Armuts-Amt und deutsche Bürokratie

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Albert ist ein Mann Mitte 40 und diplomierter Ingenieur. Er hat in mehreren Unternehmen jahrelange Berufserfahrung erworben und doch hat ihn dies nicht vor der Arbeitslosigkeit geschützt. Doch Albert ist kein Typ, der nur zu Hause sitzen möchte, er war als angestellter Vertreter tätig und als auch dieser Arbeitsplatz verloren ging, versuchte er sich als Selbständiger. Heute weiß er, dass dort sein langsamer sozialer Abstieg begann, der ihn in die Sozialhilfe führte. Seine Ehe zerbrach daran, Freunde, von denen er heute weiß, daß es nie die echten waren, wandten sich von ihm ab. Er nahm 1 Euro Jobs, vermittelt vom Arbeitsamt, an, um sich weiterhin nützlich zu fühlen. Und er suchte nach einer festangestellten Arbeit, die er nach mehreren Jahren wieder fand. Ein Unternehmen, mehrere hundert Kilometer von seiner Wohn - und Geburtsstadt entfernt ansässig, wollte ihn einstellen. Albert beriet sich mit der Familie und engen Freunden, sie redeten ihm zu. So verließ er die Stadt, die mehr als 40 Jahre seine Heimat war, und startete ein neues Leben. Es fiel ihm schwer, alles war neu und anders. Er kniete sich in die Arbeit, wollte diese Chance nutzen. Doch das Leben schlug wieder zu, diesmal in Form der Wirtschaftskrise. Albert erlebte das hire and fire als hart und für ihn ungerecht, doch er war wieder arbeitslos. Es blieb ihm das eine Jahr, welches er ALG I bezog, um das erneute Abrutschen in Hartz IV zu verhindern. Unzählige Bewerbungen, Anmelden in Online-Portalen, Nachfragen beim Arbeitsamt, es brachte nichts. Er hörte viele Begründungen, zu alt, zu überqualifiziert, unterqualifiziert, nicht von hier, nur keiner wollte ihn einstellen. So blieb ihm keine andere Wahl, als den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen und sich gegenüber dem Jobcenter zu offenbaren und seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Was folgte, war ein Lehrstück deutscher Bürokratie, Nachfragen der Sachbearbeiterin, Vertröstungen von Albert, ja wir arbeiten daran, nur, kein Geld. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte Alberts Girokonto ein Guthaben von einigen Tausendern, nur schmolz es mangels jeglichen Zahlungseinganges wie Eis in der Sonne. Endlich, nach 3 Monaten, bekam Albert einen Bescheid -- abgelehnt. Sein verwertbares Vermögen läge über seinen Vermögensfreibeträgen. Es war keine Aufschlüsselung beigefügt, wie das Jobcenter das verwertbare Vermögen errechnet hat, nur eine lange Rechtsbehelfsbelehrung. Da das Jobcenter aber nur den Kontostand vom Zeitpunkt der Antragstellung kannte und nie wieder nachgefragt hat, ist der Ablehnungsbescheid sachlich unbegründet. So legte Albert Widerspruch ein und reichte zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung ein, der das Jobcenter zwingen soll, ihm die Hilfe zum Lebensunterhalt zu zahlen.
Jetzt wurde Albert von Seiten des Jobcenters angeboten, dass er als Darlehen diese Hilfe bis zur endgültigen Entscheidung erhält. In seiner Not musste er dieses Angebot annehmen, obwohl es im worst case bedeuten kann, dass er im Falle einer Gerichtsentscheidung zu seinen Ungunsten auf lange Sicht beim Jobcenter Schulden hat, die er von 359 Euro monatlich nie wird zurückzahlen können.
Albert, ein deutscher Einzelfall?

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Geschrieben von

rolf netzmann

life is illusion, adventure, challenge...but not a dream

rolf netzmann

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