Auslaufmodell

Hartz IV als Prüffall Karlsruhe entscheidet über den Bestand der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) - wird die Reform neu aufgerollt, droht die völlige Kommunalisierung
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Manches spricht dafür, dass um die Mittagszeit des 24. Mai ein kleines politisches Beben in Karlsruhe Risse in die Hartz IV-Reform treibt. An diesem Tag verhandelt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes erstmals eine von elf Landkreisen anhängige Klage gegen die Umsetzung von Hartz IV. Die klagenden - und mit ihnen die schweigende Mehrheit aller übrigen - Kreise plagt allerdings nicht die Sorge angesichts unzumutbarer rechtlicher und finanzieller Lebensumstände von ALG II-Empfängern. In guter deutscher Tradition geht es bei der Verfassungsbeschwerde nicht um Inhalt, sondern um Form und Organisation. Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung der im Grundgesetz Artikel 28 Absatz 2 festgelegten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, da die Kommunen m