräutigam (u.a ehemaliger Tagesschau-Redakteur), Andreas Hauß (Germanist u. Historiker) und Ulrich Gellermann (Journalist, Herausgeber des Online-Magazins Rationalgalerie) gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen) Strafanzeige beim Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe erstattet, die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt hatten.

Ich dokumentiere die Strafanzeige via Seniora.org:

„Herrn
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Strafanzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Art.26 Abs. 1 GG

gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben.

"Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts.

Begründung:

Am 4. Dezember hat eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit von „Volksvertretern" im Deutschen Bundestag für den Kriegseinsatz in Syrien gestimmt. Ihre Anzahl und das Mehrheitsverhältnis sind aber vollkommen unerheblich, wenn der Boden des Völkerrechts und des Grundgesetzes verlassen wird. Die Abgeordneten haben an diesem Tag nicht neues, womöglich besseres Recht zu setzen versucht, sondern einfach nur die bisherige Setzung gebrochen.

Das Massaker in Paris am 13. Nov. 2015 war kein Kriegsakt Syriens gegen Frankreich, sondern ein Verbrechen bisher unbekannter Täter. Für die „Kriegserklärung“ des französischen Präsidenten Hollande sprechen politische Gründe, rechtliche aber nicht. Den Bombardements der westlichen Koalition in Syrien, an denen sich nunmehr auch die Bundeswehr militärisch beteiligen wird, fehlt die völkerrechtliche Grundlage. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates liegt bekanntlich nicht vor, ebenso wenig ein Hilfeersuchen der syrischen Regierung. Eine UN-Resolution, in der zum Kampf gegen den IS „mit allen Mitteln“ aufgerufen wurde, ist kein Freibrief und erlaubt nicht, den Rahmen des geltenden Rechts zu verlassen. Das Gewaltverbot der UN-Charta ist gem. Art. 25 GG unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Und gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind unter Strafe gestellt.

Als Papst Benedikt XVI. am 22. September 2011 im Deutschen Bundestag sprach, zitierte er den Kirchenlehrer Augustinus: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ Bezogen auf das Abstimmungsverhalten der parlamentarischen Ja-Sager am 04.12.15 im Bundestag ist das so zu interpretieren: Hier hat eine Bande von Völkerrechtsverbrechern und Verfassungsfeinden für Kriegsbeteiligung votiert.

Es handelte sich um eine namentliche Abstimmung; die Beschuldigten sind problemlos bei der Bundestagsverwaltung zu erfassen.

Wir fordern Sie auf, das allfällige Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Höflich grüßen

Volker Bräutigam, Adlerweg 1, 23879 Mölln,

Andreas Hauß, Bachstr. 16, 79232 March

Ulrich Gellermann, Zähringerstraße 38 A, 1070 Berlin“

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Der Strafanzeige der Autoren Volker Bräutigam, Andreas Hauß und Ulrich Gellermann gegen die Ja-Sager im Deutschen Bundestag zur Kriegsbeteiligung der Bundeswehr in Syrien schließe ich mich an

(Datum, Name, Postanschrift) senden an: poststelle@generalbundesanwalt.de.“

Wer mag, kann sich der Strafanzeige anschließen.

Juristischer Erfolg fraglich

Ob diese Strafanzeige Folgen für die Betroffenen zeitigen wird, muss sich herausstellen. Nach bisherigen Erfahrungen darf das sogar bezweifelt werden. Fraglich schon, ob der Generalbundesanwalt überhaupt Ermittlungen aufnehmen wird. Auch im Falle des Jugoslawien-Krieges und der völkerrechtswidrigen Beteiligung Deutschlands daran (Altkanzler Gerhard Schröder, seinerzeit in Regierungsverantwortung, gestand unlängst die Völkerrechtswidrigkeit diese Krieges zu) waren damals Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt eingereicht worden. Sie verliefen bekanntlich im Sande. Dies nängt einfach damit zu zusammen, dass der Generalbundesanwalt ein politischer Beamter ist und somit weisungsgebunden ist. Immerhin werden die nunmehrigen Strafanzeigen symbolischen Charakter haben und hoffentlich hierzulande eine Diskussion entfachen. Gesetzt den Fall, sie werden einer größeren Öffentlichkeit überhaupt bekannt.

Als Hintergrundinformation seien auch Beiträge von Rainer Kahni empfohlen: hier.

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Geschrieben von

asansörpress35

Politischer Mensch, der seit der Schulzeit getrieben ist, schreibend dem Sinn des Lebens auf die Spur zu kommen.

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