Der Neue Mensch der Neuen Mitte

Kampf gegen Arbeitslose Die Vorschläge der Hartz-Kommission radikalisieren die bisherigen "Reformvorstellungen" von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP

In der Weimarer Republik unter einem Zentrumspolitiker geschaffen, in der Berliner Republik von einem Sozialdemokraten zu Grabe getragen? Vor einem dreiviertel Jahrhundert wurde mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) die bis zur Einführung der Pflegeversicherung jüngste Säule des Sozialversicherungssystems eingeführt. Zum 75. Geburtstag des Gesetzes stehen grundlegende Änderungen der Bundesanstalt für Arbeit und der gesamten Arbeitslosenversicherung auf der Tagesordnung.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eigens die Kommission Moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt unter dem Vorsitz von Peter Hartz als zweiten Teil ihres "Zweistufenplanes für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" eingesetzt. Der erste Teil des Planes wurde mit der Ernennung des ehemaligen rheinland-pfälzischen Sozialministers Florian Gerster zum Chef der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Einführung von Vermittlungsgutscheinen und verstärkter Beteiligung von privaten Vermittlern bereits vollzogen.

Was will Peter Hartz? Vermutlich gar nichts, außer den einen Rang oder die andere Ehrung ergattern. Der Mann ist Manager, er soll Prozesse initiieren, muss sie aber nicht durchführen, er soll auf Effizienz und Effektivität achten, wobei soziale Gerechtigkeit eine abgeleitete Funktion ist.

Was will die rot-grüne Regierung mit Hartz? Einem Manager, der sich nicht politisch verantworten muss und dementsprechend "Unbequemes" aussprechen kann. Unbequem, aber eben "wahr". ExpertInnen für unbequeme Wahrheiten hat die Bundesregierung seit Beginn ihrer Amtszeit eingesetzt. Immer wieder war die Zusammenlegung der Sozial- mit der Arbeitslosenhilfe und damit unausweichlich die Ausweitung des Niedriglohnsektors Thema. So produzierte die Benchmarking Arbeitsgruppe im Bündnis für Arbeit seitenweise Studien. Seit dem 15. März befasst sich die Hartz-Kommission mit dem Thema. Wenige Tage später konstituierte sich eine weitere Runde unter dem Titel Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. In der ersten ihrer zwei Arbeitsgruppen geht es, wie der Titel vermuten lässt, um die Kommunalsteuern. Die zweite befasst sich mit der Ausgabenseite - unter dem Titel "Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe".

Die fünfzehnköpfige Hartz-Kommission bearbeitet in fünf Teilprojekten die Themenfelder Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe, Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Arbeitsmarktforschung, Personal, Steuerung, Organisation sowie Attraktivität und Kommunikation. Nicht alle Vorschläge, die inzwischen bekannt geworden sind, stammen originär aus der Feder des Wolfsburgers Hartz und seiner MitarbeiterInnen, sind also keineswegs neu. Besonders das Themenfeld "Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe" wurde - von der Öffentlichkeit kaum bemerkt - bereits früher diskutiert.

Im Oktober 2000 beschloss die 77. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) einstimmig die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, um "eine gemeinsame und einheitliche Hilfe zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit" zu ermöglichen. Zu dieser Zeit wollten die rot-grünen BundespolitikerInnen ihren ParteikollegInnen aus den Ländern noch nicht folgen, so dass das im November bekannt gegebene Gesetz über die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern - so die Begründung im Gesetzentwurf der Regierungskoalition - zunächst nur die "Bemühungen des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung flankieren" sollte: "Die Vermittlung in Arbeit soll erleichtert und überflüssige Bürokratie abgebaut werden". Im November 2001 tastete sich die Regierungskoalition einen Schritt weiter, in dem sie das "unsystematische Nebeneinander" von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bemängelte, weil es zu finanziellen Verschiebebahnhöfen führe. Zur gleichen Zeit forderten bereits die Oppositionsfraktionen deren Zusammenfassung zu einem Gesetz. Die FDP schlug mit One-Stop-Career-Centers einen Vorläufer der JobCenter vor, die jetzt ein zentraler Punkt der Hartzschen "Dreizehn Module zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit" sind. Erneut Thema wurden die steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem "Geheimpapier" der sozialdemokratisch geführten Bundesländer, das Ende März diesen Jahres vom Nachrichtenmagazin Spiegel lanciert wurde. Auch hier diffamierten Sozialdemokraten ganz im Sinne der Aktivierungsphilosophie der Neuen Mitte soziale Rechte als "passive Leistungen", die ihre Klientel quasi selbst erzeugen und somit zur Arbeitslosigkeit beitrügen.

In den bisher zentralen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung, dem Job-AQTIV-Gesetz und dem Mainzer Kombilohnmodell, vereinen sich der Wille zur Niedriglohnpolitik und die Umdefinition von Arbeitnehmern und vor allem Arbeitslosen zu KundInnen und VertragspartnerInnen des aktivierenden Staates. Beides wirft ein Licht auf den angepeilten Neuen Menschen der Neuen Mitte: nicht mehr Staatsbürgerin, die auch soziale Rechte hat, sondern nur noch Wirtschaftsbürger mit allenfalls bescheidenen Konsumentenrechten. Hier führten die Rot-Grünen konsequent jene Politik fort, die bereits unter Kohl, allerdings zögerlicher, Einzug gehalten hatte. So wurden zum Beispiel Kombilöhne bereits 1996 im Rahmen der Sozialhilfereform unter dem Stichwort "Lohnkostenzuschüsse" und im Rahmen der Reform des Arbeitsförderungs-Gesetzes unter "Arbeitnehmerhilfe" eingeführt.

Die Anfang des Jahres zum Skandal gewordenen, geschönten Vermittlungsergebnisse der Bundesanstalt für Arbeit waren ein willkommener Anlass für weitere Schritte. Insgesamt greift Hartz bestehende Vorschläge auf und fügt sie radikalisiert zu einem Gesamtkonzept zusammen.

War bisher geplant, die Arbeitslosenhilfe durch die Zusammenlegung mit der Sozialhilfe de facto abzuschaffen, soll nun auch das Arbeitslosengeld einbezogen werden - ganz nach dem Motto: weniger Rechte plus weniger Geld gleich mehr Arbeitswilligkeit. Künftig sollen erwerbsfähige Arbeitslose sich in JobCentern, einer Mischung aus Arbeits- und Sozialamt, einfinden, wo sie zum einen erfahren, dass sie in den ersten sechs Monaten ihrer Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 oder, wenn sie Kinder haben, 67 Prozent ihres bisherigen Lohnes erhalten, sondern nur eine geringere Pauschale. Erst in dem darauf folgenden halben Jahr wird die Lohnersatzleistung auf die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes gehoben, um dann für maximal ein weiteres Jahr auf das Niveau der Sozialhilfe gesenkt zu werden. Das heißt weniger Geld für kürzere Zeit, da bisher Arbeitslosengeld bis zu 36 Monate bezogen werden kann.

Zum anderen lernen Arbeitslose, dass sie eigentlich keine Arbeitslosen, sondern KundInnen sind, die wiederum von anderen KundInnen, früher Arbeitgeber genannt, "ausgeliehen" werden können. Organisiert wird der Handel von der PersonalServiceAgentur, deren zentrales Anliegen natürlich ist, den Kunden zufrieden zu stellen. Damit dies gelingt, arbeitet dieses "Herzstück des Abbaus der Arbeitslosigkeit" (Hartz) nicht nur mit modernsten Erfassungstechniken, sondern kann auch auf Anreizsysteme zurückgreifen: Wenn Kunde Arbeitsloser nach drei bis sechs Monaten immer noch kein Zeit- und Leiharbeiter werden will, werden die ohnehin schon gekürzten Gelder nochmals gekürzt. Das gleiche gilt, wenn insbesondere junge, ledige, kinderlose Kunden der PersonalServiceAgentur sich weigern sollten, ihre sozialen Bindungen für irgendeinen Job aufzugeben und von Berlin nach Baden-Baden umzuziehen. Musste früher das Arbeitsamt den Arbeitslosen nachweisen, dass ein Job zumutbar ist, soll nun die Beweislast, dass ein Job unzumutbar ist, bei den Arbeitslosen beziehungsweise Kunden liegen. Falls das alles noch nicht hilft, existieren bereits in vielen Kommunen Stabsstellen oder Beschäftigungsgesellschaften, in denen Kunde Arbeitsloser für zusätzliche eineinhalb Euro pro Tag endlich sein gesuchtes Gut erhält: Arbeit, beziehungsweise in der Fachterminologie "Hilfe zur Arbeit", vorwiegend bei Grünflächenämtern.

Die "zweite Kundengruppe der Bundesanstalt für Arbeit", der Arbeitgeber, erhält einen umfassenden Einblick in das zur Verfügung stehende Humankapital-Angebot, da alle Arbeitslosen, seit dem Job-AQTIV-Gesetz ist dies möglich, einem Profiling unterzogen wurden. Außerdem existieren faktisch die lästigen Kündigungsschutzregeln nicht mehr, da je nach Bedarf die Ware Arbeitskraft wieder an die PersonalServiceAgentur zurückgegeben werden kann. Kündigungen sollen auch dadurch seltener werden, dass Arbeitnehmer entweder kostenlos auf Probe, gegen geringes Entgelt oder im Rahmen von Trainingsmaßnahmen eingestellt werden können. Für Kunde Arbeitgeber heißt das unter anderem, dass die Kosten für die eigene Personalabteilung sinken könnten.

Doch den Arbeitgebern soll es auch nicht zu leicht gemacht werden, denn künftig müssen sie Arbeitsplatzbilanzen erstellen. Wer niemanden freisetzt, das heißt entlässt oder gar jemanden einstellt, wenn die Bilanz also zumindest neutral oder gar positiv ist, gibt es eine Belohnung in Form von Nachlässen bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Konsequent wird damit der Prinzipienbruch fortgesetzt, der bereits bei der teilprivatisierten Riester-Rente einsetzte: Während bei der neuen Rente die Arbeitnehmer letztendlich höhere Beiträge als die Arbeitgeber leisten müssen, erhalten die Arbeitgeber bei Umsetzung der Hartz-Ideen einen Nachlass bei der Arbeitslosenversicherung. Ursprünglich galt, dass die Beiträge je zur Hälfte von beiden zu zahlen sind.

Nachdem bereits die Soziologie den "Arbeitskraftunternehmer" empirisch als neuen Typus der Ware Arbeitskraft entdeckt hat, zieht jetzt die Politik nach: Arbeitslose sollen nicht allein auf die Dienstleistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der PersonalServiceAgentur zurückgeworfen sein, sondern sich selbstständig machen können. Der von Hartz dafür gefundene Terminus heißt "Ich-AG" oder "Familien-AG". Hier zeigt sich ein kreativer Umgang mit der Schimäre "Sozialhilfefalle" und im Kampf gegen Schwarzarbeit. Gegen vermeintliche Fehlanreize im Bereich der Arbeitslosen- und Sozialhilfe setzte die rot-grüne Bundesregierung bereits eine Spielart der Negativen Einkommenssteuer unter dem Titel "Kombilöhne", zuletzt das sogenannte Mainzer Modell. Und sie umging damit zugleich die Wirkung der Sozialhilfe als faktischen Mindestlohn, da die Lohnstruktur nach unten geöffnet, sprich: gespreizt wurde. Mit den steuerlichen Regelungen, die Hartz für die Ich- beziehungsweise Familien-AG vorsieht, wird ein weiterer Schritt in diese Richtung getan: bisher sozialrechtlich verankerte Lohnersatzstrukturen werden an einer weiteren Stelle aufgeweicht, da Ich-AG-Einkommen ebenfalls kombinierte Löhne sind: ein Teil vom Staat, ein Teil als Selbstständigeneinkommen. Ähnlich wie die Aktivitäten der PersonalServiceAgentur liefert auch das Modell Ich-AG politisch höchst komfortable Nebenwirkungen: Zwar entstehen nicht wirklich neue Arbeitsplätze, aber weder Leih- beziehungsweise Zeitarbeiter, noch Ich-AG-Kleinunternehmerinnen belasten die Arbeitslosigkeitsstatistiken.

Vollbeschäftigung hieß einst der Zustand, bei dem die Frauen in der Küche und die Männer in der Fabrik oder im Büro schwitzten. Vollbeschäftigung soll künftig ein Zustand heißen, bei dem eine Kernbelegschaft noch einigermaßen abgesichert ist und der Rest - ganz im Sinne rot-grüner Gleichberechtigung - einer staatlich subventionierten und/oder staatlich erzwungenen abhängigen Beschäftigung, oder einer ebenso prekären Selbstständigentätigkeit nachgeht und ansonsten in Programmen staatlich organisierter, gemeinschaftsorientierter Pflichtarbeit versorgt wird. Hausarbeit wird dann fairer Weise nicht mehr von Hausfrauen erledigt, sondern von der durch die Ehefrau angestellten, mehr oder minder schlecht bezahlten weiblichen Fachkraft für Hauswirtschaft.

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