Öffentlich-rechtliches Fernsehen und Bildungsauftrag

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Oder: Schule & Kneipe (6)

Fragen über Fragen:
Was leistet eigentlich das Fernsehen?

Was sind die nachvollziehbaren Qualitätsmaßstäbe, der gesellschaftliche Bildungsauftrag für ein demokratisches Gemeinwohl?

Gilt auch bei den gebührenfinanzierten TV-Anbietern ARD und ZDF nur noch die Quote, der alles umwirkende Tanz ums Goldene Kalb?

Kann bei der sich seit Jahren abzeichneten „zweiten Bildungskatastrophe“(nach Georg Pichts festgestellter Bildungskatastrophe von 1963) das Fernsehen einfach nach Gutdünken wegblenden und die Großbaustelle „Bildung und Erziehung“ der „Super-Nanny“, den Dschungel-Camps und den fragwürdigen Quizsendungen überlassen?

Was könnte das öffentlich-rechtliche Fernsehen zur Behebung der Bildungskrise tun?

Szenenwechsel
Ein jungdynamischer Vorstand einer großen internationalen Werbeagentur, mehrere Fernsehleute und ich diskutieren in der Kneipe Odyssee Kult, was denn die Kreativen und Medienverantwortlichen tun könnten, um Schwung in die zähe Schuldebatte zu bringen, um aus dem klebrigen parteipolitischen Schuldzuweisungs-Reformverhinderungs-Spiel auszubrechen. Was wäre ein sinnvoller Beitrag für die junge Generation, der medial öffentlichkeitswirksam begleitet wird?
Nach einigen Irrläuferideen zeigten sich Umrisse eines Fernsehformats:
»Vom ausgemusterten Hauptschüler direkt zum Abitur in 2 Jahren. Zukunftswerkstatt Abitur für alle!« Das Fernsehen, insbesondere ARD und/ oder ZDF, dokumentiert wöchentlich eine Stunde in bester Sendezeit, wie mit revolutionär neuen Lernstrategien, Lernfeldern und Motivationsimpulsen eine »Schulklasse « dieses Ziel anstrebt und erreichen kann. Wäre das zu packen? Hauptschüler, die in 2 Jahren das Abitur schaffen – das wäre eine bildungspolitische Sensation! Die Öffentlichkeit könnte beobachten, miterleben, mitdenken, mitfühlen, wie diese Jugendlichen (sagen wir von 17 bis 23 Jahren, eben schon ausgemustert, weggeworfen) an den gestellten Aufgaben und Herausforderungen wachsen, sich persönlich neu erfinden, ihre Persönlichkeitsskripte überschreiben und sich zu ungeahnten Erfahrungshöhen aufschwingen. Das Potenzial ist bei fast allen Menschen da, es ist verschüttet, eingemauert. Es kommt deshalb entscheidend darauf an, umfassende Neugier des Schülers wieder zu wecken und ihn zu vielfältigen Selbstbeobachtungen anzuregen. Durch Selbsterkenntnis der eigenen Unwissenheit und die Entwicklung des eigenen Fragehorizontes werden Grundsteine zur Weisheit durch Wachheit gelegt. Die traditionelle Schule ist in den Augen vieler Schüler ein »vergifteter Ort«, hier läuft ein Maskeradenspiel, gähnende Langeweile und Notenhandel; hier wird wenig fürs Leben gelernt und erfahren. Ein neuer Typus von Lehrer wäre für ein bahnbrechendes Projekt zwingend notwendig. Staatlich anerkannt würde eine sog. „Nicht-Schüler-Abiturprüfung“ abgelegt, dagegen ist das Abitur in Bayern harmlos!
Vielleicht könnte mit solch einer Fernsehsendung (Qualität und Quote!!!) mehr erreicht werden als durch zahlreiche neunmalkluge Fachtagungen der immer gleichen Bildungsexperten oder gähnenden Oberflächenbechreibungen in den Gazetten und schiefen Interviews mit Bildungspoltikern in den Printmedien?

Wir vereinbarten an dieser ersten Ideenskizze weiterzuarbeiten und nach potenziellen Bündnispartnern Ausschau zu halten. Wer könnte als Investor, als Medienverantortlicher in den Ring steigen?

Szenenwechsel
Früher dachte ich die privaten TV-Anbieter wie z.B. RTL oder Sat1 hätten zu 5% einen Qualitätsanspruch und zu 95% entscheide die Quote. Heute würde ich sagen: 99,9% Quote und gnädige Frau S., „darf's zufällig a bißerl mehr sein?“

Früher dachte ich das Öffentliche Fernsehen hätte zu 20% einen Qualitätsanspruch und zu 80% schielte man auf die Quote, inklusive der aktuell gängigen Quotenfrauen. Heute würde ich fragen: Sind es schon 95% Quotenabhängigkeit, verbleibt noch ein Rest von 5 % Qualitätsanspruch? Beinah hätt' ich's vergessen zu erwähnen: Natürlich die kritisch-aufklärerischen Sendungen ab 0.30, wenn die Nation schon weitgehend das Licht gelöscht hat.
Immerhin: Bei 8000 Millionen Gebühren pro Jahr kann man einiges erwarten. Die geneigte Leserin, der geneigte Leser vergleiche selbst:

Hier der §11 aus Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991
in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
vom 31. Juli 2006 bis 10. Oktober 2006

§ 11 Auftrag
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Er kann programmbegleitend Druckwerke und Telemedien mit programmbezogenem Inhalt anbieten.
(2) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.
(3) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.
(4) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres jeweiligen Auftrags. Die Satzungen und Richtlinien nach Satz 1 sind in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder zu veröffentlichen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio veröffentlichen alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Oktober 2004, einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrags, über die Qualität und Quantität der Angebote und Programme sowie die geplanten Schwerpunkte der jeweils anstehenden programmlichen Leistungen.
(5) Die Länder überprüfen drei Jahre nach Inkrafttreten des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Anwendung der Bestimmungen des Absatzes 4

Mehr zum Staatsvertrag? Hier

Anmerkung: Der Beitrag ist nicht eindeutig zuzuordnen. Er könnte auch unter "Innenpolitik", "Wahlkampfarena" oder "Haben& Sein" stehen.

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Geschrieben von

Bildungswirt

Bildungsexperte, Wissenschaftscoach, Publizist, Müßiggänger, Musiker

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