Von hinten durch die Brust

Mindestlohn für Leiharbeiter Der DGB hat einen Tarifvertrag abgeschlossen, der nicht nur bei den Gewerkschaftern heftig umstritten ist

Mit oder ohne Mindestlohn? Das ist im Herbst 2006 die entscheidende Frage, wenn die große Koalition ihr Modell eines bundesweiten Kombilohns beschließt. Bundeskanzlerin Merkel hat jüngst auf dem DGB-Kongress begrenzte Sympathie für einen Mindestlohn durchblicken lassen, allerdings klar gemacht, dass sein Niveau weit unterhalb des vom DGB geforderten Levels von 7,50 Euro liegen muss. Dieses "grundsätzliche Vielleicht" geht Teilen der CDU jedoch zu weit. Umgehend ließ auch Edmund Stoiber durch seinen Wirtschaftsminister grundsätzliche Bedenken äußern. Selbst die SPD-Fraktion im Bundestag wackelt, der einflussreiche "Seeheimer Kreis" konservativer SPD-"Genossen" ist nach wie vor strikt gegen einen Mindestlohn. Die IG Metall hat ihre frühere Frontalopposition zwar aufgegeben, will aber letztlich nach wie vor alles tarifvertraglich regeln. In gewohnter Eintracht mit dem Arbeitgeberverband der Chemieindustrie ist die IG BCE schließlich ohne Wenn und Aber gegen eine gesetzliche Vorschrift. Damit ist selbst innerhalb der Gewerkschaften ein klares Votum für einen Mindestlohn nicht zu erwarten.

Nun ist ausgerechnet in einer Branche, die nach Manchester-Kapitalismus riecht, ein Samenkorn gelegt worden, das einen branchenübergreifenden Mindestlohn zum Blühen bringen könnte. Die "Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB" hat mit den beiden größten Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche, dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) am 30. Mai einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli in Kraft tritt. Demnach sollen die Löhne für die neu geschaffene niedrigste "Entgeltgruppe M" in Westdeutschland 7,00 Euro pro Stunde (6,10 Euro im Osten), ab Januar 2007 dann 7,15 Euro (6,22 Euro Ost) und ab Januar 2008 7,31 Euro (6,36 Euro Ost) nicht unterschreiten.

Die großen Leiharbeitsfirmen wie Adecco, Randstadt und DIS, die sich derzeit mit vollen Auftragsbüchern in einer Konzentrationsphase befinden, schreckt ein Mindestlohn keinesfalls, weil er die Marktchancen kleinerer Konkurrenten begrenzt, die bislang gern mit Super-Dumpinglöhnen auftreten. Schwierigkeiten mit dem Tarifabschluss hat eher der DGB, weil die mächtigen Einzelgewerkschaften den Gewerkschaftsbund nicht gern in direkten Tarifverhandlungen sehen. Weil aber das berufliche Spektrum der von Zeitarbeitsunternehmen angebotenen Arbeitskräfte die traditionellen Grenzen der Fachgewerkschaften sprengt, blieb als Koordinator letztlich nur der DGB, der einen Kompetenzgewinn verbuchen kann, aber jetzt auch mit der Kritik am Verhandlungsergebnis leben muss. Viele Gewerkschaftsmitglieder betrachten den neuen Tarifvertrag als Weichenstellung für mehr "Sklavenarbeit" im Armutslohnsektor. Denn was geregelt und damit akzeptiert ist, kann noch schneller wachsen. Vereinzelt, allen voran bei der Eisenbahnergewerkschaft Transnet, wurde sogar der Ausstieg aus der "Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB" gefordert. Dass sich der DGB in diesen Wochen mit der öffentlichen Darstellung des eigenen Verhandlungsergebnisses zurückhält, liegt allerdings nicht nur an den Protesten der eigenen Mitglieder. Der für Westdeutschland abgeschlossene Zeitarbeits-Mindestlohn von sieben Euro liegt erkennbar unter der eigenen Forderung von gesetzlichen 7,50 Euro - unterhalb des Stundensatzes also, den der DGB in einer bundesweiten Kampagne fordert.

Jenseits berechtigter Kritik gelingt dem Gewerkschaftsbund womöglich doch ein unerwarteter Coup. Wenn sich erst herumgesprochen hat, dass selbst die Branche, die als die übelste gilt, einen Mindestlohn kennt, werden manche sich vielleicht fragen, warum ein solcher Standard nicht auch in Branchen mit höherer Wertschöpfung und für Normalarbeitsverhältnisse gelten soll. Ob und inwieweit der Leiharbeitmindestlohn "ausstrahlt", hängt allerdings auch von der Bundesregierung ab. Denn der neue Vertrag soll zwar nach dem Willen der Tarifparteien am 1. Juli in Kraft treten, wird aber für die gesamte Branche erst wirksam, wenn die große Koalition das so genannte Entsendegesetz auf die Leiharbeit ausgeweitet und den Tarifvertrag durch eine Verordnung des Bundesministers für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt hat. Das eine ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und bedarf einer Sonderregelung, das andere ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag für mehr als 50 Prozent der Beschäftigten einer Branche gilt. Bislang ist unklar, ob dieses Quorum erfüllt wird. Schon meldete sich Anfang Juni der Arbeitgeberverband Mitteldeutscher Personaldienstleister (AMP) und bezeichnete sich als mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, dessen Nichteinbeziehung in den Tarifvertrag eine Allgemeinverbindlichkeit unmöglich machen würde. Um so größer wird für Arbeitminister Müntefering die Herausforderung.


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