Der Kampf um den Achtstundentag ist so alt wie eine politisch bewusste Arbeiterbewegung selbst – und er dauert bis heute an. Unternehmer und Arbeiter standen und stehen sich immer wieder unversöhnlich gegenüber. Dass acht Stunden täglicher Arbeit auch heute nicht selbstverständlich sind, zeigte sich im vergangenen Jahr beispielsweise in Österreich und Ungarn, wo massive Flexibilisierungen der Arbeitszeiten dekretiert wurden. Auch in Deutschland, wo der Achtstundentag erstmals vor 100 Jahren galt, wird heute weiter um die Arbeitszeit gerungen.
Die erste Einigung zwischen Gewerkschaften und Industrieverbänden am 15. November 1918 galt nur knapp fünf Jahre und sicherte langfristig den Einfluss der Unternehmerschaft. Es war eine illustre Runde, die gegen Ende des Ersten Weltkrieges im Berliner Haus des Industriellen und bürgerlichen Politikers Hans von Raumer, dem späteren Reichsschatzminister, zusammenkam. Arbeitgeber wie Ernst von Borsig waren dabei, Walther Rathenau, Carl Friedrich von Siemens und Hugo Stinnes. Sie trafen sich mit Vertretern der Gewerkschaften, die in den Vorjahren durch ihre Burgfriedenspolitik die Kriegswirtschaft am Laufen gehalten und sich bei Unternehmern durchaus beliebt gemacht hatten. Verhandelt wurde ein Deal, der die Nachkriegswirtschaft ordnen sollte. Carl Legien, Vorsitzender der Generalkommission der Gewerkschaften, war Verhandlungsführer der Arbeiterschaft. Man wollte eine paritätisch besetzte Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ZAG) auf den Weg bringen und einigte sich auf erste Punkte eines Gründungsvertrags. Die Atmosphäre sei konstruktiv und aufgeschlossen gewesen, so von Raumer später.
Da in vielen großen Städten Arbeiter- und Soldatenräte auftauchten, fürchteten beide Seiten einen revolutionären Umsturz, der zu einer Entmachtung der Industriellen wie auch der reformistischen Gewerkschaften führen konnte. Also sondierte man zügig, ohne staatliche Institutionen oder Parteien einzubeziehen. Dabei war der Achtstundentag für die Gewerkschaften von existenziellem Wert. Man wollte nicht nur einer Urforderung der Arbeiter genügen, sondern radikalen Kräften wie der Spartakusgruppe den Wind aus den Segeln nehmen. Aus Sicht der am 1. Januar 1919 gegründeten KPD waren die Mehrheitsgewerkschaften dennoch Verräter der Revolution, weil sie nicht auf einer Sozialisierung der Produktionsmittel beharrten.
Im Deutschen Kaiserreich hatte die durchschnittliche Arbeitszeit zwischen zehn und zwölf Stunden gelegen, doch waren während des Weltkrieges in Rüstungsbetrieben Schichten von 16 Stunden keine Ausnahme. Wurde die Arbeitszeit verkürzt, entschieden das Fabrikeigentümer im Alleingang, denen viel an leistungsfähigen Arbeitskräften lag. Der englische Textilunternehmer Robert Owen gehörte im 19. Jahrhundert zu den Ersten in Europa, die den Achtstundentag einführten. Er berichtete von ausgeruhteren Arbeitern, mit denen es weniger Unfälle gebe. Auch in englischen Kohlengruben hatte sich gezeigt, dass die Produktivität der Bergleute bei kürzeren Schichten höher war. In Deutschland dagegen gab es kaum Vorstöße einzelner Unternehmer wie des Industriellen Robert Bosch. Der führte Anfang des 20. Jahrhunderts den Achtstundentag ein und meinte 1912, dass diese Umstellung für feinmechanische und ähnliche Berufe sinnvoll sei. Er sei sich sicher, „dass bei einer längeren Arbeitszeit als acht Stunden nichts herauskommt“. Wenn die anfangs skeptischen Industriellen 1918 bei den ZAG-Verhandlungen den Achtstundentag annahmen, lag das freilich kaum an einem Sinneswandel.
In Kiel hatten sich die Matrosen gegen die Admiralität erhoben (der Freitag 14/2018), und binnen wenigen Tagen brach eine nationale Massenbewegung aus, die sich zunächst gegen die Monarchie richtete. Was darauf folgte, blieb ungewiss, eine parlamentarische oder Räterepublik schien denkbar. Und falls sich nicht Spartakus und die Sozialisten aus der USPD, sondern die Mehrheitssozialdemokraten um Ebert und Scheidemann durchsetzen sollten, drohten zumindest (Teil-)Sozialisierungen. Als dann auch noch der Rat der Volksbeauftragten am 11. November mit SPD- und USPD-Führern besetzt wurde, knickten die Arbeitgeber ein. Tags darauf wurde verkündet: Der Achtstundentag gelte ab 1. Januar 1919 für alle Arbeiter. Eine Regelung gleichen Inhalts für die Angestellten folgte im März.
Das ZAG-Abkommen wurde kurz darauf unterzeichnet und sicherte nicht zuletzt jedem Frontsoldaten die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz zu. Die Gewerkschaften fanden sich als Vertreter der Arbeiterschaft und Tarifpartner akzeptiert, die Wochenarbeitszeit wurde – bei gleichem Lohn – auf 48 Stunden begrenzt. Über einen entscheidenden Teil des Abkommens wurde vielsagend geschwiegen: Die Unternehmer hatten Gewerkschafter Legien abverlangt, gemeinsam mit dem Industriellen Ernst von Borsig einen Brief an den Rat der Volksbeauftragten zu unterzeichnen. Darin hieß es, die Verhandlungspartner seien sich einig, dass der Achtstundentag nur dann „dauerhaft durchgeführt werden“ könne, wenn er „für alle Kulturländer festgesetzt wird“. Damit stand eine soziale Errungenschaft unter Vorbehalt, bevor sie umgesetzt war. Und der Versuch der Siegermächte des Weltkrieges, im Washingtoner Arbeitszeitabkommen von 1919 Arbeitsstandards wie den Achtstundentag international zu verankern, scheiterte. Nur eine Handvoll Staaten ratifizierte den Vertrag anstandslos. In den USA, in Frankreich und Großbritannien geschah dies nicht, obwohl auch dort nach 1918 zunächst die Arbeitszeiten verkürzt wurden. Dennoch zeigte der Achtstundentag in der Weimarer Republik positive Effekte: Die Arbeitslosenquote sank während der relativen Stabilisierung 1924 bis 1928, sodass es in einigen Branchen fast zur Vollbeschäftigung kam, es gab weniger schwere Arbeitsunfälle und einen Gewinn für die Volksgesundheit. Auch das Freizeitverhalten änderte sich, mehr Menschen traten Sport- und Kulturvereinen bei als vor dem Krieg.
Sobald jedoch die Konjunktur einbrach, geriet der Achtstundentag unter Druck: Arbeitgeber, Handels- und Handwerkskammern, Ökonomen und Politiker klagten über zu geringe Erträge der Unternehmen. In Deutschland waren diese 1919 im Eisenbahnsektor und in der Kohlewirtschaft niedriger als im Vorjahr, was jedoch nicht allein an geringeren Arbeitsleistungen lag. Der Nationalökonom Lujo Brentano berichtete 1923 von einem durch die Kriegswirtschaft bedingten „Verfall der Technik und mangelhafter Organisation in einer großen Zahl von Betrieben“ als wichtigen Ursachen für zu geringe Produktion. Zudem waren viele Arbeiter unterernährt.
Trotzdem war Anfang der 1920er Jahre angesichts der steigenden Inflation die Auffassung populär, man könne nur mit Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerungen wettbewerbsfähig bleiben. Die Politik hatte ohnehin längst die ZAG entmachtet und durch eigene Institutionen ersetzt. So sank der Einfluss der Gewerkschaften, während die Wirtschaftsnähe vieler Politiker immer offenkundiger wurde. Im Reichstag sprach 1922 ausgerechnet der Abgeordnete Hugo Stinnes von der Deutschen Volkspartei (DVP) davon, die Arbeiter müssten unbezahlte Mehrarbeit leisten. Für zehn, 15 Jahre sollten sie zwei Stunden pro Tag mehr arbeiten, um die Produktion anzuheben und die Abzahlung der vom Versailler Vertrag auferlegten Reparationen zu ermöglichen. Bezeichnenderweise kam das von einem Mann, der wie kein Zweiter von der Inflation profitiert hatte.
Zwar wurde Stinnes’ Forderung nicht erfüllt, doch dann mit der Ruhrbesetzung 1923 der allgemein gültige Achtstundentag de facto abgeschafft. Das ZAG-Abkommen hatte vor allem dazu gedient, die Arbeiterschaft zu besänftigen. Es sicherte das Eigentum der Unternehmer in der brisanten Lage von 1918/19 und langfristig ihren politischen Einfluss, der sich rasant ausbauen ließ.
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