Kein Lob des Status quo

Kultur/Theater Wie die Thüringer Theater sich bis 2025 entwickeln, wird derzeit diskutiert. In einem Trialog von Land, Theatern und Kommunen. Dies wird kritisiert. Ein Plädoyer dafür

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Seit Beginn des Jahres führt die Staatskanzlei mit den kommunalen Trägern und Theaterintendanten Gespräche über die von allen Beteiligten gesehene Notwendigkeit von Strukturveränderungen zur Sicherung von Qualität und Angebot. Ziel ist es, langfristig stabile Strukturen zu schaffen sowie Finanzierungssicherheit und Tarifgerechtigkeit herzustellen. Ein Umbau soll behutsam und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. Grundlage der Gespräche mit Intendanten und Kommunen war und ist die Vereinbarung, dass zunächst in einem nichtöffentlichen Raum unterschiedliche Varianten entwickelt und abgewogen werden.

Die Thüringer Landeszeitung (TLZ) hat nun heute Zwischenstände aus diesem Prozess Dokumente geleakt. Das ist ihr gutes Recht als Zeitung. Ob es der kulturpolitischen Debatte nützt, steht auf einem anderen Blatt. Theaterträger, Intendanten und das Land haben sich gemeinsam darauf verständigt, vertrauensvoll und in einem nichtöffentlichen Raum Varianten zu diskutieren, also auch mal schwarze Schwäne zu denken, um dann nach Abwägung einzelne dieser Varianten wieder zu verwerfen. Im Konsens. Auf Basis dieser Debatte soll dann im Oktober ein abgestimmter Vorschlag entstehen, der öffentlich diskutiert werden kann. Nicht in jedem Bundesland wird derzeit der Versuch unternommen, vertrauensvoll und gemeinsam an der Lösung von Herausforderungen im Theaterbereich zu arbeiten, um z.B. die Tariflücke bei den Beschäftigten zu schließen. Die Veröffentlichung von Zwischenständen und das Erwecken des Eindrucks von betriebsbedingten Kündigungen in den Theatern schafft jedoch nur eins: Es werden Ängste und Befürchtungen geschürt, vor allem bei den Beschäftigten. Das ist nicht sinnvoll.

Entscheidend ist: die Gespräche mit kommunalen Trägern und Intendanten laufen derzeit noch. Abschließende Festlegungen wurden nicht getroffen. Eine auf politischer Ebene konsentiertes „Strukturpapier“ der Staatskanzlei, wie es vom genannten Bericht der TLZ erwähnt wird, existiert nicht. Nach weiteren Gesprächen ist der Abschluss des Diskussionsprozesses für Oktober vorgesehen. Ein finales Konzept wird erst nach Erörterung mit den Intendanten sowie den Oberbürgermeistern aller betroffenen Städte präsentiert.

Bereits vor einigen Wochen wurde in einem Kommentar der TLZ ein vollkommen anders gearteter Vorschlag zur Lösung der bestehenden Herausforderungen der Thüringer Theater veröffentlicht: „Mal ausrechnen, was es kostet, die unwürdigen (Haustarif-)Verträge – u.a. in Eisenach, Gotha und Gera/Altenburg – durch gültige Flächentarifverträge abzulösen. Diese Zahl – statt derzeit etwa 64 Millionen würden es dann 80-90 Millionen sein – mag man ab 2017 in den Landeshaushalt einpreisen. Fertig.“ Kulturpolitik könnte so einfach sein.

Rahmenbedingungen der Kulturfinanzierung

Die Realität in der Thüringer Theater- und Kulturlandschaft sieht anders aus – sowohl im Hinblick auf ihre Finanzierung als auch ihre inhaltlich-strukturelle Ausgestaltung.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Rahmenbedingungen der Kulturfinanzierung. Der Freistaat Thüringen kann auch in diesem Jahr aufgrund der robusten Konjunktur mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Zudem sieht die Prognose der Steuerschätzer auch für den nächsten Projektionszeitraum ein Steuerplus vor. Wer freilich annimmt, diese Mittel könnten einfach in Ausgabenwachstum investiert werden, unterliegt einem Irrtum.

Den Steuermehreinnahmen stehen drastische Mindereinnahmen an anderer Stelle sowie Mehrausgaben aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bindungen gegenüber. Allein die Bundeshilfen wegen teilungsbedingter Lasten halbieren sich zwischen 2014 und 2018. Thüringen nimmt dadurch ca. 420 Millionen Euro weniger ein. Auch die EU-Förderung nimmt ab. Bei den Strukturfonds stehen in den kommenden Jahren 443 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Die Landwirtschaftsförderung sinkt um 122 Millionen Euro gegenüber der alten Förderperiode ab. Personalausgaben für den öffentlichen Dienst in allen seinen Facetten – von den Behörden bis zur Kita und den Unternehmen der Daseinsvorsorge – steigen an. Jeder Prozentpunkt bedeutet für Land und Kommunen Millionenbeträge. Das ist gut investiertes Geld. Ebenso wie in die Aufrechterhaltung, Sanierung und den Ausbau von Infrastruktur. Thüringen steht als Land und mit seinen Kommunen in der Verpflichtung, seinen Beitrag zur Bewältigung der Aufgabe der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu leisten. Die damit verbundenen Ausgaben werden durch den Bund nur zum Teil refinanziert.

Das aktuelle Steuerplus ist eine konjunkturabhängige und insoweit wenig verlässliche Entlastung. Es verschafft dem Freistaat Luft, um notwendige Strukturanpassungen vorzunehmen. So wird die angestrebte Gebietsreform, die Kommunen langfristig handlungsfähig machen. Die große Zahl von Städten und Gemeinden in der Haushaltsnotlage zeigt, dass diese Kommunen aus sich selbst heraus in ihrer derzeitigen Struktur nicht mehr handlungsfähig sind. Trotz der knapp 2 Milliarden Euro, die der Freistaat in den kommunalen Finanzausgleich investiert und trotz der millionenschweren Programme, die zusätzlich aus den Ministerien für Aufgaben in den Kommunen bereit gestellt werden.

Handlungsfähigkeit der Kommunen beachten

Allein 9 Millionen Euro investiert das Land in den Kulturlastenausgleich der Kommunen. Noch einmal 2 Millionen Euro stehen für die Breitenkulturförderung zur Verfügung, mit denen überwiegend lokale Kulturakteure und –veranstaltungen gefördert werden. Das Land unterhält keine Landesmuseen, sondern finanziert stattdessen überregional bedeutsame kommunale Museen. Immer häufiger beklagen die Thüringer Städte, Gemeinden und Landkreise jedoch, dass sie ihren Eigenteil an Landesprogrammen oder der Kulturförderung nicht mehr tragen können, bitten sie darum, dass das Land in die Finanzierung von Einrichtungen wie Musik- oder Jugendkunstschulen einsteigt oder kommunale Museen in Landesfinanzierung übernimmt.

Dieses Abrutschen der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Kulturaufgaben zu beenden, ist das Ziel der geplanten Gebietsreform, die deshalb ein Programm zur Stärkung kommunaler Selbstverwaltung ist. Weniger aber leistungsfähigere Kommunen werden anschließend besser in der Lage sein, öffentliche Daseinsvorsorge, wozu als Kernaufgabe die kulturelle Infrastruktur gehört, zu gewährleisten. Wenn die Kommunen dann noch miteinander kooperieren, wie z.B. beim geplanten südthüringer Museumsverbund oder landkreis- und länderübergreifend wie beim Kulturtourismus in der Harz-Region und wenn sie vielleicht wieder in der Lage sind, mehr Kulturdezernenten zu berufen, wird es nicht weniger, sondern mehr Kultur im Freistaat geben.

Allein die vorstehenden Beispiele zeigen, dass die Behauptung kluge Kulturpolitik bestünde darin, nur 25 Millionen Euro für die Theater mehr auszugeben und alles sei perfekt, sowohl unrealistisch ist als auch die tatsächlichen Herausforderungen der Theater- und Kulturpolitik ignoriert.

Herausforderungen der Theater- und Kulturpolitik

Die Stadt- und Staatstheater, freien Theater und Theatergruppen bzw. -vereine, Tourneetheater sowie privatwirtschaftliche Musical- und Opernangebote bilden gemeinsam mit den Kinder- und Jugendtheatergruppen die Theaterlandschaft im Freistaat. Das Stadttheater in Nordhausen ist mehr als das dortige „Stadttheater“, sondern das vielfältige Theater, das in der Stadt stattfindet, wozu u.a. das dortige Figurentheater oder das Studio 44 gehören. Eine Kommune wie Arnstadt organisiert mit viel ehrenamtlichem Engagement in einem ehrwürdigen Theaterhaus ein vielfältiges Programm. Das Theater ist aber kein produzierender Standort mit Landesförderung wie z.B. Weimar, Erfurt oder Gera-Altenburg oder die Gothaer Philharmonie.

Die Aufgabe des Kulturministers besteht darin, die Theaterlandschaft als Ganzes in den Blick zu nehmen und ihre Vielfältigkeit zu bewahren. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass das Verfassungsgebot der gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Landesteilen seinen Ausdruck auch in einem Angebot an Theater und Musik jenseits von Hotspots wie Weimar, Jena oder Rudolstadt findet. In der Kulturentwicklungskonzeption (KEK) für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser wurde die Kooperation zwischen Stadttheater und freien Theatern als „Huckepack-Strategie“ bezeichnet. Vor rund zehn Jahren formulierte der damalige Geschäftsführer der Kulturpolitischen Gesellschaft: „So wie es in mancher Stadt eine gemeinnützige Festival-GmbH gibt, so könnte man sich für alle in der Stadt wirkenden Theatergruppen, -truppen, -häuser eine das Stadttheater einschließende überwölbende Dachorganisation vorstellen, die – öffentlich finanziert – die Koordination und Kooperation (…) wie eine Holding bewirkt.“ So weit reichen die bisherigen Überlegungen nicht – es zeigt jedoch, dass der Gedanke der säulen- und spartenübergreifenden Kooperation nicht neu, sondern weiterhin aktuell ist.

Umfang und Struktur der Kulturfinanzierung

Gemessen an den gesamten öffentlichen Kulturausgaben betrug im Jahre 2009 der Anteil für Theater und Musik aller bundesdeutschen Gebietskörperschaften 35,4%. Dies war vor Bibliotheken, Museen etc. der größte Ausgabeposten. Während alle Länder im Jahre 2009 für Theater und Musik 39,33 Euro je Einwohner investierten, lag die Pro-Kopf-Ausgabe Thüringens bei 50,74 Euro. Damit lag der Freistaat auf Platz 5. Diese Position hat sich seitdem nicht wesentlich verändert und sollte ins Verhältnis zur Finanzkraft Thüringens gegenüber den anderen Ländern gesetzt werden.

Gleichzeitig wäre der Einwand zutreffend, dass diese Statistiken für sich genommen noch nicht dazu führen, dass die Beschäftigten des Eisenacher Theaters wieder in einen tariflichen Gehaltszustand zurückkehren oder die Gerechtigkeitslücke in der Vergütung der Thüringer Theaterbeschäftigten geschlossen wird. Unabhängig davon, dass in der freien Theaterszene leider noch Honorare üblich sind, die keineswegs der Forderung genügen, dass man von Arbeit leben können muss.

Die Zahlen und Ländervergleiche weisen jedoch darauf hin, dass Thüringen über das Land und seine Kommunen bereits in der Vergangenheit überproportional viel in die Aufrechterhaltung der Theaterstrukturen investiert hat. Dies wollen wir fortsetzen. Aber einige Kommunen sind, wie gezeigt wurde, derzeit nicht oder nur unter großen Anstrengungen in der Lage, weitere Ausgabensteigerungen zu vollziehen. Das Land kann und wird nicht in der Lage sein, jeweils in die Ersatzvornahme einzutreten.

Wenn wir also künftig zum Ausgleich der Tariferhöhungen an den Stadt- und Staatstheatern und für notwendige Bauinvestitionen mehr öffentliche Mittel investieren werden, dann müssen diese Ausgaben langfristig angelegt sein. Die Theater müssen Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen erhalten, und die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen vorfinden. Das Land will die Gewissheit haben, dass mit den eingesetzten Mitteln seine Ziele wie flächendeckendes qualitativ anspruchsvolles Theaterangebot, Zusammenarbeit von Stadt- und Staatstheatern mit der freien Theaterszene, kulturelle Jugendbildung und interkulturelle Aktivitäten erreicht werden.

Wer sich nicht ändert, bleibt zurück

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist dem eingangs zitierten Kommentar zu widersprechen, in dem formuliert wurde: „Verehrter Herr Minister, diesmal lautet die bessere Devise: Nichts tun! (…) Nur an den Strukturen muss nichts verändert werden, weil uns unsere Theater und Orchester lieb, aber nicht zu teuer sind.“ Ich zitiere statt dessen noch einmal den Geschäftsführer der Kulturpolitischen Gesellschaft: „Erich Fried hat einmal in einem kleinen Gesicht mit der Überschrift ‚Status quo‘ geschrieben: ‚Wer will, dass die Welt so bleibt wie sie ist, will nicht, dass sie bleibt.‘ Das trifft auch auf Kultureinrichtungen zu, auch wenn sie sich bisher gut bewährt haben. (…) Damit dieser Umbau nicht als aufgezwungene ‚Naturnotwendigkeit‘ über die Theater hereinbricht, ist eine inhaltlich-konzeptionelle Debatte über das Theater der Zukunft, seine Aufgaben und Funktionen, die auch die finanzielle und strukturelle Dimension umfasst, notwendig.“

Diese Debatte führen derzeit Intendanten, Kommunen und das Land. Das ist anstrengend aber fruchtbringend, lehrreich und wesentlich besser als nichts zu tun.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Benjamin-Immanuel Hoff

Chef der Staatskanzlei @thueringende; Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. #r2g Twitter: @BenjaminHoff

Benjamin-Immanuel Hoff

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden