Rechtes Novum

NPD und Grundgesetz nur einige Gedankenspiele, was die NPD und das Bundesverfassungsgericht betrifft

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Damit hatte keiner gerechnet und es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Die rechtsextreme Partei NPD ruft das Bundesverfassungsgericht an, um feststellen zu lassen, dass die NPD "nicht verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes ist".
Bisher hat noch keine Partei eine solche Klage eingereicht, die Deutschnationalen sind die Ersten.
Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Die NPD will damit einem drohenden Verbotsantrag zuvorkommen, das ist ganz offensichtlich. Doch räumen Rechtsexperten diesem Antrag kaum Aussicht auf Erfolg ein. Von zu unsauber formuliert, das BVerG ist gar nicht zuständig bis zu, dies sei nur eine PR-Nummer, reichen die Meinungen.
Doch was wäre, wenn die Karlsruher Richter nicht anders könnten, als die Verfassungskonformität der NPD zu attestieren? Und andersherum, was wäre, wenn sie einem Verbotsantrag zustimmen würden?
Im ersten Fall würde die NPD gestärkt aus einem solchen Prozeß hervorgehen, ohne dass ihre eigentlichen Probleme gelöst werden. Schwindende Mitgliederzahlen, zunehmende Ablehnung in der militanten Neonaziszene sowie Finanznöte würden die Existenz der Partei weiter begleiten. Und sie wäre zwar vor einem Verbot sicher, aber nicht vor dem drohenden schleichenden Untergang.
Im zweiten Fall wäre sie ihre Mandate los und damit auch die Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Doch es würde noch etwas anderes passieren. Schon heute droht die rechtsextreme Gefahr eher von Einzeltätern und Kleinstgruppen, wie der Bundesinnenminister auf einer BKA-Tagung erst vor wenigen Tagen noch einmal betonte. Und diese sind durch die Sicherheitsbehörden schwerer zu überwachen und noch schwerer zu infiltrieren.
Ein NPD Verbot würde aber bedeuten, dass der rechtsextreme Untergrund noch mehr Zulauf erhalten würde. Schon heute werden 110 Rechtsradikale mit Haftbefehl gesucht und keiner weiß, wo sie sich aufhalten.
Wäre es da nicht sinnvoller, könnte die Frage auftauchen, die NPD nicht zu verbieten, sondern sie mit politischen Mitteln zu bekämpfen und ihre Landtagsfraktionen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zu demaskieren?
Nein, wenn sie verfassungsfeindlich ist, gehört sie verboten. Nur die Kameradschaften in allen Bundesländern, die rechten Fussballfans, die vermehrt in die Stadien strömen und versuchen, Fangruppen zu unterwandern, die Nazis in Nadelstreifen, alle, die fremdenfeindlich, rassistisch und antsemitisch denken und handeln, dürfen wir dabei nie vergessen.
Und das betrifft sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die gesamte Zivilgesellschaft. Ein Parteiverbot wäre nur eine, sicherlich notwendige, Demonstration der Stärke des Staates.
Der Kampf gegen alte und neue Nazis bedeutet mehr und braucht immer noch viel Ausdauer.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

rolf netzmann

life is illusion, adventure, challenge...but not a dream

rolf netzmann

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