Händler werden in die Pflicht genommen

Elektroschrott Wohin mit der alten Spülmaschine oder dem kaputten Föhn? Händler werden in Zukunft alte Geräte zurücknehmen müssen.

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? Für viele Verbraucher ist das Entsorgen von E-Geräten ein nerviges Thema. Schließlich darf Elektroschrott nicht einfach in dem Hausmüll landen, vielmehr unterliegt dieser strengen Entsorgungsregeln. Ausgediente Toaster oder Waschmaschinen müssen dementsprechend auf den Wertstoffhof gebracht werden, was Zeit kostet. Vor allem während der Corona-Krise, da die Verbraucher aktuell stundenlang in der Warteschlange stehen können.

Die alten Geräte landen deshalb häufig einfach auf dem Dachboden oder in der Abstellkammer. E-Geräte haben aus diesem Grund eine deutlich zu geringe Recycling-Quote. Die Bundesregierung will genau diesen Umstand ändern. Defekte Geräte sollen künftig einfacher entsorgt werden können. Kürzlich hat der Bundestag diesbezüglich eine Änderung von dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz beschlossen. Demnach ist nun beschlossen, dass die Verbraucher alte Elektrogeräte künftig auch bei Discountern wie Aldi, Edeka oder Lidl abgeben können.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Geschäft 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben muss. Auch ist es eine weitere Auflage, dass der Discounter selbst Elektrogeräte mehrmals im Jahr anbietet. Allerdings reicht es hierfür, dass der Lebensmitteleinzelhändler regelmäßig Lampen wie Energiesparleuchten oder LED-Lampen verkauft. Unabhängig vom Kauf eines Produktes müssen dann von Supermärkten kleinere Elektroaltgeräte wie zum Beispiel Taschenlampen oder Handys zurückgenommen werden. Zudem können größere Altgeräte nur dann zurückgegeben werden, falls die Verbraucher dort ein neues großes Gerät kaufen.

Die Kantenlänge des Gerätes gilt hierbei als Richtschnur. Es können alte Elektrogeräte abgegeben werden, die höchstens 25 Zentimeter Kantenlänge haben. Elektroaltgeräte, deren Kantenlänge über 25 Zentimeter aufweisen, können hingegen lediglich beim Kauf eines vergleichbaren Produktes abgegeben werden. Das heißt konkret, dass Verbraucher nach Wunsch kaputte Rasierer, Handys oder Taschenlampen beim Discounter einfach abgeben können. Falls ein großes Gerät gekauft wird, kann der Verbraucher bei diesem Händler sein großes Altgerät entsorgen. Diese Vorgehensweise gilt auch dann, wenn es sich um einen Lebensmitteleinzelhändler handelt. Ebenfalls für den Online-Handel soll diese Regel gelten. Online-Shops müssen also auch bald bei jedem Kauf von einem elektronischen Gerät Altgeräte kostenlos abholen und entsorgen können. Eine solche Rücknahmepflicht galt bisher lediglich für Fachhändler wie zum Beispiel Elektrofachmärkte.

Svenja Schulze, die Bundesumweltministerin von der SPD sagt, dass leicht erreichbare Sammelstellen eine sehr gute Voraussetzung dafür seien, damit alte Elektrogeräte richtig entsorgt werden würden. Falls Altgeräte zufriedenstellend gesammelt werden würden, könnten wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe ausgeschleust werden. Sie wolle die Rückgabe von alten Elektrogeräten für Verbraucher so einfach wie möglich gestalten. Das Entsorgen von Elektroaltgeräten sollen die Verbraucher ganz einfach bei ihrem Wochenendeinkauf durchführen können. Vom Bundesrat muss die Änderung von dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz noch gebilligt werden und am 1. Januar 2022 soll das Gesetz in Kraft treten.

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Geschrieben von

Catarina Preusche

Seit 2016 Krankenschwester, wohnhaft in Hagen, Deutschland.

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