Die Finanzbranche erschlich sich über Jahre Milliarden an Steuergeldern – und der Staat sah zu.
Aktiendeals, bei denen die Wertpapiere einmal mit (cum) und einmal ohne (ex) Dividendenanspruch zwischen Verkäufern, Leerkäufern und -verkäufern sowie Käufern hin- und hergeschoben wurden, fanden rund um die Dividendenstichtage deutscher Unternehmen statt. Im Kern ging es bei dieser Art von Geschäften um die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer.
In einer bestimmten Konstellation ließen sich Käufer und Verkäufer jeweils eine Steuerbescheinigung auf die entfallene Kapitalertragsteuer von ihrer jeweiligen Depotbank ausstellen, während die Steuer vorher vom Dividenden ausschüttenden Unternehmen ans Finanzamt abgeführt wurde. Wurden nun die beiden Steuerbescheinigungen zwecks Rückerstattung beim Finanzamt eingereicht, konnte dieses nicht erkennen, für welchen Akteur vorher die Kapitalertragsteuer abgeführt worden war und musste zunächst davon ausgehen, dass beide Akteure vormals Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. In Wirklichkeit wurde die Steuer also nur einmal abgeführt, dafür aber zwei Steuerbescheinigungen „produziert“ (1).
Der vollständige Artikel von Benedict Ugarte Chacón ist zu lesen auf der Webseite BCC Business Crime Control. Er erschien in BIC Ausgabe 1/2007.
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