Wenn mit Volk nicht die Bevölkerung gemeint ist

Kommunales Ausländerwahlrecht Die Union verwehrt Bürgern, die nicht aus EU-Staaten kommen, die Mitbestimmung an der Wahlurne
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Deutschland ist ein Einwanderungsland, diese Feststellung gehört seit wenigen Jahren auch in der CDU zur offiziellen Sprachregelung, zumindest in der Parteiführung. Doch mit den Konsequenzen, die daraus folgen, tun sich die Christdemokraten oft schwer. So hält die Bundesregierung zwar Integrationsgipfel ab und möchte die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördern, verwehrt aber nach wie vor vielen von ihnen grundlegende Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung wie zum Beispiel das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Bislang dürfen sich nur ausländische EU-Bürger an Kommunalwahlen (und Wahlen zum Europaparlament) beteiligen, nicht jedoch sogenannte Drittstaatsangehörige wie die große Gruppe der türkischen Mig