Abschottung im „Schonraum“

Bildung Kinder mit „Lernbehinderung“ bleiben die Ausgestoßenen des Schulsystems. Deutschland missachtet damit die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Die Eltern der kleinen Begum kämpfen derzeit gerichtlich gegen das Schulamt der Stadt Köln. Die Schulbehörde befand 2010, gut ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland, dass die Drittklässlerin wegen ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs zur Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen überwiesen werden müsse. Vollzug: sofort.

Unangekündigt wurde diesem Kind der Stuhl vor die Tür gesetzt und ihm der Zutritt zu seiner Grundschule verboten. Dabei verlangt die Konvention, dass Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ein individuelles Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem bekommen. Begum ist mit Sicherheit kein Einzelfal