Die Föderalismusfalle

Bildung Das so genannte Kooperationsverbot soll gelockert werden. Aber reicht das aus, um die Finanzierung der Schulen und Hochschulen vernünftig zu regeln?
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Und sie bewegt sich doch. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich darauf verständigt, das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz zu lockern. Sie reagiert damit auf die wachsende Empörung über eine Grundgesetzänderung aus dem Jahre 2006, die Schulen und Hochschulen inzwischen große Probleme bereitet. Die Klausel untersagt es der Bundesregierung nämlich, sich an der Finanzierung von Bildungsinstitutionen der Länder zu beteiligen. Wenn alles gut geht, darf ab diesem Jahr die Bildungsministerin des Bundes, Annette Schavan (CDU), wieder Mittel direkt für die Hochschulen der Länder bereit stellen. Aber geht alles gut?

Eigentlich müsste die Abschaffung des Kooperationsverbots klar sein. Denn es gehört sicherlich zu den eigenartigsten Reform