Ohrfeige für den WDR

Missbrauch Der Film „Die Auserwählten“ beschrieb treffend das pädokriminelle System an der Odenwaldschule. Doch im Umgang mit den Betroffenen begingen die Macher große Fehler
Ausgabe 28/2016
Die Odenwaldschule im hessischen Heppenheim
Die Odenwaldschule im hessischen Heppenheim

Foto: Alex Grimm/Getty Images

Es klingt wie eine Niederlage, die sich zwei ehemalige Odenwaldschüler im Streit um den Film Die Auserwählten eingefangen haben. Das Landgericht Hamburg wies vor kurzem die Klage eines Schülers ab; der zweite schloss einen Vergleich mit den Produzenten. In Wahrheit ist das Urteil ein Sieg für die beiden Exschüler – und eine Ohrfeige für den WDR und den Regisseur Christoph Röhl. Der WDR hat den Film jetzt an zwei wichtigen Stellen umgeschnitten. Der Sender macht dies deutlich, indem er Zuschauern mitteilt, dass der Film in Teilen nicht mehr der Ursprungsfassung entspricht.

Die Auserwählten war als Spielfilm über den Missbrauch wahrscheinlich hunderter Schüler in dem reformpädagogischen Vorzeigeinternat Odenwaldschule im hessischen Heppenheim angelegt. Es gelang dabei, sehr genau die Mechanismen nachzuzeichnen, die dazu führten, dass die angeblich bessere deutsche Schule ihre Schutzbefohlenen massenhaft einer Gruppe von Pädokriminellen auslieferte. Das System Gerold Becker – so hieß der ehemalige Schulleiter und mutmaßliche Haupttäter – war also gut beschrieben. Der Fehler des Films lag in seinem Umgang mit den Individuen, den Betroffenen. Ausgerechnet. Andreas Huckele, der den Missbrauch an der Superschule aufdeckte, sagt: „Man kann keinen guten Film über Missbrauch machen, indem man die Opfer erneut missbraucht.“

Die Macher des Films hatten die beiden ehemaligen Schüler praktisch in ihr vermeintlich fiktionales Werk hineinkopiert: Die Ähnlichkeit zwischen den Darstellern und dem Aussehen der Schüler damals ist frappierend. Die beiden klagten dagegen, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sei. Der WDR argumentierte hingegen, es sei keine einzelne Person als Vorlage benutzt worden. Genau das hat aber das Landgericht Hamburg festgestellt: Beide Schüler seien erkennbar, eine Filmfigur sogar „ein Abbild“ eines der Kläger. Das Gericht gab ihm daher Recht, indem es eine schwere Persönlichkeitsverletzung feststellte. Neben den Kopierereien hatte die Kunst des Films darin bestanden, aus dem in der Realität nicht missbrauchten Schüler ein Opfer sexueller Gewalt zu machen. Das hat der WDR nun revidiert, indem er den Film umschneiden ließ.

Bitter aber bleibt das Urteil am Ende für den zweiten Kläger, eben für Andreas Huckele. Auch er sei in den Auserwählten erkennbar, sagte das Gericht. Aber der Mann, der seit 25 Jahren für die Aufklärung des Verbrechens im Odenwald kämpft, bekam dennoch nicht Recht. Und zwar groteskerweise, weil er sich so mutig eingesetzt hat. Zunächst hatte er unter dem Pseudonym „Jürgen Dehmers“ ein Buch über die Vorgänge geschrieben. Dann trat er auch mit Klarnamen auf. Das Gericht fand nun, dass sich Huckele dadurch zu einer öffentlichen Person gemacht hat – weshalb sein Persönlichkeitsrecht eingeschränkt sei.

Für die Kunstfreiheit mag das ein Gewinn sein. Sie wurde gestärkt. Für den Helden der Odenwaldschule ist es eine kleine Katastrophe. Er, der sich seine Persönlichkeit gegen die heimtückischen Avancen und sexuellen Übergriffe der eigenen Lehrer erkämpfen musste, soll nun ein weniger großes Recht daran haben? Das ist verrückt. Es übersieht, dass Huckele die (so lautet der Rechtsbegriff) „Selbstöffnung des Persönlichkeitsschutzes“ ja nicht vornahm, um prominent oder reich zu werden. Er wollte die eigene Biografie heilen – und wird dafür nun praktisch bestraft. Huckele will das nicht auf sich sitzen lassen. Er geht in Berufung.

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Geschrieben von

Christian Füller

http://christianfueller.com

Christian Füller

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