Hartz IV: Geld zurück für Kirchentagsbesucher

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Erwischt! Kirchentagspräsidentin Freiin von Welck, hier mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Akademie Direktor Rüdiger Sachau, entschuldigte sich für den verwirrenden Umgang mit Hartz-IV-Empfängern. (Foto: Alasdair Jardine / Fotoetage)

Ein wenig haben Einkommensschwache Glück im Unglück. Für sie gibt es vieles umsonst. Das fiel nur diesmal dem Kirchentag reichlich spät ein, und dann gab es auch ein Kommunikationsproblem, das die Regelung faktisch aushebelte. Dafür gibt es jetzt Geld retour - wenn man's denn weiß.

Von den über 1000 akkreditierten Journalisten stellte offenbar nur wenige wie freitag.de, radio bremen und AP die Information sofort online. Der Weserkurier brachte es am Tag darauf in einem Sonderdruck. Aber um den zu lesen, musste man erst einmal auf das Gelände kommen, wo er verteilt wurde. Und die taz-nord druckte die Information heute, am letzten Tag, und ebenfalls nur offline auf Seite 33.

Auch die interne Kommunikation klappte nicht. Den Damen und Herren in den Kassenhäuschen vor dem Messegelände war die Last-Minute-Regelung völlig unbekannt. Heike Klaassen, Freie Journalistin aus Bremen, machte die Probe aufs Exempel und recherchierte "verdeckt". Sie nahm den Batch mit der Akkreditierungskarte ab und erzählte, sie habe kein Geld, ob sie umsonst aufs Gelände komme. Ihr wurden nur eine ermäßigte Tageskarte zu 17 Euro angeboten oder eine Abendkarte für 12, wenn sie bis 16 Uhr warten wolle. Dass sie sie zur Alten Post schicken sollten, wo sie gegen Vorlage eines Sozialbescheides eine kostenlose Dauerkarte bekommen hätte, war den Kassenkräften offenbar genauso unbekannt wie allen anderen Bremerinnen und Bremern.

Kirchentagspräsidentin von Welck entschuldigte sich auf der Abschlusspressekonferenz umgehend für die Panne. Und Geschäftsführer Bode versprach, dass alle Sozialgeldempfänger, die Eintritt bezahlt hätten, diesen in voller Höhe bis zum 15. Juni zurück bekommen könnten. Das gelte auch für jene Hartz-IV-Empfänger aus entfernten Gemeinden, die den ermäßigten Satz von 14 Euro bezahlt hätten, den es bis zum 9. April gegeben habe. Und natürlich auch für die, die danach 49 zahlten.

Beim Auslaufen dieser Vergünstigung hatte die taz-nord unter der Überschrift "Mensch, was zahlst Du?" vorgerechnet, dass nun Hartz-IV-Empfänger dasmehr als sechsfache des kalkulierten monatlichen Anteils von 6,37 Euro zahlen müssten, was offenbar mit zur aktuellen Lösung geführt hat - die jedoch bisher keine praktische Wirkung entfalten konnte.

Das soll nun nachgeholt werden. Wer trotz des Eintritts kam, kriegt sein Geld zurück, wenn er entweder bis zum 15. Juni im Teilnehmerservice in der Alten Post (Bahnhofsplatz 21) erscheint oder die benötigten Nachweise dorthin sendet (Kontonummer nicht vergessen). Bei namentlich registrierten Teilnehmern sind dies nur eine Ausweiskopie und der Sozialbescheid, bei nicht-registrierten ist zusätzlich die Karte im Original einzusenden.

(nachträglich bebildert am 25.05.)

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Bis Samstag erschienen im meinem Blog unregelmäßig Berichte vom Kirchentag, die mit diesem Schlagwort versehen sind. Berichte anderer Freitag-Blogger/Publizisten und weitere Berichte aus meiner Feder können ggf. durch Klick auf dieses Schlagwort (unter dem Titel) aufgerufen werden.

Bisher erschienen:

Neues vom Kirchentag: Freier Eintritt für Hartz-IV-Empfänger

Von gemalten und echten Soldaten. Perspektiven einer Kanzlerin

Kirchentag: Das materielle Rückgrat der himmlischen Veranstaltung

Bundesweite Volksentscheide? Steinmeier und Münte unterschreiben

Kirchenasyl: Wenn ein Grundrecht verschwindet


Sven Giegold: Wenn nicht jetzt, wann dann?

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Priorisierung und Rationierung oder "Medizin bei knappen Kassen"

Die Hoffnung verteidigen, nicht die Unerlässlichkeit des Christentums

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Geschrieben von

ChristianBerlin

Theologe (Pastor) und Journalist, Berlin. Mitglied im Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) und im Pfarrverein-EKBO. Singt im Straßenchor.

ChristianBerlin

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