Die Eltern der kleinen Begum kämpfen derzeit gerichtlich gegen das Schulamt der Stadt Köln. Die Schulbehörde befand 2010, gut ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland, dass die Drittklässlerin wegen ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs zur Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen überwiesen werden müsse. Vollzug: sofort.
Unangekündigt wurde diesem Kind der Stuhl vor die Tür gesetzt und ihm der Zutritt zu seiner Grundschule verboten. Dabei verlangt die Konvention, dass Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ein individuelles Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem bekommen. Begum ist mit Sicherheit kein Einzelfal
Einzelfall in NRW. Da die im Mai 2010 gewählte rot-grüne Landesregierung jedoch will, dass Eltern behinderter Kinder über den Förderort selbst entscheiden, hat sie zugesagt, schulaufsichtliche Fehlentscheidungen zu korrigieren.90 Prozent kommen aus armen FamilienWie oft die Schulbürokratie in anderen Bundesländern immer noch gegen die neue Rechtslage verstößt, lässt sich nicht ermitteln. Es ist jedoch bekannt, dass Migrantenkinder mit geringen Deutschkenntnissen schnell in die Sonderschule abgeschoben werden. Die Sonderschule für „Lernbehinderte“ – hervorgegangen aus der „Hilfsschule“ für die Kinder des Proletariats im 19. Jahrhundert und heute in „Förderschule“ umbenannt – ist als „Schule für die Armen“ in der deutschen Schultradition mindestens so fest verankert wie das Gymnasium als „höhere Schule“.Unter den rund 400.000 Kindern mit Behinderung stellen die 180.000 Kinder mit einer „Lernbehinderung“ die größte Gruppe in Deutschland dar. „Lernbehinderte“ sind eine deutsche Spezies. In anderen Ländern werden Kinder mit Lernproblemen nicht als „behindert“ abgestempelt und ausgesondert. Ihr Anteil an den Vollzeitschulpflichtigen variiert von Bundesland zu Bundesland. 1,9 Prozent beträgt er in Bayern, 5,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Im Nordosten ist das Risiko, eine „Lernbehinderung“ attestiert zu bekommen, doppelt so groß wie im Bundesdurchschnitt. Dies macht überdeutlich: „Lernbehinderung“ ist nicht objektiv wissenschaftlich feststellbar, sie ist eine soziale Zuschreibung.Etwa 90 Prozent der Kinder in der Sonderschule für „Lernbehinderte“ kommen aus Familien mit Armutshintergrund. Hier offenbart sich die soziale Selektivität unseres Schulsystems unverhohlen. Die in allen PISA-Untersuchungen festgestellte Kopplung zwischen Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland fiele sogar noch enger aus, wenn man auch die Sonderschule für „Lernbehinderte“ in die Überprüfung vollständig einbeziehen würde. Aber die Bildungspolitik entzieht sie dem kritischen PISA-Blick, kommt doch mehr als die Hälfte der „Schulabbrecher“ nicht aus der Hauptschule, sondern aus der Sonderschule.Elternwille ist formbarDie Sonderschule als „Schonraum“ mindert zwar schulischen Leistungsdruck, schottet ihre Schülerinnen und Schüler aber von Kindern aus anderen sozialen und kulturellen Milieus ab. Sie lernen in einer weitaus anregungsärmeren Umgebung als Hauptschüler. Die herkunftsbedingten Nachteile für den Bildungserwerb werden so institutionell verstärkt. Dies macht die doppelte Benachteiligung von „Lernbehinderten“ aus. Bildungsarmut und Perspektivlosigkeit sind die Folgen.Schon in den siebziger Jahren forderte deshalb der Deutsche Bildungsrat die Auflösung der Sonderschulen und die Integration dieser Kinder. Aber mit Ausnahme von Bremen und Schleswig-Holstein haben die Bundesländer derzeit keine konkreten Pläne, diese Sonderschulart generell auslaufen zu lassen. In Bremen soll ab dem Schuljahr 2014/15 die Separierung für Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen nach der Grundschule beendet werden.Berlin will dagegen in jedem Bezirk noch eine Schwerpunktschule für „Lernbehinderte“ erhalten. Begründet wird diese Entscheidung mit dem so genannten Elternwillen. Dabei hat man die Hauptschule in Berlin gerade abgeschafft, um die Schüler aus ihrem Getto und ihrer Benachteiligung herauszuholen. Niemand ist auf die Idee gekommen, eine Schwerpunkthauptschule pro Bezirk erhalten zu wollen. Aber für die am stärksten benachteiligten Schüler soll nicht gelten, was für die Hauptschüler gilt.In konservativ regierten Bundesländern ist es ausgemachte Sache, dass das gesamte Sonderschulsystem als dauerhaftes Parallelangebot aufrechterhalten werden soll. Dazu dient die Einführung eines vorgeblichen Elternwahlrechts, das politisch über Elternberatung und Finanzvorbehalt beeinflussbar ist. Bayern will eine verpflichtende Elternberatung einführen. Das „Inklusionskonzept“ des Kultusministeriums sieht vor, dass im Konfliktfall die zuständige Schulaufsichtsbehörde unter Anhörung der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schulen über den Lernort entscheidet. Für die Eltern der „Lernbehinderten“ tut sich mit der dieser Elternberatung eine echte Barriere auf. Sie sind in der Regel schlechter informiert über ihre Rechte und weniger durchsetzungsfähig als ihre Berater. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sie eine schulaufsichtliche Entscheidung gerichtlich anfechten werden.Innerhalb des Regelschulsystems will Bayern „Lernbehinderten“ lediglich den Zugang zur Hauptschule bzw. zur Mittelschule, einer modernisierten Variante der Hauptschule, einräumen. Der Pädagoge Hans Wocken, der Jahrzehnte mit der Erforschung von Inklusionskonzepten verbracht hat, wirft der bayerischen Landesregierung vor, dass die vorgesehenen „Inklusionsklassen“ für „Lernbehinderte“ ungeeignet sind. Weil damit die größte Gruppe von Schülern mit Behinderungen systematisch ausgeschlossen wird, hält er das Konzept für verfassungswidrig.Auch in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg mit einem zweigliedrigen Schulsystem haben „Lernbehinderte“ am Gymnasium nichts verloren. Ihr Platz ist selbstredend in der zweiten Schulform. Dagegen haben Kinder mit einer geistigen Behinderung günstigere Aufnahmechancen am Gymnasium. Valentin Aichele, der die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland in der Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte juristisch begleitet, sieht das Gymnasium jedoch in der Pflicht, eine Pädagogik der Vielfalt zu entwickeln.Für Marianne Schulze, die eine vergleichbare juristische Funktion in Österreich wahrnimmt, ist diese Zuordnung konventionswidrig. Sie sei in dem alten medizinischen Denken verhaftet, das sich der Anerkennung von Diversität verweigert.Umstellung in fünf JahrenDer Elternverband „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ in Hessen hat einen Mustergesetzentwurf für alle Bundesländer ausarbeiten lassen. Danach sollen die Sonderschule für „Lernbehinderte“ und ihre verwandten Sonderschularten für Kinder mit Problemen des Verhalten und der Sprache auslaufen, indem sie ab sofort keine Kinder mehr aufnehmen.Das Personal und die Stellen aus den schließenden Sonderschulen sollen in die allgemeinen Schulen verlagert werden und die Basis für den Aufbau eines bedarfsgerechten Unterstützungssystems in den Regelschulen bilden. Mit der gezielten planmäßigen Auflösung aller sonstigen Sonderschulen werden die sonderpädagogischen Ressourcen an den Regelschulen verstärkt. Das Gymnasium wird einbezogen in die inklusive Schulentwicklung. Als Ziel wird angestrebt, „die Umstellung des Schulwesens zu maßgeblichen Anteilen innerhalb von fünf Jahren zu verwirklichen“.Der Bildungsforscher Klaus Klemm hat errechnet, dass bei gemeinsamer Unterrichtung und konsequenter Verlagerung des vorhandenen sonderpädagogischen Personals bundesweit 2,6 Milliarden Euro zusätzlich in die allgemeinen Schulen fließen würden. Damit würden jedem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt zusätzlich 2,4 Wochenstunden für Förderung zur Verfügung stehen. Diese würden sich bei vier Förderschülern pro Klasse zu etwa 10 Stunden addieren.Es könnte ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler sein.