„Am Catwalk sitzt die Brigitte, für eine kleine Stilkritik von Beate Zschäpe. Vom Prozess berichtet Münchens Hit-Radio Charivari, Ebru TV, Hallo-München.de, Radio Lotte Weimar, und bei allem Respekt: Da stimmt was nicht“ http://www.tagesspiegel.de/meinung/der-nsu-prozess-und-die-presse-wir-muessen-leider-draussen-bleiben/8140846.html
Radio Lotte Weimar ein Thüringer Bürgerradio aus Weimar wird die Kompetenz abgesprochen über den NSU Prozess zu berichten. Wer oder was ist der RLW wie sieht die Presselandschaft in Thüringen aus und warum sieht sie so aus wie sie ist? Fernsehen und Radio werden in diesem Teil der Republik dominiert vom MDR der so glaubt man dem Bürger auf der Straße, Programm für Menschen einer anderen Welt sendet. Als Tageszeitung gibt es eine im Nirvana von Essen Produzierte Zeitung in 3 verschiedenen Mäntel die Pressevielfalt vorgaukeln sollen aber alle mit dem gleichen nichtssagenden Inhalt gefüllt sind.
Vor 25 Jahren entstanden so in Thüringen die Bürgermedien. Es gibt Sie heute als Tageszeitungen, Wochenzeitungen sowie Monatsschriften. Gerade jetzt entsteht eine neue Kulturzeitung. Die Auflagen dieser Medien halten selbst im Bundesweiten Vergleich mit vielen Renommierten Zeitschriften stand nur sind Sie eben weitgehend nur eingeweihten Thüringern bekannt. Auch entstanden Bürger Radios und Bürgerfernsehen. Getragen von sehr viel Engagement.
RLW steht hier in Thüringen auch für das Medium das bereits während der Mordserie auf die Thüringer Verhältnisse der rechten Szene die Verstrickungen des Verfassungsschutzes sowie auf eine Latente Duldung durch die Exekutive hinwies.
Fritz Burschel ist seit 25 Jahren mit dem Thema betraut und gilt als ein Kompetenter Journalist wenn es um NSU und seine Unterstützer geht. Anders als viele denken werden seine Berichte über dem Prozess nicht nur RLW zur Verfügung stehen sondern allen Thüringer Bürger Medien Projekten. Ebenso über Kabel und Internet auch den Bürgern aus allen Bundesländern.
Den Aktuellen Bericht gibt es hier:
http://mediathek.tagsucht.de/?p=194
Fazit
Die zentrale Aufgabe eines Strafgerichts ist nicht die Beteiligung der Medienöffentlichkeit, sondern die verfassungs- und gesetzmäßige Durchführung eines Strafverfahrens.
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