Manches spricht dafür, dass um die Mittagszeit des 24. Mai ein kleines politisches Beben in Karlsruhe Risse in die Hartz IV-Reform treibt. An diesem Tag verhandelt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes erstmals eine von elf Landkreisen anhängige Klage gegen die Umsetzung von Hartz IV. Die klagenden - und mit ihnen die schweigende Mehrheit aller übrigen - Kreise plagt allerdings nicht die Sorge angesichts unzumutbarer rechtlicher und finanzieller Lebensumstände von ALG II-Empfängern. In guter deutscher Tradition geht es bei der Verfassungsbeschwerde nicht um Inhalt, sondern um Form und Organisation. Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung der im Grundgesetz Artikel 28 Absatz 2 festgelegten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, da die Kommunen mit der Reform gesetzlich gezwungen worden waren, mit den regionalen Agenturen für Arbeit, letztlich also der Nürnberger Bundesagentur, eine so genannte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) einzugehen. Zu Fall gebracht werden soll also nicht Hartz IV, sondern nur der Zwang zur ARGE. Die Chancen auf einen Erfolg der Kläger in Karlsruhe stehen gut. Und wer weiß, was aus diesem Spaltpilz später noch alles werden kann.
Kern der 2003 verabschiedeten Hartz-IV-Reform war die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II). Bis auf 69 Ausnahmen so genannter "Optionskommunen", die auf Druck der CDU im Vermittlungsausschuss seither alle Belange des ALG II in eigener Regie umsetzen können, sind Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Berufspraxis und andere Personengruppen, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld I haben, zwingend diesen ARGEn aus gleichberechtigten, aber höchst unterschiedlichen Partnern ausgeliefert. Wären diese nicht so nachteilig betroffen, ließe sich die damit verbundene Praxis einfach als schönes Stück deutscher Realsatire beschreiben. Denn die für ALG II-Empfänger zuständigen ARGEn haben nur einen eigenen Beschäftigten - den Geschäftsführer. Alle übrigen Mitarbeiter sind Angestellte der Kommunen oder der Arbeitsagenturen, mit deutlichen Unterschieden im Hinblick auf Gehalt, Urlaub und sonstige arbeitsrechtliche Belange. Deshalb sind sie im Ernstfall ihren "Herkunftsbehörden" verpflichtet. Auch die Zuständigkeit für Leistungen wurde zwischen kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit akribisch aufgeteilt. Kreise und kreisfreien Städte sind für Unterkunft und Heizung, Schuldnerberatung, Drogenberatung und ähnliches zuständig. Für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II) und auch die arbeitsmarktorientierten Eingliederungsleistungen ist dagegen die Bundesagentur für Arbeit verantwortlich.
Die Kreise machen in Karlsruhe nun geltend, dass nach dem Grundgesetz nur den Ländern die Aufgabenzuweisung an die Kommunen vorbehalten sei und sie einen entsprechenden Kostenersatz leisten müssten. Der Bund habe in der rechtlichen und finanziellen Mischverwaltung mit Kommunen nichts zu suchen und könne die Kommunen deshalb auch nicht zu Rechtskonstruktionen wie der ARGE zwingen. Überdies entstünden den Kommunen finanzielle Nachteile, weil für die Mehraufwendungen nur teilweise ein Ausgleich erfolge.
Ungeachtet der Qualitäten Franz Münteferings als Arbeitsminister, ist ihm ein seismisches Gespür für das zu erwartende Urteil aus Karlsruhe nicht abzusprechen, und er versucht zu handeln. Wurde in einer vom Bundesarbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Spitzenverbänden unterschriebenen Rahmenvereinbarung im August 2005 noch die gleichberechtigte Rolle von Kommunen und Bundesagentur bekräftigt, überraschte die Nürnberger Bundesagentur im Januar 2007 auf Münteferings Initiative mit einem so genannten "Rollenpapier". Ohne formal neue Fakten schaffen zu können, wurden die bisherigen Regelungen einfach umgedeutet und die Gleichberechtigung der Kommunen faktisch aufgekündigt. Es bekräftigt - trotz ARGE-Konstruktion - die quasi rückwirkende Gesamtzuständigkeit der Bundesagentur und liefert die Vorlage, im Falle eines negativen Urteils Geld und Verantwortung wieder bei den Arbeitsagenturen zu konzentrieren. Damit würde Nürnberg deren Existenzberechtigung sichern, denn die Agenturen betreuen schon jetzt immer weniger ALG-I-Empfänger. Mit den abgesenkten Beitragssätzen zur Arbeitslosenversicherung sind außerdem die finanziellen Spielräume enger geworden. Müntefering beließ es jedoch nicht bei einer Selbstverständigung auf Papier. Mittlerweile hat er die Bundesagentur angewiesen, zum Jahresende "vorsorglich" 16 ARGEn aufzukündigen, weil die betreffenden Kommunen sich weigerten, sich in der von Nürnberg geforderten Höhe an den Verwaltungskosten zu beteiligen.
Senkt Karlsruhe nun den Daumen im Hinblick auf die ARGE-Konstruktion, wird Münteferings Aktionismus dennoch wohl wenig genutzt haben. Dann nämlich wäre der Gesetzgeber gezwungen zu handeln, und neue föderale Mogelpackungen dürften nach den letzten Gesetzesdebakel keine Gnade im Bundespräsidialamt finden. Die Betreuung der ALG-II-Empfänger müsste dann entweder der Bundesagentur oder der jeweiligen Kommune übertragen werden. Und diese Frage spaltet seit je die große Koalition. Die CDU ist fast geschlossen für eine Ausweitung des Modells, das die bisherigen 69 "Optionskommunen" praktizieren. Nur Roland Koch, dem damaligen CDU-Verhandlungsführer im Vermittlungsausschuss der Hartz IV-Reform, ist es zu verdanken, dass sie überhaupt ins Rennen gehen konnten. Mit Rückenwind aus Karlsruhe werden es sich Union und Koch nicht nehmen lassen, die SPD in dieser Frage in die Knie zu zwingen. Ob man in dem sich abzeichnenden Sommertheater noch einmal inhaltlich den Fuß in die Tür bekommt, ist freilich offen.
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