Zarte Pflänzchen in der Mitbestimmungswüste

GEWERKSCHAFTSBÜNDE IN DER EU Statt des internationalen Tarifvertrages dominiert kollektives Betteln
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Als Ende 2000 der Europäische Rat die Regelungen für eine Europäische Aktiengesellschaft beschloss, atmete der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte hörbar durch: "Nach mehr als 20 Jahren ist es endlich gelungen, die Mitbestimmung in der europäischen Aktiengesellschaft zu verankern. Damit haben diejenigen, die die Vorteile der Mitbestimmung zu schätzen wissen, sich über Bedenkenträger und Mitbestimmungsgegner in anderen europäischen Ländern hinwegsetzen können. Nach der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte hat nun auch die Mitbestimmung in den Unternehmen in Europa Fuß fassen können."

Ist die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, blüht in der Mitbestimmungswüste EU ein zweites, wenn auch zartes P