Regulierte Verdrängung

Jung gegen Alt In der Metallbranche gibt es über 2009 hinaus die Möglichkeit zur Altersteilzeit - die Probleme mit dem Recht auf Arbeit bleiben ungelöst
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Auf einmal ging alles ganz schnell: Anfang September haben sich Arbeitgeber und IG Metall in Baden-Württemberg auf einen Vertrag zur Altersteilzeit geeinigt. Zuvor war lange verhandelt worden, zuvor hatten die Verhandlungen bereits mehrfach vor dem Scheitern gestanden.

Im Kern sieht der Kompromiss vor: 2,5 Prozent einer Belegschaft hat künftig einen Anspruch auf eine bis zu vierjährige Altersteilzeit, das Mindestalter liegt bei 61 Jahren. Weitere Voraussetzung ist eine mindestens zwölfjährige Betriebszugehörigkeit. In Unternehmen mit besonders belastender Arbeit, etwa im Drei-Schicht-Betrieb, kann die Quote auf vier Prozent steigen. Das Mindestalter liegt hier bei 57 Jahren, die Höchstdauer der Altersteilzeit beträgt sechs Jahre. Die Arbeitgeber hatte