EU-Regionen ringen um Förderpolitik nach 2020

Europa Wie die EU-Strukturfonds ab 2020 ausgestaltet werden und wieviel Mittel nach dem Brexit zur Verfügung stehen, wird derzeit intensiv debattiert.

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EU-Regionen ringen um Förderpolitik nach 2020

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Die Geschichte aller bisherigen EU-Förderpolitiken ist eine Geschichte von Kassenkämpfen. So schlicht kann in Anlehnung an das Kommunistische Manifest die Ausgangs- und Interessenlage der Regionen in den EU-Mitgliedsstaaten umschrieben werden, angesichts der Herausforderung, die EU-Förderpolitik für den Zeitraum ab 2020 festzulegen.

Die Rahmenbedingungen dafür hat die Europäische Kommission in zwei Papieren formuliert. Mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas regierte die Kommission im März 2017 auf die allgemeine Krisenstimmung nach dem Brexit, der Konjunktur EU-skeptischen Rechtspopulismus' sowie der "Europadämmerung" (Kastev) in Form illiberaler Demokratien in insbesondere Polen und Ungarn. Kern dieses Weißbuches sind fünf mögliche Szenarien zur künftigen EU-Entwicklung, die in Verbindung mit einer starken pro-europäischen Positionierung des französischen Staatspräsidenten Macron, die Debatte über notwendige Richtungsänderungen der Union mit Schwung versehen haben. Das war durchaus nicht zu erwarten.

Dem am 1. März 2017 veröffentlichten Weißbuch zur Zukunft Europas hat die Kommission insgesamt fünf weitere Reflexionspapiere zu Themen folgen lassen, die für die Gestaltung Europas in den kommenden Jahren wesentlich sind (soziales Europa, Verteidigungspolitik, Globalisierung, VVirtschafts- und Währungsunion).

Zuletzt erschien am 28. Juni 2017 das Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen. Es skizziert wie das Weißbuch fünf Szenarien:

1. Weiter wie bisher,

2. Weniger gemeinsames Handeln/Konzentration auf den Binnenmarkt,

3. Einige tun mehr,

4. Radikaler Umbau/weniger, aber effizienter,

5. Erheblich mehr gemeinsames Handeln

und untersetzt diese mit den jeweiligen Auswirkungen auf den EU-Haushalt. In allen Szenarien bis auf Szenario 5 sind anteilsmäßige bzw. absolute Kürzungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den Kohäsionsmitteln vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund des Brexit und vielfältiger sich auch finanziell niederschlagenden neuer Anforderungen an die Union ist die Debatte über die Neuausrichtung des EU-Haushalts mehr als in der Vergangenheit eingebettet in eine Grundsatzdiskussion über das zukünftige Selbstverständnis der Union. Dieser normative Rahmen wirkt sich auch auf die Diskussion über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik aus, mit der die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den europäischen Regionen seit nunmehr 30 Jahren über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds befördert wird.

Bereits am 31. Mai 2016 hatten sich in Brüssel auf Initiative des Landes Niederösterreich Regionsvertreterinnen und -vertreter getroffen und ein Positionspapier zur Zukunft der Europäischen Kohäsionspolitik nach 2020 unterzeichnet und der zuständigen EU-Kommissarin Corina Cretu überreicht. Der Wert dieses sehr allgemein gehaltenen Positionspapiers bestand vor allem darin, dass 193 NUTS-2-Regionen, die 83,2 Prozent der EU27 repräsentieren, sich an dieser Initiative beteiligten und gegenüber der Kommission unmissverständlich auf die Relevanz der EU-Strukturfondsförderung für die regionalpolitische Entwicklung der Mitgliedsstaaten hinwiesen. Inzwischen wurde das Positionspapier überarbeitet. Die unterzeichnenden Regionen positionieren sich derzeit kurzfristig zu der überarbeiteten Initiative, denn mit ihr soll sowohl die Orientierungsdebatte am 10. Januar 2018 innerhalb der EU-Kommission als auch der weitere kommissionsinterne Abstimmungsprozess vor Veröffentlichung der Verordnungsvorschläge beeinflusst werden. Das Positionspapier nimmt Bezug auf den Weißbuch-Prozess der Kommission mit dem Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen und den 7. Kohäsionsbericht.

In den einzelnen Punkten wird die Bedeutung der Kohäsionspolitik für das Wirtschaftswachstum, den sozialen und interregionalen Zusammenhalt in Europa hervorgehoben. Sie soll für alle Regionen Vorteile bringen. Dazu braucht es im nächsten mittelfristigen Finanzrahmen eine anteilig mindestens genauso hohe Mittelausstattung, mit der man sich auf die wichtigsten regionalen Herausforderungen und Prioritäten konzentrieren soll, um den höchsten Mehrwert für die EU insgesamt zu erreichen. Dabei soll der ESF weiter integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben.

Des Weiteren fordert das Papier einen einheitlichen Rechtsrahmen mit starken Vereinfachungen, vor allem im Bereich der Anwendung des Beihilfenrechts. Außerdem wird eine Absenkung der EU-Kofinanzierungsraten abgelehnt. Etwaige Konditionalitäten der Mittelvergabe sollen an den Zielen der Kohäsionspolitik ausgerichtet sein.

Das Papier betont die herausragende Rolle der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit sowie die langfristige Orientierung der Kohäsionspolitik mit einer notwendigen Laufzeit von mindestens sieben Jahren.

In ähnlichem Sinne äußerten sich die bundesdeutschen Länder in Form eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kohäsionspolitik und dem Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) am 8. Dezember 2016, der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über die Halbzeitüberprüfung des MFR vom 16. Dezember 2016 sowie in der Stellungnahme des Bundesrates über das Reflexionspapier der Kommission über die EU-Finanzen vom 15. Dezember 2017 sowie die ostdeutschen Länder im Beschluss der MPK-Ost zur EU-Kohäsionspolitik vom 6. April 2017.

Brexit-Folgen: Finanzklemme und statistische Verzerrungen

Allen Beteiligten ist klar, dass jede inhaltliche Überlegung zur künftigen Ausgestaltung der Kohäsionsfonds davon abhängt, wie umfassend die Fonds künftig sein werden. Das Reflexionspapier Finanzen der Kommission stellt unmissverständlich klar, dass eine gleichbleibende oder gar höhere Mittelausstattung für die Kohäsionspolitik realistisch nur dann möglich ist, wenn der EU-Haushalt absolut ansteigt. Vor dem Hintergrund des Austritts eines der wichtigsten EU-Nettozahler wäre eine gleichbleibende oder gar höhere Mittelausstattung für die Kohäsionspolitik nur dann möglich, wenn der EU-Haushalt absolut ansteigt, was bedeuten würde, auf die Beschränkung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten auf 1 Prozent des BIP zu verzichten. Dies ist unrealistisch.

Angesichts dessen hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme hervorgehoben, dass die EU-Strukturpolitik und damit die Interessen der Länder für sie nur ein Akzent unter mehreren darstellt: "In den vergangenen Jahren haben sich zudem neue Herausforderungen (z. B. Migration, innere Sicherheit oder außenpolitische Krisen) gestellt, die die Gewichtung der europäischen Politiken teilweise verschoben haben." Aus Sicht der Bundesregierung müssen daher alle Fördermaßnahmen einer kritischen Prüfung unterzogen werden und sie geht auch davon aus, dass von Kürzungen der künftige MFR und seine Ausgabenbereiche in ihrer Gesamtheit betroffen sein werden. Insoweit spricht sich die Bundesregierung zwar für eine besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik als wichtigster Investitionspolitik der EU auch in Zukunft aus. Sie vermeidet es jedoch, dieser Bedeutung durch eine Forderung nach einer angemessenen Mittelausstattung, wie seitens der Länder geschehen, Nachdruck zu verleihen.

Insoweit stehen neben drohenden finanziellen Einbußen auch Forderungen im Raum, die EU-Kohäsionspolitik stärker in den Dienst der Umsetzung von Strukturreformen und der Einhaltung politischer Vorgaben zu stellen. Weigert sich z.B. ein Mitgliedstaat, die ihm zugeteilten Flüchtlinge aufzunehmen oder bricht er Regeln der Rechtsstaatlichkeit, könnten ihm die für die Regionalentwicklung bestimmten EU-Fördergelder gekürzt werden. Dies wäre freilich die Fortsetzung einer Politik, die bereits in der laufenden Förderperiode auf eine Schwächung gegenüber den von der Kommission zentral verwalteten Förderpolitiken sowie Indienstnahme für allgemeine politische Ziele der EU hinauslief. Diese Entwicklung hat die Position der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten und den europäischen Regionen gestärkt und zu mehr Bürokratie und weniger Flexibilität in den Regionen geführt. Es kann daher nicht überraschen, dass die europäischen Regionen diese Entwicklung weitgehend ablehnen.

Sie fordern vielmehr, die Finanzausstattung der Kohäsionspolitik auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs beizubehalten. Darüber hinaus legen sie Wert darauf, dass durch die damit einhergehenden statistischen Effekte die davon betroffenen Regionen nicht ohne angemessene Übergangsfristen schlechter gestellt werden, als es bei einem Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU der Fall wäre. Denn die sozioökonomische Situation der betroffenen Regionen wird dadurch nicht verändert.

Erfolge der Kohäsionspolitik - bestehende Herausforderungen

Der Kohäsionspolitik kommt aus Sicht der Regionen als wichtigster Investitionspolitik der EU eine besondere Bedeutung zu. In einer Stellungnahme zur Kohäsionspolitik betonen die deutschen Bundesländer die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik, die darin besteht, strategische Vorgaben zur Bewältigung drängender Herausforderungen auf europäischer und globaler Ebene mit langfristigen
Entwicklungsstrategien auf regionaler Ebene zu verbinden. Die Umsetzung dieser Politiken vor Ort kann deren Wirksamkeit verstärken und durch die größere Bürgernähe zu einer stärkeren Identifizierung mit den europäischen Politiken und Projekten beitragen. Hierin liegt der oft unterschätzte europäische Mehrwert der EU-Strukturpolitik.

Zurecht können die Regionen auf bedeutsame Erfolge der Strukturfondsförderung bei der Sicherung von innovativen, nachhaltigen und integrativen Wachstumsprozessen auch unter den Bedingungen der Wirtschafts- und Finanzkrise verweisen. Als Erfolgsrezept gilt die Verknüpfung allgemeiner europäischer Förderziele mit einer auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmten regionalen Entwicklungsstrategie. Einigkeit besteht daher, dass auch zukünftig alle Regionen von dieser Förderpolitik profitieren sollten, weil Europa mit der Vielzahl von Projekten z.B. im Bereich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder der Förderung des Klimaschutzes weiter auch in der Fläche verankert und sichtbar bleiben sollte. Hinter jedem Förderprojekt steht ein partnerschaftlicher Austausch zwischen den Wirtschafts- und Sozialverbänden sowie Regierungen der betroffenen Region und der Kommission. Schon deshalb – und nicht nur wegen der blau-gelben Hinweisschilder auf EU-Projekte – gewährleistet die Kohäsionspolitik die Wahrnehmbarkeit europäischer Politik bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Nicht zuletzt bleibt die Kohäsionspolitik sichtbarer Ausdruck gelebter Solidarität in der EU. Ein abgestuftes Fördersystem zielt darauf, zuvorderst die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen dauerhaft zu verringern.

Von den 276 NUTS-2-Regionen in der EU-28 fallen derzeit 71 in die Kategorie der „weniger entwickelten Regionen“ (BIP je Einwohner kleiner als 75% des EU-Durchschnitts) und 54 in die Kategorie der „Übergangsregionen“ (BIP je Einwohner zwischen 75% und 90% des EU-Durchschnitts). Mit den Kohäsionsmitteln der EU soll insbesondere eine günstigere Entwicklung in diesen Gebieten erreicht werden, was in einer prioritären Mittelverteilung aus den ESI-Fonds zum Ausdruck kommt. Die übrigen Gebiete sind als stärker entwickelte Regionen eingestuft, die nur in eingeschränktem Umfang für ESI-Mittel in Betracht kommen. Allerdings wird bei der Mittelverteilung nach Anhang VII der o.g. Verordnung eine weitergehende Differenzierung auch innerhalb dieser Regionstypen vorgenommen; zudem gewährleisten die Verteilungsvorschriften eine Mindestzuweisung u.a. für Übergangsregionen, damit diese auf jeden Fall besser gestellt sind als höher entwickelte Regionen des jeweiligen Mitgliedslandes.

In der laufenden Förderperiode werden rund 52,5 Prozent der verfügbaren ESI-Mittel (Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“) den weniger entwickelten Regionen und 10,2 Prozent den Übergangsregionen zugewiesen; auf die höher entwickelten Regionen entfallen 15,7 Prozent der Mittel. In Deutschland, das keine weniger entwickelten Regionen aufweist, werden infolgedessen 44 Prozent der zur Verfügung stehenden ESI-Mittel den weiter entwickelten Regionen zur Verfügung gestellt. Die Gelder müssen dabei entsprechend den von der EU vorgesehenen thematischen Prioritäten eingesetzt werden.

Unter der Annahme, dass alle Regionen der EU-28 im Jahr 2016 ein gleich hohes durchschnittliches Wachstum aufweisen wie in den vorangegangenen 3 Jahren (2013-2015), würden europaweit 11 Regionen ihre bisherige Fördergebietseinstufung verlieren (7 weniger entwickelte Regionen, 4 Übergangsregionen); 34 Regionen (darunter 20 stärker entwickelte Regionen und 14 Übergangsregionen) würden hingegen infolge einer ungünstigeren Wirtschaftsentwicklung unter die entsprechende Grenzwerte fallen und damit in eine höhere Förderkategorie aufsteigen; dies betrifft insbesondere Regionen in den südeuropäischen Krisenländern. Das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU führt rechnerisch dazu, das sich durchschnittliche BIP je Einwohner in der EU um schätzungsweise 1,4 % (basierend auf dem Zeitraum 2014-2016) verringert. Infolge dieses statistischen Effekts verlieren vermutlich 8 Regionen ihren bisherigen Förderstatus , darunter 3 weniger entwickelte Regionen und 5 Übergangsregionen.

Verzicht auf Prestigeprojekte wie EFSI, stattdessen regionale Strukturförderung für gleichwertige Lebensbedingungen in der EU

Gefragt, was die Regionen der EU-Mitgliedsstaaten dieser Entwicklung entgegensetzen bzw. wie sie auf die diese Dilemmata der EU-Entwicklung reagieren, kann auf das Weißbuch und die dort vertretene Strategie des Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten (Szenario 3: Wer mehr will, tut mehr) verwiesen werden. Dieses Modell galt den EU-Integrationisten als latent anti-europäisch, während Akteure wie Jürgen Habermas gerade diesen Ansatz einer Allianz der Willigen, die den Integrationsprozess voranbringen ohne sich vom verantwortungsreduktionistischen Einstimmigkeitserfordernis des Geleitzugprinzips abhängig zu machen, diskursiv vorangetrieben hatten.

Gleichwohl muss zugestanden werden, dass auch im Szenario des Europas der differenzierten Geschwindigkeiten das Zukunftspotenzial der europäischen Regionen weitgehend ausgeblendet bleibt. Wenn sich die aktuelle Poly-Krise der EU auch mit einem Mangel an europäischer Identität begründen lässt, dann sollte freilich gerade die Verbindung der EU zu derjenigen Ebene gestärkt werden, die die Bodenhaftung europäischer Politik sichert, in dem sie deren Resonanzraum darstellt. Sowohl dem Grundsatz der Subsidiarität, der eine Aufgabe der problemnäheren Ebene bei gleicher Befähigung zur Problembewältigung zuweist, als auch der Solidarität, wäre damit Rechnung getragen.

Dies würde bedeuten freilich bedeuten, beispielsweise keine weiteren Finanzgarantien für ein Prestigeprojekt wie den "Europäischen Fonds für strategische Investitionen" (EFSI) zu tätigen, der bis 2018 315 Milliarden Investitionen anstoßen sollte und nun bis 2020 500 Milliarden Investitionen garantieren soll. Stattdessen sollten die entsprechenden Mittel vielmehr in die Europäische Strukturpolitik investiert werden. Auf diese Weise könnten neue Herausforderungen, wie bspw. die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, die Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit oder die Digitalisierung des Binnenmarktes, auf der Grundlage einer bewährten basisorientierten Förderpraxis aufgefangen werden.

Aus Sicht der deutschen Bundesländer unterscheiden sich Zielsetzungen des EFSI und der Kohäsionspolitik grundsätzlich. Während der EFSI ausschließlich auf die Ankurbelung von Investitionen setzt, setzt die Kohäsionspolitik auf langfristige, planvolle Regionalentwicklungsprozesse und die Begleitung von Strukturreformen mit den entsprechenden zielgerichteten Investitionen vor Ort. Dementsprechend ist der EFSI regional nicht verankert und programmatisch kaum gesteuert. Er stellt daher keine Alternative zur Kohäsionspolitik dar. Die weitgehende Abwesenheit einer programmatischen Steuerung zeigt sich auch an der unausgewogenen geographischen und sektoralen Verteilung der EFSI-geförderten Projekte. So gibt es Mitgliedstaaten, in denen es noch keine durch den EFSI geförderten Projekte gibt. Mitgliedstaaten, die noch unter den Folgen der Finanzkrise leiden, profitierten bislang nur in geringem Maße von dem Fonds während in Deutschland der EFSI wegen des niedrigen Zinsniveaus kaum nachgefragt wird. Ob die Kommissionsvorschläge eine bessere Komplementaritätvon Kohäsionspolitik und EFSI schaffen, bleibt abzuwarten, ist jedoch eher nicht zu erwarten. Vielmehr ist zu befürchten, dass der EFSI und die Kohäsionspolitik in einem kleiner werdenden MFR in Konkurrenz zueinander stehen.

Wer hingegen ernsthaft und materiell spürbar die Idee des „sozialen Europas“ befördern will, kommt an der Nutzung von Instrumenten der Kohäsionspolitik nicht vorbei. Doch obwohl das „soziale Europa“ ein erklärtes Ziel der Juncker-Kommission darstellt, ist die EU-Politik über die Zusammenfassung des geltenden sozialen Besitzstandes bislang nicht hinausgekommen. Die seitens der Kommission jüngst postulierte „soziale Aufwärtskonvergenz“ gehört in Form der „harmonischen Entwicklung der Union als Ganzes“ zu den originären und vertraglich verankerten Zielen der Kohäsionspolitik (Art. 174 AEUV). Flankierend bedarf es weiterer EU-weiter sozialpolitischer Ziele sowie sozialpolitischer Mindeststandards, die von den Regionen bei der Umsetzung ihrer regionalpolitischen Entwicklungsstrategien zu beachten wären. Gebraucht wird dafür eine neue Zukunftsstrategie, die anders als die bisherige Wachstumsstrategie Europa 2020 sozialpolitische und wirtschaftspolitische Ziele nicht mehr isoliert betrachtet, sondern im Rahmen eines ganzheitlichen und integrativen Ansatzes verfolgt.

Die allgemeine Verbindung zwischen europaweiten wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen und den regionalen Entwicklungsstrategien ließe sich somit noch weiter ausbauen. Allerding muss ein direkter Bezug zwischen diesen Zielen und den Gestaltungsmöglichkeiten der Regionen bestehen. Die Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit den länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester oder makroökonomischen Auflagen, wie Defizitkriterien, geht daher in die falsche Richtung. Diese richten sich an die Mitgliedstaaten und auf ihre Umsetzung haben die Regionen keinen Einfluss. Aus dem gleichen Grund sollte die Kommission ihre Pläne aufgeben, nicht eingelöste Strukturreformen durch die Kürzung der Strukturfondsförderung zu sanktionieren. Auch hier sind die Regionen nicht die richtigen Adressaten.

Zudem sollten über das „wie“ der Umsetzung dieser Ziele wieder mehr die Regionen entscheiden. Sie brauchen wieder mehr Freiheiten sowohl bei der Gestaltung der Programminhalte als auch bei der Festlegung der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ausschuss der Regionen haben sich in diesem Sinne für eine Differenzierung der entsprechenden Kommissions-Vorgaben ausgesprochen. Regionen mit nachweislich zuverlässigen Verwaltungs- und Kontrollsystemen und geringen Fehlerquoten in der Vergangenheit könnten dann von weniger Vorgaben profitieren. Im besten Fall könnte die Programmumsetzung nach nationalem Recht erfolgen, wie es die deutschen Länder fordern.

Ostdeutsche Förderperspektiven und neue Ansätze der Mittelverteilung

Für die ostdeutschen Länder stellen sich bei der Gestaltung der neuen Förderperiode besondere Herausforderungen. Thüringen beispielsweise zählt zu denjenigen Regionen, die möglicherweise von einem Brexit-bedingten statistischen Effekt betroffen sind, d.h. allein aufgrund des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU die bisherige Schwelle für die Förderung als „Übergangsregion“ überschreiten.

Zwar hat sich die wirtschaftliche Situation Thüringens in den vergangenen Jahren nachweislich deutlich verbessert, aber die Grenzschwelle wird voraussichtlich allein aufgrund einer Veränderung der Bemessungsgrundlage für den regionalen Wohlstand überschritten. Deshalb wäre es sinnvoll, einen grundlegend neuen Ansatz bei der Mittelverteilung zu wählen.

Bei einer Anhörung im Europäischen Parlament im Herbst des Jahres wurde deutlich, dass Regionen in West-, Mittel- und Nordeuropa in unterschiedlichem Maße vom demografischen Wandel betroffen sind, dass der Gegensatz zwischen sich entvölkerndem ländlichem Raum bei zum Teil starkem Wachstum einzelner Metropolregionen Herausforderungen darstellt, die in der künftigen Förderpolitik besonders berücksichtigt werden muss. Eine europäische Vergleichsstudie hat ergeben, dass Thüringen auf lange Sicht zu den am stärksten schrumpfenden Regionen Europas zählt. Alterung und Schrumpfung einer Gesellschaft haben jedoch deutlich gegenläufige Auswirkungen auf das regionale Wohlstandsniveau. Mit dem Einsatz der Strukturfondsmittel können die negativen Effekte einer rückläufigen Erwerbsbevölkerung durch Produktivitätssteigerungen ausgeglichen werden.

Die künftige Gewichtung der Förderung der Städte und ländlichen Räume innerhalb der Kohäsionspolitik wird ein zentraler Auseinandersetzungsgegenstand bei der Kohäsionsstrategie nach 2020 sein. Eine weitere Ausrichtung vor allem auf große Ballungsräume würde die wichtige Bedeutung der ländlichen Räume als Lebensräume ignorieren. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Bewältigung von Migration und der Gestaltung eines nachhaltigen und ökologischen Lebensumfeldes sollten die ländlichen Räume als Innovations- und Integrationsräume wieder verstärkte Aufmerksamkeit bekommen.

Im Mai 2018 will die Kommission ihren Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen vorzulegen. Die deutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten werden im März in Brüssel tagen, um die Interessen der bundesdeutschen Regionen der EU-Kommission zu verdeutlichen. Aus dem Ausschuss der Regionen (AdR) wurde die #CohesionAlliance gegründet, an der sich nationale, regionale und lokale Verwaltungen sowie KMU, Nichtregierungsorganisationen, Schulen, Universitäten, Kulturverbände sowie Einzelpersonen beteiligen können.

Die Kommission kündigte zudem an, ihren Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen nicht im Herbst 2017, sondern erst im Mai 2018 vorzulegen, wenn die finanziellen Auswirkungen des Brexit absehbar sind. Die Verordnungsinitiativen für die Kohäsionspolitik will die Kommission ebenfalls erst im Anschluss daran verabschieden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die vorgelegten Reflexionspapiere die Entscheidungsfindung der Mitgliedstaaten beeinflussen. Ebenfalls bleibt abzuwarten, welchen Einfluss die Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 auf die Verhandlungen zum MFR haben werden und ob ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für die Kohäsionspolitik nach 2020 überhaupt bis dahin realistisch ist.

Der Beitrag entstand gemeinsam mit Dr. Natascha Füchtner, Referentin für EU-Angelegenheiten, Regional- und Strukturpolitik in der Thüringer Staatskanzlei. Die Autorin und der Autor geben ausschließlich ihre persönliche Meinung wieder.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Benjamin-Immanuel Hoff

Chef der Staatskanzlei @thueringende; Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. #r2g Twitter: @BenjaminHoff

Benjamin-Immanuel Hoff

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