Über allen Wipfeln ist Ruh´

Kein "bewaffneter Konflikt" am Hindukusch Doch der Munitionsbedarf dort stationierter Bundeswehr-Einheiten ist beachtlich
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Ebenso wie ihre Verbündeten beachten die Soldaten der Bundeswehr die Regeln des humanitären Völkerrechts bei militärischen Operationen in allen bewaffneten Konflikten, gleichgültig welcher Art", gebietet unzweideutig die Ziffer 211 der Zentralen Dienstvorschrift 15/2, die "Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten" überschrieben ist. Dass die mit den deutschen Streitkräften in der NATO verbündeten US-Truppen sich nicht an völkerrechtliche Regularien halten, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit erfährt indes der Umstand, dass auch die Bundeswehr essenzielle Bestimmungen der Genfer Abkommen inklusive der Zusatzprotokolle missachtet, indem sie in Afghanistan Sanitätssoldaten v