Warum musste Madina sterben?

Flucht Schickten kroatische Grenzebamte ein Kind aus Afghanistan in den Tod? Die Familie wurde weggesperrt, Beweismittel verschwanden. Jetzt aber kommt der Fall vor Gericht
Ausgabe 18/2020

Am 20. November 2017 zwischen 20 und 21 Uhr rauscht ein Güterzug von Kroatien in Richtung der serbischen Kleinstadt Šid. Gerade als der Zug die Grenze passiert hat, kreischt die Sirene, quietschen die Bremsen, die Waggons kommen zu stehen. Panische Schreie durchschneiden die Nacht. Lichtkegel von Handytaschenlampen kreisen umher. Der Schein fällt auf das Kind, das reglos auf dem Boden liegt. Es antwortet nicht, Blut rinnt durch das schwarze Haar. Die Mutter nimmt es auf den Arm, rennt los, Richtung Grenze. Als die kroatischen Polizisten sie erblicken, rufen sie einen Krankenwagen. Um 21.10 Uhr stellt ein Arzt in Kroatien den Tod des Kindes fest. Madina Hussiny aus Afghanistan wurde nur sechs Jahre alt.

Vielleicht sind die Minuten, kurz bevor Madinas Tod festgestellt wird, jene, von denen wir mit Sicherheit sagen können, dass sie sich so zugetragen haben. Jene, in denen sich die Geschichte von Madinas Familie und die der kroatischen Polizisten nicht widersprechen. Denn der Tod des geflüchteten Mädchens – das wissen wir heute – ist der Auftakt eines verworrenen Staatskrimis. Kurz darauf werden auf mysteriöse Weise Aufnahmen der Überwachungskameras der Grenzpolizei verschwinden, eine Anwältin wird von der Polizei bedroht werden, ein Menschenrechtsaktivist vor Gericht gestellt und Madinas Familie für mehr als zwei Monate eingesperrt. Bis heute ungeklärt ist die Frage: War es tatsächlich ein tragischer Unfall, der Madina das Leben kostete, wie Kroatiens Innenminister behauptet? Oder ein Verbrechen, wie Madinas Mutter, Muslima Hussiny, sagt? Der Fall „M.H. and others v. Croatia“ liegt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er soll in den kommenden Wochen entschieden werden.

Februar 2020. Sanja Bezbradica Jelavić sitzt hinter dem Konferenztisch in ihrer Kanzlei in Zagreb, wenige Blocks vom Busbahnhof entfernt. Sie vertritt Muslima Hussiny im Verfahren gegen den kroatischen Staat. Bezbradica Jelavić erzählt aus Sicht ihrer Mandantin, was an jenem 20. November 2017 geschah.

Familie Hussiny ist damals seit sieben Monaten in Serbien. Der Vater, seine zwei Frauen und zwölf Kinder sind 2016 aus Afghanistan geflohen. Es ist ein kalter Spätnachmittag, als sich Muslima Hussiny mit sechs ihrer Kinder einer Gruppe von Geflüchteten anschließt. Die anderen sollen später nachkommen. Ein Schlepper führt die Gruppe über die Grenze nach Kroatien. Dort werden sie von kroatischen Polizisten aufgegriffen. Die Flüchtenden bitten darum, einen Asylantrag stellen zu dürfen. Die Bitte wird ignoriert, stattdessen werden die Menschen in einen Polizeitransporter gezwungen und zur serbischen Grenze gekarrt. Dort zeigen die Polizisten auf die Bahngleise und befehlen: „Folgt den Gleisen, die führen euch zurück nach Šid!“ Muslima Hussiny fleht, ob sie nicht wenigstens über Nacht in Kroatien bleiben könne, die Kinder seien müde, draußen sei es kalt. Die Polizisten aber lassen sich nicht erweichen.

Tausende von Verdachtsfällen

Es ist ein Vorgehen, wie es Geflüchtete, die völkerrechtswidrig aus Kroatien nach Bosnien oder Serbien zurückgedrängt wurden, in den vergangenen drei Jahren hundertfach geschildert haben. Allein 2019 hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gemeinsam mit der Partner-NGO „Danish Refugee Council“ in Interviews mit Geflüchteten Hunderte Verdachtsfälle dokumentiert, wonach mehr als 6.000 Personen an der bosnisch-kroatischen Grenze Opfer von Push-Backs wurden. Wäre Madina in jener Nacht nicht ums Leben gekommen, dann wäre auch die Geschichte der Hussinys als Zahl geendet.

Ob Madina vom Zug angefahren oder vom Sog mitgerissen wird, kann im Dunkel der Nacht niemand erkennen. Als die Mutter mit ihrem Kind auf dem Arm nach Kroatien zurückläuft, packen die Polizisten die sterbende Tochter und die Mutter in einen Geländewagen, bringen sie zu einem Parkplatz, wo der Krankenwagen wartet. Die Mutter bittet darum, die Tochter ins Krankenhaus begleiten zu dürfen – die Polizisten verbieten es ihr, schicken sie erneut weg, so schildert es die Anwältin. Am nächsten Tag wird Muslima Hussiy von Mitarbeitern einer NGO in Serbien erfahren, dass ihre Tochter tot ist. Einen Tag später wird der Leichnam nach Serbien überführt.

Es ist der Tag, an dem das kroatische Innenministerium eine Stellungnahme veröffentlicht, seine Version des Unglückshergangs: Die Familie sei vor dem Tod Madinas nie in Kroatien gewesen. Nach dem Unfall hätten die Polizisten sofort die Rettung gerufen, Tochter und Mutter zum Krankenwagen gebracht. Die Mutter hätte die Tochter nicht in den Krankenwagen begleiten wollen und sich stattdessen freiwillig entschlossen, mit dem Rest der Gruppe nach Serbien zurückzugehen.

Es steht Aussage gegen Aussage. Und vielleicht hoffte Kroatiens Innenminister Davor Božinović damals, den Fall mit seiner Gegendarstellung zu den Akten legen zu können.

Doch nicht alle lassen sich mit dem trockenen Statement ruhigstellen. Nicht die kroatische Menschenrechtsbeauftragte Lora Vidović, die jene Nacht auf eigene Faust zu rekonstruieren versucht. Nicht Muslima Hussiny, die will, dass die kroatischen Grenzer, die sie für Madinas Tod verantwortlich macht, zur Rechenschaft gezogen werden. Nicht die Aktivisten der kroatischen Menschenrechtsorganisation „Are you syrious?“, die am 17. Dezember 2017 nach Šid reisen, um den Kontakt zwischen der Mutter und der Anwältin Sanja Bezbradica Jelavić herzustellen, damit sie gegen die Grenzschützer klagen kann.

Im Januar 2018 schreibt Lora Vidović, die Menschenrechtsbeauftragte der kroatischen Regierung, einen langen Brief an den Oberstaatsanwalt, in dem sie ihn auffordert, den Fall zu untersuchen. Dass ihre Ermittlungen blockiert werden, dass etwa Aufnahmen der Wärmebildkameras der Polizei aus jener Nacht verschwunden sind. Sie schreibt: „Auch bei vorangegangenen Verfahren wurden wir – wann immer wir nach Aufnahmen der Wärmebildkameras gefragt haben – darüber informiert, dass es technische Schwierigkeiten gebe, weshalb diese nicht gespeichert würden.“ Ein Verfahren wird der Oberstaatsanwalt nie einleiten; die Strafanzeige der Anwältin Sanja Bezbradica Jelavić wegen Amtsmissbrauchs, fahrlässiger Tötung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird – nach ihren Angaben – von allen kroatischen Gerichten abgewiesen. Es scheint im Frühjahr 2018 so, als wäre den kroatischen Autoritäten jedes Mittel recht, um den Fall Madina heimlich aus der Welt zu schaffen.

20. März 2018 um 23.10 Uhr, fast genau vier Monate nach Madinas Tod, geht eine Nachricht auf Englisch auf dem Facebookaccount von „Are you syrious?“ in Zagreb ein: „Hallo, ich bin Nilab Hussiny, wir sind in Kroatien, wir gehen gerade. Es ist unser dritter Versuch. Ihr wisst, heute Nacht sind wir wieder an der Grenze, ich hoffe, ihr helft uns dieses Mal. Diesmal ist nur meine Familie hier, niemand sonst. Wir sind alleine, meine ganze Familie.“

Es ist eine Nachricht von Madinas Schwester. Auf Nachfrage schickt sie einen Screenshot von den GPS-Daten, die eindeutig in kroatischem Territorium liegen. Die Aktivistin, die damals in Zagreb Wache schiebt, wählt die Nummer des freiwilligen Helfers Dragan Umičević, der in Osijek im Osten des Landes lebt, fragt ihn, ob er der Familie helfen kann, bei der Polizei einen Asylantrag zu stellen.

Er zögert nicht, will helfen

Umičević zögert nicht, steigt in sein Auto, zwei Stunden braucht er, bis er in dem Waldstück nahe der Ortschaft Vrbanja angekommen ist. An der Grenze klopft er an die Containerwand des Polizeipostens. Das Licht seines Peugeots lässt er an. „Ich wollte den Grenzwächtern signalisieren, dass ich nicht hier bin, um irgendwas Illegales zu machen, sondern nur um Zeuge zu sein, dass die Familie ihren Asylantrag stellen kann.“ Die Polizisten beschimpfen ihn. Und doch finden sie die Familie im Wald, bringen sie auf die Polizeistation, schieben sie nicht ab.

Wenige Wochen später bekommt Umičević eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft, die Anschuldigung: „Beihilfe zur illegalen Migration“. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe, eine Strafzahlung von umgerechnet 50.000 Euro und ein Arbeitsverbot für „Are you syrious?“ in Kroatien. Etwa zur gleichen Zeit erfährt Umičević, dass Familie Hussiny jetzt in einem sogenannten Detention Center für illegale Migranten einsitzt. In Tovarnik, jener Stadt an der Grenze, in der vier Monate zuvor Madinas Tod festgestellt wurde. Dragan Umičević kommt es vor, als wolle sich Kroatien rächen. An der Familie – und an der Nichtregierungsorganisation.

Was mit der Familie im Anhaltezentrum geschieht, lässt sich lückenhaft aus den Sprachnachrichten rekonstruieren, die Nilab Hussiny damals an die Aktivisten und ihre Anwältin schickt: Immer wieder, so berichtet sie, ließen die Polizisten die Mutter Dokumente unterschreiben, die sie nicht verstehe. Eine Übersetzerin gibt es nicht. Anwältin Bezbradica Jelavić darf ihre Klientin nicht besuchen.

Stattdessen wird anschließend unterstellt, die Unterschrift, mit der Muslima Hussiny der Anwältin im Dezember 2017 in Serbien mithilfe der Aktivisten von „Are you syrious?“ eine Vollmacht ausstellte, sei gefälscht worden. Bezbradica Jelavić sei daher nicht die rechtmäßige Vertreterin. „Jedes Mal, wenn ich versucht habe, die Familie zu erreichen, sind Spezialeinheiten der Polizei in mein Büro gekommen, um mir Fragen zu stellen. Das war eine so abnormale Situation und eine Verletzung aller rechtlichen Standards, die ich in Kroatien kannte“, sagt Bezbradica Jelavić heute.

Damals greift sie zum letzten Mittel, beantragt eine „dringende Maßnahme“ beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ihre Forderung: Sie will zu ihrer Klientin durchgelassen und die Familie soll aus dem Detention Center entlassen werden. Am 16. April 2018 reicht Muslima Hussiny gemeinsam mit ihrer Anwältin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Kroatien ein. In insgesamt sieben Punkten: Unter anderem soll Kroatien wegen der unrechtmäßigen Gefangenschaft gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen haben, der besagt, dass kein Mensch Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.

Und wegen der zweimaligen Rückführung nach Serbien. Denn kollektive Ausweisungen, sogenannte Push-Backs, sind laut Völkerrecht verboten. Es ist das erste Mal, dass Kroatien deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt ist.

Am 25. September 2018 wird Dragan Umičević verurteilt. In der Verkündung heißt es, er habe 14 Menschen geholfen, illegal über die Grenze zu gelangen. Er soll ihnen mit seinem Peugeot Lichtsignale gegeben haben. Drei Polizisten wollen ihn bei der Straftat beobachtet haben. Im Widerspruch dazu stehen die Koordinaten, die die Familie der NGO „Are you Syrious?“ Stunden vor Umičevićs Eintreffen übermittelt hat. Sie liegen eindeutig in Kroatien. Ein entsprechender Screenshot liegt dem Freitag vor. Umičević wird zu einer Strafzahlung von umgerechnet 8.000 Euro verurteilt. Er hat Einspruch eingelegt.

Die Hussinys sind im Juni 2018 nach zweieinhalb Monaten in Gewahrsam freigelassen worden. Der Asylantrag in Kroatien wurde abgelehnt. Die Familie ist weitergeflohen nach Zentraleuropa, hat versucht, in einem anderen Staat Asyl zu beantragen. Solange das Verfahren noch läuft, will sie nicht mit Journalisten sprechen. Bis heute streitet der kroatische Innenminister ab, dass Kroatien im Fall Madina gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Genauso, dass kroatische Grenzwächter systematisch Push-Backs durchführten. Bald wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden.

Der digitale Freitag

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Geschrieben von

Bartholomäus von Laffert | bartholomäus von laffert

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bartholomäus von laffert

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