Verkehrte Welt im Schulministerium?

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oder der müßige Streit um die verbrauchten Abiturprüfungsaufgaben

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„Kostenfreier Zugang zu allen zentralen Prüfungsaufgaben (mit Lösungshinweisen!) via Internet“ ist immer noch die unerfüllte Forderung für die gymnasiale Oberstufe genauso wie für den Haupt- und Realschulbereich. Der aktuelle Streit in Hessen um die sinnvolle Verwendung von verbrauchten Abitur-Prüfungsaufgaben zeigt sich in neuem Licht. Er hat bundespolitische Bedeutung, da bisher in keinem anderen Bundesland eine vernünftige Gesamtregelung vorliegt.

Die Linken haben sich in ihrer Großen Anfrage vom 07. April 2009 in der Sache verstärkt auf vielfältige Darlegungen des Bildungswirts gestützt, bis hin zur Übernahme ganzer Textteile in die offiziellen 22 Fragen an die Landesregierung.
Die Linken hatten vorher höflich gefragt. Man sollte wissen, dass auch allen anderen Landtagsfraktionen umfangreiche Infos und Einschätzungen aus Blog-Beiträgen und Artikeln zur Verfügung gestellt wurden und entsprechend kommuniziert wurde (nur die CDU äußerte sich nicht).
Seit dem 08. September 2009 sind die 22 Antworten der Landesregierung, nach 154 Tagen Bearbeitungszeit, im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.
Höchstwahrscheinlich wird der Streit auf der nächsten Plenarsitzung des Landtags, 17. bis 19. November 2009, verhandelt. Differenzierter Sachverstand und Fingerspitzengefühl im Interesse der Jugend wird allen fünf Parteien und ihren Volksvertretern unterstellt.

In der Großen Landtagsanfrage der Fraktion Die Linke betreffend Verkauf der Rechte am Landesabitur (Drucksache 18/338) heißt es zur Genese des Konflikts in der Vorbemerkung der Fragestellerin:
„Im Oktober 2008 hatte sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Kleinen Anfrage betreffend die Zugänglichkeit zu zentralen Prüfungsaufgaben (Drucksache 17/522) an die Landesregierung gewandt. Die Antworten derselben liegen inzwischen vor, sind jedoch zum einen reichlich unbefriedigend und zeugen zum anderen von einem naiv-fragwürdigen Umgang mit der einschlägigen Rechtsmaterie.
So behauptet der ehemalige Kultusminister Banzer (CDU) beispielsweise, die Abituraufgaben könnten durch das Ministerium nicht im Internet veröffentlicht werden, weil sie Zitate von urheberrechtlich geschützten Werken enthielten, deren allgemeine Zugänglichmachung durch § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urhebergesetz, UrhG) verboten sei. Deshalb sei die Veröffentlichung aller Prüfungsaufgaben unmöglich. Diese Aussage hält einer juristischen Prüfung keineswegs stand und ist bezüglich ihres Wahrheitsgehaltes als falsch anzusehen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen 2 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr für die Erstellung zentraler Prüfungsaufgaben ausgibt, hiernach jedoch lediglich “für die Bereitstellung der verwendeten Abituraufgaben eines Jahres eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro pro Aufgabenset (3 Aufgaben)” von den entsprechenden Verlagen erhält, nicht akzeptabel: Das Land hat aus dem Verkauf eines Wertes in Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro im Jahr 2007 4.400 Euro und im Jahr 2008 5.700 Euro eingenommen – und diesen somit mit jeweils durchschnittlich rund 99,8 v.H. “Verlust” verkauft.“

Pointiert dargelegt wird der bisherige Streit u.a. in folgendem Interview:
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www.bildungswirt.de/2009/10/28/verkehrte-welt-im-hessischen-landtag-oder-kultusministerium-teil-1/

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Geschrieben von

Bildungswirt

Bildungsexperte, Wissenschaftscoach, Publizist, Müßiggänger, Musiker

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