Er ist erst seit einigen Wochen im Amt und hat jetzt zwölf Jahre vor sich: Heinrich Amadeus Wolff ist rechtsliberal und könnte ein besonders einflussreicher Verfassungsrichter werden. Anfang Juni im Bundestag auf Vorschlag der FDP gewählt, ersetzt der 57-Jährige im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts Andreas Paulus, der vor zwölf Jahren ebenfalls von der FDP vorgeschlagen worden war. Ein Linksliberaler geht, ein Rechtsliberaler kommt. Das könnte noch Folgen haben.
Wolff war zuletzt Rechtsprofessor an der Universität Bayreuth, zuvor lehrte er in Frankfurt/Oder und München. Seit Vater war der Strafrechtsprofessor Ernst Amadeus Wolff. Die Häufung des Vornamens „Amadeus“ hat aber nichts mit Mozart-Begeisterung zu tun, sondern ist e
dern ist eine Familientradition.Wolff ist ein gewitzter, jovialer Typ, der keiner Frage aus dem Weg geht, gerne diskutiert und lacht. Schwaben würden sagen, er sei ein „knitzer Kerl“. Er ist verheiratet und hat fünf inzwischen erwachsene Kinder.Für eine Tätigkeit als Verfassungsrichter ist Heinrich Amadeus Wolff bestens vorbereitet: 1994 war er ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim konservativen Verfassungsrichter Paul Kirchhof tätig. Seit 2018 ist Wolff Herausgeber eines Grundgesetzkommentars. Außerdem war er immer wieder als Prozessvertreter am Bundesverfassungsgericht tätig. So vertrat er die FDP-Bundestagsabgeordneten bei ihrer letztlich erfolgreichen Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel, der an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin scheiterte.Im Streit um die Anti-Terror-Datei vertrat er vor zehn Jahren die Bundesregierung. Außerdem schrieb er für 20 FDP-Abgeordnete um Parteichef Christian Lindner eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung, über die in Karlsruhe noch nicht entschieden wurde.Doch Wolff changiert immer wieder zwischen FDP-Linie und den Haltungen der CDU/CSU. Es fällt auf, dass er in der Diskussion um Innere Sicherheit nicht eindeutig festgelegt ist. Er ist unberechenbar.Das Zünglein an der Waage?Am Bundesverfassungsgericht arbeiten 16 Richter:innen in zwei Senaten. Sie sind unabhängig von der Politik. Nur bei der Auswahl der Richter:innen durch Bundestag oder Bundesrat ist die Politik beteiligt, weil die Richter:innen sonst nicht demokratisch legitimiert wären. Derzeit haben CDU/CSU und SPD je drei Vorschlagsrechte pro Senat, die Grünen und die FDP je eines. Da die Verfassungsrichter:innen in Deutschland aber mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, haben ohnehin nur mittige Kandidat:innen eine Chance, die auch für das andere Lager akzeptabel sind. Die Wahl eines neuen Verfassungsrichters kann in den jeweils achtköpfigen Senaten also nur Nuancen verschieben.Die Wahl von Wolff könnte aber etwas bedeutsamer sein, weil er sich mit der Inneren Sicherheit auf ein Thema spezialisiert hat, das beim Bundesverfassungsgericht traditionell eine große Rolle spielt. Außerdem ist er Mitglied des Ersten Senats, der für Datenschutz, Polizeirecht und Verfassungsschutz zuständig ist. Sein Vorgänger Andreas Paulus konnte dort mit seinen Spezialkenntnissen im Völkerrecht nicht so viel anfangen.Die starke Frau in Sachen Innere Sicherheit ist im Ersten Senat derzeit Gabriele Britz. Als federführende Richterin hat sie zum Beispiel ein Grundsatzurteil zum Verfassungsschutz geprägt, das im April veröffentlicht wurde. Wichtigste Änderung: Einsätze von V-Leuten müssen künftig vorab genehmigt werden, etwa durch ein Gericht oder ein parlamentarisches Gremium. Noch beraten die Innenminister:innen in Bund und Ländern, wie sie die Vorgaben umsetzen sollen. Allerdings endet die Amtszeit von Britz bereits im März 2023, dann werden die Zuständigkeiten im Ersten Senat neu verteilt. Wolff könnte (unter Verweis auf seine Expertise) Ansprüche anmelden. Doch es ist nicht anzunehmen, dass er ähnliche starke Ambitionen hat wie Britz, Polizei und Geheimdienste an die Leine zu legen. Das sähe ihm nicht ähnlich.Doch im Ersten Senat kann er zum Zünglein an der Waage werden. Zwar versuchen die Richter:innen meist, zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen. Wenn dies nicht möglich ist, wird abgestimmt. Eine Verfassungsbeschwerde ist angenommen, wenn mindestens fünf Richter:innen zustimmen, bei einem Vier-zu-vier-Patt ist sie abgelehnt.In den vergangenen Jahren gab es mit Richter Paulus eine stabile linksliberale Mehrheit im Ersten Senat. Der Versuch von CDU/CSU, mit dem ehemaligen Bundesanwalt Wilhelm Schluckebier, der von 2006 bis 2017 Verfassungsrichter war, im Ersten Senat konservativere Akzente im kriminalpolitischen Bereich zu setzen, verpuffte, denn die linksliberale Mehrheit blieb ja bestehen. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn ebendiese linksliberale Mehrheit bröckelt, weil bei Heinrich Amadeus Wolff kaum vorhersehbar ist, wie er sich in Streitfällen positioniert.Nun sind all das Entwicklungen, die sich am Bundesverfassungsgericht abspielen und den Parteien völlig entzogen sind. Aber man fragt sich schon, warum Justizminister Marco Buschmann (FDP), der in Sachen Innere Sicherheit eine bürgerrechtsliberale Linie verfolgt, ausgerechnet Wolff aussuchte – oder ihn jedenfalls nicht verhinderte.Möglicherweise denkt Buschmann, dass er selbst schon Bollwerk genug ist. Tatsächlich muss die FDP gar nicht erst auf das Bundesverfassungsgericht hoffen, wenn sie selbst (gemeinsam mit den Grünen) in der Ampel-Regierung neue Überwachungsgesetze verhindert. Was erst gar nicht eingeführt wird, muss vom Bundesverfassungsgericht auch nicht gestoppt werden. Doch wie lange wird die Ampelkoalition halten? Und wie lange wird die FDP Teil dieser Regierung sein?