Zirkus Köhler

Her mit der Amerikanisierung Negative Einkommensteuer der USA als Kombilohnmodell in Deutschland?

Die CDU/CSU will ab 2007 Langzeitarbeitslosen über staatliche Lohnzuschüsse - die so genannten Kombilöhne - bessere Chancen auf dem Arbeitmarkt verschaffen. Der Koalitionspartner SPD ist skeptisch und rechnet bestenfalls mit marginalen Beschäftigungseffekten. Eine derartige Subventionierung, so wird allgemein befürchtet, könne zu Lasten von Niedriglohnempfängern gehen und zusätzlich den Druck auf die Löhne verstärken.

Der Bundespräsident weiß, was er der Nation als oberster Fachlehrer für Wirtschafts- und Sozialkunde schuldig ist. In einem Interview für den Stern hat er jüngst die negative Einkommensteuer nach US-Vorbild und "eine Art Grundeinkommen" ins Gespräch gebracht. Fast drei Millionen Menschen wären ohne Berufsausbildung und überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Sie könnten von einem marktbedingten Niedriglohn nicht leben, man müsse aufstocken zu einer Art "Kombilohn" - das sei "staatliche Aufgabe".

Merkwürdig, da man dem süßen Gift staatlicher Wohlfahrt doch eigentlich entsagen wollte. Die große Koalition versicherte nach Horst Köhlers Anregungen umgehend, sie prüfe bereits die Einführung eines Kombilohns, um gering qualifizierte Arbeitslose ab Januar 2007 wieder in Beschäftigung zu bringen. Umgehend wurde die Euphoriemaschine angeworfen, unglaubliche Zahlen kursierten. Nicht 100.000 oder eine Million, nein, man könne damit 2,3 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, meint Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner ifo-Instituts und Deutschlands meist zitierter Ökonom. Längst nicht das letzte Wort, denn Sachsens Milbradt (CDU) rechnete nach und kam auf drei Millionen. Man greift sich an den Kopf und fragt: Wer bietet mehr?

Der kleine Unterschied

Während das Publikum staunt, gerät aus dem Blick, worum es bei dem vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Instrument eigentlich geht. Wer die negative Einkommensteuer der USA thematisiert, beschreibt mit dem Earned Income Tax Credit (EITC) eines der dort erfolgreichsten Instrumente der letzten Zeit. 1973 entstanden, ist die Ausweitung des EITC ab 1993 nicht zufällig mit der ersten Amtszeit von Bill Clinton verbunden, dem es nicht gelang, wie im Wahlkampf versprochen, viele neue Förderinstrumente zu schaffen. Um das zu kompensieren, erhielt der bis dahin im Dornröschenschlaf liegende EITC eine völlig neue Bedeutung und blieb seither über Parteigrenzen hinweg populär - bei den politischen Gegnern sozialstaatlicher Versorgung ebenso wie bei deren Befürwortern.

Das Prinzip des EITC besteht darin, dass niedrig entlohnte Arbeitnehmer unterhalb eines bestimmten Jahreseinkommens nicht nur von der Einkommensteuer befreit sind, sondern sogar eine Gutschrift in Form eines Zuschusses erhalten. Dies hat etwa 2002 in den Vereinigten Staaten 4,9 Millionen Menschen, darunter 2,7 Millionen Kinder, über die Armutsgrenze gehoben. Die Höhe des EITC variiert nach Einkommen und Kinderzahl. So war im Jahr 2003 ein Ehepaar mit zwei Kindern bis zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 34.692 Dollar berechtigt, eine Gutschrift in Anspruch zu nehmen. Bis zu einem Einkommen von 10.510 Dollar lag der staatliche Zuschuss bei 40 Prozent des Salärs. Pendelte der Verdienst zwischen 10.510 und 14.730 Dollar konnte eine Familie den Maximalbetrag von 4.204 Dollar erhalten; bei einem Jahreseinkommen zwischen 14.730 und 34.692 Dollar wurde der Steuerbonus um 21 Cent je zusätzlich verdientem Dollar verringert. Auf diese Weise werden derzeit in den USA fast 15 Prozent aller Erwerbsverhältnisse subventioniert.

Die negative Einkommensteuer und der hierzulande von der CDU ins Spiel gebrachte Kombilohn erscheinen ähnlich, weil in beiden Fällen pro Person erwerbswirtschaftlich erzielte und steuer-, beziehungsweise beitragsfinanzierte Einkommensteile kombiniert werden, doch darf dabei ein grundlegender Unterschied nicht übersehen werden: Die negative Einkommensteuer ist auf Beschäftigte bezogen und als positiver Impuls zur Annahme gering bezahlter Arbeit unstrittig - aber sie war und ist kein Reintegrationsinstrument für Arbeitslose. Auch die Praxis des EITC dürfte für hiesige Verhältnisse ungewöhnlich sein, kommt sie doch bis heute ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne zu erwerbende Rechtsansprüche, ohne einschränkende Bedingungen hinsichtlich der Zumutbarkeit anzunehmender Arbeit oder dergleichen aus. Sie wird effektiv und unbürokratisch im Rahmen des jährlichen Einkommensteuerausgleichs durch die Finanzämter gehandhabt.

Im Gegensatz dazu können die Protagonisten der Kombilohndebatte in Deutschland kaum verleugnen, dass sie im Kern ein völlig anderes Modell anstreben. Personen, die staatlich alimentiert werden und schwer zu vermitteln sind, besonders ALG II-Empfänger, sollen preisreduziert auf dem Arbeitsmarkt angeboten und bei Verweigerung mit weiterem Entzug von Sozialleistungen diszipliniert werden. In den USA ist die negative Einkommensteuer ein Beitrag, um den Lohn armutsfest zu machen, hier wäre der Kombilohn ein weiterer Schritt in Richtung Arbeitsdienst für Transferempfänger und ein Lohnkostenzuschuss für Unternehmen - der Unterschied könnte kaum größer sein.

Gelänge es, die hiesigen Kombilohnideen in den eingangs zitierten Größenordnungen umzusetzen, wäre ein Lohndumping nicht aufzuhalten, denn gering qualifizierte und gering entlohnte Arbeitnehmer am Rand von Firmenbelegschaften ließen sich problemlos austauschen. Gerade hat das Gelsenkirchener Institut für Arbeit und Technik darauf verwiesen, dass der Verdrängungswettbewerb zwischen den Qualifikationsgruppen längst begonnen hat: Die Qualifizierten ersetzen in den unteren Lohngruppen die Unqualifizierten, die dann noch geringere Löhne akzeptieren müssen, um sich behaupten zu können. Da es in Deutschland keinen gesetzlich fixierten Mindestlohn gibt, wie in 18 von 25 EU-Staaten, sind dem freien Fall der Löhne keine Grenzen gesetzt.

Zweifellos gibt es in der Sozialpolitik der Vereinigten Staaten nicht zuletzt durch die auf fünf Jahre pro Person und Lebenszeit begrenzte Sozialhilfe genügend Instrumentarien, um Menschen zu zwingen, jämmerlich vergütete Jobs anzunehmen. Wer jedoch den Blick auf den EITC richtet und ihn hierzulande als Vorbild empfiehlt, dürfte bald den Offenbarungseid leisten und bekennen müssen, so war es nicht gemeint. Seit wann ist es Credo der großen Koalition, mit staatlicher Hilfe "Arbeit wieder teurer zu machen"?

Das große Vergessen

Ohnehin sind erhebliche Zweifel angebracht, inwieweit flächendeckende Kombilöhne überhaupt praktikabel sind. Die Bruchlandung des "Mainzer Modells"* von 2002/2003 scheint vollends vergessen zu sein. Auch damals überboten sich im Vorfeld die Schätzungen, wenn bis zu 300.000 Neueinstellungen prophezeit wurden. Als Rot-Grün das Modell zu den Akten legen musste, stand man bei knapp 13.000 (in einigen neuen Bundesländern belief sich die Zahl auf kaum mehr als 100). Das "Mainzer Modell" scheiterte nicht allein an der Inkompetenz der Arbeitsämter, sondern vorrangig an der mangelnden Nachfrage nach Arbeit - an beidem hat sich seither wenig geändert.

Würde man ab 2007 dank des Kombilohns auch nur ansatzweise in die Nähe der eingangs angedeuteten Dimensionen geraten, was voraussetzen würde, das Instrument eines subventionierten Lohnes flächendeckend in der Privatwirtschaft einzusetzen, wäre ein Veto der bei Unternehmensbeihilfen stets hellhörigen EU-Kommission unausweichlich. Wollte man den Ordnungsruf aus Brüssel vermeiden, indem Kombilöhne nur für förderbedürftige Langzeitarbeitslose gezahlt werden, würde eine solche Maßnahme sofort mit dem Restbestand all der Instrumente aktiver Arbeitsförderung konkurrieren. Führende Unionsvertreter haben daher schon weitere Sparrunden nicht nur bei Personal-Service-Agenturen, sondern auch bei der Weiterbildung in Aussicht gestellt.

Ein Blick in den Instrumentenkasten der Bundesagentur würde die Anhänger des Kombilohns im Übrigen wissen lassen, dass es ein bundesweites Kombilohnmodell seit einem Jahr schon gibt: Das im Paragrafen 29 des Sozialgesetzbuches II geregelte "Einstiegsgeld" kann als Zuschuss zum ALG II gezahlt werden, wenn eine gering bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird oder man sich selbstständig machen will. Während bundesweit ein neues Kombilohnmodell forciert wird, ist man in Nürnberg noch nicht einmal in der Lage, verlässliche Zahlen vorzulegen, wie viele Betroffene diese Regelung in Anspruch nehmen.

(*) Beim "Mainzer Modell" erhielten Erwerbslose, die eine schlecht bezahlte Beschäftigung annahmen, gestaffelte Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen, dadurch sollten die Nettolöhne erhöht werden.


Ab 2006 geplanter Stellenabbau

UnternehmenAnzahl der Stellen

Deutsche Telekom32.000

Mercedes16.000

Opel9.000

KarstadtQuelle5.700

Deutsche Bank6.400

Walter Bau3.000

HypoVereinsbank2.400

Siemens2.400

AEG1.750


Der Niedriglohnsektor 1994 - 2004

JahrAnteil der Niedriglohnempfänger*an der
Gesamtzahl der Beschäftigten (in %)

199415,6

199615,8

199816,2

200017,2

200217,4

200417,6

*2001/2002 wurde der Wert des Niedriglohns bei 9,40 Euro brutto/Stunde angesetzt


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