Politisch motivierte Kriminalität: Hochsitzsäger und Deutschlandfeinde
Polizei Innenministerin Nancy Faeser hat neue Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität vorgestellt. Doch wie kommen die zustande? Ein Dokument gewährt einen Einblick, der einiges über das Denken in den Sicherheitsbehörden aussagt
Der Themenfeldkatalog gibt mitunter Anlass zum Kopfschütteln (Symbolbild)
Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Es klingt so angenehm klar in der Statistik. Heute hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser gemeinsam mit Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch wieder einmal die Fallzahlen zur politisch motivierter Kriminalität für das Jahr 2021 vorgestellt. Und so können nun also wieder klare Zahlen diskutiert werden: Wie viele Straftaten hatten das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands anzugreifen oder haben sich gegen Personen mit einer bestimmten politischen Einstellung gerichtet – um nur zwei Aspekte der umfangreichen Definition politisch motivierter Kriminalität zu nennen? Gut 55.000 waren es im Jahr 2021 und damit gut 23 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie viele rechte (knapp 22.000), linke (gut 10.000) oder von „religiöser
umfangreichen Definition politisch motivierter Kriminalität zu nennen? Gut 55.000 waren es im Jahr 2021 und damit gut 23 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie viele rechte (knapp 22.000), linke (gut 10.000) oder von „religiöser Ideologie“ (knapp 500) angetriebene politisch motivierte Straftaten hat es gegeben? Und was sagt uns das über den Zustand der Gesellschaft?Klare Zahlen sind das eine – deren Entstehung das andere. Doch auch die sagt etwas über die Gesellschaft und vor allem über die Sicherheitsbehörden aus. Einen Einblick in deren Arbeit gibt zum Beispiel der in schönstem Behördendeutsch bezeichnete „Themenfeldkatalog zu Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KTA-PMK)“. Die Plattform für Informationsfreiheit FragDenStaat hat das Dokument, das dem Freitag vorliegt, angefragt. Es gibt einige, mitunter irritierende Einblicke in die Arbeit der Polizei bei der Erfassung und Kategorisierung politisch motivierter Kriminalität.Zehn Seiten DurcheinanderZehn Seiten umfasst der Themenfeldkatalog, aus dem Beamt:innen auswählen, um die jeweilige Motivlage zu beschreiben und damit auch, warum eine Straftat als politisch motiviert gilt. Es ist eine etwas durcheinandergewürfelte Mischung aus äußerst konkreten und sehr abstrakten Ober- und Unterbegriffen, bei denen man sich fragen muss, wie sich daraus eine in sich konsistente Statistik ergeben soll.Zu den Oberbegriffen zählen Beispielsweise „Anarchismus“, „Antifaschismus“, „COVID-19-Pandemie“, „Hasskriminalität“, „Sozialpolitik“ oder „Ökologie/Industrie/Wirtschaft“. Und wer sich unter letzterem Oberbegriff vielleicht nichts vorstellen kann, erfährt im Themenfeldkatalog, dass es dazu unter anderem den Unterbegriff „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ gibt. Und wer damit noch nichts anfangen kann, sieht in den Erläuterungen: „Vegetarismus, Veganismus, Hochsitzsäger“. So kann also ein angesägter Hochsitz am Ende als politisch motivierte Straftat gewertet werden. Das muss nicht grundsätzlich falsch sein, die Frage, ob es hier nicht eine gewisse Übergenauigkeit gibt, stellt sich allerdings doch. Denn gründlich mag gut sein, man kann sich aber auch in Details verlieren.Rechter Kampfbegriff als ThemenfeldSchwerer wiegt allerdings eine andere Kategorisierung. Denn allen Diskussionen zum Trotz befindet sich unter dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ immer noch der Unterpunkt „Deutschfeindlich“ – heutzutage ein rechter Kampfbegriff. 2019 wurde das Themenfeld unter dem damaligen Innenminister Horst Seehofer eingeführt. Und schon damals hatten weder das BKA noch das Innenministerium eine konkrete Antwort auf die Frage, was damit überhaupt gemeint sein sollte, außer dass es das öffentlichkeitswirksame Pendant zur so genannten „Ausländerfeindlichkeit“ sein sollte. Linken-Politikerin Martina Renner hatte damals gegenüber dem Spiegel erklärt: „Damit verbunden ist die Absicht, die Aufmerksamkeit vom tatsächlichen Problem, nämlich Rassismus, abzulenken. So macht sich die Bundesregierung zur Erfüllungsgehilfin der extremen Rechten.“Der Themenfeldkatalog macht das offensichtlich noch immer. Jedenfalls können Straftaten noch immer als „deutschfeindlich“ eingeordnet werden. So wird ein vorgebliches Problem und ein politischer Kampfbegriff institutionalisiert. Wenn selbst die Statistik „Deutschfeindlichkeit“ kennt, dann wird es sie schon geben – so ein Schluss, den man daraus ziehen könnte. Damit wirkt sich auch ein solches Papier auf die Wahrnehmung von Gesellschaft aus. Zumal sie auf einer Stufe mit anderen Themenfeldern wie etwa „Antisemitisch“, „Islamfeindlich“ oder „Rassimus“ steht. In der behördlichen Wahrnehmung scheint da eine seltsame Gleichsetzung stattzufinden.So wird gesellschaftliche Realität gemachtDoch „Deutschfeindlichkeit“ ist nicht der einzige problematische Begriff. Auch die Begriffe „ausländerfeindlich“ und „fremdenfeindlich“ sind einzelene Unterpunkte des Oberbegriffs „Hasskriminalität“. Beide Begriffe sind umstritten, vor allem der Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ war schon 2013 in einem Workshop der Neuen Deutschen Medienmacher:innen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kritisiert worden. Begründung: „Der Begriff enthält ein Moment der Ausgrenzung, weil er vorgibt, dass die Personen, gegen die sich die feindliche Einstellung richtet, fremd sind – heißt, nicht Teil unserer Gesellschaft, dass sie nicht dazu gehören.“ Wenn es um die Erfassung von Straftaten geht, scheint der Begriff jedoch auch im Jahr 2022 noch in Ordnung zu sein. Auch so wird gesellschaftliche Realität gemacht.Dazu passt auch die Erläuterung zum Unterbegriff „Antisemitisch“, die besagt, dass in einem solchen Fall auch der Unterbegriff „Fremdenfeindlich“ mit angegeben werden soll. Muss man daraus nicht die Botschaft lesen, dass jüdisches Leben in Deutschland doch auch irgendwie als fremd empfunden wird? Und während antisemitische Straftaten laut Erläuterungen im Themenfeldkatalog immer auch fremdenfeindlich zu sein haben, sollen die Beamt:innen bei Straftaten unter dem Label „Antifaschismus“ nur prüfen, ob nicht zusätzlich auch die Unterkategorie „gegen rechts“ passt. Was soll daraus folgen? Dass es ja auch eine gegen „Linksfaschismus“ gerichtete Tat sein könnte?Mehr als ein Jahr hat sich das Bundeskriminalamt Zeit gelassen, um das Dokument endlich zu veröffentlichen, zwischenzeitlich musste der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet werden. Sicherheitsbehörden lassen sich ungern in die Karten schauen. Doch es ist wichtig, hinter die nüchternen Zahlen der Statistik zu blicken. Weil sich dort zeigt, welcher Blick auf die Gesellschaft in Behörden vorherrscht.