Von Leistungskürzungen zur Arbeitspflicht

70 Jahre Reichsarbeitsdienst In seiner Vorgeschichte lassen sich historische Parallelen zwischen damals und heute finden

Monatelang wurde über Siege und Niederlagen, über Banalität und Verbrechen berichtet. Ob mit guten Dokumentationen oder mit fragwürdig nachgestellten Bildern - der 60. Jahrestag des Kriegsendes war in den Medien und darüber hinaus omnipräsent. Die Ökonomie des Schreckens, die Finanziers und die großindustriellen Gönner der NS-Diktatur blieben dagegen weitgehend unbehelligt. Folglich war auch wenig zu hören über jene faschistische Wirtschaftsorganisation, die in den Zeiten von "Hartz IV" doch eine besondere Aufmerksamkeit verdient hätte. Der anstehende 70. Jahrestag ihrer Gründung wäre eine Gelegenheit, die Lücke zu schließen - am 26. Juni 1935 erhielt der Reichsarbeitsdienst (RAD) seinen Namen.

Wer einen Vergleich zwischen dem RAD und den heutigen Arbeitsmarktgesetzen entrüstet zurückweist, hat auf den ersten Blick gute Argumente. Spätestens seit Kriegsbeginn im September 1939 stand der Reichsarbeitsdienst unter direkter militärischer Kontrolle. Zunächst für den Bau des "Westwalls" und von etlichen Feldflugplätzen eingesetzt, verwandelte er sich später in eine Hilfstruppe der Wehrmacht. In der letzten Kriegsphase wurden RAD-Männer als "Reichsarbeitsdienst-Divisionen" in den Frontkampf geschickt. Befehlsstrukturen, Arbeitslager, Kampfeinsatz - nichts davon findet sich in der Gegenwart. Dennoch ist die Frage nach historischen Parallelen nicht gegenstandslos - man muss sie auf die Vorgeschichte des RAD beziehen, die bis in die Zeit des Ersten Weltkrieges zurückreicht.

Anregungen von den deutschen Arbeitgeberverbänden

Im August 1914 wurde die "Reichszentrale für Arbeitsnachweise" gegründet. Sie organisierte Massentransporte zur Erntehilfe, für Festungsarbeiten und zog auch Kriegsgefangene zur Arbeit heran. Im Dezember 1916 entstand mit dem sogenannten "Hilfsdienstgesetz" eine planmäßige, vor allem vom Reichskriegsamt genutzte Arbeitsvermittlung. Wenig später sollte der öffentliche Arbeitsdienst auch in die Weimarer Verfassung von 1919 eingehen. Sie orientierte mit dem Artikel 103 auf ein Sozialstaatsmodell, in dem finanzielle Unterstützung erst dann gewährt werden durfte, wenn die staatlichen Behörden keine Arbeitsgelegenheit anbieten konnten.

Bereits Anfang der zwanziger Jahre gab es in Deutschland den Versuch, öffentliche Pflichtarbeit einzuführen - zunächst gelang das nur für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Im Krisenjahr 1925 allerdings wurde ein erstes Arbeitsbeschaffungsprogramm aufgelegt. Im Oktober 1927 trat dann das "Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" in Kraft, das die Erwerbslosenfürsorge ersetzte. Präsident der neu geschaffenen Reichsanstalt war Friedrich Syrup, der bis 1939 unbeschadet sein Amt ausübte.

Bereits kurz nach Beginn der Arbeitslosenversicherung setzte die Weltwirtschaftskrise ab Herbst 1929 eine verheerende Spirale von Massenarbeitslosigkeit, höheren Beitragssätzen, steigenden Lohnnebenkosten und Leistungskürzungen in Gang. Schon 1929 wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Erwachsene auf 36 und für Jugendliche auf 21 Wochen begrenzt, Saisonarbeiter erhielten gar keine Zahlung mehr. Ab Mitte 1931 bekamen auch Jugendliche und verheiratete Frauen keinen Pfennig, das Niveau der Arbeitslosenunterstützung sank auf bis zu zwölf Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die Anregung zu diesen drastischen Einschnitten kam nicht zuletzt von den deutschen Arbeitgeberverbänden, die 1929 mit einem Artikel in ihrer Verbandszeitschrift eine "Missbrauchsdiskussion" starteten, um Zumutbarkeitsregelungen zu verschärfen und Rechtsansprüche durch Bedürftigkeitsprüfungen zu ersetzen. Notverordnungen des Reichskanzlers Heinrich Brüning (Zentrumspartei) ergänzten die Leistungskürzungen für Arbeitslose durch Lohnsenkung, Abbau der Tariffreiheit und Steuervergünstigungen für Unternehmer. Im Ergebnis dieser "tiefgreifenden Reformen" kam es zu dem Paradox, dass sich die Zahl der Arbeitslosen von 1928 bis 1932 verdreifachte, die Versicherungsleistungen im selben Zeitraum aber sanken.

Was dann folgte, war nicht nur ein radikaler Bruch. Für Wiederbewaffnung und Kriegsvorbereitung nutzten die Nazis auch den bereits 1931 gegründeten "Freiwilligen Arbeitsdienst" (FAD). Anfänglich nur als einzelnes Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gedacht, verwandelten die neuen Machthaber den FAD schnell in einen vormilitärischen allgemeinverbindlichen Arbeitsdienst. In der Wirtschaft konnte man parallel dazu mit dem "Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes" vom 15. Mai 1934 und der "Verordnung über die Verteilung von Arbeitskräften" vom 10. August 1934 sogar in bestehende Arbeitsverträge eingreifen, um in Kombination mit dem FAD die beginnende Kriegswirtschaft mit einem ausreichenden Personalbestand zu versorgen.

Zuchthaus und Konzentrationslager für "Arbeitsscheue" und "Asoziale"

Nachdem im März 1935 das Reichsbesoldungsgesetz die Führer des Arbeitsdienstes immerhin den Offizieren der Wehrmacht gleichstellt hatte, wurde am 26. Juni 1935 formell der "Reichsarbeitsdienst" (RAD) als Nachfolger des FAD gegründet. Mit der wenig später eingeführten Pflicht, für jeden Beschäftigten, ein Arbeitsbuch zu führen, waren Staat und Wirtschaft über das Verhalten der Arbeitskräfte in allen "normalen" Wirtschaftsbereichen umfassend informiert. Von bestimmten Fehlzeiten an, die das Arbeitsbuch erkennen ließ, galt man als "Arbeitsscheuer" oder "Asozialer", der Repressalien bis hin zu Freiheitsentzug unterworfen werden konnte. Spätestens seit 1938 wurden neben polizeilicher Verfolgung auch das Zuchthaus und Konzentrationslager für diejenigen, die sich der Arbeitspflicht entziehen wollten, legale Bestrafung angedroht.

Wer zum RAD gehörte, war gegen Krankheit versichert, erhielt Uniform, Kost und (Baracken-)Logis und je nach "Arbeitsdienstrang" ab 25 Reichspfennig pro Tag. Von den etwa 250.000 Dienstverpflichteten arbeiteten Mitte der dreißiger Jahre allein etwa 135.000 Menschen an den Straßen und Reichsautobahnen, die aus militärstrategischen Gründen schnell fertig werden sollten. Erntehilfe, Aufforstung und Flussregulierung waren weitere Einsatzmöglichkeiten, bevor ab Ende der dreißiger Jahre der RAD fast ausschließlich für den Bau einer kriegswichtigen Infrastruktur verfügbar zu sein hatte.

Das Echo dieser Erfahrung wirkte lange nach. "Reichsarbeitsführer" Konstantin Hierl, in Nürnberg zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt, veröffentlichte 1955 seine Memoiren unter dem Titel Im Dienst für Deutschland, ein Bestseller. Harte Arbeit habe noch niemandem geschadet, empfahl er einer mittlerweile im Wirtschaftswunder angekommenen Gesellschaft. Tatsächlich aber dürfte der Beitrag des RAD zum Nachkriegsaufschwung eher darin gelegen haben, dass eine ganze Generation nach den Jahren eines kasernierten Arbeitsdrills jegliche normale Arbeit als befreiend empfunden hat.

Was wir dagegen heute erleben, erinnert vor allem an die Vorgeschichte des RAD, an Leistungskürzungen und an die Bildung einer Reservearmee, die mit eingeschränkten Rechten und zu möglichst geringen Kosten in die Arbeitspflicht genommen wird.


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden