Ein existenzieller Erfolg

Hartz-IV-Sanktionen Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für alle, die ALG II beziehen. Einen menschenwürdigen Sozialstaat garantiert es aber noch nicht
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„Kunden“ dürfen jetzt nicht mehr vollumfänglich sanktioniert werden
„Kunden“ dürfen jetzt nicht mehr vollumfänglich sanktioniert werden

Foto: imago images / Schöning

Wenn die Justiz die Bevölkerung vor der Politik schützen muss, dann ist etwas faul im Sozialstaate Deutschland. Noch vor wenigen Tagen hatte der SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen bei Hartz IV in ihrer bestehenden Form verteidigt: „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein bedingungsloses Grundeinkommen.“ Wenn Betroffene die Regeln der Jobcenter nicht einhalten, konnten die Sachbearbeiter bislang die Leistungen für ALG-II-Bezieher zunächst um 30 Prozent, in einem zweiten Schritt um 60 Prozent und als ultimative Machtdemonstration sogar bis auf Null kürzen.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe diese Sanktionspraxis für grundgesetzwidrig erklärt. Bei