"Das ist eine Unverschämtheit"

Vorratsdatenspeicherung Am Freitag hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Deren Kritiker kündigen Verfassungsklagen an. Ein Gespräch mit Hans-Christian Ströbele
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Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) ist Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und seit 1998 Mitglied des Rechtsausschusses
Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) ist Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und seit 1998 Mitglied des Rechtsausschusses

Foto: Jens Jeske/imago

der Freitag: Die Regierungsfraktionen behaupten, die heute beschlossene Vorratsdatenspeicherung (VDS) genüge den Anforderungen der Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof. Stimmt das?

Hans-Christian Ströbele: Nein, das stimmt nicht. Es ist sowieso schwer vorstellbar, dass es eine gesetzliche VDS-Regelung geben kann, die den genannten Urteilen entspricht. Beide Gerichte sehen eine solche Datenspeicherung insgesamt skeptisch. Sie haben einige Vorgaben gemacht, die berücksichtigt werden müssten. Aber ob eine solche Datenspeicherung auf Vorrat überhaupt zulässig ist und mit den Grundrechten vereinbar, bleibt immer zweifelhaft.

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