Ein existenzieller Erfolg

Hartz-IV-Sanktionen Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für alle, die ALG II beziehen. Einen menschenwürdigen Sozialstaat garantiert es aber noch nicht
„Kunden“ dürfen jetzt nicht mehr vollumfänglich sanktioniert werden
„Kunden“ dürfen jetzt nicht mehr vollumfänglich sanktioniert werden

Foto: imago images / Schöning

Wenn die Justiz die Bevölkerung vor der Politik schützen muss, dann ist etwas faul im Sozialstaate Deutschland. Noch vor wenigen Tagen hatte der SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen bei Hartz IV in ihrer bestehenden Form verteidigt: „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein bedingungsloses Grundeinkommen.“ Wenn Betroffene die Regeln der Jobcenter nicht einhalten, konnten die Sachbearbeiter bislang die Leistungen für ALG-II-Bezieher zunächst um 30 Prozent, in einem zweiten Schritt um 60 Prozent und als ultimative Machtdemonstration sogar bis auf Null kürzen.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe diese Sanktionspraxis für grundgesetzwidrig erklärt. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, mehr nicht. 15 Jahre nach der Einführung durch die rot-grüne Bundesregierung ist damit ein entscheidendes Mittel zur Disziplinierung der Schwächsten in der Gesellschaft substanziell entschärft.

In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten wurde statistisch gesehen gegen einen von vier ALG-II-Berechtigten einmal pro Jahr eine Sanktion verhängt. Dabei war schon vor dem Karlsruher Urteil klar, dass viele Sanktionen rechtswidrig sind: 40 Prozent aller Klagen gegen solche Bescheide enden erfolgreich. Und das, obwohl die wenigsten Betroffenen sich bislang wehren. Laut internen Informationen aus der Verwaltung, von denen die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann vor ein paar Jahren berichtete, kennen nur fünf Prozent der Leistungsbezieher ihre Rechte. „Wären es doppelt so viele“, so der Insider laut Hannemann, „könnten wir einpacken.“

Am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen

Das Urteil des BverfG könnte das Bewusstsein vieler Betroffener in eine Richtung stärken, nach der es sich bei Hartz IV nicht um eine milde Gabe des Staates handelt, sondern um einen Rechtsanspruch. Im besten Fall wird das Urteil die Zahl der Klagen gegen Sanktionen entscheidend in die Höhe treiben. Ebenso wichtig wäre, dass es manchen Jobcenter-Mitarbeiter vom hohen moralischen Ross herunterholt. Im Gegensatz zum Einwohnermeldeamt oder der Aktenhauptverwertungsstelle Nord kommt beim Jobcenter nämlich zur reinen Pflichterfüllung noch eine ideologische Komponente hinzu: Wenn ein Sachbearbeiter das Mittel der Sanktion nutzt, dann tut er das meist in der Überzeugung, gerecht zu handeln. Denn seit der Einführung von Hartz IV hat sich das soziale Klima in eine Richtung entwickelt, die jeden Transferleistungsempfang von vornherein kriminalisiert und hinter jedem Antrag auf Arbeitslosengeld II die Absicht vermutet, dass sich da jemand auf Kosten der Steuerzahler in die „soziale Hängematte“ legen will.

Natürlich ist der Regelsatz noch immer viel zu niedrig, und Hartz IV ist grundsätzlich mit einem sozialen Rechtsstaat nicht vereinbar, weil ein Existenzminimum nicht gekürzt werden kann, eben weil es ein Minimum ist. Die Hartz-IV-Leistungen betragen derzeit 424 Euro monatlich für Alleinstehende (zum 1. Januar steigt er auf 432 Euro). Auch das regressive Sozialstaatsmodell findet in der Begründung des BverfG eine Bestätigung. Darin wiederholen die Richter die neoliberale Erzählung, die Entstehung von Armut sei den Betroffenen anzulasten und zur Überwindung der Armut sei jeder Einzelne selbst verantwortlich: „Das Grundgesetz steht der gesetzgeberischen Entscheidung nicht entgegen, von denjenigen, die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, zu verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen.“

Hartz IV bleibt Armut per Gesetz

Damit rechtfertigt das BverfG die weiterhin erlaubte Möglichkeit einer Leistungskürzung um 30 Prozent. In einer kapitalistischen Gesellschaft sind diese Appelle an die „Eigenverantwortung“ so unsinnig wie die Geschichte vom berühmten Lügenbaron Münchhausen, der sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen haben will. Wer arm ist, braucht Unterstützung und keinen Druck von oben. Bis heute existiert keine empirische Studie, die eine Wirksamkeit von Sanktionen belegt. Dass das BverfG die ebenso radikale wie logische Konsequenz einer Abschaffung von Hartz IV nicht zieht, kann niemanden überraschen. Letztlich sind auch die Richter ein Teil jener sozialen Klasse, die kein Interesse an einer Destabilisierung der hegemonialen Ordnung hat, die das Grundgesetz als Kapitalismus-Apologie interpretiert.

Allerdings macht es aus Sicht der Betroffenen einen existenziellen Unterschied, ob der Regelsatz „nur“ von 424 Euro auf 296,50 Euro gesenkt werden darf oder auf 169,60 Euro. Ganz zu schweigen von einer Vollsanktion – was nicht nur den Wegfall aller Geldleistungen bedeutet, sondern auch der Kosten für die Miete. Wer im Fall einer Vollsanktion die Lebensmittelgutscheine ablehnt, fliegt sogar aus der Kranken- und Pflegeversicherung heraus. Dass das bald nicht mehr möglich sein wird, ist eine gute Nachricht auf dem langen Weg zu einem menschenwürdigen Sozialstaat. Denn Hartz IV war, ist und bleibt vor allem: Armut per Gesetz.

Die besten Blätter für den Herbst

Lesen Sie den Freitag und den neuen Roman "Eigentum" von Wolf Haas

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden