Gleichbehandlung für gleichgeschlechtlich liierte Pfarrer

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Gestern, am zweiten Tag des Papst-Besuches, bestätigte der Bundesrat das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften. Weltliche Beamte werden rückwirkend von 2009 an jetzt unter anderem den Familienzuschlag auch dann erhalten, wenn sie Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Aufgrund eines Vorratsbeschlusses der vormaligen Evangelischen Kirche der Union (EKU) wirk sich bei den ehemaligen Preußen diese weltliche Gleichstellung sofort auch auf die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern aus, allerdings nicht rückwirkend.

In einigen Gliedkirchen geht die geplante Gleichstellung sogar noch weiter. So sieht der Kirchenleitungsentwurf der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitzt (EKBO) zur Änderung des Pfarrdienstausführungsgesetzes (PfDAG), über den im November die Synode beraten wird, eine detaillierte Gleichbehandlung von Lebenspartnern auch hinsichtlich jener Rechte und Pflichten vor, die in speziellen kirchlichen Vorschriften bisher das Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern mit ihren Ehegatten betrafen. Unter anderem soll für Geistliche verpflichtend werden, die eigene Partnerschaft in einem Gottesdienst segnen zu lassen.Allerdings sind so weitgehende Regelungen wie in Berlin nicht in allen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgesehen.

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Geschrieben von

ChristianBerlin

Theologe (Pastor) und Journalist, Berlin. Mitglied im Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) und im Pfarrverein-EKBO. Singt im Straßenchor.

ChristianBerlin

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