Eigenleute und Pfahlbürger

Wege der Emanzipation Peter Blickle schreibt sich "Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten"

Wir sind es gewohnt, die Geschichte der Freiheit 1776 mit der "Virginia Bill of Rights" beginnen zu lassen oder mit der Erklärung der Menschenrechte durch die französische Nationalversammlung im August 1789, vielleicht auch mit den Theorien von Hume und Locke, Rousseau und Voltaire. Das ist die eine Seite der Medaille, die geistesgeschichtliche. Die andere, mühseligere, zeigt uns das, was man früher als Abfolge von Klassenkämpfen begriff und heute Sozialgeschichte nennt: die langsame Befreiung der unteren Schichten aus hergebrachten Abhängigkeiten.

Der Berner Historiker Peter Blickle untersucht diesen Prozess für das Mittelalter und die frühe Neuzeit im deutschsprachigen Raum, und es ist höchst aufschlussreich, wie unterschiedlich das Verhältnis der bäuerlichen "Eigenleute" zur "Herrschaft" in den einzelnen Regionen ausgestaltet war. Und mit welchen Mitteln sich die Unfreien ihren Herren zu entziehen suchten. Generell gilt: der Süden war aufmüpfiger als der Norden, der sich stets als Nachzügler erwies. Allerdings war dort die Unterdrückung auch um einiges härter.

Blickle verfügt über eine unglaubliche Materialkenntnis vor allem aus süddeutschen Quellen, und darin liegt auch die Qualität des Buches: in der detaillierten Beschreibung. Im bayerischen Chorherrenstift Rottenbuch zum Beispiel hatten die Bauern um 1400 rund 15 Tage im Jahr Frondienste für die Herrschaft zu leisten, nur 15 Tage, muss man sagen; auf der Insel Rügen arbeitete ein Bauer noch Ende des 17.Jahrhunderts etwa 75 Prozent seiner Zeit für den Rittergutsbesitzer, für die Bewirtschaftung der eigenen Äcker blieb meist nur der Sonntag. Gesinde und Tagelöhner waren noch weitaus schlechter dran.

Die mittelalterlichen Bauern gehörten nicht sich selbst, sie waren dem Herrn "eigen", "Eigenleute". Sie mussten Dienste und vor allem hohe Abgaben leisten und durften nicht außerhalb der Genossenschaft ("ungenoßsam") heiraten. Dafür gab der Herr den Hof und einen gewissen militärischen und rechtlichen Schutz, also eher wenig. Wer sich aus dieser Knebelung befreien wollte, der kaufte sich frei oder lief einfach weg, in die handwerklich orientierten Städte, deren Zahl bis zum Ende des Mittelalters von 50 auf 4.000 stieg. Gefährlich für die Herren waren vor allem die "Pfalbürger", die in der Stadt wohnten und deren rechtlichen Schutz in Anspruch nahmen, die heirateten, wen sie wollten, aber weiter auf ihren Höfen auf dem Land arbeiteten. (In Italien führte das dazu, dass es um 1500 keine Eigenleute mehr gab, dafür aber die mächtigen Stadtstaaten).

Blickle zeigt nun verschiedene Formen des Widerstands: wenig erfolgreich waren zum Beispiel jene Zinspflichtigen, die sich Mitte des 15.Jahrhunderts aus der Abhängigkeit vom Kemptener Fürststift lossagten und dafür "standesgemindert" wurden - sie wurden nebst Frauen und Kindern zu arbeitspflichtigen Eigenleuten degradiert.

Weitaus listiger gingen die Bewohner des Schweizer Ortes Gersau am Vierwaldstätter See vor: als die Herrschaft über das Dorf von den Habsburgern 1390 verpfändet wurde, kauften sie sich für 690 Pfund frei - Gerichtsbarkeit und ökonomische Gewalt wurde nun von ihnen selbst ausgeübt, und sie waren niemandem mehr arbeitspflichtig. 1433 wurde das sogar vom Kaiser bestätigt.

Im Schweizer Appenzell dagegen kam es um 1400 zum offenen Aufruhr. Die Appenzeller wollten dem Abt von St. Gallen nicht mehr die von ihm geforderten Erbschaftsanteile bei Todesfällen überlassen - sie beriefen sich darauf, direkt dem Heiligen Römischen Reich zu unterstehen. Diese einfach so behauptete Reichsunmittelbarkeit war eine nur notdürftig verklausulierte Forderung nach weitreichenden Rechten: nach Freizügigkeit, wirtschaftlicher Freiheit und nach Mitbestimmung bei der Besetzung politischer Posten. Dass die Appenzeller diese Forderungen 1403 und 1405 militärisch durchsetzten und dann mit dem "Bund ob dem See", dem Bodensee nämlich, ein ganzes Gebiet kontrollierten, machte sie zum Ärgernis sogar für den Reichstag. Die von ihnen erstrittenen Rechte aber blieben weitgehend erhalten - auch als sie 1408 bei Bregenz geschlagen wurden.

Es ging also immer um so etwas wie ein Selbstbestimmungsrecht: ob man den von einem selbst erwirtschafteten Mehrwert behalten durfte oder abgeben musste und welcher Gerichtsbarkeit man unterstand; die Forderung nach Liegenschaften, nach Eigentum kam erst später hinzu. Als die Luthersche Reformation sich politisierte - in Süddeutschland geschah das durch den Memminger Prediger Christoph Schappeler - und schließlich zum Bauernkrieg führte, war zwar die Begründung der Bauern eine theologische: dass Christus alle Menschen erlöst hat, nicht nur die Herren. Die Folgerung freilich war revolutionär: "Wir wöllen frei sein". So heißt es im dritten der "Zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern".

Auch in einer zweiten Analyse-Phase, vom Dreißigjährigen Krieg bis zu Napoleon, versteht Blickle Unterdrückung implizit stets als Vorform einer kommenden Freiheit. Der Adel, der seine vielfach zerfransten und unzusammenhängenden Territorien durch "Bauernlegen", also durch Gebiets- und Menschentausch zu vereinheitlichen suchte, milderte die Eigenherrschaft zu einer immer noch schmählichen Leibeigenschaft, die allerdings in vielen Landesteilen mit Heiratsfreiheit einherging und mit der Möglichkeit, Besitz an die Kinder zu vererben. Blickle schildert die verschlungenen Wege der Emanzipation anhand der Insel Rügen, deren Verhältnisse Ernst Moritz Arndt mit der Sklaverei verglich, und anhand des berühmten kurpfälzischen "Wildfangstreits" um 1650: der Kurfürst beanspruchte nach dem Dreißigjährigen Krieg alle Menschen, die sich in seinem nunmehr entvölkerten Herrschaftsbereich aufhielten, als ihm zugehörig, wie die Leibeigenen.

Aus Leibeigenen wurden dann Untertanen, aus Untertanen Staatsbürger. Blickle zeigt sehr schön, dass der Einfluss der Theologie auf diese Prozesse geringer ist als bisher angenommen, dass dagegen Juristen bei der Vereinheitlichung bäuerlicher Rechte und Pflichten eine große Rolle spielten. Noch mehr Anteil an der schrittweisen Emanzipation hatten allerdings die Leibeigenen selber durch ständiges Klagen vor Gericht, durch Weglaufen oder Widersetzlichkeit.

Peter Blickles Buch hat zwei entscheidende Nachteile. Erstens: es ist für den Nicht-Historiker kaum lesbar. Eine Flut von Details ergießt sich über den Betrachter, und man ist stets in der Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. So großartig Blickles Archivwissen und seine Freude am präzisen Ausmalen ist: das Buch wirkt wie ein Steinbruch, aus dem man diverse Brocken freudig aufklaubt, durch den der Leser sich aber nur mühsam den geschichtlichen Weg bahnen kann. Was damit zusammenhängt, dass Blickle ständig vor- und zurückspringt, die Orte und die Themen wechselt, hier ein bisschen Verfassungsgeschichte und da ein wenig Lokalkolorit einstreut, sprich: dass er oft die Tinte nicht halten kann.

Der zweite Nachteil ist noch gravierender. Blickle bietet uns eine implizite Geschichtsphilosophie, die freilich durch die dargebotenen Quellen nicht legitimiert wird. Dass aus der "Eigenschaft" das "Eigentum" wurde, dass aus der Aufhebung der Leibeigenschaft leibhaftige Freiheit erwuchs, Religionsfreiheit und eine gewisse soziale Absicherung, das folgt Blickle zufolge einer beinahe zwingenden Geschichtslogik, die immer auf die endgültige große Libertas zuläuft.

Es ist gut zu sehen, wie "frei" wir heute, trotz aller Beschränkungen, im Vergleich zu früher sind, und es ist heilsam, sich in Erinnerung zu rufen, wie viele Kämpfe, wie viel Blut es gekostet hat. Gehen, wohin man will, arbeiten, was man will, heiraten, wen man will - das schien einst das höchste der Gefühle. Fragwürdig aber ist Blickles im Subtext immer mitschwingende These, dass Unfreiheit stets den Drang nach Freiheit hervorbringt und dass, je größer die Unfreiheit, desto größer auch der Freiheitsdurst werde.

Es ist Blickles Unverständnis für komplizierte Systeme und Strukturen, die ihm solches Freiheitspathos heute noch erlauben. Nicht nur der Freiheitswille der Bauern führte zur Abschaffung der Leibeigenschaft in Deutschland, dafür sorgten auch veränderte Produktionsverhältnisse und die Einsicht, dass unzufriedene Arbeitstiere weniger Ertrag bringen als motivierte Landwirte. Die leibhaftige, körperliche Freiheit war für die meisten ja doch nur die, seine Arbeitskraft zu verkaufen. Und das Eigentum, von dem Blickle schwärmt, war nicht das an den Produktivkräften, sondern nur die bescheidene Hütte, wenn überhaupt.

Die Freiheit, so resümiert Blickle in seinem Schlusskapitel, sei keine Erfindung der Moderne, sondern Freiheit sei "die von Menschen immer gewollte Grundform ihrer Existenz". Die Basis für diese anthropologische Behauptung ist schmal - Blickle untersuchte eine einzige Ethnie in einem eng umgrenzten Zeitraum. Ob seine Hypothese auch für vorzeitliche oder außereuropäische Kulturen gilt, scheint zweifelhaft. Gerade der Spezialist für Religionskriege müsste wissen, dass in den heutigen islamischen Gesellschaften das Aufgehen in einer (nach innen regressiven, nach außen aggressiven) politreligiösen Gemeinschaft weit vor dem Erringen individueller oder demokratischer Freiheiten rangiert, jedenfalls bei einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. Und gerade Blickle könnte wissen, dass in Europa die Unfreiheit sehr oft im Gewande der Freiheit erscheint, nicht nur in Bauernkrieg und Französischer Revolution, sondern auch im Bundestag und bei MTV.

Peter Blickle: Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten. Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland. C.H. Beck, München 2003, 426 S., 36,90 EUR


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden