Absurde Kraftmeierei

IM GESPRÄCH Alexander Eberth, Rechtsanwalt von »Mehmet«, über ausländische Jugendliche, die es schwer haben, und Behörden, die es sich zu leicht machen
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Das Verwaltungsgericht München verhandelt am 2. März darüber, ob »Mehmet«, der im November 1998 von den bayerischen Behörden aus München in die Türkei abgeschoben wurde, nach Deutschland zurückkehren darf. Bevor er strafmündig wurde, hatte er 60 Straftaten begangen. Ein Raubüberfall kurz nach dem 14. Geburtstag trug ihm im Oktober 1998 ein Jahr Jugendhaft ohne Bewährung ein. Sein Anwalt Alexander Eberth vermutet politischen Ehrgeiz hinter der rigiden Haltung der bayerischen Landeshauptstadt und des Freistaates, die in der Verhandlung als Gegenpartei auftreten.

FREITAG: Um was geht es bei der Verhandlung?

ALEXANDER EBERTH: Es geht um die Frage, ob »Mehmet» in Deutschland wieder eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, nachdem di