Freihandel oder Diktatur des Kapitals?

TTIP: Ein Beitrag von Herbert Stelz über das transatlantische Freihandelsabkommen aus der Drei-Monatszeitschrift BIG Business Crime, Ausgabe 03/2014

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Freihandel oder Diktatur des Kapitals?

Foto: AFP/Getty Images/Jim Bourg

Selten hat es ein politisches Thema in so kurzer Zeit zu so großem öffentlichen Interesse gebracht wie TTIP. Das ist die Abkürzung für Transatlantic Trade and Investment Partnership, zu deutsch Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Es ist das Vorhaben von zwei der größten Wirtschaftsmächte, der Europäischen Union und der USA, über ein sogenanntes Freihandelsabkommen von der amerikanischen Westküste bis zum Schwarzen Meer zu größerer wirtschaftlicher Einheit und damit Schlagkraft zu kommen.

Die ökonomische Dimension dieser dann mit Abstand größten Freihandelszone der Welt wäre gewaltig: EU und USA leisten mehr als die Hälfte aller Direktinvestitionen in der Weltwirtschaft, das Bruttoinlandsprodukt beider Blöcke beträgt zusammen genommen gut 44 Prozent aller Ökonomien der Welt, der Anteil ihrer Industrien an der Wertschöpfung beträgt 42 Prozent, ihr Anteil am Weltexport 23 Prozent. Solche Zahlen machen die geballte Macht der beiden Wirtschaftsblöcke deutlich. Dabei beträgt der Anteil der Menschen, die diese beeindruckende Wirtschaftsleistung erbringen, gerade mal 12 Prozent der Weltbevölkerung.

„Freihandel“ hört sich zunächst gut an. Wo frei gehandelt werden kann, so ein Glaubenssatz der kapitalistischen Welt, da lassen sich mehr Geschäfte besser und leichter tätigen. Wo bürokratische Handelshemmnisse abgebaut werden, so ein auf den ersten Blick eingängiges Argument der Befürworter, da steigen die Gewinne für die Hersteller, aber wegen wachsender Mengen sinken auch die Preise für die Verbraucher. Schon klassische Ökonomen wie Adam Smith oder David Ricardo erwarteten zudem von liberalisiertem Welthandel eine Steigerung der Wohlfahrt in den beteiligten Ländern über Spezialisierung der nationalen Ökonomien: Die Produkte sollten dort hergestellt werden, wo sie am kostengünstigsten produziert werden können.

So positiv sich „Freihandel“ also auf den ersten Blick ausnimmt, so erschreckend erscheinen bei näherem Hinsehen auf das geplante Abkommen die möglichen Folgen. „Freihandel“ entpuppt sich als ein betrügerischer Euphemismus, als eine schöne Wortblase, als ein gewaltiger Bluff.

Zunächst meint Freihandel vor allem den Abbau von Zöllen. Da haben die TTIP-Verhandler zweifellos noch manches zu tun. So ist der Import von Kleidung, Textilien und Kraftfahrzeugen aus den USA in die EU zur Zeit noch deutlich durch Zölle von bis zu 10 Prozent des Preises verteuert, der Export von Kleidern, Lederwaren sowie Erdöl- und Kohleprodukten aus der EU in die USA ebenso. Insgesamt jedoch beträgt die Zollbelastung von Industriegütern in beide Richtungen gerade mal 2,8 Prozent im Durchschnitt. Braucht man zum Abbau solcher Hürden ein gewaltiges völkerrechtliches Abkommen?

Zölle nennt man auch „tarifäre“ Importschranken. Daneben gibt es „nicht-tarifäre“ Handelsbeschränkungen. Dazu zählen bürokratische Hürden wie zusätzlich vorgeschriebene Herkunftsbezeichnungen, auferlegte Qualitätsanforderungen sowie besondere Etikettierungspflichten. Weitere Handelshindernisse für den Export in die USA sind zum Beispiel unterschiedliche technische Standards bei Sicherheits- und Industrienormen.

In der Automobilindustrie sind das zum Beispiel die Länge der Stoßstangen oder die Farbe der Blinker. Zudem gelten die zulässigen CO2-Abgaswerte in den USA als strenger als in der EU. Solche nicht-tarifären Handelshindernisse verursachen oft erhebliche Kosten. Eine Angleichung der technischen Standards könnte also durchaus Vorteile für Hersteller und Verbraucher bringen. Aber braucht man dafür ein gewaltiges völkerrechtliches Abkommen?

Das meinen zumindest die Befürworter. Das mehr und mehr umstrittene Vorhaben hat einen wesentlichen Ursprung in der Lissabon-Agenda aus dem Jahre 2000. Auf diesem Sondergipfel der EU vereinbarten die Staatschefs eine grundlegende Schlusserklärung mit einem klaren Ziel:

„Die Union hat sich heute ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt: das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erreichen.“

In der Folge bemühen die Befürworter starke Worte. Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Ein solches Freihandelsabkommen wäre ein Riesenschritt nach vorne, der auch neue Arbeitsplätze schaffen würde.“ Ihr Stellvertreter, der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, glaubt, das Abkommen werde „globale Standards“ setzen. „Das bedeutet Chance und Herausforderung zugleich“, besonders für den Mittelstand, so meint der Vizekanzler. Wegen doppelter Tests und unterschiedlicher technischer Standards wagten kleine Unternehmen derzeit den Schritt über den Atlantik oft nicht. Da sei TTIP „eine Riesenchance“.

Chefunterhändler auf EU-Seite ist Karel de Gucht, der EU-Handelskommissar. Sein Credo ist die Furcht vor den asiatischen und anderen Konkurrenten: „Furcht haben sollten wir davor, im internationalen Wettbewerb um Innovation mit den Schwellenländern bald ins Hintertreffen zu geraten – ein Abkommen mit den USA hilft dabei, dass Europa weiter mitreden kann.“

Um für seine Position zu werben, hantiert de Gucht auch gerne mit fragwürdigen Zahlen: „Um 119 Milliarden Euro pro Jahr könnten wir unsere Wirtschaft ankurbeln – dies entspricht einem jährlichen Zusatzeinkommen von 500 Euro pro Familie in der EU. Es ist also eine Art Konjunkturpaket, ohne, dass dafür Steuergelder aufgebracht werden müssen.“ Vom ARD-Politikmagazin MONITOR darauf angesprochen, dass dies in Wahrheit gerade mal 0,5 Prozent Wachstum in 10 Jahren bedeute, kommt Karel de Gucht ins Schleudern. „Ist das die Studie, die wir bestellt haben?“, fragt er irritiert. Und dann versucht er die Flucht nach vorne: „Zunächst einmal sollten wir nicht mit Prozenten argumentieren…. wir werden die meisten Handelshemmnisse in einer Vielzahl von Handelsbereichen abschaffen, das sage ich.“

Es sind eben keineswegs beeindruckende Wachstumszahlen, mit denen die Befürworter hantieren. Mit gleich mehreren Studien versuchen sie, ihre Versprechen von mehr Arbeitsplätzen und Wohlstand zu belegen. So kommt eben das Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) 2013 im Auftrag der EU-Kommission unter der Annahme umfassender Liberalisierung zu dem Ergebnis, dass in einem Zehnjahreszeitraum das Bruttoinlandsprodukt in den USA um 0,5 Prozent wachsen wird, in der EU um 0,4 Prozent, das heißt also gerade mal 0,04 Prozentpunkte pro Jahr. Das sind die Zahlen, mit denen Kommissar de Gucht durch die Lande zieht.

Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von 2013 kommt unter der Annahme der Beseitigung von tarifären und nicht-tarifären Handelsbeschränkungen auf einen Zuwachs an Arbeitsplätzen von 25.220 - allerdings über einen Zeitraum von 15 Jahren verteilt. Pro Jahr wären das 1.801 Arbeitsplätze mehr oder 0,004 Prozent der Erwerbstätigen.

Dasselbe ifo-Institut kommt sodann im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung auf einen wesentlich höheren Arbeitsplatzeffekt: Jetzt sollen es pro Jahr knapp 13.000 mehr sein, entspricht 0,03 Prozent der Erwerbstätigen. Kritiker dieser Studien halten solche prognostizierten Effekte für „vernachlässigbar gering“, so Beate Scheidt, Ökonomin beim Vorstand der IG Metall. Zudem sei es auch problematisch, wenn Liberalisierungsmaßnahmen nicht demokratisch legitimiert würden. Denn viele der Regulierungen, deren Abschaffung propagiert wird, seien schließlich Ausdruck gesellschaftlicher Normen und Werte.

Zudem sind sich die Ökonomen auch keineswegs einig, ob eine schrankenlose Liberalisierung der Handelsströme in jedem Fall allen Beteiligten Vorteile bringt. So können Handelsbarrieren zugunsten einer weniger entwickelten Volkswirtschaft durchaus beim Aufbau rückständiger Industrien nützlich sein, solange diese international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Nicht zuletzt muss gefragt werden, ob eine noch weiter gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der großen Player EU und USA die enormen Ungleichgewichte bei Wohlstand und Entwicklung in dieser Welt nicht noch weiter zu Lasten des anderen armen Teils verschieben würde.

Stehen also bereits die behaupteten makroökonomischen Vorteile in Frage, so befürchten vor allem Umwelt- und Verbaucherschützer erhebliche Rückschritte durch das Abkommen. Denn mit TTIP soll ganz offenbar eine neue Welle der Deregulierung und Liberalisierung in Gang gesetzt werden. Pia Eberhardt von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO): „Es handelt sich um einen Generalangriff auf Verbraucherschutzstandards, Umweltgesetze sowie Gesetze zur Stabilisierung der Finanzmärkte auf beiden Seiten des Atlantiks.“ CEO hat sich zur Aufgabe gemacht, die Macht der Brüsseler Lobbyisten zu durchleuchten.

Absenkung von Standards

So befürchten die Kritiker, dass beispielsweise die hohen Standards bei unseren Nahrungsmitteln auf ein niedrigeres Niveau gedrückt werden könnten. Das eingängigste Schreckgespenst, das sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist das Chlorhühnchen. In den USA wird Geflügel nach dem Schlachten durch ein eiskaltes Bad mit Chlordioxid gezogen, um es zu desinfizieren. In der EU ist der Verkauf solcherart gereinigten Fleischs verboten. YUM!Restaurant, der Eigentümer von Kentucky Fried Chicken fordert in einem durchgesickerten Positionspapier der US-Fleischindustrie, dass TTIP zur Änderung solcher EU-Standards führen soll, damit der Konzern seine Chlorhühnchen an die EU-Bürger verkaufen kann.

Das amerikanische Fleischinstitut (AMI) empört sich darüber, dass die EU weiterhin ihr Einfuhrerbot von Fleisch aufrecht erhält, das mit Hilfe des Wachstumshormons Ractopamin produziert wird. Ractopamin ist ein in den USA zugelassenes Medikament, das die Muskelmasse von Rindern, Puten und Schweinen erhöht. Für den Verband der US-amerikanischen Schweinefleischproduzenten (NPPC) soll TTIP das Instrument sein, um das Ractopamin-Verbot in der EU zu kippen.

Ähnliche Befürchtungen bestehen im Hinblick auf gentechnisch veränderte Nahrungsmittel (GVO). Die EU-Richtlinie für GVO-Zulassungen schreibt vor, dass die Auswirkungen von Samen und Pflanzen auf Verbraucher und Umwelt untersucht werden müssen, bevor sie für den Markt zugelassen werden können. Das nennt man auch Vorsorgeprinzip. Darüber hinaus haben die EU-Staaten auch das Recht, GVO-Anbau völlig zu verbieten, was Deutschland mit anderen EU-Staaten auch getan hat. Zudem gelten in der EU weitreichende Kennzeichnungsregeln für GVO-Nahrungsmittel. Gleiches gilt auch für GVO-Samen.

Die amerikanische Nichtregierungsorganisation PublicCitizen, Partner der europäischen Attac, deckte auf, dass Konzerne wie Monsanto genau dies europäische Vorsorgeprinzip aushebeln wollen. Für solche Forderungen benutzen die TTIP-Protagonisten eine codierte Sprache. So erklärten US-Unterhändler, dass TTIP versuchen solle, „… nicht-tarifäre Handelshindernisse zu eliminieren oder zu reduzieren …. wie z.B. gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Restriktionen, die keine wissenschaftliche Grundlage besitzen.“ In Klartext übersetzt heißt das, dass nicht mehr die Agrarunternehmen nachweisen müssen, dass ein gentechnisch veränderter Samen ungefährlich ist, bevor sie ihn in den Handel bringen, sondern dass umgekehrt die Regierungen eine Gefahr für Mensch, Tier oder Pflanze nachweisen müssten, bevor sie Beschränkungen oder Verbote für GVO-Samen oder -Anbau erlassen könnten.

Dass eine solche Umkehrung die hohen und mühsam erkämpften Sicherheitsstandards in der EU untergraben würde, ist offensichtlich. Bemerkenswert offen, so die Recherchen von PublicCitizen, seien die Lobbyisten vorgegangen. So erklärte die U.S. National Confectioners Association (NCA), traditionelle Lobby der Süßwarenhersteller, unverblümt: „Die US-Industrie würde gerne sehen, dass das Freihandelsabkommen USA-EU Fortschritte darin macht, verpflichtende Anforderungen zur GVO-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zu beseitigen.“

Wohin die Reise bei den Verhandlungen gehen soll, sagt unverblümt Stuart E. Eizenstat, ehemaliger US-Botschafter und jetzt Oberlobbyist beim Transatlantic Business Council, einer mächtigen Industrielobby von über 70 Großunternehmen: „Die Standards in Europa haben ein anderes Niveau. Und ich finde, diese Standards haben ein unbegründet hohes Niveau, das wissenschaftlich nicht fundiert ist. Eine der großen Herausforderungen der Verhandlungen wird es sein, einen Mittelweg zu finden, damit die Verbraucher in Europa das gleiche Vertrauen bekommen: Was für eine amerikanische Familie gutes Essen ist, sollte auch für Europäer gutes Essen sein.“

Ein weiteres Beispiel für den Generalangriff auf die europäischen Regulierungen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt ist die kaum verhüllte Absicht, die diesseits des Atlantiks noch bestehenden Hürden und Verbote des Fracking zu beseitigen. Unter Fracking versteht man das hydraulische Aufbrechen von Gesteinsschichten mithilfe von Druck und Chemikalien. Dabei werden Energieträger wie Schiefergas und Erdöl sowie Methangas gewonnen.

In den USA ist das Verfahren mittlerweile zum Hoffnungsfanal all derjenigen geworden, die wegen zurückgehender Energiereserven den industriellen Niedergang befürchten. Im dichtbesiedelten Europa dagegen wiegen die Befürchtungen wegen möglicher, wenngleich noch nicht überall bewiesener Umweltgefahren deutlich schwerer.

TTIP droht, die Planierraupe für alle staatlichen Regulierungen zu werden, die dem Business auf beiden Seiten entweder in der EU oder in den USA deutlich strengere Restriktionen auferlegen als im anderen. Es droht ein Wettlauf um die niedrigsten Standards.

Dabei gibt es durchaus auch Felder, in denen die USA die Wirtschaft rigider regelt als die EU. Ein Beispiel dafür ist der Finanzmarkt. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise beschloss die US-Regierung einige ziemlich harte Auflagen für die Banken. Seither dürfen sie nur noch begrenzt mit geliehenem Kapital spekulieren und sie müssen mehr Eigenkapital vorhalten. Nichts dergleichen wurde den europäischen Banken auferlegt. Der ewige Streit zwischen den EU-Mitgliedern wie Großbritannien oder Luxemburg, die sich von den Einnahmen aus dem Finanzsektor abhängig gemacht haben und denen, die gerne strengere Regeln hätten, hat eine einheitliche und strenge Bankenregulierung in Europa bisher verhindert.

Dass bei den Verhandlungen der schärfere amerikanische Ansatz sich durchsetzen wird ist kaum zu erwarten. Im Gegenteil, auch hier soll nach dem Willen vor allem der in den USA sehr aktiven Deutschen Bank TTIP bei der Angleichung nach unten helfen, unterstützt von der Politik. „Wir werden keine Diskriminierung unserer Banken dulden“, lässt sich EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vernehmen. Mit solchen Euphemismen hat die traditionell industrie- und bankenfreundliche Brüsseler Behörde schon manche Benachteiligung der Verbraucher übertüncht.

Schutzklausel für Investoren

Aber gerade weil es in vielen Bereichen noch keine einheitliche europäische Position gibt, kommt den nationalstaatlichen Entscheidungen besondere Bedeutung zu. Hier kommt ein besonders problematisches Kapitel der TTIP-Verhandlungen ins Spiel. Im Rahmen des Vertrages ist eine Schutzklausel für Investoren vorgesehen. Damit werden ausländischen Investoren Sonderrechte verliehen. Sie können Staaten auf Schadenersatz verklagen, wenn neue Gesetze z. B. im Gesundheits- oder Umweltbereich ihre Profite bedrohen oder sie praktisch enteignen.

Verhandelt werden solche Fälle aber nicht etwa vor ordentlichen Gerichten, sondern vor geheim tagenden internationalen Schiedskommissionen. Als Richter fungieren zum Teil Anwälte, die sonst in Wirtschaftskanzleien arbeiten. Die Urteile solcher Schiedsgerichte sind, wenn TTIP durchginge, völkerrechtlich abgesichert und praktisch unanfechtbar. Ein dem europäischen Rechtssystem an sich völlig fremdes Regime, findet der spanische Schiedsgerichtsrichter Juan Fernándes-Armesto gegenüber dem Londoner „Telegraph“: „Drei privaten Personen wird die Macht verliehen“, wundert sich der Insider, „alle Handlungen von Regierungen, alle Gerichtsentscheidungen und alle Gesetze und Regeln seitens der Parlamente zu bewerten, ohne irgendwelche Beschränkung oder die Möglichkeit zur Berufung“.

So könnten amerikanische Energie- und Förderkonzerne, so die Befürchtung der TTIP-Kritiker, mit Hilfe solcher Schiedsgerichte Fracking-kritische Regierungen in die Knie zwingen. Schon jetzt wird vielerorts befürchtet, dass anstehende Regulierungen im Gesundheits-, Agrar- oder Umweltbereich unter dem Damoklesschwert der drohenden TTIP-Regelungen nur noch halbherzig oder gar nicht mehr angepackt werden.

Als besonders abschreckendes Beispiel für solche Knebelung der Politik gelten die Klagen des schwedischen Ernergiekonzerns Vattenfall zum einen gegen den Hamburger Senat und zum anderen gegen die Bundesregierung. Im ersten Fall zog Vattenfall 2009 vor ein Schiedsgericht, weil der Konzern die Umweltauflagen für sein Kohlekraftwerk Moorburg zu restriktiv fand. Die Behörde gab nach, in welchem Ausmaß blieb bis heute geheim. Die zweite Vattenfall-Klage vor einem Schiedsgericht gegen deutsche Regierungsbehörden verlangt seit 2012 von der Bundesregierung angeblich 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz, weil Vattenfall durch den plötzlichen Atomausstieg der Regierung Merkel nach der Katastrophe von Fukushima mit seinen Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel nicht mehr bis zum Laufzeitende Geld verdienen kann. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende.

Vattenfall klagt auf der Basis des Energiecharta-Vertrags, in welchem 51 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft und Euratom sich nach Ende des Kalten Kriegs verpflichteten, die ehemaligen Staaten des Ostblocks in die internationalen Energiemärkte zu integrieren. Ein wesentliches Instrument zur Konfliktregelung nach diesem Vertrag ist die Möglichkeit, Schiedsgerichte anzurufen. Damals war die Idee einer solchen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit angesichts unsicherer Rechtssysteme in vielen Staaten vielleicht noch nachvollziehbar. Heute wirkt die geheime Rechtsfindung im kleinen Kreis außerhalb der normalen Gerichtsbarkeit nu
r noch antiquiert und ist wohl kaum noch legitimiert. Aber sie ist geltendes Völkerrecht.
Sollte mit TTIP dieses überholte und demokratisch wie juristisch fragwürdige Nebenrecht erneut installiert werden, sehen Kritiker schwarz für Umwelt und Gesundheit. Dann könnten auch internationale Multis wie der Nahrungsmittelkonzern Monsanto ihre Interessen bei der weltweiten Durchsetzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Saatguts mit Klagen vor solchen Schiedsgerichten sehr viel leichter durchsetzen, befürchten sie.

Absurde Schiedsverfahren

Bestätigt werden solche Ahnungen von einer Reihe zum Teil schon absurd klingender Schiedsverfahren.

So verklagte der amerikanische Öl- und Gaskonzern Lone Pine Resources Inc. auf der Basis des NAFTA-Abkommens zwischen den USA, Kanada und Mexiko die kanadische Regierung auf 250 Mio. Dollar Schadensersatz. Die Regierung in Quebec hatte 2011 ein Fracking Moratorium verhängt, das eine Gasförderung unter dem St. Lawrence River bis zur Fertigstellung einer umfassenden Analyse zur Umweltverträglichkeit untersagte. Das Unternehmen wirft der Regierung vor „willkürlich, unberechenbar und illegal” gehandelt zu haben und fordert Entschädigung für seine bisherigen Investitionen, da das Förderrecht „ohne fairen Prozess, ohne Kompensation und ohne erkennbares öffentliches Interesse“ entzogen wurde.

2011 beschloss die australische Regierung die „Tobacco Plain Packaging Regulations“, mit denen das warnende Design von Zigarettenpackungen komplett vorgeschrieben wurde. Philip Morris (Malboro) verlangt über seine Niederlassung in Hongkong seit 2011 wegen Umsatzrückgangs viele Millionen Schadenersatz vom australischen Staat, vor einem Schiedsgericht, unter Berufung auf ein Freihandelsabkommen zwischen Hongkong und Australien.

Zu welch absurder Rechtsfindung Investitionsschutzabkommen führen können, illustriert besonders drastisch die Klage der amerikanischen Ethyl Corporation gegen den kanadischen Staat Ende der 90er Jahre. Ethyl stellte den manganhaltigen Benzinzusatz MMT her. Der aber stand bereits damals im Verdacht, Nervenschäden zu erregen.

Daher war der Stoff in den USA, der Heimat der Firma, bereits verboten. Die kanadischen Behörden taten sich mangels Langzeituntersuchungen aufgrund der kanadischen Gesetzeslage mit einem Verbot schwerer als die USA. Die US-Firma Ethyl aber wollte MMT trotz Verbots in den USA in Kanada verkaufen.

Die Kanadier griffen zu einem Trick und verboten den grenzüberschreitenden Transport von MMT. Ethyl Corp. klagte wegen „Enteignung“ im Sinne des NAFTA-Abkommens gegen dieses Importverbot und wegen entgangener Gewinne. Vor einem Schiedsgericht gewann die Firma. Der kanadische Staat zahlte im Rahmen eines Vergleichs 13 Mio $ Entschädigung an Ethyl, musste das Importverbot aufheben und öffentlich erklären, dass endgültige Beweise für die Nervenschädigungen bis dahin nicht erbracht werden konnten.

Attac listet in einer beeindruckenden Dokumentation gleich zwei Dutzend solcher Verfahren auf. Weltweit klagen mehrere hundert Unternehmen vor Schiedsgerichten, weil ihnen bestimmte staatliche Regelungen die Profite schmälern. Man fragt sich, was sich eine Regierung überhaupt noch erlauben kann, ohne vor einem Schiedsgericht zu landen.

Selbst in der Bundesregierung regt sich deutlicher Unmut gegen Pläne, den Investorschutz im Rahmen von TTIP zu installieren. Justizminister Heiko Maas und Umweltministerin Barbara Hendricks haben entschiedenen Widerstand angekündigt.

Denn in vielen Bereichen sind die US-Regulierungen deutlich lascher als hierzulande. So wird die krebserzeugende Wirkung von Asbest als Baumaterial bei uns von niemandem mehr ernsthaft bestritten. In den USA hingegen ist Asbest nur beim Bau von Schulen verboten.

Gerade beim Umweltschutz zeigt sich ein prinzipieller Unterschied in den Philosophien zum Schutz der Bevölkerung. In den USA gilt eine Art Risikoprinzip für die Unternehmen: Solange nichts passiert, können meist ungehindert Geschäfte gemacht werden. Lässt sich ein eingetretener Schaden jedoch im Nachhinein wissenschaftlich beweisen, sind enorme Schadenersatzsummen fällig. In Europa hingegen gilt das Vorsorgeprinzip: Solange die Unschädlichkeit vom Hersteller nicht nachgewiesen werden kann, dürfen die Behörden die Verwendung von fragwürdigen Stoffen meist untersagen. Dass ein Investorschutz nach dem Muster der beschriebenen Beispiele zu einer deutlichen Absenkung der Schutzniveaus führen wird, ist wohl evident. Diesseits des Atlantiks jedoch wäre das Risiko für die Hersteller wesentlich geringer.

Unser Produkthaftungsrecht kennt nur vergleichsweise lächerliche Schadenersatzsummen. Der Holzschutzmittel-Prozess oder das Contergan-Urteil sind deprimierende Beispiele für dieses Defizit.

Der Widerstand wächst

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Protestkundgebung gegen das Freihandelsabkommen
Bildquelle: Deutschlandradio Kultur

Je mehr Details über die Verhandlungen durchsickern, desto größer wird der Widerstand in der Bundesrepublik und international. So haben die TTIP-Befürworter mittlerweile die gesammelte deutsche Kulturszene gegen sich aufgebracht. Zwar ist auf Druck der französischen Regierung ein Komplex namens „audiovisuelle Dienste“ vorläufig vom Verhandlungsmandat ausgenommen, doch ist bisher unklar, welche Bereiche dieser schwammige Begriff umfasst und welche nicht. Und so fürchtet die Kulturszene alsbald einen Generalangriff auf die deutsche Filmförderung, das deutsche Subventionstheater, die subventionierten Bibliotheken und Museen, das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen, die Buchpreisbindung.

Immerhin hat die Kultur eine mächtige Mitstreiterin gegen TTIP im Kabinett sitzen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) präsentiert sich als entschiedene Gegnerin der Aufnahme des Kulturbereichs in die Verhandlungen und plädiert für eine Generalklausel zugunsten der Kultur. Dass eine solche Ausnahme möglich sei, so die Merkel-Vertraute, zeige die Forderung der USA nach einer ebensolchen Klausel für die Sicherheitspolitik. Außerdem verweist Grütters darauf, dass bereits im Text des Verhandlungsmandats für die EU-Kommission ein ausdrücklicher Verweis auf die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt enthalten sei.

Seit einigen Monaten aber ist den deutschen TTIP-Befürwortern der vielleicht mächtigste Gegner überhaupt erwachsen: Deutsche und US-amerikanische Gewerkschaften haben mittlerweile massive Vorbehalte geäußert. Der IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel forderte bereits im März den sofortigen Abbruch der Verhandlungen. Zuerst müsse der ganze Prozess transparent gemacht und die Folgen müssten erst einmal abgeschätzt werden. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sowie sein US-Pendant Richard Trumka kündigten gemeinsam massiven Widerstand an.

Gerade die deutschen Gewerkschaften fürchten, dass ihnen mühsam erkämpfte Rechte wie die allerdings begrenzte Mitbestimmung womöglich aus der Hand genommen werden könnten. Zudem fordern sie einen starken Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge, des öffentlichen Nahverkehrs, der Wasserversorgung und der Bildungseinrichtungen. Gemeinsam mit ihren US-Partnerorganisationen fordern sie als Vorbedingung für alle weiteren Verhandlungen, dass die USA zunächst einmal die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifizieren.

Seit über 60 Jahren weigern sich die Vereinigten Staaten, die in Europa als selbstverständlich angesehenen ILO-Normen zur Vereinigungsfreiheit und zu Kollektivverhandlungen zu ratifizieren.

Geheime Verhandlungen

Der Widerstand gegen das Vorhaben wächst täglich. Doch Kanzlerin Merkel und auch ihr Vizekanzler und Wirtschaftsminister Gabriel halten unverdrossen an dem Vorhaben fest. Tatsächlich können sie derzeit auch wenig verhindern. Die Regierungen der EU haben das Verhandlungsmandat vollkommen auf die Kommission übertragen. Und zur Zeit ist noch nicht einmal erkennbar, in welchem Maß zum Beispiel die Bundesregierung über die Inhalte der Verhandlungen informiert ist. „So etwas habe ich in den letzten Jahren noch nie erlebt. So kann man nicht miteinander umgehen“, empört sich zum Beispiel Hans-Jürgen Blinn, der Beauftragte des Bundesrats bei der EU. „Schließlich sind die Bundesregierung und auch der Bundesrat Verfassungsorgane. Wir reden von verantwortlichen Institutionen, die nicht wissen, über was die Kommission und die Amerikaner im Moment verhandeln.“

Den größten Schaden im öffentlichen Bewusstsein fügen sich die Befürworter von TTIP durch ihre Geheimniskrämerei zu. Immerhin wurde bekannt, dass über 90 Prozent der vorbereitenden Treffen zu den Verhandlungsrunden mit Industrievertretern stattfanden. Vertreter der Zivilgesellschaft wurden kaum beteiligt. So ist der wohl zutreffende Eindruck entstanden, dass die ganze Veranstaltung nahezu ausschließlich dem Nutzen von Industrie und Handel dient.

Verbraucher und Arbeitnehmer dürften wenig davon haben, im Zweifel dürften sie wohl draufzahlen, wenn Sicherheitsstandards abgesenkt würden. Damit dieses Missverhältnis nicht zu früh deutlich wird, wird hinter verschlossenen Türen verhandelt, werden Ergebnisse nicht veröffentlicht.

Immerhin läuft, wohl auch als Reaktion auf die wachsenden Proteste, seit März ein Online-Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum Themenkomplex Investor-Staats-Streitschlichtungsverfahren. Daran kann sich ein jeder beteiligen, ohne allerdings Einblick zu erhalten, was mit seiner Stellungnahme genau geschieht. Attac hält dieses Beteiligungsverfahren für „ein durchschaubares Ablenkungsmanöver“, weil es sich ausschließlich auf das eine, das umstrittenste Thema bezieht und weil zudem klar werde, dass die Kommission sich von ihrer eigentlichen Absicht nicht abbringen lassen will. Sie nimmt allenfalls Verbesserungsvorschläge an, was ihr nur helfe, so Attac, „weil sie Verbesserungen selber für notwendig hält.“

Vorläufig agiert die Kommission also einsam weiter. Um die Geheimhaltung noch ein wenig weiter zu treiben, plant sie in einem natürlich geheimen Verfahren ein Gremium, das in Zukunft jedes Gesetz in der Gemeinschaft vorab daraufhin überprüfen soll, ob es mehr Handel erzeugt. Das Gremium trägt den Namen „Rat für Regulierung“. Hier sollen bereits im Vorfeld der Gesetzgebung vor allem Industrievertreter beteiligt werden.

Dieses Vorhaben entsetzte die ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, die Juristin Dagmar Roth-Behrendt (SPD) so sehr, dass sie nur noch zynisch reagieren konnte: „Dann lösen wir halt einfach das Europäische Parlament auf, und viele nationale Parlamente auch für diesen Bereich“, lästerte die prominente Sozialdemokratin und Expertin für Lebensmittelsicherheit. „Dann lassen wir das gleich die Industrie machen und den Handelskommissar und vielleicht noch den Agrarminister in den USA. Ist doch prima, spart wahrscheinlich eine Menge Zeit und Geld. Den Verbrauchern wird es jedenfalls schaden in der Europäischen Union.“

Bleibt schließlich die Frage, wer am Ende entscheidet. Die Bundesregierung wird nicht müde zu erklären, dass sie TTIP für ein „gemischtes Abkommen“ hält, was bedeutet, dass am Ende nicht nur das EU-Parlament sondern auch die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen. Aber selbst das scheint nicht wirklich klar zu sein. Angeblich will Karel de Gucht, der Handelskommissar, diese Frage gerichtlich klären lassen. Offenbar fürchtet er das Ergebnis.

Das fürchtet er wohl zu Recht. Die Online-Aktion Campact hat mittlerweile 715.000 Protestvoten, Stand Mitte Mai, gesammelt. Eine Million Stimmen reichen, um eine formelle „Europäische Bürgerinitiative“ zu starten. Diese wäre eine Aufforderung an die Kommission, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Der Rechtsakt könnte auch die Ablehnung des Verhandlungsergebnisses sein.

Blaupause CETA

Und wenn es bei TTIP noch an Informationen über die Verhandlungsergebnisse mangelt, verfügen die Gegner über eine sehr genaue Blaupause. Diese heißt CETA, „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ und ist ein beinahe fertig verhandeltes Abkommen zwischen der EU und Kanada. Das wesentliche Ergebnis liegt schriftlich vor. Auf rund 400 Seiten lässt sich hier studieren, wie TTIP aussehen könnte. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das wesentlich anders ausfallen wird.

Die Grünen haben ein Kurzgutachten über CETA anfertigen lassen. Peter-Tobias Stoll vom Institut für Völker- und Europarecht der Uni Göttingen und Hagen Krüger von der Uni Cambridge kommen zu dem Ergebnis, dass der CETA-Entwurf viele hierzulande selbstverständliche Schutzmechanismen für die Verbraucher potenziell gefährdet. Das „europäisch ausgeprägte“ Vorsorgeprinzip gerate „unter Druck“.

Die Blaupause CETA dürfte den Protest gegen TTIP noch einmal befördern. Nicht wenige Kenner der Brüsseler Szene meinen schon jetzt, dass der massive Gegenwind beide Abkommen zu Fall bringen kann. Im Sinne der großen Industrie wäre das nicht. Ob dem Mittelstand viel entginge, darf bezweifelt werden.

Eine Erfahrung könnte da helfen: NAFTA, das „North American Free Trade Agreement“, 1994 zwischen den USA, Kanada und Mexiko geschlossen, sollte vor allem dem damaligen Entwicklungsland Mexiko größere Chancen gegenüber den Giganten USA und Kanada bringen.

Das Gegenteil trat ein. Kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe in Mexiko leiden unter dem Wettbewerbsdruck der großen US-Agrarunternehmen. Die plötzliche Überschwemmung mit hochsubventioniertem US-Mais brachte vielen Kleinbauern den Ruin. Heute ist Mexiko ein Netto-Importeur von landwirtschaftlichen Produkten. Zudem gingen in den USA 700.000 Jobs verloren, schätzt der Washingtoner Thinktank Economic Policy Institute.

Das Lohnniveau in Mexiko fiel noch unter den Stand von 1994, die Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Mexikaner steigt stetig an.

Zum Autor:

Herbert Stelz ist Journalist für verschiedene ARD-Sender und Publizist. Er lebt in Frankfurt am Main.

s. auch Freihandel oder Diktatur des Kapitals? - Aufzeichnung einer öffentlichen Veranstaltung in Frankfurt am Main mit Dr. Beate Scheidt, wirtschaftspolitischer Referentin der IG Metall, und Moderator Herbert Stelz

s. auch ARD - Monitor vom 30.01.2014: Das Märchen vom Jobmotor"

Von Autor Herbert Stelz s. auch „Patienten als Versuchskaninchen“

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Redakteure: Gerd Bedszent, Reiner Diederich, Stephan Hessler
An dieser Stelle veröffentlichen wir ausgewählte Artikel aus der Zeitschrift BIG Business Crime online.

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Zum 80. Geburtstag des BCC-Gründers- und Ehrenvorsitzenden Hans See

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Christoph Rinneberg: Rede auf der Hauptversammlung 2014 der Deutschen Bank

Hans Scharpf: Schuldenstreik Schritt zur reform der Geldordnung

Wolf Wetzel: Welcome to the EU-Fight-Club

Hans Möller: Alternativen zur Lösung der EU-Krise

Joachim Maiworm: Drohnenkrieg und Entgrenzung staatlicher Gewalt

Heidemarie Heubach: Opfern von Lebenf ür transplantationsfähige Organe?

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