Liebe in Zeiten der Cholera

Staatsfonds ante portas Das Gesetz zur Abwehr ausländischer Investoren bevorzugt die brachiale Lösung

Staatsfonds sind eine heikle Sache. Durch Exportüberschüsse voll gesogen, verfügen sie über märchenhafte Einlagen und sind auf Renditesuche. Staatsfonds verwalten ein Vermögen von weltweit 2,5 Billionen Dollar - Merrill Lynch sieht das Volumen gar dreimal so hoch. Auch in Deutschland steigen für anlagefreudige Interessenten die Renditen dank Deregulierung und stagnierender Löhne. Bei Investitionen - sprich: Staatsfonds - aus China, Russland oder der arabischen Welt freilich hört der Spaß auf, findet die Bundesregierung.

Monatelang beriet man in der großen Koalition darüber, wie der kalten Eroberung deutscher Industrien und Unternehmen durch die Hintertür begegnet werden könnte, ohne der Globalisierung abzuschwören. Zwar haben die G 8-Finanzminister im Oktober den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die OECD um Verhaltensregeln für solche Staatsfonds ersucht. Da einige G 8-Staaten dazu jedoch wenig Neigung verspüren, musste man eben national vorpreschen. So hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende Oktober den Entwurf eines veränderten Außenwirtschaftsgesetzes präsentiert, das in seiner bisherigen Form nur dann ein Veto erlaubte, wenn eine ausländische Kapitalbeteiligung in deutschen Rüstungsfirmen die 25-Prozent-Marke zu passieren drohte.

Doch wie nähert man sich dem Problem? Was unternimmt man eingezwängt zwischen Globalisierungsrhetorik, außenpolitischen Sollbruchstellen, spärlichen nationalen Handlungsspielräumen und der Frage: "Was sind strategisch wichtige Branchen?" Zumal heute die früher gängigen "Goldenen Staatsaktien" mit mehrfachem Stimmrecht oder dem VW-Gesetz ähnliche Spielarten auf Brüsseler Geheiß untersagt sind.

Keiner der beiden anfangs favorisierten Wege - das Engagement bestimmter Staaten einzugrenzen oder für bestimmten Branchen Grenzen festzulegen - wurde eingeschlagen. Ob Wolfgang Schäuble am Kabinettstisch den entscheidenden Tipp gab? Auf jeden Fall soll fortan die "öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Bundesrepublik" als maßgebendes Kriterium gelten, wenn es zu befinden gilt, ob (laut Gesetzentwurf) "der Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen durch gebietsfremde Erwerber im Einzelfall zu prüfen und zu untersagen (ist), wenn dies unerlässlich ist."

Außerdem will die große Koalition den Aufbau einer "nationalen Kapitalsammelstelle" vorantreiben, die im Bedarfsfall einen Ausverkauf durch fremde Staatsfonds verhindern und Sperrminoritäten (25 Prozent plus eine Aktie) bei großen deutschen Unternehmen erwerben soll.

Das Bundeskabinett will den Entwurf des Gesetzes noch 2007 absegnen, nach dem es künftig weder allzu transparent noch allzu konkret zugehen soll. Denn eine Anmeldepflicht für ausländische Beteiligungen sieht der Gesetzentwurf gar nicht vor. Der Investor kann eine Prüfung beantragen, um möglichst schnell Rechtssicherheit zu erlangen. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird dann das Wirtschaftsministerium den Erwerb von Firmen oder Firmenanteilen innerhalb eines Monats untersagen oder Anordnungen erlassen. Problematische Fälle müssen innerhalb von drei Monaten aufgegriffen und überprüft werden. Wird auf "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" erkannt, kann der Erwerb des Unternehmens verboten oder reglementiert werden. Meldet der ausländische Investor seine Beteiligungspläne dagegen nicht an, plant die Regierung innerhalb von drei Monaten nach Übernahmeangebot eine nachträgliche Prüfmöglichkeit. Völlig unklar bleibt bei alldem, was unter dem Kriterium "öffentliche Ordnung und Sicherheit" genau zu verstehen ist. Zumal die ursprüngliche Idee, eine spezielle Kontrollbehörde zu schaffen, mittlerweile vom Tisch ist.

Die eigentlich logische Variante, dass bald auch Online-Durchsuchungen für ausländische Staatsfonds legal sind, dürfte - voraussichtlich - nicht zum Zuge kommen.

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