So erschwert der Staat Oldtimerfans das Leben

Bürokratiewahnsinn Ich als Oldtimerbegeisterte und stolze Eigentümerin denke dieses Beispiel ist perfekt um die Überbürokratisierung in Deutschland zu verdeutlichen.

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Wer denkt das "H-Kennzeichen" gibt es einfach bei bestimmten Automodellen einfach dazu, der irrt. Der Staat macht es Oldtimerfreunden leider nicht einfach. Ein altes Auto kann Männer- und Frauenherzen höherschlagen lassen. Obwohl Oldtimer im Unterhalt und in der Pflege teuer sind, sind sie bei vielen sehr beliebt. Neben der hohen Kraftfahrzeugsteuer bringt der Besitz eines Oldtimers einige Faktoren mit, die beachtet werden müssen. Aber nun erstmal ein paar Fakten.

Was ist ein Oldtimer?

Nicht jedes alte Auto ist gleichzeitig ein Oldtimer. Laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss ein altes Auto bestimmte Kriterien erfüllen, um als Oldtimer eingestuft werden zu können. Das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Des Weiteren muss die Erstzulassung des Oldtimers in den Verkehr mindestens 30 Jahre her sein.

Oldtimern fehlt häufig, trotz ihres großen Motors, ein Katalysator. Ein Oldtimer ohne Katalysator kann die geforderten Kriterien für eine Feinstaubplakette nicht erfüllen. Die Einfahrt in Städte, die als Umweltzone gekennzeichnet sind, wird dadurch unmöglich. Damit der Besitz eines Oldtimers dennoch für viele attraktiv bleibt, wurde von dem Gesetzgeber eine Regelung geschaffen.

Was ist das H-Kennzeichen?

Damit der Besitz eines Oldtimers erleichtert wird, wurde die Regelung des H-Kennezeichens verfasst. Sobald ein altes Auto, die Kriterien eines Oldtimers erfüllt, erhält es ein H-Kennzeichen. Mit diesem Kennzeichen ist die pauschale Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer und die Erlaubnis auch ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren zu dürfen verbunden. Zudem fällt der Versicherungsschutz preiswerter aus, und es darf ohne Katalysator gefahren werden. Damit die Differenzierung zwischen einem Oldtimer und einem 30 Jahre alten Gebrauchtwagen ordnungsgemäß erfolgt, muss zunächst ein Gutachten erstellt werden.

Warum muss ein Gutachten erstellt werden?

Damit nicht jedes alte Auto von dem H-Kennzeichen profitiert muss ein Gutachten erfolgen. Ein Gutachten dient dazu den erhaltungswürdigen Zustand und den Wert eines Oldtimers als automobiles Kulturgut zu bestätigen. Dabei wird darauf geachtet, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet und, ob es nach der Erstzulassung wesentlich verändert wurde. Akzeptiert werden nur Änderungen, welche bereits bei der Zulassung üblich waren. Beispielsweise das Montieren anderer Räder.

Was sollte bezüglich des Gutachtens verbessert werden?

Bisher wurden die Arbeitsanweisungen, nach denen das Gutachten erfolgte als internes Arbeitspapier behandelt und nicht veröffentlicht. Die Richtlinien konnten zwar einen groben Überblick geben, worauf der Besitzer eines Oldtimers achten muss, konkrete Angaben wurden jedoch nicht gemacht. Dadurch wurde es den Fahrzeughaltern erschwert, ihr Fahrzeug angemessen auf die Prüfung vorzubereiten. Es wurde empfohlen, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Prüfungsorganisation, Arbeitsanweisungen für die Prüfingenieure ausarbeitet, sodass die Abgrenzung zwischen Oldtimer und Gebrauchtwagen deutlicher hervorgehoben werden kann. Im Jahre 2011 wurden, in der Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVO, die Anforderungen an einen Oldtimer erweitert.

Doch erst ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung wurde in der Fachpresse auch die Arbeitsanweisungen veröffentlicht. Diese enthalten zwar einige Angaben bezüglich der Prüfung, konnten aber längst nicht alle Fragen, die in der Richtlinie offengelassen wurden, beantworten. Somit fehlt den Oldtimer Besitzer immer noch die nötigen Informationen, um ihr Fahrzeug besser auf das Gutachten vorbereiten zu können. Dadurch, dass ein H-Kennzeichen den Besitz eines Oldtimers in vielen Hinsichten erleichtert, sollte den Fahrzeughaltern zukünftig die Vorbereitung auf das Gutachtern, durch ausreichend Informationen, erleichtert werden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Charlotte Balgheim

Als waschechte Hanseatin in Bremen geboren und aufgewachsen interessieren mich gesellschaftliche Themen weltweit.

Charlotte Balgheim

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