Kein Herz für Behinderte

Organknappheit Der zweijährige Muhammet scheiterte vor dem Landgericht Gießen im Streit um ein Spenderherz in erster Instanz an seiner irreversiblen Hirnschädigung

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Behinderte mit einer schweren irreversiblen Hirnschädigung dürfen aufgrund eines erhöhten Operationsrisikos und einer durchschnittlich geringeren Lebenserwartung keine Spenderorgane erhalten, weil dadurch der längerfristige Erfolg der Transplantation in Frage steht. Mit dieser Entscheidung bestätigte heute das Landgericht Gießen die Auffassung der Bundesärztekammer im Fall des zweijährigen Muhammet Eren, dem das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) die Aufnahme in die Warteliste für ein Spenderherz verweigert hatte, nachdem er infolge eines Herzstillstandes einen irreversiblen Hirnschaden erlitten hatte.

„Wir müssen mit viel zu knappen Ressourcen - Spenderorganen - so umgehen, dass die Empfänger ausgewählt werden, die den größtmöglichen Nutzen davon haben“, hatte der Mediziner Norbert W. Paul bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 12. September im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) gefordert. Weder er, noch die Kammer wollten in diesem Rationierungsgrundsatz eine Diskriminierung von Behinderten erkennen. "Es geht nicht um die Einschätzung zum Wert eines Lebens, sondern um Lebensqualität", so der Ethiker.

„Wir sehen hierin eine umfassende Bestätigung der Entscheidung unserer Ärzte im Transplantationsteam. Diese verneinen wegen der Vorschädigung des Gehirns und der dadurch bedingten Risiken bei und nach einer Transplantation die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Transplantation“, kommentierte der ärztliche Geschäftsführer, Prof. Werner Seeger, die Entscheidung für das UKGM.

Patientenschützer bedauerten die Entscheidung. „"Das Urteil des Landgerichts Gießen bedeutet eine traurige Nachricht für den kleinen Muhammet und dessen Eltern“, sagte Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Enttäuschend ist auch, dass das Gericht mit einem Federstrich alle verfassungsrechtlichen Bedenken weggewischt hat. Die zentralen Kriterien ‚Dringlichkeit‘ und ‚Erfolgsaussicht‘ ergänzen sich nicht, sondern widersprechen sich sogar. Hier muss der Gesetzgeber den Entscheidungsspielraum der Bundesärztekammer einschränken. Auch zu dieser Frage hat die Kammer kein kritisches Wort gefunden. Aus Sicht der Patienten scheint es, dass die Diskussion der vergangenen 15 Jahre an dem Gericht vorbeigegangen ist."

Die gesundheitspolitischen Sprecher der Opposition im Deutschen Bundestag hatten zum Fall des kleinen Muhammet bereits im August erklärt, ein Spenderorgan zu bekommen dürfe keine Frage des Geldbeutels oder von Behinderung sein, die Transplantationsrichtlinien müssten deshalb auf Diskriminierungsfreiheit überprüft werden.

Die Eltern des Jungen kündigten Berufung an, was aber teuer werden könnte. Der Streitwert wurde von den Gießener Richtern auf 300.000 Euro festgesetzt.

Im August und September erschienen zu diesem Thema in diesem Blog folgende Beiträge:

https://www.freitag.de/autoren/christianberlin/kein-spenderorgan-fuer-behindertes-kind

https://www.freitag.de/autoren/christianberlin/vater-mutter-verzweiflung

https://www.freitag.de/autoren/christianberlin/transparenter-und-gerechter-transplantieren

https://www.freitag.de/autoren/christianberlin/antrag-auf-einstweilige-verfuegung-eingereicht

Die Angabe des Streitwerts hat bei türkischsprachigen Leserinnen und Lesern zu dem Missverständnis geführt, dass dies die Gerichtskosten plus Anwaltkosten beider Seiten wären, die der Verlierer jeweils zu tragen hat. Das ist aber deutlich weniger. 2 Instanzen kosten da zusammen schlimmstenfalls (2x Unterliegen) ca. 44.000 Euro, in Muhammet Erens Fall allerdings eher 50.000, weil er in der ersten Instanz 2 Anwälte hatte (Ramazan Akbas und Oliver Tolmein), plus die Kosten für den vorgerichtlichen 3. Anwalt (Kai Wiegand), der u.a. die Verfassungsbeschwerde vorbereitet hatte, sodass Muhammet Eren bei erneutem Unterliegen in der nächsten Instanz bei ungefähr 20 % des Streitwertes an Anwalts- und Gerichtskosten landen würde.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

ChristianBerlin

Theologe (Pastor) und Journalist, Berlin. Mitglied im Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) und im Pfarrverein-EKBO. Singt im Straßenchor.

ChristianBerlin

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