Der Verfassungsschutz gibt derzeit kein gutes Bild ab. Bundeschef Heinz Fromm ist gerade wegen der Pannenserie in seiner Behörde nach zwölf Jahren im Amt zurückgetreten. Politiker von SPD und Grünen wollen nun das „System Verfassungsschutz“ überdenken, die Linke fordert dessen Abschaffung. Selbst ehemalige Hardliner fordern nun: Der undurchsichtige Apparat braucht mehr Transparenz und muss besser kontrolliert werden.
Dennoch plant die Bundesregierung derzeit, dem Inlands-Geheimdienst sogar noch mehr Macht zu geben; in Zukunft sollen die Verfassungsschützer aktiv verhindern dürfen, dass sich bestimmte Vereine oder Stiftungen in Deutschland wirkungsvoll engagieren. Organisationen, die in einem der 17 Verfassungsschutzberichte als extremistisch be
istisch bezeichnet werden, sollen automatisch die Anerkennung als „gemeinnützig“ verlieren – und damit das Recht, steuerfrei Spenden zu empfangen. So sieht es der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 vor, den die Regierung soeben in den Bundestag eingebracht hat.Kleines, verheerendes WortGegen den Entwurf laufen nun 36 Organisationen Sturm und fordern die Streichung des Paragraphen, darunter Greenpeace und Attac. Das globalisierungskritische Netzwerk tauchte noch 2002 selbst im Verfassungsschutzbericht des Bundes auf. „Es kann nicht allein dem Verfassungsschutz überlassen sein, zu entscheiden, welche Organisation gemeinnützig ist und welche nicht“, sagte eine Greenpeace-Sprecherin dem Freitag.Im Prinzip geht es nur um ein Wort, das gestrichen werden soll. Bisher heißt es im Abgabengesetz: Es sei „widerlegbar“ davon auszugehen, dass Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft werden, nicht gemeinnützig seien. Durch dieses „widerlegbar“ durften Finanzämter bisher Organisationen dennoch als gemeinnützig einzustufen und somit den Geldhahn offen lassen. Auch konnten Betroffene vor das Finanzgericht ziehen, wenn ihnen die Gemeinnützigkeit verwehrt wurde. Wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, soll nun beides wegfallen.Den Betroffenen bliebe in Zukunft nur noch der längere Weg über die Verwaltungsgerichte, um gegen den Eintrag im Verfassungsschutzbericht selbst zu klagen. Bis zur Entscheidung flössen keine Spenden, so dass viele Organisationen fürchten, ein jahrelanges Verfahren nicht überleben zu können. Damit, so die Kritiker, verließe der Verfassungsschutz seinen Beobachterposten und stiege zur politischen Kontrollinstanz über die Zivilgesellschaft auf. Der Geheimdienst könnte bestimmen, welche Organisation Steuerprivilegien bekomme und welche nicht. „Das ist doch nicht seine Aufgabe“, empört sich der Freiburger Rechtsexperte Dieter Mursewiek.Misstrauen gegen ZivilgesellschaftUrsprünglich klang der Gedanke ja gar nicht schlecht: Gruppen, die das Grundgesetz angreifen, sollten dafür nicht auch noch Steuerprivilegien erhalten. Als die Regelung 2009 eingeführt wurde, sollte sie sich vor allem gegen Rechtsextreme wenden. Nun soll den Finanzbeamten die Entscheidung abgenommen werden, ob eine Organisation im Zweifel gemeinnützig agiert. Problematisch ist dieser Vorstoß aber schon allein wegen des Begriffs „extremistisch“. Der findet sich bisher in keinem deutschen Gesetz. Und das mit Grund. „Die Zielsetzung halte ich durchaus für verständlich“, sagt Murswiek. „Aber die Lösung entspricht nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.“Schließlich ist selten nachvollziehbar, aus welchen Quellen sich die Einschätzung der Verfassungsschützer speist. Kein Wunder, dass viele Einträge umstritten sind und Gerichte schon so manchen Eintrag revidierten – nach jahrelangen Verfahren. So musste etwa der bayerische Verfassungsschutz den Eintrag über die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle (a.i.d.a.) in seinem Bericht 2008 nach einem Gerichtsurteil schwärzen. Was nichts daran änderte, dass die Gruppe seither jedes Jahr aufs Neue in den Berichten auftaucht. „Hier zeigt sich ein grundsätzlicher Verdacht der Regierung gegenüber der Zivilgesellschaft“, sagt Sepp Dürr, Extremismusexperte der Grünen, der 2010 beim bayerischen Finanzminister gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von a.i.d.a. protestiert hat.Vorauseilender GehorsamEin weiteres Problem: In der Vergangenheit trennten die meisten Verfassungsschutzberichte nur unsauber zwischen vorgeblich verfassungsfeindlichen Gruppen, und solchen, gegen die nur ein Verdacht bestand. Eine Beobachtung alleine genügte bisher nicht für den Entzug der Gemeinnützigkeit. „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dies zu ändern“, lautete noch im vergangenen Jahr die Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Ein „vager Verdacht“ reiche nicht aus, um die Gemeinnützigkeit zu entziehen, sagt Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Obendrein habe der Verfassungsschutzbericht keinen rechtsverbindlichen Charakter.Doch es geht nicht nur um jene Organisationen, die in einem der Berichte genannt werden. Allein das Wissen, die Finanzierung verlieren zu können, führt möglicherweise zu Zurückhaltung, etwa Aktionen oder Kampagnen des zivilen Ungehorsams zu lancieren. Manchmal genügen schon Lappalien, um ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten (siehe Stellungnahmen unten).Rechtsexperte Murswiek plädiert daher für eine Beweislastumkehr: Die Gemeinnützigkeit dürfe nur mit einem Bescheid entzogen werden, gegen den der Betroffene klagen kann – mit aufschiebender Wirkung. So würde die Förderung solange weiterfließen, bis ein Gericht über die Gemeinnützigkeit entschieden hat. Die Liberale Piltz wäre fürs erste schon mit der alten Regelung zufrieden. Sie hofft, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Herbst, das kleine Wort „widerlegbar“ wieder zurück in den Gesetzestext wandert.