Die Krim - einmal russisch, immer russisch

Krim. Vor fast einem Jahr unterzeichnete Putin den Beitrittsvertrag der Krim zu Russland. Ist dieser ein dauerhaftes Hindernis für eine russisch-westliche Verständigung?

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Dass Russland im Zuge der Ereignisse um die Krim das Völkerrecht gebrochen hat, lässt sich nicht bestreiten. Dies war das zweite Mal. Der erste Verstoß geschah durch die Überschreitung der Grenze Südossetiens im Jahre 2008 als Reaktion auf die militärische Aggression Georgiens. Russland ging es damals um eine Machtdemonstration, es wurden weder Grenzen verändert noch wurde die georgische Regierung zu Fall gebracht.

Bei der Unterstützung der Sezession auf der Krim und deren anschließender Übernahme in den russischen Staatsverband wurden hingegen vollendete Tatsachen geschaffen. Juristisch gesehen handelte es sich um keine Annexion, wie etwa bei der Einverleibung der Westsahara durch Marokko oder der Golanhöhen durch Israel geschehen. Weder fand eine militärische Eroberung statt, noch wurde der Wille der Bevölkerung missachtet. Der Völkerrechtsbruch bezieht sich nach Reinhard Merkel auf die Anwesenheit russischer Militäreinheiten auf ukrainischem Boden wie auch auf die übereilte Unterzeichnung des Abkommens zum Beitritt der Krim. Wenn die von Russland entsandten „grünen Männchen“ auch keinen Einfluss auf das Ergebnis des Referendums hatten, so setzten sie dennoch durch ihre Anwesenheit das Parlament der Krim unter Druck. Hier wiederholte sich offensichtlich das „Kiewer Drehbuch“, als paramilitärische Kräfte des Rechten Sektors fünf Tage vorher das Kiewer Parlamentsgebäude belagerten und den Machtwechsel erzwangen.

Bei der russischen Argumentation, die Krim hätte historisch immer zu Russland gehört und deren „Schenkung“ an die Ukraine durch Chruschtschow 1954 würde auf einem Rechtsbruch beruhen, wird geflissentlich das Budapester Memorandum aus dem Jahr 1994 vergessen. Damals hatte die russische Regierung die bestehenden Grenzen anerkannt. Nach Beate Taufer lässt der Vertrag aber auch die Interpretation zu, dass die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und somit Neutralität der Ukraine festgeschrieben wurde. Dadurch sollten die Sicherheitsinteressen Russlands berücksichtigt werden. Hier werden Erinnerungen an die Anfang der 90er gegebenen Zusicherungen westlicher Politiker wach, die Nato nicht nach Osten erweitern zu wollen. Während aus westlicher Sichtweise zulässig ist, bei der Wahrnehmung eigener Interessen bis an die Grenze des - schriftlich fixierten - Erlaubten zu gehen, ist für die russische Seite die Vertrauensbasis Teil jedes Vertragsabschlusses.

Differenzen hinsichtlich der jeweiligen Betonung von Wortlaut und Geist bei Verträgen und Kommunikees verursachten in der Vergangenheit wiederholt Missverständnisse und Kontroversen. Dies war offensichtlich auch ausschlaggebend dafür, dass sich die russische Regierung einen Tag nach dem Kiewer Staatsstreich und den westlichen Reaktionen dazu veranlasst sah, die Aufnahme der Krim in den russischen Staatsverband in die Wege zu leiten. Die gegenwärtige mediale Empörung angesichts der vermeintlichen "Selbstenthüllung" Putins in seinem aktuellen Interview ist nichts als Theaterdonner: An der Existenz eines Masterplans zur Angliederung der Krim gab es in Expertenkreisen vorher keinen Zweifel. Zudem wird die im Westen vor drei Wochen genüsslich verbreitete Behauptung der „Nowaja Gaseta“ implizit widerlegt, die Zerstückelung der Ukraine wäre vom Kreml langfristig geplant gewesen.

Interessanter als die Stellungnahme zur Krim ist der andere Teil des Putin-Interviews, in dem er auf den russischen Einsatz zur Rettung des ukrainischen Präsidenten Janukowitsch Bezug nahm. Dies ist insofern bedeutend, als nach einer Ermordung des Präsidenten durch eine vermeintlich „aufgebrachte Menschenmenge“ die Wahl eines Interimspräsidenten und der Regierungswechsel in der Ukraine den Anschein von Legalität erhalten hätten. Janukowitsch war sozusagen das Faustpfand, mit dem der Westen auf die Einhaltung des am Vortag unterzeichneten Abkommens zwischen ukrainischer Regierung und Opposition verpflichten werden konnte. Andernfalls würde sich die westliche Seite dem Vorwurf aussetzen, einem Verfassungsbruch Vorschub zu leisten.

Dass dies die westlichen Staatslenker in keiner Weise beeindruckte, bestärkte die russische Sicht, dass ihnen jedes Mittel Recht ist, um die Ostausdehnung der Nato weiter voranzutreiben. Wenn der Westen derart offen rechtstaatliche Prinzipien negiert, dann muss mit dem Schlimmsten gerechnet werden, etwa einem Rauswurf der russischen Flottenverbände aus Sewastopol oder der Duldung bzw. Verharmlosung massiver Repressalien gegen den russisch orientierten Bevölkerungsteil der Ukraine. Es war augenscheinlich dieser extreme Vertrauensverlust, angesichts dessen sich Russland zur Übernahme der Krim „gezwungen sah“. Dass sich die Konfrontation mit dem Westen vertiefen könnte und ein Zurück etwa durch Vermittlung „alter Freunde“ erschwert werden würde, wurde billigend in Kauf genommen.

War auch die antirussische Rhetorik der Kiewer Machthaber für Moskau keine Überraschung, so hat die russische Regierung wohl kaum mit einer derart harten Gangart des Westens gerechnet. Die Tatsache, dass alle verfügbaren Propagandaregister gezogen wurden und man nicht einmal vor Lügen und False-Flag-Attacken zurückgeschreckte, provozierte nicht nur den Einsatz vergleichbarer Mittel auf der russischen Seite, sondern wurde auch als Bestätigung dafür betrachtet, damals richtig gehandelt zu haben. Auch die Eile der Entscheidung - das Referendum über den Status der Krim wurde zweimal vorgezogen - erscheint im Nachhinein als begründet.

Die Suche nach einem Ausgleich zwischen Russland und dem Westen wird vor allem dadurch erschwert, dass die Krim-Eingliederung faktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dies erklärt die Verbitterung jener politischen Akteure, die einerseits Härte demonstrieren wollen und andererseits einer Versöhnung mit Russland nicht abgeneigt wären. So wird die Krim-„Annexion“ im Westen weiterhin propagandistisch ausgeschlachtet, sie tritt aber angesichts aktuellerer Streitigkeiten zuweilen auch in den Hintergrund.

Die gegenwärtigen Bemühungen um eine Lösung des Ostukraine-Konflikts können, soweit sie mit Erfolg gekrönt sind, eine Annäherung zwischen Russland und den führenden EU-Ländern bewirken. Beide Seiten votieren ja für eine Beendigung der Kampfhandlungen, und beide machen sich für ein Verbleiben von Donezk und Lugansk im ukrainischen Staatsverband mit einem autonomen Status stark. Aber trotz „Tauwetters“ kann es Jahre dauern, bis eine einvernehmliche Lösung der Krim-Frage erreicht werden kann. Dazu bedarf es nämlich der Zustimmung der Ukraine.

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