Passepartout für die Judenfeindschaft

IHRA Antisemitismus-Definition Die IHRA „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ wird 6 Jahre alt. Sie verprach, die Judenfeindschaft zu bestimmen und so für mehr Klarheit zu sorgen. Doch sowohl der Antisemitismus als auch die Auseinandersetzung um ihn bleibt virulent.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die am 26. Mai 2016 verabschiedete „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ versprach, die Judenfeindschaft zu bestimmen und so für mehr Klarheit zu sorgen. Doch sowohl der Antisemitismus als auch die Auseinandersetzung um ihn bleibt virulent. Heute gibt es nicht nur Kritik an der „Arbeitsdefinition“. Mittlerweile ist auch klar, dass ihre politische Indossierung geprägt wurde von Lobbyismus und inhaltlichen Verzerrungen. Die dahinterliegende Frage droht dabei zu verschwinden: Warum braucht es überhaupt eine Definition?

Vom internationalen Dialog zur innenpolitischen Grenzziehung

Die zwischenstaatliche Organisation International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) wurde 1998 in Stockholm mit dem Ziel gegründet, die Aufklärung, Erforschung und Erinnerung des Holocaust weltweit zu fördern. Da bestand sie aus drei Ländern: Schweden, Deutschland und Israel. Mittlerweile gehören 34 Mitglieds- und acht Staaten mit Beobachterstatus dazu. Vor sechs Jahren definierten sie den Antisemitismus als „eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann“. Die Definition klingt schwammig. Denn sie ist der diplomatische Ausdruck eines prekären Kräfteverhältnisses in der Internationalen Politik.

Was als maßgeblich von der Bundesrepublik finanzierte internationale Zusammenarbeit zur Förderung der Erinnerung an den Holocaust begann, wirkt längst auf die Realpolitik. Die weltweite Anerkennung der Definition legte hierfür die Grundlage. Als wirkmächtigste Akteurin trat die USA der IHRA bei. Seitdem Donald Trump im Dezember 2019 eine Executive Order erließ, gilt die Definition allen amerikanischen Bundesbehörden im Falle einer möglichen antisemitischen Diskriminierung als Grundlage. Dutzende andere Staaten folgten, darunter mit Albanien und der Türkei auch Länder mit muslimischen Mehrheitsgesellschaften.

Auch in Deutschlands Innenpolitik fand die Definition ihren Niederschlag. Bereits im September 2017 hatte die Bundesregierung sie „politisch indossiert“. Und am 17. Mai 2019 verabschiedete der Bundestag die Resolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. Diese war fraktionsübergreifend von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden. Gleich in den ersten Zeilen bezieht sich die Resolution auf die IHRA-Definition, ehe in den folgenden beiden Absätzen sowohl das „Nein zum Hass auf Jüdinnen und Juden“ als auch „die Sicherheit Israels“ zur deutschen Staatsräson erklärt wird. Wie die Resolution verlautbart, seien „die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung […] antisemitisch“. Ihre „Don’t Buy“-Aufkleber würden unweigerlich Assoziationen zur NS-Parole „Kauft nicht bei den Juden!“ wecken.

Vertreter*innen der BDS-Kampagne plädieren dafür, Israel und seine Produkte zu boykottieren, dem jüdischen Staat die Investitionen zu entziehen und ihn wegen seiner Politik gegenüber den Palästinenser*innen zu sanktionieren. In der Tat ist ihre Sprache regelmäßig antisemitisch. Hierin ist sich die sonst so gespaltene Antisemitismusforschung einig. Doch kann man Ähnliches auch für die CDU oder die Linkspartei konstatieren, von der AfD ganz zu schweigen. Niemand käme jedoch auf die Idee, aufgrund der Äußerungen Hans-Georg Maaßens ein Verbot der konservativen Volkspartei zu fordern, zumindest ihr jegliche staatliche Unterstützung zu entziehen, zum Beispiel durch das Vorenthalten öffentlicher Räume.

Man sollte also meinen, die BDS-Bundestagsresolution benötigte eine besondere Rechtfertigung. Eine solche könnte sich dadurch auszeichnen, die Kampagne an sich, also ihr Wesen, als antisemitisch zu bestimmen. Der Antisemitismusforscher Jakob Baier hat dies in einem Artikel für die Bundeszentrale für politische Bildung sehr bemüht versucht. Eine andere Begründung könnte lauten, dass BDS immer wieder, und zwar in einem nicht länger hinnehmbaren Maße, die Grenze zum Antisemitismus überschreite.

Doch die Resolution umfasst weder die eine noch die andere Begründung. Sie wird einzig damit begründet, dass BDS Assoziationen mit dem nationalsozialistischen Boykott jüdischer Geschäfte evoziere. Wie wohlfeil diese Verbindung ist, mag man sich anhand der Arbeiten des Historikers Christoph Kreuzmüller vor Augen führen. Hier die NSDAP mit Millionen Mitgliedern, Parteiapparat und Staatsmacht, dort ein loses Grüppchen aus Palästinenser*innen, Anti-Imperialist*innen und Anti-Rassist*innen, aber auch linken israelischen Expats.

Ordnungsversprechen in einer unordentlichen Welt

Mit guten Gründen wurde auf den britischen Kontext verwiesen, wo – insbesondere an Universitäten – BDS so militant auftritt, dass jüdische Studierende und Wissenschaftler*innen verstärkt über Antisemitismus klagen. Man wolle verhindern, dass ein solcher Zustand sich auch in Deutschland etabliere, heißt es immer wieder. Der deutsche Kontext ist jedoch denkbar verschieden. Zum einen unterscheiden sich die jeweiligen Kolonialgeschichten, insbesondere in Hinblick auf das historische Palästina. Zum anderen bleibt die Shoah, die von Deutschen verantwortete Vernichtung der europäischen Jüd*innen, die nationalgeschichtliche Grundierung, vor der in Deutschland über Israel und BDS gesprochen wird.

Andererseits verschränken sich die Kontexte in zunehmendem Maße. Nicht von ungefähr entzündete sich Frühjahr 2020 eine weitreichende Debatte an Achille Mbembe: einem kamerunischen Intellektuellen, angebunden sowohl an französische als auch englischsprachige postkoloniale Diskurse, interessiert an Globalgeschichte, verbandelt mit den Literatur- und Kulturwissenschaften und institutionell verankert in Südafrika, wo die BDS-Kampagne reüssiert. Mit den Maßstäben der deutschen Holocaust- und Antisemitismusforschung ließ sich schnell urteilen. Wahlweise wurde Mbembe Unwissen oder Antisemitismus vorgeworfen. Wie borniert solche Urteile sind, vermögen nur diejenigen zu erkennen, die sich die Mühe machen, nicht nur den Holocaust und den Antisemitismus, sondern auch Mbembe zu verstehen. Zu ihnen zählt Micha Brumlik, der in „Postkolonialer Antisemitismus?“ die Causa Mbembe untersucht hat.

Wer aber eine eindeutige Antwort auf die Frage sucht, ob und in welchem Maße Mbembe oder BDS antisemitisch sei, wird von Brumlik enttäuscht. Seine Sensibilisierung für die Selbstreferenzialität und Unverhältnismäßigkeit der Anti-Antisemit*innen mag eine Antwort implizieren. Die aufgeheizte Debatte aber, welche sich auch im Zuge der deutschen Übersetzung von Michael Rothbergs „Multidirectional Memory“ abgespielt hat, zeugt von einem dynamischen Deutungskampf. Das Verhältnis von globaler und nationaler Gewaltgeschichte, von Antisemitismus und Rassismus ist noch längst nicht geklärt. Viel zu selten explizit gemacht, dabei aber häufig auf die Gretchenfrage reduziert: Wie hältst du’s mit Israel?

Eine Klärung nicht nur der Antisemitismus-, sondern insbesondere der Frage des israelbezogenen Antisemitismus insinuiert seit sechs Jahren eben jene Arbeitsdefinition der IHRA. Weil sie dabei vage von einer „bestimmten Wahrnehmung“ spricht, kommt sie mit einem langen Annex daher. Etliche Beispiele sollen die Definition stützen. Kerndefinition und Beispiele könnten aber unterschiedlicher nicht sein. Lädt die „bestimmte Wahrnehmung“ zum Nachdenken ein, machen die Beispiele konkrete Vorgaben.

Obgleich nicht zur eigentlichen Definition gehörend, ist der Annex zum eigentlichen Knackpunkt geworden. So heißt es im ersten Satz, der die Definition erläutert, antisemitische Erscheinungsformen könnten sich auch gegen den Staat Israel richten. Dagegen schränkt der zweite Satz ein, Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar sei, könne nicht als antisemitisch betrachtet werden.

Für ihre „Indossierung“ übernahm die Bundesregierung jedoch nur den ersten Satz – eine wohlfeile Adaption. Gravierender noch begriff sie diesen nicht länger als Erläuterung, sondern stellte ihn als Teil der Definition dar. Im Sinne einer true crime story fragte daher Joseph Croitoru in der Süddeutsche Zeitung: „Handelt es sich also um einen Zitierfehler oder um Manipulation?“ Denn anscheinend übernahm die Bundesregierung zudem die verzerrende Version des Berliner Büros des Lobbyorganisation American Jewish Committee, in der die „antisemitischen Erscheinungsformen“ gegen Israel geflissentlich mit „Angriffen“ übersetzt worden waren.

Doch in Wahrheit hatte auch die Wissenschaft ihre Finger im Spiel. Wie ein Blick auf Seite 14 des originalen Berichts der Bundesregierung vom September 2017 offenbart, verweist diese für ihre Adaption der IHRA-Arbeitsdefinition auf den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ vom April 2017. Auf Seite 23 des Berichts wird deutlich, dass die Expert*innen selbst den zweiten Satz unterschlagen hatten. Die „Angriffe“-Übersetzung wiederum kommt mit einer Fußnote auf einen Wordpress-Blog, der nicht mal im Entferntesten dem Anspruch wissenschaftlicher Standards genügt.

Anstatt ins antisemitische Fahrwasser zu geraten und hinter der "Arbeitsdefinition" eine - zumal jüdische - Verschwörung zu wittern, kann man die Verzerrungen im Rahmen ihrer Entstehung und Implementierung auch als Ausdruck materieller Verhältnisse lesen: der internationalen Politik und ihren hohen Beamt*innen, die mit Israel als Urlaubsland viel mehr am Hut haben als mit Palästinenser*innen in Palästina oder in endlosen Asylverfahren in Deutschland; von Expert*innen, die unter Zeitdruck und im Angesicht hoher Erwartungen einen Bericht zum Thema Antisemitismus zusammenschustern; der Vorstellen, dass Lobbyismus zur Politik gehöre. Was dabei allen Seiten gemein ist: der Versuch, Ordnung in eine unordentliche Welt zu bringen.

Die Macht der Zuschreibung und Ablenkung von sich selbst

Definitionen an sich erheben den Anspruch zu ordnen. So auch die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ (JDA), die im März 2021 veröffentlicht und von namhaften Wissenschaftler*innen unterzeichnet wurde. Seitdem versucht sie, der IHRA-Arbeitsdefinition ihren Platz streitig zu machen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine Unterscheidung von Antisemitismus und legitimer Kritik an der israelischen Besatzungspolitik gelegt. Allerdings offenbart auch die Jerusalemer Erklärung ihre politische Schlagseite, wenn es in der ersten Leitlinie heißt: „Es ist rassistisch zu essentialisieren […] Was für den Rassismus im Allgemeinen gilt, gilt im Besonderen auch für den Antisemitismus.“ Die Diskussion zum Verhältnis von Antisemitismus und Rassismus, insbesondere die guten Gründe, Antisemitismus nicht dem Rassismus zu subsumieren, werden nur unzureichend gewürdigt.

Sowohl JDA als auch IHRA müssen in ihrem Anspruch ernstgenommen werden, den Antisemitismus zu bestimmen. Sie sind außerdem Reaktionen auf eine Israelfeindschaft, die sich immer stärker antisemitisch artikuliert. Und sie sind Reaktionen auf die wichtigen Stimmen aus den jüdischen Gemeinden, die seit Jahren von einer Zunahme des Antisemitismus berichten. Insofern können die Definitionen nicht vom politischen Ringen getrennt werden. Sie sind Ausdruck eines Kampfes um Deutungshoheit. Polemisch zugespitzt: hier die staatszentrierte, konservative IHRA Definition, dort die Jerusalemer Deklaration, die sich in die linke Tradition der Menschenrechte stellt; hier der Urlaub am Strand in Tel Aviv mit einem Abstecher nach Yad Vashem, dort die kulturelle Bildungsreise mit einem Besuch der unwirklichen Realität in der besetzten Altstadt von Hebron.

Doch warum brauchen wir überhaupt Definitionen? Im Kontext der IHRA heißt es beständig, unterschiedliche Akteur*innen, darunter Menschen in der Bildungsarbeit, hätten sich Klarheit und Anwendbarkeit gewünscht. Die Einrichtung von Antisemitismusbeauftragten auf Bundes- und Länderebene scheint eben diesem Wunsch zu entsprechen. So haben sich insbesondere Felix Klein und Samuel Salzborn dabei hervorgetan, strengere Gesetze und ein strikteres Vorgehen gegen Antisemitismus zu fordern. Dass ihre Forderungen bei jenen Personen Anklang finden, die unsere Gesellschaft ordnen – Sachbearbeiter*innen, Polizist*innen, Staatsanwält*innen – mag verständlich sein.

Doch begegnen uns Diskussionen und Sanktionen rund um israelbezogenen Antisemitismus weniger im Bereich der Sicherheitspolitik, dafür umso mehr in der Kultur: vom Projekt „School for Unlearning Zionism“ einer israelischen Studentin an der Kunstschule Weißensee über die Ruhrtriennale bis zur Berliner Clubszene und der anstehenden Documenta. Anders als für die öffentliche Verwaltung ist es Aufgabe der Kultur, unser Leben unordentlich zu machen, die Perspektiven zu erweitern, gegebenenfalls unsere Ordnung zu erschüttern. Sicherlich ist Kultur genauso wenig frei von Antisemitismus wie von Rassismus, Homo- und Transphobie, Ableismus und anderen gruppenbezogenen Ressentiments. Doch tritt Antisemitismus uns hier nur selten als „Weltanschauung und Leidenschaft“ entgegen, wie ihn der Berliner Antisemitismusbeauftragte in Anlehnung an Jean-Paul Sartre definiert.

In der nicht-jüdischen Mehrheitsgesellschaft ist Antisemitismus viel subtiler Teil des gesellschaftlichen Miteinanders und der politischen Auseinandersetzungen. „Gojnormativität“ haben dies Judith Coffey und Vivien Laumann genannt. In sozial ausdifferenzierten Gesellschaften nimmt diese Normativität unterschiedliche, milieuspezifische Formen an. Antisemitismus zu verdecken, gelingt dabei besonders jenen Milieus, die ihn definieren. Angewandt werden die Definitionen hingegen auf Milieus mit wenig Definitionsmacht. Ein Kriterienkatalog ersetzt dann die Frage, wer was warum wann wo tut. Übrig bleibt ein Passepartout der Judenfeindschaft, das stets nur einen kleinen Ausschnitt zeigt – im Falle der „Arbeitsdefinition“ der IHRA: die Staatsraison.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Christoph Gollasch

Politikwissenschaftler und Historiker | Lernender und Fragender | PhD candidate Centre for Research on Antisemitism | Intersectionality, Baby!

Christoph Gollasch

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden