Das berichtet heute die SZ unter Berufung auf den Juristen Hans Lilie von der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer (BÄK).
Mahnwache gestern vor der Uniklinik in Gießen
Laut SZ hat der Ausschluss des 21 Monate alten Muhammet D. vom Empfang eines Spenderorgans eine heftige Debatte ausgelöst.
Lilie betonte dem Bericht zufolge, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt: "Eine Organschädigung kann, muss aber nicht der Listung entgegenstehen." Dagegen verteidigte der Leiter der Ethikkommission der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Richard Viebahn, laut SZ die Einzelfallentscheidung mit allgemeinen Grundsätzen: „So traurig es im Einzelfall ist: Wir müssen konsequent sein. Man muss immer bedenken: Organe sind extrem selten. Wenn Muhammet dieses Herz bekommt, wird ein anderes Kind keines bekommen."
„Mein Sohn hat genauso ein Recht zu leben wie andere Kinder“, wird dagegen der Vater des betroffenen Kindes zitiert. Dass eine Transplantation langfristig Erfolg hätte, wird nach den Recherchen der SZ von niemandem in Abrede gestellt. Eine Behinderung aber dürfe kein Kriterium für den Ausschluss sein, soll Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, als Kritik geäußert haben.
"Ein Leben mit Behinderung ist in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen. Staat, Gesellschaft und Kirche sind verpflichtet, Gleichberechtigung zu verwirklichen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausnahmslos allen Menschen zu ermöglichen. ... Eine ... Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben ist damit nicht vereinbar", hatte die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in ihrer Stellungnahme zur Präimplantatsdiagnostik 2011 gesagt. Doch vor Redaktionsschluss scheint die SZ niemanden in Hannover erreicht zu haben, der in einer einfachen Leseübung diese Worte wiederholt hätte. Eine kirchliche Stimme fehlt bislang auffallend.
Der Recherche lag offenbar eine Pressemitteilung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) vom Donnerstag zugrunde, die gestern Abend auch im Börsenportal 4-traders.com als adhoc news eingestellt und dort über Nacht bereits 23 Mal kommentiert wurde. Ginge es nach der Empörung der Kommentatoren, befände sich die Aktie der Rhönklinikum AG im freien Sinkflug.
Seit Mitte Juli hatten bereits mehrere türkischeZeitungen über die ethisch fragwürdige Entscheidung der deutschen Ärzteschaft berichtet. Seit mit Mitte Juli wächst die facebookseite des Jungen, für dessen Operation die türkische Pop-Sängern Gülben Ergens Geld gesammelt hatte, rasant an um über 1000 neue Follower pro Tag. Seit gestern finden auch Mahnwachen vor der Klinik statt, ein internationaler Protest, mit Transparenten, bedruckten T-shirts und Gebeten, konfessions-, religions- und weltanschauungsübergreifend und - inşallah, so Gott will - auch friedlich. Egal mit welchem Gottes- oder Humanitätsbegriff: Hier geht es um die Frage nach dem Wert menschlichen Lebens jenseits seiner Verwertbarkeit.
Kommentare 189
Diese unmenschliche Form der Selektion ist die logische Fortsetzung des Transplantationsskandals, zu dem u.a. das Universitätsklinikum Bochum im August 2012 eine umfängliche Stellungnahme abgegeben hat. Darin heißt es: „Das Team des Transplantationszentrums Bochum distanziert sich von jedweden Manipulationen, die zur Aufnahme von Patienten auf die Warteliste oder zu ihrer bevorzugten Berücksichtigung bei Organangeboten führen. Ein derartiges Verhalten beschädigt die Basis der gesamten ärztlichen Tätigkeit – also das Vertrauen zwischen Patient und Arzt.“
Verantwortet sind diese Zeilen von Richard Viebahn, der nicht nur die Ethikkommission leitet, sondern auch das Klinikum-Knappschaftkrankenhaus Bochum. Es beginnt sich nun möglicherweise zu offenbaren, dass und nach welchen Kriterien Menschen wieder von der Warteliste verschwinden.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "In mehrfach durchgeführten Transplantationskonferenzen wurde der irreversible Hirnschaden einstimmig als Kontraindikation (Gegenanzeige) für eine Herztransplantation beurteilt und dokumentiert." (4-traders)
Der Hintgergundbericht steht bei der SZ seit 10:25 oline: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/organspenden-verweigerte-herztransplantation-loest-debatte-aus-1.2073245
„Dass eine Transplantation langfristig Erfolg hätte, wird nach den Recherchen der SZ von niemandem in Abrede gestellt.“ (Ch. Berlin,s.o.) - Wer hat denn den langfristigen „Erfolg“ einer Trasnplantation bei dem kleinen Patienten zugesichert? Bitte geben Sie ´mal ein paar sachkundige Personen an, die das öffentlich behauptet hätten, nachdem der kardiogene Schock eintrat und die Hirnschädigung diagnostiziert wurde.
Offenbar ist das Kind nur bei den Voruntersuchungen als noch tranplantationsfähig eingeschätzt worden. D.h., es konnte trotz der schon eingetretenen Schäden aufgrund des geschädigten Herzens, auf eine Transplantations- Warteliste gelangen.
Allerdings musste dazu erst Geld in der Türkei gesammelt werden, weil dort offensichtlich keine ausreichende staatliche oder private Versicherung existierte, die das Notwendige, ohne Ansehen der Person, auch bezahlt.
Dann ereignete sich aber, sofern stimmt, was die Klinik, offenbar in der Reaktion auf die Kritik der hysterischen Helfer und Unwissenden hin, nun aus dem Krankenbericht preisgeben musste, noch in der Türkei eine schwere Komplikation, die auch hierzulande sofort zur Streichung des Kindes aus der Empfängerliste für ein Herz geführt hätte.
Es trat ein Herzstillstand ein und das Kind fiel, nach einer Wiederbelebung, in einen kardiogenen Schock. Es wurde in diesem Zustand auch noch von dort nach Gießen transportiert!
Der Junge erhielt in Gießen ein temporäres „Kunstherz“, das zumindest den Blutkreislauf aufrecht erhielt, ihn also vor dem sicheren Tod bewahrte, aber nicht den zusätzlichen hypoxischen Hirnschaden (irreversibel) heilen oder bessern konnte.
Das ist eigentlich ein No- go für die Einleitung einer Transplantation, sofern der Junge nicht allein auf der Liste für ein neues Herz steht und also keinem anderes Kind im Wartestand ein Organ wegnimmt.
Diese Befunde konnte erst die Universitätsklinik Gießen erbringen. Zu den schon, sei Geburt bestehenden Organschäden, aufgrund der Pumpschwäche des Herzens, trat nun die zusätzliche Schädigung!
>>Im Rahmen der umfänglichen Untersuchungen wurde zusätzlich der Verdacht auf eine familiäre Herzmuskelschwäche, mit wahrscheinlicher Skelettmuskelbeteiligung (Verdacht auf Mitochondriopathie) offenkundig. (!) In mehrfach durchgeführten Transplantationskonferenzen wurde der irreversible Hirnschaden einstimmig als Kontraindikation (Gegenanzeige) (!) für eine Herztransplantation beurteilt und dokumentiert. << -
Diese eindeutigen und zudem völlig nachvollziehbaren Befunde, können Sie doch nicht übergehen, Herr Berlin.
Das müssen die Ärzte nun nicht nur den Eltern, sondern nun wohl leider auch einer weiteren, vor allem sehr erregten, aber nicht sehr sachlichen Öffentlichkeit erklären, die nun ein wenig „Gott“ und gutes Gewissen spielen möchte.
Der Schmerz und die Trauer, auch die Irrationalität der Eltern und Angehörigen in dieser Situation, sie sind verständlich, aber die Reaktion der sich einmischenden Bystander schon gar nicht.
Die behandelnden Ärzte der Gießener Klinik, die der Transplantationskommission, sie handelten ethisch und rechtlich völlig korrekt. Sie müssen nun, gemeinsam mit den Eltern, die Entscheidung treffen, wie es weiter geht. Aber ein Herz können sie in diesem Fall nicht transplantieren und diese Transplantation kann auch nicht durch eine erregte Öffentlichkeit erzwungen werden, sofern noch Patienten auf der Warteliste sind, die eine deutlich bessere Prognose haben.
In diesem Fall trifft wohl beides zu, denn sowohl die Mitochondriopathie ( erst in Deutschland entdeckt), als auch der eingetretene, ausgedehnte Hirnschaden, sind unbedingt zu berücksichtigende Kriterien.
Es wäre ärztlich- ethisch unverantwortlich, so lange nicht für jedes bedürftige Kind ein Herz zur Verfügung steht, in solchen Fällen zu transplantieren. Das nächste Spenderherz gehört dem Empfänger, der die besten Chancen hat, nicht jedem, der gerade zur Aufnahme kommt.
Wenn weiter fleißig gesammelt wird, kann man unter Umständen in Ländern operieren, in denen die Zuteilung eher vom Geldbeutel abhängt und es keine so strikten Transplantationsregeln gibt.
Diese Art der Selektion hat natürlich auch gar nichts mit den ethischen Fragen zur PID oder gar mit den moralisch verwerflichen Entscheidungen über lebenswertes und lebensunwertes Leben zu tun, wie Sie das suggerieren möchten, sondern speist sich einzig aus der schieren Not, solange keine Behandlung für alle und jeden zur Verfügung steht, die geeigneten Empfänger auswählen zu müssen.
Eine andere Frage ist allerdings, ob die im SZ- Artikel angesprochene Art der willkürlichen Forderung von vage kalkulierten und dann frei flottierenden Behandlungskosten, wirklich ethisch ist. Da kann man unter Umständen die Verantwortlichen massiv kritisieren, unter Umständen sogar Rechtsverstöße finden.
Das Argument, nicht jede Behinderung sei eine Kontraindikation gegen Transplantationen, >>Lilie betonte dem Bericht zufolge, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt: "Eine Organschädigung kann, muss aber nicht der Listung entgegenstehen." << (Christian Berlin,s.o.), haben Sie bewusst verkürzt und verkleistert zu der Suggestion, hier sei eine Transplantation durchaus denkbar und erfolgversprechend, im Vergleich zu anderen Wartelisten- Patienten. - Das ist Journalismus, der schon faulig riecht, das ist auch befragungswürdiges, eher übles, Bloggertum.
Es gibt Behinderungsformen, sogar angeborene, die die Prognosen für eine erfolgreiche Transplantation und eine dauerhafte Lebensverlängerung und -Verbesserung, gar nicht wesentlich beeinträchtigen.
In diesen Fällen wird auch anstandslos ein Kind oder ein Erwachsener aus einer Transplantations- Warteliste operiert. - Jedenfalls bei uns. - In den Fällen, in denen das nicht der Fall ist, arbeiten derzeit Staatsanwälte und Richter, um z.B. Kriminelle unter Ärzten dingfest zu machen, die Geld verdienen wollen, indem sie Patienten bei der Organvergabe Vorteile verschaffen wollen. - Bei Ihnen ist das aber ganz offensichtlich ein Scheinargument.
Der SZ Artikel ist wenigstens nicht so einseitig, wie sich nun ihr Blog Mühe gibt und verzichtet weitgehend auf Wertungen. Vor allem entstellt er die Zitate nicht, die suggerieren Herr Lilje hätte an der Entscheidung der Kliniker und Tranplantationsmediziner Kritik geübt und Herr Viebahn hätte sich undifferenziert und allgemein geäußert.
Daher sei einmal aus dem SZ-Artikel, an dem ein gewisser Christian Johnsen, -Ist das etwa der Blogger Christian Berlin?-, irgendwie auch mitschrieb und sich hier nun Aufmerksamkeit für der eigene Erregung besorgt.
Wer weiß, ob sie als „Seelsorger“ in der ökumenischen Gemeinde der Entrüsteten auch noch irgendwie mitwirkten?:
>>"In mehrfach durchgeführten Transplantationskonferenzen wurde der irreversible Hirnschaden einstimmig als Kontraindikation (Gegenanzeige) für eine Herztransplantation beurteilt und dokumentiert", teilte das Klinikum auf Anfrage mit. Wegen der Schädigung eines anderen als des zu ersetzenden Organs dürfe er nicht mehr auf die Warteliste.
Diese Interpretation teilen nicht alle Fachleute: "Eine Organschädigung kann, muss aber nicht der Listung entgegenstehen", sagt der Jurist Hans Lilie von der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer (BÄK). Das sei eine Einzelfallentscheidung. Im konkreten Fall halte er diese aber für richtig. Das Klinikum habe sich auch mit der für Herztransplantationen zuständigen Kommission bei der BÄK abgesprochen.<<
( http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/organspenden-verweigerte-herztransplantation-loest-debatte-aus-1.2073245-2 )
Es kann, selbst nach dem umständlichen SZ- Text, gar keine Aussage getroffen werden, einer der Fachleute (Juristen ?, Mediziner) hätte kritisch und ernsthaft gegen die Entscheidung geschrieben oder gesprochen!
Der SZ- Artikel beleuchtet hauptsächlich eine ganz andere Facette des Falles und das unter Umständen zu Recht: Nämlich die oben schon angesprochenen Zahlungen an das Klinikum die sich sprunghaft erhöht hatten und wohl über einen dort arbeitenden, türkischen Mediziner abgewickelt wurden, wenn stimmt, was die SZ, wohl vornehmlich ihre Kollegin, schrieb und recherchierte.
So genau weiß man das ja in letzter Zeit nicht mehr, ob Journalisten schreiben was Sache ist, oder ob sie schreiben, was sie sich wünschen, vorstellen oder gar, ob sie schreiben was gewünscht wird und ein paar Klicks und Aufreger verursacht, um ´mal auf dem Niveau ihrer Pauschalvorwürfe gegen die Gießener Mediziner und die gleichen Pauschalierungen gegen die Rhön- Klinikum a.G. und die Ärztekammer zu verbleiben.
Kommen Sie zurück auf den Pfad der Tugend, Christian Berlin.
Christoph Leusch
Die ärzte stecken doch alle unter einer Decke. Selten einen Arzt gesehen der einen Fehler des anderen aufdecken würde.
eren ist nur zu 20% bedindert, aber deshalb muss er nicht gleich sterben.
Oder sollen wir jetzt alle auf die Straße gehen und jeden behinderten Menschen umbringen?
die sind doch Abfall, warum muss man behinderte Menschen überhaupt behandeln????
hallo???? Denkt einer mal nach!?????
eren hat genau so ein recht auf Leben wie jeder andere!!!
eine 20% igr Behinderung sollte kein Todesurteil sein!
@Christian Leusch, wer sagt denn, dass die Ärzte Eren vorher untersucht haben? Haben Sie Belege?
"hallo???? Denkt einer mal nach!?????"
Erst die Gehirnzellen aktivieren, dann auf die Tasten drücken.
Jeder behinderte mensch hat recht zu leben.und eren hat es auch.
Ich möchte dazu sagen, dass ich diese Sache von Muhamet Eren schon seit knapp 5 Monaten verfolge. Das Ganze ist nicht mehr menschlich. Die Eltern von Muhammet Eren kämpfen schon seit längerem um das Leben ihres Kindes! Von der Kinderklinik Giessen haben sie die Zusage um eine Herztransplation erhalten, aber dies auch zu einer höheren Geldsumme! Durch Bekannte, Verwandte und einer Sependenaktion haben sie die Summe von 400000 Euro zusammengekratzt! Als Muhamet Eren einen Herzstillstand erleidete, war es jedoch ür das Krankenhaus das "Geld" wichtiger, als eines kranken Kindes! Muhamet Eren ist aufgrund einer Zusage des Krankenhauses nach Deutschland gebracht. Er bangt um sein Leben und leider sehr unter seinen Schmerzen. Jede Minute kann für ihn spät werden. Die Videos von Muhammet Eren kann man bei Facebook unter "Muhamet Eren icin el ele" anschauen. Als letztes sage ich nur noch: falls diesem Kind etwas passiert, wird die ganze Welt vor dem Krankenhaus stehen, dass garantiere ich Euch! Eine Behinderung von 20% sollte keine Hinderung auf ein Leben sein!!!
Wen behinderte menschen nicht leben dürfen.warum werden da. Behinderte kinder auf die welt gebracht.so ein schwachsin jeder mensch hat das recht zu leben.20% ist für mich keine behinderung da sind ja noch 80%.wie sind die ärzte so siecher das eren eine hohe behinderung bekommen wird.gott ist gross er wird ihm schon helfen.
Ich möchte dazu sagen, dass ich diese Sache von Muhamet Eren schon seit knapp 5 Monaten verfolge. Das Ganze ist nicht mehr menschlich. Die Eltern von Muhammet Eren kämpfen schon seit längerem um das Leben ihres Kindes! Von der Kinderklinik Giessen haben sie die Zusage um eine Herztransplation erhalten, aber dies auch zu einer höheren Geldsumme! Durch Bekannte, Verwandte und einer Sependenaktion haben sie die Summe von 400000 Euro zusammengekratzt! Als Muhamet Eren einen Herzstillstand erleidete, war es jedoch ür das Krankenhaus das "Geld" wichtiger, als eines kranken Kindes! Muhamet Eren ist aufgrund einer Zusage des Krankenhauses nach Deutschland gebracht. Er bangt um sein Leben und leider sehr unter seinen Schmerzen. Jede Minute kann für ihn spät werden. Die Videos von Muhammet Eren kann man bei Facebook unter "Muhamet Eren icin el ele" anschauen. Als letztes sage ich nur noch: falls diesem Kind etwas passiert, wird die ganze Welt vor dem Krankenhaus stehen, dass garantiere ich Euch! Eine Behinderung von 20% sollte keine Hinderung auf ein Leben sein!!!
Wen behinderte menschen nicht leben dürfen.warum werden da. Behinderte kinder auf die welt gebracht.so ein schwachsin jeder mensch hat das recht zu leben.20% ist für mich keine behinderung da sind ja noch 80%.wie sind die ärzte so siecher das eren eine hohe behinderung bekommen wird.gott ist gross er wird ihm schon helfen.
Die arzte hatten ja auch gesagt er wird nicht sehen .aber der kleine muhammet eren zeigt doch seinen lebenswillen.er regeneriert sich entgegen der von den Ärzten prognostizierten beurteilung.er bewegt sich.er lachelt .er will leben, wie jedes andere kind auch..wieso bekommt er keine chance dazu
In der sz steht auch das die klinik bereit ist 200 000 Euro zu auszahlen, obwohl die 400 000 euro schon aufgebraucht sind. Warum sollte man etwas auszahlen wenn man davon überzeugt ist das man die richtige entscheidung getroffen hat ? Für mich haben menschen eine behinderung die herzlos sind. Ich seh das mittlerweile als passive bzw. Indirekte sterbehilfe ohne die zustimmung der angehörigen. Ein mensch der nach so viel leid noch lachen kann darf nicht mehr leben weil einige ihre eigenen behinderungen noch nicht erkannt haben. Eren wir lieben dich allah ist allmächtig.
Sehr geehrter Herr Columbus,
da Sie so viel Hintergrundwissen an den Tag legen nehme ich stark an das Sie auch in diesen Fall involviert sind. Auch wenn Sie möglicherweise denken sich im Recht zu befinden, würde ich Ihnen raten sich die Eigenschaft Ihres Namens zu eigen zu machen. Columbus hatte Amerika und die Indianer entdeckt, machen Sie sich mal auf die Suche nach Ihrer Menschlichkeit und Ihren Herzen.
Sollten Sie es nicht finden würde ich Ihnen raten eine Herztransplantation durchführen zu lassen. Aber bitte nicht in Giesen, denn da werden keine Transplantationen bei Patienten mit Hirnschädigungen durchgeführt. Aber vieleicht haben Sie ja eine Chance, denn wenn jemand so einen Bullschitt schreibt der scheint gar keins zum schädigen zu haben.
Ich wünsche Ihnen viel Glück, denn sollte Eren in diesem Krankenhaus versterben werden sich etliche Lebewesen wünschen nie dort gewesen zu sein. Dies ist keine Drohung, wenn diese fast 60000 Menschen sich jetzt noch so ruhig verhalten, dann nur aus Liebe zu Eren und Respekt seiner Familie gegenüber. Aber nicht weil wir noch hoffen das irgendeiner dieser geldgierigen Ärzte oder Vorstandes etwas für Eren tun wird.
Dieses Thema ist hochbrisant.
20% Tod vs. 80% Leben !!! Hier sollte die Entscheidung doch wirklich nicht schwer fallen. Eine 20%ige Hirnschädigung bei einem Kind ist nicht viel. Zumal Kinder schneller genesen als Erwachsene, d.h. mit einem relativ gutem Herzen würde Eren auch diese 20%ige Schädigung seines Gehirnes kompensieren können. Heutzutage gibt es auch Physiotherapie etc. Herr Columbus ! Sie sind vermutlich Mediziner, es ist richtig, dass nicht transplantiert wird wenn die Lebensqualität und Behandlungserfolg nach einer Transplantation nicht gegeben ist. Das ist in der Medizin so. Wenn keine positiven Konsequenzen erwartet werden stellt man die Behandlung ein, das ist richtig. Nur bin ich mir in diesem Fall nicht so sicher, ob die Entscheidung wirklich nur rein medizinisch getroffen wurde. Ich kann mir sehr gut vorstellen was für eine Situation und Klima z.Zt. auf der Intensivstation bei dem kleinen Patienten herrscht... Ich denke mal zwischen der Ärzteschaft und Eltern des Patienten herrscht EISIGE Kälte. Auch glaube ich, dass die Ärzte ein wenig eingeschnappt sind, dass die Eltern so hartnäckig sind. Und glauben Sie mir, ich weis wovon ich schreibe.
Außerdem haben Sie auch Recht, dass der Finanzierungspoker des Klinikums nachträglich noch rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen wird. Ich will nicht in der Haut des Medizincontrollers stecken !!
Sie schreiben, dass in Deutschland alles korrekt abläuft ! Glauben Sie das wirklich ?
Ich glaube nicht daran. Der Transplantationsskandal 2012 hat uns da die Augen geöffnet. Außerdem macht Gießen viel Akquise mit dem Ausland.
Hier eine Geschichte aus einem medizinischen Alltag:
Ein 73-jähriger Patient wurde nierentransplantationspflichtig und wurde nicht auf die Liste gesetzt, da er bereits über 70 J. sei. So die Antwort der Ärzte. Kurze Zeit später kommt in den Medien eine Meldung, dass ein österreichischer Politiker 77 Jahre ! alt eine Niere bekam. Der 73-jährige Patient brachte den Zeitungsausschnitt mit und wollte, mit Recht !, wissen wie das geht. Er sei 73 Jahre, der andere 77 Jahre. Nun ja.... die Ärzte konnten ihm keine vernünftige Antwort geben. Passiert in Süddeutschland !
So... und jetzt will ich wissen, weshalb Eren kein Herz bekommen soll, wegen einem Hirnschaden, wo noch nicht mal richtig eingeschätzt werden kann wie der Verlauf sein wird.
Was mich vor allen Dingen stört, ist die Tatsache, dass das ein großer Teil des Geldes vom Klinikum eingezogen wurde und erst mal nichts geschah... Und das ist die Wahrheit, es geschah NICHTS !!! Die Eltern mussten selber das Klinikum kontaktieren !
Ich bin mir sicher, wenn neutrale Ärzte mit in die Herzkonferenz eingeladen würden, hätten diese vermutlich eine andere Meinung. Die Ärzte dort sind absolut, zumindest in dieser jetzigen Situation, voreingenommen.
Außerdem hat ja der dortige Operateur bereits mitgeteilt, dass er auf keinen Fall die Transplantation durchführe, selbst wenn Eren auf die Transplantationsliste käme und ein Herz erhielte. Der Grund hierfür sei, dass er sich zu sehr unter psychischem Druck befände. Sehr unprofessionell für ein Klinikum wie Gießen.
Ich bin nachwievor der Meinung, dass populäre Menschen, wie Politiker, Sportler, Medienmenschen in TV oder Musik weiterhin bevorzugt behandelt werden.
Da wird Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit die Person ein Organ bekommt.
Dieses Thema ist hochbrisant.
20% Tod vs. 80% Leben !!! Hier sollte die Entscheidung doch wirklich nicht schwer fallen. Eine 20%ige Hirnschädigung bei einem Kind ist nicht viel. Zumal Kinder schneller genesen als Erwachsene, d.h. mit einem relativ gutem Herzen würde Eren auch diese 20%ige Schädigung seines Gehirnes kompensieren können. Heutzutage gibt es auch Physiotherapie etc. Herr Columbus ! Sie sind vermutlich Mediziner, es ist richtig, dass nicht transplantiert wird wenn die Lebensqualität und Behandlungserfolg nach einer Transplantation nicht gegeben ist. Das ist in der Medizin so. Wenn keine positiven Konsequenzen erwartet werden stellt man die Behandlung ein, das ist richtig. Nur bin ich mir in diesem Fall nicht so sicher, ob die Entscheidung wirklich nur rein medizinisch getroffen wurde. Ich kann mir sehr gut vorstellen was für eine Situation und Klima z.Zt. auf der Intensivstation bei dem kleinen Patienten herrscht... Ich denke mal zwischen der Ärzteschaft und Eltern des Patienten herrscht EISIGE Kälte. Auch glaube ich, dass die Ärzte ein wenig eingeschnappt sind, dass die Eltern so hartnäckig sind. Und glauben Sie mir, ich weis wovon ich schreibe.
Außerdem haben Sie auch Recht, dass der Finanzierungspoker des Klinikums nachträglich noch rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen wird. Ich will nicht in der Haut des Medizincontrollers stecken !!
Sie schreiben, dass in Deutschland alles korrekt abläuft ! Glauben Sie das wirklich ?
Ich glaube nicht daran. Der Transplantationsskandal 2012 hat uns da die Augen geöffnet. Außerdem macht Gießen viel Akquise mit dem Ausland.
Hier eine Geschichte aus einem medizinischen Alltag:
Ein 73-jähriger Patient wurde nierentransplantationspflichtig und wurde nicht auf die Liste gesetzt, da er bereits über 70 J. sei. So die Antwort der Ärzte. Kurze Zeit später kommt in den Medien eine Meldung, dass ein österreichischer Politiker 77 Jahre ! alt eine Niere bekam. Der 73-jährige Patient brachte den Zeitungsausschnitt mit und wollte, mit Recht !, wissen wie das geht. Er sei 73 Jahre, der andere 77 Jahre. Nun ja.... die Ärzte konnten ihm keine vernünftige Antwort geben. Passiert in Süddeutschland !
So... und jetzt will ich wissen, weshalb Eren kein Herz bekommen soll, wegen einem Hirnschaden, wo noch nicht mal richtig eingeschätzt werden kann wie der Verlauf sein wird.
Was mich vor allen Dingen stört, ist die Tatsache, dass das ein großer Teil des Geldes vom Klinikum eingezogen wurde und erst mal nichts geschah... Und das ist die Wahrheit, es geschah NICHTS !!! Die Eltern mussten selber das Klinikum kontaktieren !
Ich bin mir sicher, wenn neutrale Ärzte mit in die Herzkonferenz eingeladen würden, hätten diese vermutlich eine andere Meinung. Die Ärzte dort sind absolut, zumindest in dieser jetzigen Situation, voreingenommen.
Außerdem hat ja der dortige Operateur bereits mitgeteilt, dass er auf keinen Fall die Transplantation durchführe, selbst wenn Eren auf die Transplantationsliste käme und ein Herz erhielte. Der Grund hierfür sei, dass er sich zu sehr unter psychischem Druck befände. Sehr unprofessionell für ein Klinikum wie Gießen.
Ich bin nachwievor der Meinung, dass populäre Menschen, wie Politiker, Sportler, Medienmenschen in TV oder Musik weiterhin bevorzugt behandelt werden.
Da wird Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit die Person ein Organ bekommt.
Eine kleine Anmerkung: Es gibt grundsätzlich kein Recht auf die Organe anderer Menschen!
Vielleicht geht dass ein wenig unter bei den Details in diesen Ethikfragen. Die Probleme entstehen aus der reinen marktwirtschaftlichen Logik von Angebot und Nachfrage.
Muhamet Eren Icin El Ele,
Das ist unter Umständen der eigentlichen Skandal, die eigentliche Sünde, das Übel, wenn Gelddinge eine solche große Rolle in der Medizin spielen.
Aber die Vergabe von Spenderorganen, die nicht von direkten Angehörigen kommen, -beim Herzen gibt es eben keine Teil- und/oder Lebendspende-, ist über eine Datenbank organisiert, in der die Vergabe streng anonym, nach festgelegten Kritierien, erfolgen muss. - Jedenfalls wenn sich alle an die Regeln halten!
Eltern und Familien wollen das Beste und die größte Chance für ihre Kind. Das ist völlig in Ordnung. Der Schmerz, wenn das nicht klappt, muss unendlich groß sein.
Aber auch kein Gott macht die Auswahl gerechter, wenn dabei das Geld eine Rolle spielt.
Die bisher eingeführte Selektion bei der Organvergabe ist gerecht und hat weder etwas mit der Selektion der Nazis, nach Rasse, Religion, Behinderung, Widerstand, Geschlecht oder einfach einer Wertung, weil man eben die Macht hat, einen Menschen für unwert zu erklären, noch mit einer Selektionsabsicht der Ärzte zu tun.
Die Vergabepraxis entsteht aus der Not. Weil selbst in der Not die besten und gerechten Möglichkeiten und Chancen genutzt werden müssen, um sie zu lindern, gibt es die Vergaberichtlineien.
Schlecht wäre, wenn man den Eltern und Sponsoren eindeutige Versprechen gemacht hat, die man in Deutschland, schon aus medizinischen und juristischen Gründen, gar nicht abgeben kann und darf. - Das ist Sünde, ob man nun an einen Gott glaubt oder auch nicht.
Schlecht ist auch, wenn den Eltern die veränderten Bedingungen durch eine eingetretene Verschlechterung und unter Umständen, eine neue, bisher nicht bekannte Diagnose (Mitochondriopathie), nicht ausreichend erklärt wurden.
Die Spendenaktion ist großartig und auch das Mitgefühl und Engagement aller Helfer.
Aber die Regeln zur Transplantation könnten nur dann lockerer sein, wenn es mehr Spender gäbe und tatsächlich keine Warteliste mehr gebraucht würde, außer um das passende Organ, -es darf ja nicht zu sehr abgestoßen werden-, zu finden.
So weit sind wir nicht, und da gelten dann hoffentlich Gerechtigkeitsregeln für alle, so betrüblich die Entscheidungen danach auch manches Mal ausfallen mögen.
Deutschland ist nicht allein mit diesem Problem (http://www.americantransplantfoundation.org/about-transplant/facts-and-myths/ ).
Es kann aber auch nicht nach der Menge des gesammelten Geldes gehen, sondern nur nach der Bedürftigkeit und den Chancen für das Leben danach. In Deutschland, so das Gesetz, kann man sich keine Spenderherz- Transplantation kaufen. In anderen Ländern auf einem wachsenden, schwarzen Markt, sehr wohl.
Die Ärzte, die in Giessen operieren, dürfen nicht gleichzeitig diejenigen sein, die mit der Vergabe von passenden Spenderorganen beauftragt sind.
"Als letztes sage ich nur noch: falls diesem Kind etwas passiert, wird die ganze Welt vor dem Krankenhaus stehen, dass garantiere ich Euch! Eine Behinderung von 20% sollte keine Hinderung auf ein Leben sein!!!" - Zorn ist kein guter Ratgeber, auch wenn er bei Betroffenen verständlich ist.
Auf der ganzen Welt sind immer ein paar Kinder und Jugendliche derzeit in der gleichen Situation und alle Eltern und Verwandten hoffen, dass es gerecht und ohne Sünde zugehen möge, wenn Ärzte entscheiden und das jene, die eher wie Kriminelle handeln, durch das Gesetz bestraft werden, damit sie nicht noch einmal falsch handeln. - In Giessen sind seit 1988 gerade einmal ca. 140 solcher Transplantationen durchgeführt worden. Nicht, weil man nicht mehr operieren könnte, sondern weil die Spenderherzen fehlen.
Die Zusage des Krankenhauses an die Eltern, konnte doch nur erfolgen, weil Eren bis zu dem Zeitpunkt des Herzstillstandes und des längeren Sauerstoffmangels, eine gute Prognose hatte, die ihn in der Warteliste auf einen vorderen Platz brachte. Zudem war die weitere, schwere Diagnose nicht bekannt.
Beste Grüße
Christoph Leusch
ad momof2boys 02.08.2014 | 16:40:
Herztransplantationen ohne Voruntersuchungen kann es noch nicht geben. Weder die Transplantationsmediziner, noch die Kinderchirurgen oder Herzchirurgen machen das. In diesem Falle müssen auch noch Neurologen oder Intensivmediziner und eventl. Anästhesisten gefragt werden, um die Chancen vernünftig abzuschätzen. Wenn Eren mit einem kardialen Schock nach Deutschland verlegt wurde, ist er mit aller Sicherheit von mindestens einem halben Dutzend Spezialisten untersucht worden.
Christoph Leusch
Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Dafür wäre auch wichtig, sich umfassend einzulesen. es kommt natürlich entscheidend darauf an, wie eine Kontraindikation begründet wird. Wäre die Begründung die, dass eine Transplantation nicht durchgeführt werden kann, weil bspw die hirnschädigung das transplantierte Organ abstoßen würde oder dergl. Wäre dies für alle nachvollziehbar. Wenn die begründung jedoch ausschließlich mit ethik begründet wird, nämlich ein behindertes Kind ist es im Vergleich zu einem nicht behinderten Kind nicht wert, transplantiert zu werden, dann ist es für die Familie und für alle Unterstützer des kleinen Eren nicht mehr nachvollziehbar. Es mag jeder für sich beurteilen, ob dIese Begründung ethisch ist. Für mich ist dies nichts anderes als Diskriminierung, sittlich und moralisch verwerflich,ä und widerspricht all meinen mir bekannten Grundwerten. Nihal Ulusan
In Giessen, einem der führenden Transplantationszentren für Kinder, weltweit, wurden bisher ca. 140 OPs seit 1988 durchgeführt.
Mit Zorn, Wut und falschen Behauptungen kann man weder die unglaubliche Vermischung der Themen, die Herr Berlin hier einführte, noch den Fall des Jungen sachlich diskutieren. Wobei sowieso, was den konkreten Fall angeht, das eher eine Sache ist, die unter den Betroffenen vor Ort diskutiert gehörte.
Herr Berlin hat ja mit dem "Webaufstand" solcher Kommentare, wie dem ihren hier gerechnet, die aus reiner Emotion Verdächtigungen und Behauptungen aufstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Ich glaube nicht, um das einmal hinzuschreiben, dass in Deutschland mit der Transplantationspraxis alles gut steht!
Ganz im Gegenteil: Kriminelle Machenschaften und Mogeleien mit der Transplantationsliste haben mit Sicherheit die Lebenschancen von Menschen vernichtet, die ein Organ brauchten und es nicht bekamen, weil andere sich mit Geld oder auf andere Weise, z.B. weil sich eine Klinik, bestimmte Teams sich Vorteile verschafften und damit Versprechungen machen konnten, sich nicht an Gesetze und Regeln hielten.
Wenn in der Transplantationsliste auch nur ein anderes Kind steht, das bessere Karten hat als Eren, dann muss dieses Kind operiert werden. So einfach ist die Sache, so traurig und bedauerlich die Umstände sein mögen.
Es steht aber noch schlimmer. Es warten so viele Kinder mit einem besseren Status, dass Eren nach den heutigen Kritierien gar nicht akut operiert werden kann, nachdem er erlitt, was oben beschrieben steht. - Dieses Prinzip ist gut, gerecht und auch nach religiösen Moralvorstellungen ethisch vertretbar .
Fall Nierentransplantation und Alter:
Nierentransplantationen sind keine Herztransplantationen an Kindern. Neben der Tatsache, dass sich ein paar Leute Organe von Lebendspendern kaufen, gibt es erstaunlich häufig mittlerweile Angehörige und Verwandte, die eine Niere spenden.
Zudem kommt es doch nicht nur auf ein passendes Spenderorgan an, sondern auch ob die unterschiedlich alten Menschen in einem ähnlichen Gesundheitszustand sind, ob sie Begleiterkrankungen haben, etc. - Ich finde, das sind Sachen, die nicht hier, auf diese Art diskutiert werden können, weil das voraussetzte, wir wüssten über die beiden Patienten Bescheid, was nicht der Fall ist. - Die meiste Presseartikel und z.B. Texte im Stile des aktuellen Blogs Herrn Berlins, dürften aber gerade für solche Fälle die schlechtesten Auskunftteien sein. - Da wird nur viel Gefühl provoziert, ohne ein gleiches Maß an Sachlichkeit und Aufklärung.
Der SZ- Artikel ist besser, weil er ein Sache angreift, die tatsächlich befragenswert ist.
Da geht es um die Zahlungsvereinbarung für einen, nicht von Krankenkassen bezahlten Eingriff, Folge- bzw. Vorbehandlungen und Pflegekosten, und ob man den Eltern ( Sponsoren) ausreichend erklärt hat, was an finanziellem Aufwand nötig wird, im Falle einer möglichen, erfolgreichen OP und in einer Situation, in der durch das Schicksal, den Krankheitsverlauf, eine OP fast unmöglich oder unmöglich wird.
Das sind dann aber Sachen, die Juristen beschäftigen, wenn sich keine Einigung erzielen lässt und eine Partei sich unfair behandelt fühlt.
Ich wünschte mir, das ist doch klar, dass bei der Medizin nicht nach dem Geld, sondern nur nach der Notwendigkeit und nach den Möglichkeiten entschieden wird.
Aber auch dabei muss es gerecht zugehen, denn viele warten und nur wenige können behandelt werden. - Dass es nicht gerecht zugeht und die Ursachen dafür, auf dem größten Teil der Erdkugel nicht darin liegen, dass Ärzte nicht gerecht helfen wollen, sondern einfach kein Geld da ist, ist wohl auch Ihnen klar.
Wo es aber eine Entscheidung geben muss, trotz des Dilemmas, vieler Ungerechtigkeiten, da muss entschieden werden, auch wenn es schmerzt.
Grüße
Christoph Leusch
Es geht doch gar nicht um den Vergleich, Nihal Ulusan.
Es gibt eine sehr lange Liste von Wartenden kleinen Patienten, die alle gleich sind und da müssen zuerst alle jene Kinder operiert werden, die nun deutlich besser dran sind als Eren.
Vor den eingetretenen Komplikationen gehörte Eren genau zu diesem Kreis der Kinder, die zur OP anstanden und eine gute Chance hatten, jetzt eben nicht mehr.- Das war sein Schicksal.
Aber die Vergabe von lebenswichtigen Organen nach einer Kritierienliste ist moralisch, menschlich und notwendig, selbst wenn die Entscheidung im Einzelfall schmerzt und traurig stimmt.
Welches Grundprinzip wollen Sie anführen, wenn alle Kinder, die kränkeren und die gesünderen in einer medizinischen Mangelsituation gleich sind?
Wollen Sie losen, also das Zufallsprinizip entscheiden lassen.
Wollen Sie das Prinzip anwenden, dass, wer durch die Tür der Klinik kommt, egal wie, bessere Karten hat?
Soll die Zahl der Laien und Sponsoren entscheiden?
Soll das Chirurgenteam vor Ort entscheiden, nach Maßgabe seiner Macht und seiner Möglicheiten?
Sollen Pastoren, Imame, Rabiner und Gerichte grundsätzlich entscheiden?
Soll der TED, der böse Brief im Web, das Abstimmungsergebnis unter uns, eine Rolle spielen?
Soll der Spender oder die Familien des Spenders entscheiden?
Beste Grüße
Christoph Leusch
Der Unterschied ist allerdings, dass Eren den Herzstillstand in der Türkei erlitt, dann nach Gießen kam. Hier wurde er untersucht und trotz der festgestellten hirnschädigung für transplantierfähig erachtet. Aus diesem Grunde wurde er auch unter Qual und Leid mit 2OPs an ein künstliches Herz angeschlossen. Einen weiteren Herzstillstand gab es nicht. Und die bildgebenden Befunde betr. Hirnschädigungen waren dieselben. Da stellt sich doch dann die Frage, was sich verändert haben muss. Wenn eine Behinderung insgesamt ein hinderungsgrund für eine Organtransplantation ist - was ich so nicht nachvollziehen kann - dann fragt es sich doch, warum das Kind zunächst doch für transplantierfähig erachtet wurde oder überhaupt soviel Qual und Leid ausgesetzt wurde.
Ich kann die Menschheit nicht mehr verstehen.. Hier ist die Rede von einem kleinen Baby, der ein Recht auf Leben hat.. so steht es doch auch im Grundgesetz.. Nur weil er jetzt auch noch eine zusätzliche Behinderung hat kann man ihn einfach aus der Warteliste streichen und ihn sterben lassen.?? Wo leben wir denn bitte? Was ist das denn für ein Gesetz.. Dieses Baby muss SOFORT das gespendete Herz bekommen. Seit Jahren ist die Rede von Gleichberechtigung zwischen jeglichen Menschen und das Baby bekommt das Herz nicht weil er eine Behinderung hat.. Hallo Deutschland ihr widerspricht euch selbst.. JEDER AUCH EREN HAT DAS RECHT AUF LEBEN gem. ARTIKEL 2 GG
Damit nimmst Du aber einem anderen sein ebenso gutes Recht.
Geh doch zu dem, oder seinen Eltern, und erklaere denen das.
Dass Du die Menschheit nicht verstehen kannst, verstehe ich aber nicht, so spontan.
Jeden Tag verhungern 30.000 Menschen auf diesem Planeten. Wenn Du 20 Euro im Monat spendest, kannst Du etwa 3 oder 4 davon am Leben halten.
Wieviel Geld darf Dir selber bleiben, damit Du die MMenschheit verstehst ?
Alles wird gut !
Jeder hat Recht auf Leben auch der kleine Mann Muhammet Eren. Wir werden die Familie Dönmez finanziell und immateriell unterstützen. Die Ärzte dürfen Muhammet Eren nicht einfach sterben lassen, weil er eine Behinderung hat. Wo bleibt eigentlich Menschenrechte?
Ich mach mir da noch ganz andere Gedanken. Nehme ich ein Organ von einem Menschen an, dessen Leben zu ende geht, ist das kein Organ eines toten, sondern eines sterbenden Menschen.
Also wenn ich solch ein Organ akzeptiere, dass es in meinem Leib durch mein eigenes nicht mehr lebensfähiges Organ ersetze, bin ich mitbeteiligt daran, dass man dem sterbenden Menschen nicht in Ruhe gehen lässt. Ich könnte das nicht. Das ist allerdings mein ganz persönlicher Entscheid, den ich nicht von mir auf andere übertragen möchte.
Eine Transplantation kann ja nur gelingen, wenn das Transplantationsorgan noch pulsiert und versorgt ist. Ein wirklich totes Organ von einem toten Menschen wird im Empfänger nicht wieder lebendig.
Ärzte können Fehler machen und Falsch liegen. Sie dürfen nicht gleich aufgeben!!! Ich bin Selbst Herzkrank mit 2 mechanische Herzklappen mir wurde gesagt dass ich nie wieder kinder haben darf. Als ich schwangwer war, sollte ich abbrechen, denn das baby wäre Missgebildet behindert oder Tot auf die Welt kommen!!! Sie oder ich würden es nicht berleben.
Zum Glück dachte ich nicht wie die Ärzte... meine Tochter ist fast 3 Jahre alt. Und nicht Behindert nicht mißgebildet!!! Die hätten eine Gesunde Mädchen getötet!!!
Solche extremen Beispiele verdeutlichen doch nur die allgemeine Fragwürdigkeit von Organtransplantationen bzw. Organspenden.
Der springende Punkt ist doch, dass das Angebot an Spenderorganen naturgemäß knapp ist, weil der Hirntod praktisch nur bei Unfallopfern eintritt. Die Zahl der potenziellen Spender ist also extrem begrenzt. Somit kann sowieso nicht jeder Mensch, der ein Ersatzorgan benötigt, auch eines bekommen. Eine Selektion ist von daher quasi vorprogrammiert, weshalb ich persönlich Organtranspalntationen, insbesondere mit sogenannten Leichenspenden ablehne.
Dazu hat sich der Philosophieprofessor, Andreas Brenner wie folgt geäußert:
„Es gibt so etwas wie Schicksal. Jeder von uns stirbt. Und es gibt Situationen, in denen ist ein Leben nicht mehr zu retten. Das ist für die Betroffenen und Angehörigen eine Tragödie. Gerade in einer Kultur der Machbarkeit – und der Käuflichkeit – fällt es uns besonders schwer, dies zu akzeptieren.“
WAS GIBT ES BEI DIESEM THEMA EIGENTLICH NOCH ZU DISKUTIEREN??!!! Der kleine junge ist schwer krank und die Universitätsklinik Gießen hat sich bereit erklärt ihn zu behanden. Da hat wie immer, das Liebe Geld, eine größere Rolle gespielt, als das Leben des Kindes! Denn wenn das Leben des Kindes ein Wert hat, dann ist es völlig egal, ob es eine 20% Behinderung erleidet! Haben Menschen mit Behinderung kein Recht auf Leben??? Können Menschen mit Behinderungen nicht alt werden und im Alltag klar kommen??? Warum gibt es mittlerweile Schulen und Kindergärten die Kinder mit Behinderugen aufnehmen? Wenn sie doch kein Recht auf das Leben haben? Woher WOLLEN SIE HERR COLUMBUS WISSEN, dass der kleine Mann im Gegensatz zu anderen Kindern, ohne weitere Schäden, mit einem Spenderherz überleben kann? WOHER WOLLEN SIE WISSEN, dass die anderen Kinder mit dem eventuellen Spenderherz überleben wird??? Ist es nicht immer ein Risiko, egal ob mit Behinderung oder nicht??? Gibt es eine Garantie dafür, dass danach alles ok ist??? NEIN!!!! Aber ein kleinen jungen, der schon so viel gekämpft hat und mit vielen anderen Kindern, die ebenfalls auf ein Spenderherz benötigen sollte doch bitte nicht nach Behinderung unterschieden werden!! Laut Gesetzt sollte doch kein Mensch nach seiner Religion, Geschlecht, Herkunft , Sexualität und auch BEHINDERUNG diskriminiert werden!!! ORGANE kann man nicht einfach im Supermarkt kaufen, dass ist auch klar aber wenigstens die Chance zu erhalten, auf die Liste gesetzt zu werden und eventuell ein Herz bekommen zu können eine andere Sache!!! DAS RECHT sollte für alle Menschen gelten!!!
Ich wünsche dem kleinen ALLES GUTE und hoffe, dass er weiter kämpft. Er hat es verdient zu leben!
Das ist in meinen Augen Mord !
Ich habe mir einige Kommentare durchgelesen, wer könne de Betätigung gebwn dass das Kind nicht von vornherein "behindert sei" Unwissende Menschen, Menschen die keine Ahnung haben was es besitzt Monatelang sich an eine Hoffnung ranzukLämmern die im Endeffekt doch nur ne Riesige Lüge war !!!!
Das Kind wurde von Tag eins jeden verdammten Tag untersucht und unter Kontrolle gehalten, sie Eltern halten es Tag täglich mit Videos des kleinen Engels fest. erst nach dem Herzinfarkt wie die arzte behaupten sei dass kind an einem 20% Schaden im Hirn getroffen worden. Nach dn Herzinfarkt hiess es ea konnte sein dass der Hirn schaeden dadurch abbekommen hatte ?! Oder wollte man einfach von vonherein ihre verdammten Fehler wie sonst auch immer vertuschen ?' Nach dem alle Untersuchungen durchgeführt wurden, gabe es keinerlei Schaden zu finden. Uns jetzt? Jetzt nach dem all die Spesen eingesammelt und ejngezahlt wurden ist dass Kind behindert und wird runtergenommen von der Warteliste ?!
Dass kind gibt auf aLles eine Reaktion, verdammt gute Reaktionen, selbst die arzte waren fasziniert.. wo ist dass Geld ? Wo sind die Menschenrechte? Wer gibt diesen Menschen nur weil sie einen Doktor Titel besitzen, das regt zu entscheiden wer wann und wo und zu welchem Zeitpunkt stirbt?! Ich kann nur eins versichern. Sollte diesem Kinede was zustoßen ( Gott behüte ) nicht nur unsere türkischen Mitmenschen/ bürger auch die deutsche geschellschaft wird aufstehen !! Ich erhebe meine Stimme gegen den Mord an Mohammed eren !!!!!
Der kleine ist jetzt da. ES ist wegen eines neues Herzens angereist. Hatte man doch von Anfang an gesagt das andere Kinder in der Warteliste stehen. Dann wären vielleicht andere Länder in Betracht gezogen. Der kleine ist jetzt gefesselt und muss sein Schicksal ins Auge sehen weil in Deutschland Gesetzte wären. Die Eltern haben das Geld sind auf Aufforderung gekommen. Was ist Bitte jetzt das Problem und warum wird jetzt über eine mögliche Op diskutier. Wenn die Ärzte den kleinen nicht operieren wollen müssen sie alles in Gang setzten die Kosten zurück zahlen und den kleinen mit allen Mitteln dort hin transportieren wo es möglich ist.die Klinik in München ist auch gut oder ein anderes Land. Wer hat den kleinen in diese Situation gesteckt. Künstliches Herz anschließen und abwarten bist das Geld der Familie ausgeht Geht Nicht! Ein Embriyo hat nach 3 Monaten ein Recht auf Leben. Egal ob es eine Behinderung hat oder nicht. Das ganze macht leider nur ??????? Sonst nichts. Zudem ist es jetzt sogar in eine Situation gekommen auch wenn die Ärzte jetzt doch operieren und der kleine stirbt trotzdem, ist dann die Arbeit von den Ärzten nicht mehr glaubwürdig. Das ist das Problem leider.
Es muss jetzt einfach eine Entscheidung oder über mögliches gesprochen werden. Die Ärzte in giessen sind nicht die einzigen die sowas können. Man hat das Geld und alle Möglichkeiten sind da aber es wird darüber diskutiert Kabel ziehen oder weit ABER auf ihre Kosten!!!
Lieber Herr Dr. Columbus,
ich gehe bei einem Doktor ja davon aus, dass er auch einer ist - aber Columbus heißen Sie ja gar nicht, das weiß ich auch, genau wie Sie wissen, dass ich nicht Berlin heiße und wir beide hier nur einen Bloggernamen benuten, mit dem Unterschied, dass ich meinen echten nicht ständig drunterschreibe, sondern mich damit begnüge, dass das die Redaktion macht, wann sie will (im Print regelmäßig, hier selten).
Jedenfalls freue ich mich über Ihre Diskussionsbeiträge hier wie ein Schneekönig. Gibt mir das doch endlich mal wieder die Gelegenheit zum argumentativen Schlagabtausch mit einem regelmäßigen Kritiker, von dem ich hier viel Tadel, aber manchmal, wenn auch selten, auch ein dickes Lob einheimsen durfte.
Willkommen also im Blog!
Ich gehe - mit Ihrer freundlichen Erlaubnis - Abschnitt für Abschnitt, Punkt für Punkt auf Ihre sehr umfangreiche und fundamentale Kritik ein. Zunächst gehe ich auf die Kritik am Stil ein, danach auf die zum Inhalt, dann der Reihe nach, wie Sie geschrieben haben. Ein dickes Brett, aber wir kommen da durch - auch weil ich das so zergliedere, dass Sie auf jeden Punkt einzeln direkt antworten können.
LG CB
Daher sei einmal aus dem SZ-Artikel, an dem ein gewisser Christian Johnsen, -Ist das etwa der Blogger Christian Berlin?-, irgendwie auch mitschrieb und sich hier nun Aufmerksamkeit für der eigene Erregung besorgt.
Diesen Satz kann niemand außer dem Verfasser verstehen, weil er dazu zu ungrammatisch ist, das werden Sie sicher zugeben. Erklären Sie also bitte den Sinn. Was ich verstehe, ist die mit Fragezeichen markierte Frage - aber die nur grammatisch. Wenn Sie den Freitag auch im Print lesen, sollten inzwischen wissen, dass der Blogger ChristianBerlin der Autor Christian Johsnen ist. Das steht dort unter den Artikeln im Print regelmäßig (beide Namen), egal, ob der Artikel online dann von der Redaktion im Blog eingestellt wird (wie etwa Ostern mein Interview mit Enissa) oder unter dem "F" für "Der Freitag" (wie zuletzt vorvorige Woche bei der Prideparade). Wovon das abhängt hab ich selbst noch nicht rausgekriegt.
Jedenfalls hatte ich vorher für diesen Text mit Julian Heißler verabredet, dass ich ihn am Samstag, wenn der SZ-Artikel erscheint, in den Blog stelle und die Redaktion ihn "hochzieht", was aber offenbar nicht passiert ist.
Ich sehe das ganz gelassen. Wer den Print regelmäßig liest, findet meinen Klarnamen, und wer hier online suchen oder googeln kann, findet ihn ebenfalls heraus, denn beim "Hochziehn" wurde der auch schon benutzt nicht immer, aber einmal reicht ja schon, um die Identifizierung zu ermöglichen. Einfach mal in den Suchkasten eingeben, dann wäre die Frage auch geklärt gewesen.
Wer weiß, ob sie als „Seelsorger“ in der ökumenischen Gemeinde der Entrüsteten auch noch irgendwie mitwirkten?:
Interessante Frage, fiele aber ggf. unter das Seelsorgegeheimnis. Oder journalistisch unter den Informantenschutz. Aber wenn Sie einigermaßen googeln können, finden Sie sogar schnell heraus, wann, wie und wo ich auf das Thema gestoßen bin.
Das ist im Internet dokumentiert und deshalb kein wirkliches Geheimnis, auch wenn ich niemandem Rechenschaft schulde.
So genau weiß man das ja in letzter Zeit nicht mehr, ob Journalisten schreiben was Sache ist, oder ob sie schreiben, was sie sich wünschen, vorstellen oder gar, ob sie schreiben was gewünscht wird und ein paar Klicks und Aufreger verursacht
Man weiß es nicht, das war schon bei Bölls Katharina Blum unklar, aber die Möglichkeiten, ihnen auf die Schliche zu kommen, sind doch durch das Internet erheblich besser geworden. Nicht jeder, der sich einem Journalisten wie eine Laus in den Pelz setzt, ist aber deshalb schon ein Niggemeier. Dazu muss man auch Dinge finden, die Hand und Fuß haben. Pauschale Verdächtigungen kann jeder formulieren.
um ´mal auf dem Niveau ihrer Pauschalvorwürfe gegen die Gießener Mediziner und die gleichen Pauschalierungen gegen die Rhön- Klinikum a.G. und die Ärztekammer zu verbleiben.
Die Spitze erinnert mich daran, dass ich 1977 mal von ein paar Betrunkenen festgenommen wurde, weil sie dachten, ich wäre genauso betrunken wie sie, aber Autogefahren. Meine Freunde und ich ihnen vorhielten, sie wären ja wohl betrunken, meinte die doch: Ja, wir dürfen das auch, wir sind ja nicht gefahren. Erst ald dann die Polizei mich blasen ließ, wurde klar, dass die eigene Trunkenheit - mag sie auch legal gewesen sein - wohl deren Wahrnehmung verzerrt hat.
Sie kommen hier in denselben Zirkelschluss hinein. Da ich - angeblich - unsichalich und pauschal bin, brauchen Sie mir das ja nicht nachzuweisen, sondern können sie mit gleichem Recht das ja ebenfalls unsachlich und pauschal behaupten
Mag sein, dass ich ihnen das sogar zugestünde, wenn die Prämisse stimmt. Aber die bleibt so natürlich unbewiesen, und deshalb ist disqualifiziert diese Kritik sich selbst. Zunächst muss der Nachweis der Pauschalierung in einer nicht-pauschalierenden Art erbracht sein.
Also nicht: Alle Menschen lügen, Du bist ein Menschen, also darf ich auch lügen über Dich verbreiten u.a. auch die, dass Du lügst, denn Du lügst ja selbst, was ich ja mit vollem Recht über Dich verbreite, usw. Das ist unangreifbare Zirkelschlusslogik.
Die Stelle oder Stellen, an denen ich pauschaliere, sollten Sie schon ausdrücklcih dazusagen, wenn Sie diesen Vorwurf expressis veribs erheben, mein Guter.
um ´mal auf dem Niveau ihrer Pauschalvorwürfe gegen die Gießener Mediziner und die gleichen Pauschalierungen gegen die Rhön- Klinikum a.G. und die Ärztekammer zu verbleiben.
Die Spitze erinnert mich daran, dass ich 1977 mal von ein paar Betrunkenen festgenommen wurde, weil sie dachten, ich wäre genauso betrunken wie sie, aber Autogefahren. Meine Freunde und ich ihnen vorhielten, sie wären ja wohl betrunken, meinte die doch: Ja, wir dürfen das auch, wir sind ja nicht gefahren. Erst ald dann die Polizei mich blasen ließ, wurde klar, dass die eigene Trunkenheit - mag sie auch legal gewesen sein - wohl deren Wahrnehmung verzerrt hat.
Sie kommen hier in denselben Zirkelschluss hinein. Da ich - angeblich - unsichalich und pauschal bin, brauchen Sie mir das ja nicht nachzuweisen, sondern können sie mit gleichem Recht das ja ebenfalls unsachlich und pauschal behaupten
Mag sein, dass ich ihnen das sogar zugestünde, wenn die Prämisse stimmt. Aber die bleibt so natürlich unbewiesen, und deshalb ist disqualifiziert diese Kritik sich selbst. Zunächst muss der Nachweis der Pauschalierung in einer nicht-pauschalierenden Art erbracht sein.
Also nicht: Alle Menschen lügen, Du bist ein Menschen, also darf ich auch lügen über Dich verbreiten u.a. auch die, dass Du lügst, denn Du lügst ja selbst, was ich ja mit vollem Recht über Dich verbreite, usw. Das ist unangreifbare Zirkelschlusslogik.
Die Stelle oder Stellen, an denen ich pauschaliere, sollten Sie schon ausdrücklcih dazusagen, wenn Sie diesen Vorwurf expressis veribs erheben, mein Guter.
wenn stimmt, was die SZ, wohl vornehmlich ihre Kollegin, schrieb und recherchierte.
Woher wollen Sie das wissen, wer den Artikel - z.B. den erwähnten Punkt mit dem türkischen Arzt - "vornehmlich" schrieb und recherchierte? Sind Sie jetzt nicht njur Arzt, sondern auch noch Hellseher?
Ich kann darüber nur schmunzeln und äußere mich darüber nicht, aus verständlichen Gründen, hoffe ich. Es geht sie nämlich nichts an. Und ich möchte mir die Zusammenarbeit noch etwas erhalten, vielleicht kommt da ja noch mehr. Wer weiß? Sie jedenfalls wissen nichts. Solche Mutmaßungen belegen allenfalls ihr eigenes Wunschdenken, handfeste Information dürfte wohl nicht dahinterstecken.
Wenn Sie wenigstens ein bisschen Ahnung vom Pressealltag hätten, hätten sie geguckt: Wer ist hier was? (Autor/Autorin oder Redakteurin/Redakteur) und dann wäre auch klar gewesen, wer was und wieviel sinnvollerweise zu machen hat. Im Schlussfolgern sind Sie ganz, ganz schlecht - mein Eindruck jedenfalls hier.
Der SZ Artikel ist wenigstens nicht so einseitig, wie sich nun ihr Blog Mühe gibt und verzichtet weitgehend auf Wertungen.
Das hatte ich gerade erläutert. Es sind zwei unterschiedliche Textsorten - Hintergrundbericht und Kommentar. Wobei ich den Bericht zunächst zusmmanefassend wiedergeben muss, um ihn kommentieren zu können, damit der Leser ihn präsent hat (und vielleich nachliest).
kann man weder die unglaubliche Vermischung der Themen, die Herr Berlin hier einführte
Referenz? Was meinen Sie mit diese Kritik? Hatten Sie das schon irgendwo so klar begründet, dass jeder hier beim Lesen weiß, was wo (hier oder in der SZ) vermengt wurde und warum das unglaublich sein soll? Vielleicht Medizin und Ethik? Meinen Sie das? Oder geht es um etwas anderes?
Ratlos ....
Herr Berlin hat ja mit dem "Webaufstand" solcher Kommentare, wie dem ihren hier gerechnet, die aus reiner Emotion Verdächtigungen und Behauptungen aufstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Das stimmt. Damit war meinem eigenen Bericht zufolge zu rechnen und danke, dass Sie mich für klug genug halten, das auch zu tun. Ich kann das nicht einmal als Vorwurf lesen. Denn einen Bericht nur deswegen in der Schublade verschwinden zu lassen, weil sich genau das nicht vermeiden oder beherrschen lässt, können Sie von niemandem erwarten, das wäre auch nicht gut.
Genauso hab ich natürlich auch mit Gegenfeuer gerechnet, etwa damit, dass mir wieder der Columbus kommt - was ich aber zu überleben gedenke.
Jetzt zu Ihrer Kritik am Inhalt, liebe Columbus
Herr Columbus!
Es kann, selbst nach dem umständlichen SZ- Text, gar keine Aussage getroffen werden, einer der Fachleute (Juristen ?, Mediziner) hätte kritisch und ernsthaft gegen die Entscheidung geschrieben oder gesprochen!
Das ist richtig, was die Fachleute, Juristen und Mediziner betrifft, die Ärzte sind oder im Sold von Ärzten oder an Patienten mitverdienender Körperschaften stehen.
Das Gegenteil hat aber niemand behauptet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Gucken Sie mal auf den Fettgedruckten Satz aus dem Vorspann hier lesen Sie den im Kontext mit dem nächsten. "Unter Berufung auf Lilie" + Lilie = von Bundesärztekammer + war beteiligt ergibt sich klar: Auch Lilie war hier beteiligt, steht also dahinter. Das muss dann nicht eigens doppelt berichtet werden, indem der Satz in indirekter Rede aus aus der SZ auch noch kommt. Es ist dem aufmerksamen Leser von Anfang an klar.
Der nächste Satz ist lediglich eine Einschränkung, mit der Lilie sich absichert und den Leser in (trügerischer?) Sicherheit wiegen will: Wenn hier wegen einer Behinderung gegen den Jungen entschieden wurde, muss das nicht in jedem Fall so sein - also auch nicht beim Leser, wenn der oder sein Kind mal in die Situation kommt, durch einen Unfall einen Gehirnschaden zu haben und ein anderes Organ zu benötigen. Dann kann ganz anders entschieden werden.
Kann ja sogar sein. Die Frage ist nur, wonach sich das richtet. Danach, wie die Teilnehmer der Transplantationskonferenz gerade geschlafen haben? Wohl nicht. Aber gibt es klare Kriterien, was manchmal behauptet wird, auch an dieser Stelle, oder ist das dem ärztlichen Gewissen überlassen - und sei es ein schlechtes wegen vorheriger Fehler, s.o., die einen in ein Dilemma bringen, bei dem man so oder so angreifbar wird (durch die Konsequenzen der Fehler)?
Gehen Sie mal davon aus, dass Christina Berndt und ich längst nicht alles berichtet haben, was wir zu dieser Frage wissen. Noch nicht. Und verraten werde ich das ohne ihr Einverständnis auch nicht. Aber man kann auf der fb-Seite ein paar Dinge nachlesen, wenn die stimmen, könnte dort die Anwort liegen.
So können wir nur sagen: Warum man sich hier so entschieden hat, obwoho man auch anders entscheiden kann, wird auch durch die von Lilie zitierten Auskünfte nicht klarer.
Offenbar ist das Kind nur bei den Voruntersuchungen als noch tranplantationsfähig eingeschätzt worden. D.h., es konnte trotz der schon eingetretenen Schäden aufgrund des geschädigten Herzens, auf eine Transplantations- Warteliste gelangen.
Diese Schlussfolgerung enthält zwei Prämissen, die ich in veröffentlichten Texten nirgends belegt finde.
1. Sie unterstellt, das Kind sei auf eine Transplantations- oder Wartelisten gelangt.
2. Sie unterstellt, es hätte eine Voruntersuchung gegeben, bei der geprüft worden sei, ob das Kind transplantationsfähig sei.
Woher wissen Sie das? In welcher Quelle steht das? Oder haben Sie Insiderkenntnisse?
Dass eine Transplantation langfristig Erfolg hätte, wird nach den Recherchen der SZ von niemandem in Abrede gestellt.“ (Ch. Berlin,s.o.) - Wer hat denn den langfristigen „Erfolg“ einer Trasnplantation bei dem kleinen Patienten zugesichert?
Niemand, wenn er sich denn nicht übernimmt. Ich schließe zwar nicht aus, dass es zunächst vor der Einsetzung des Berliner Hearts bei der Aufklärung der Eltern, die sie unterschreiben mussten, aber eine solche positive Prognose gab die Voraussetzungen, ein solches Herz zu setzen ist eigentlich, dass es nur ein Übergang sein soll, so dass wir zumindest davon ausgehen dürfen, dass die Ärzte zu diesem Zeitpunkt eine spätere Transplantation noch nicht für ausgeschlossen hielten. Oder?
Eine "Zusicherung" des Erfolges ist nach den Richtlinien der BÄK weder nötig, noch behauptet jemand außer ihnen, man müsse als Patient von irgendwelchen sachkundigen Personen eine solche Zusicherung vorlegen, um auf die Warteliste zu kommen. Eine solche Garantie ist schlicht unmöglich, weil Menschen, Ärzte eingeschlossen, nicht allwissend sind. Man kann nur umgekehrt fragen, ob sie Gründe kennen, die gegen den langfristigen Erfolg sprechen. So wird ein Schuh draus. Aber es kann sie ja geben, ohne dass man sie bemerkt, als kann niemand eine positive Zusicherung geben. Solche sinnwidrigen Umkehrschlüsse sind übrigens ein alter logischer Taschenspielertrick, mein Lieber, das wissen Sie ja auch.
Der eigentliche Dissens ist doch ein anderer:
Wenn tatsächlich darauf abgestellt worden wäre, wie die Erfolgsaussichten sind, d.h. ob und wie lange das Leben durch die Transplantation verlängert werden könnte, wäre ich zufrieden gewesen, es ginge um eine rein fachlich medizinische Frage, über die Fachleute sich streiten können. In dem veröffentlichten Test des Klinikums wurde aber anders argumentiert. Wörtlich genommen ist völlig egal, ob und wie lange Muhammet mit dem Herzen leben würde - weil er die Hinrschädigung hat, schließt DAS ihn aus, heißt es (ausdrücklich). Damit landen wir dann aber in einer ethischen Auseinandersetzung und sind nicht mehr bei einer rein medizinischen Fachfrage.
Dann ereignete sich aber, sofern stimmt, was die Klinik, offenbar in der Reaktion auf die Kritik der hysterischen Helfer und Unwissenden hin, nun aus dem Krankenbericht preisgeben musste, noch in der Türkei eine schwere Komplikation, die auch hierzulande sofort zur Streichung des Kindes aus der Empfängerliste für ein Herz geführt hätte.
Wenn der Artikel stimmt, ist das falsch. Ich meine, das "sofort" kann wohl nicht stimmen. Es wurde dort nicht behauptet, es wurde m.W. nicht einmal behauptet, dass er je auf der Liste stand. Schlussfolgern kann man für Anfang April - Setzen des Berliner Herzens - aus schon benannten Gründen eher das Gegenteil. Leider benennt die Klinik in der PM nicht das Datum der "mehreren Tranpslantationskonferenzen". Man müsste das der ersten kann, um zu wissen, ob das "sofort" zutrifft. Ich sage nicht, dass ich es nicht kenne, aber ich war nicht dabei. Und ob ich den Dokumenten glauben schenke, sag ich erst, wenn der Anwalt des Patienten seine PM veröffentlicht hat oder wenn meine Kollegin und ich gemeinsam beschließen, daraus zu zitieren.
Im Moment kann ich nur sagen: Die Columbus-Version ist nicht belegt und nicht wahrscheinlich.
sofern stimmt, was die Klinik, offenbar in der Reaktion auf die Kritik der hysterischen Helfer und Unwissenden hin, nun aus dem Krankenbericht preisgeben musste,
Man kann dem Klinikum vorwerfen, was man will, aber nicht, dass es hier etwas ohne Einwilligung Daten der Betroffenen "preisgegeben" hätte. Mich wundert, dass in der PM nicht klar gestellt wird, dass der Anwalt der Familie aus Gründen der Fairness und weil auch er - egal ob sein Sohn überlebt oder nicht - hier Aufklärung und Transparenz will, eine Schweigepflichtsentbindung für fünf namentlich benannte Medien erteilt hat.
Ich bemerke gerade: Die kursive Formatierung meiner vorbereiteten Antworten wird nicht übernommen. Ab jetzt achte ich darauf. Die Texte davor sollten eigenlich immer mit einem kursiven Zitat aus Columbus Text beginnen. Da das nicht funkioniert hat und ich hier auch nicht editieren kann, muss jeder sich denken, wo das Zitat endet meine Erwiderung beginnt.
>>Im Rahmen der umfänglichen Untersuchungen wurde zusätzlich der Verdacht auf eine familiäre Herzmuskelschwäche, mit wahrscheinlicher Skelettmuskelbeteiligung (Verdacht auf Mitochondriopathie) offenkundig. (!) In mehrfach durchgeführten Transplantationskonferenzen wurde der irreversible Hirnschaden einstimmig als Kontraindikation (Gegenanzeige) (!) für eine Herztransplantation beurteilt und dokumentiert. << -
Diese eindeutigen und zudem völlig nachvollziehbaren Befunde, können Sie doch nicht übergehen, Herr Berlin.
Sie sind doch Arzt oder haben Sie keine Aprobation mehr? Dann wundert mich hier ehrlich gesagt der Plural "eindeutigen ... Befunde" - Ein Mediziner, der aus zweimal "Verdacht auf" zwei "eindeutige Befunde" herausliest?
Ist das wirklich dasselbe? Oder stochert man da nicht - wie bei Dr. house - einstweilen im Nebel, hat zwar Beschwerden, die ein Indiz sein könnte, aber leider keine eindeutigen Nachweise, woher sie kommen - und keine differenzialdiagnostik, die das binnen 4 Monaten klären konnte. Wir wissen, dass wir nichts wissen - außer der Sache mit dem Hirn.
Und auf das Hirn wird bei der Entscheidung - so steht es jedenfalls im Text - auch nur abgestellt.
Verändern Sie das bitte nicht durch unsaubere medizinische Vermengungen von Verdacht auf und Diagnose.
Wenn Sie mir unsauberen Journalismus nachweisen wollen, bleiben Sie als erstes bei Ihrer eigenen ärztlichen Kunst bitte sauber!
Das müssen die Ärzte nun nicht nur den Eltern, sondern nun wohl leider auch einer weiteren, vor allem sehr erregten, aber nicht sehr sachlichen Öffentlichkeit erklären, die nun ein wenig „Gott“ und gutes Gewissen spielen möchte.
Ich will mich weiß Gott nicht mit von Galen oder mit Kreising vergleichen, auch nicht mit den Anwohnern, die früher in Bernburg demonstriert haben, als sie mitbekamen, dass in der Psychiatrie dort der Schornstein des Krematoriums permanent qualmte.
Nahezu die gesamte Ärzteschaft hat damals mitgespielt, das ist teilweise nie wirklich aufgearbeitet worden. Man weiß nur, dass viele jede psychiatrische Klinik systematisch involviert worden war bei T4.
Dass damals einzelne Juristen und Theologen meinten, Gott oder ihr Gewissen würde sie verpflichten, als Bystander für vermeintlich unwertes Leben einzutreten, auch wenn sie weder Ärzte noch Angehörige von geistig Behinderten oder psychisch Kranken waren, kann füt sich allein kein Grund sein, zu sagen, ihr Eintreten gegen die Selektion von vermeintlich lebensunwertem Leben sei anmaßen gewesen Zumal es erfolgreich war und T4 schließlcih auf öffentlichen Druck gestoppt werden musste.
Warum soll dann in einer ähnlichen Frage der ethische Diskurs nur Angehörigen und Ärzten vorbehalten sein?
Hier geht es nicht um einen Einzelfall von Ärztepfusch. In Rede steht, dass der T4-Grundsatz in Abstimmung mit der Bundesärztekammer angewendet wurde. Dann kann es jeden von uns treffen, wenn er selbst oder sein Kind z.B. einen Unfall, einen Gehirnschaden erleidet und dann kein anderes lebensrettendes Organ mehr bekommt. Schon deshalb geht es jeden an, und deshalb gehört dieser Fall an die Öffentlichkeit.
Die behandelnden Ärzte der Gießener Klinik, die der Transplantationskommission, sie handelten ethisch und rechtlich völlig korrekt.
Aha. Sie dürfen das sagen - ich (oder sonst wer) aber nicht das Gegenteil - ohne sofort als "einmischende Bystander" disqualifiziert zu werden? Nach dieser Logik sind sie mit so einem Urteil - obwohl Arzt - nichts anderes, nur eben auf Seiten der Ärzte.
Den Diskurs selber führen und auf der Sachebene urteilen, anderen aber schon das als Einmischung verbieten, wenn sie nicht genauso urteilen, das möchten Sie offenbar gerne. Womit wir wieder bei den Taschenspielertricks wären.
Entweder wir diskutieren gleichberechtigt und auf der Sachebene, oder wir bleiben - dann aber alle - auf der Metaebene. Alles andere macht keinen guten Sinn und keine gute Diskussion.
Aber ein Herz können sie in diesem Fall nicht transplantieren und diese Transplantation kann auch nicht durch eine erregte Öffentlichkeit erzwungen werden, sofern noch Patienten auf der Warteliste sind, die eine deutlich bessere Prognose haben.
Letzteres stimmt nur, weil die Dringlichkeit hier nicht größer sein könnte, so dass dieses Kriterium (sonst das wichtigste) Muhammet wohl ganz nach vorne befördern würde. Andere Kinder, wie Noah, dessen Eltern auch eine fb-Seite für ihr auf ein Herz wartendes Kind gemacht und heute die Beziehung zu Eren dort selbst hergestellt haben, würden aufgrund dieser unveränderlichen Kriterien höchstwahrscheinlich von Eren sofort überholt werden, wenn er denn erst einmal auf die Liste käme.
Ich halte die öffentliche Erregung an sich für kein schlüssiges Argument, etwas zu tun oder zu lassen oder anders zu machen, als es den Regeln entspricht.
Was ich befürchte, ist sogar, dass hier umgekehrt die Angst vor einer berechtigten öffentlichen Kritik die Klinik mehr als der Hirnschaden dies allein täte von der OP abhält. Um diese Kritik, die käme, wenn Eren ein Herz transplantiert würde, zu erahnen, muss man sich den Verlauf der Diskussion z.B. bei der SZ oder auf fb ansehen.
Wir können - und da sind wir ja nahe beeinander - nicht ausschließen, dass die Klinik durch den Poker und ein paar erkennbare Fehler im Vorfeld mit dafür verantwortlich ist, dass sie dann ein ausländisches Kind in den Eurotransplant-Raum geholt hat, durch ihr Mitverschulden vorher einen Herzstillstand hatte, dadurch alle in Europa wartenden Kinder an Dringlichkeit sofort überholt und dann auch noch mit einem bleibenden Gehirnschaden leben muss. Allzuviele Fälle mit diesem Verlauf sollte die Klinik besser nicht aquirieren und produzieren, auch wenn das Spendengelder aus dem Ausland in die knappen Kassen der ersten privatisierten Uniklinik in Deutschland spült. Das Dilemma, in dem die Klinik steckt, ist klar. aber aufgrund des - so macht es zumindest den Eindruck - verantwortungslosen Handelns der Klinik im Vorfeld der Einreise, wohl nicht ganz unverschuldet.
Die können alles nur falsch machen - richtig, aber genauer: Sie haben etwas falsch gemacht und kommen da so oder so nicht mehr sauber raus, auch wenn sie so dazustehen versuchen und dabei (noch) viel Hilfe aus der Ärzteschaft bekommen.
In diesem Fall trifft wohl beides zu, denn sowohl die Mitochondriopathie ( erst in Deutschland entdeckt), als auch der eingetretene, ausgedehnte Hirnschaden, sind unbedingt zu berücksichtigende Kriterien.
Dazu hatte ich schon geschrieben, dass die Mithochondiropathie nur V. a. ist und keine sichere Diagnose. So steht es ausdrücklich da. Ob sie auch als V. a. ein Kriterium sein muss, brauchen wir nicht zu diskutieren, weil die Begründung erklärtermaßen nur auf den sicher diagnostizierten Hirnschaden abstellt und eben nicht auf nur vermutete, aber hier nicht diagnostizierbare andere Krankheiten. Wir sollten beim veröffentlichten Text bleiben. Wäre ja vieleicht schön, wenn alles anders wäre oder da etwas anderes drin stünde, aber so ist es nicht.
Es wäre ärztlich- ethisch unverantwortlich, so lange nicht für jedes bedürftige Kind ein Herz zur Verfügung steht, in solchen Fällen zu transplantieren. Das nächste Spenderherz gehört dem Empfänger, der die besten Chancen hat, nicht jedem, der gerade zur Aufnahme kommt.
Nicht ganz. Das geht nach einem Punktesystem, das sich nach widerstreitenden Kriterien richtet. Die Dringlichkeit hat ein hohes Gewicht, wenn man erst einmal auf der Liste steht, die Überlebenschancen sind schon mit der Frage der Aufnahme geklärt. Und Sie sollten "Chancen" unbedingt mit dem "worauf" präzisieren - ob sie Überleben, langes Lebben oder eben eine bestimmte Lebensqualität meinen, die ein Behinderter Ihrer Meinung nach nicht erleben kann (was ich nicht Unterstelle, ich will gerade die Präzision, um zu klären, ob das gemeint ist oder nicht).
Diese Art der Selektion hat natürlich auch gar nichts mit den ethischen Fragen zur PID oder gar mit den moralisch verwerflichen Entscheidungen über lebenswertes und lebensunwertes Leben zu tun, wie Sie das suggerieren möchten, sondern speist sich einzig aus der schieren Not, solange keine Behandlung für alle und jeden zur Verfügung steht, die geeigneten Empfänger auswählen zu müssen.
Verstehe ich das richtig? Ist das nicht wieder das Unnütze-Esser-Argument aus der Mangelsituation des Krieges, das auch bei T4 eine Rolle spielte? Erklären Sie mir bitte den Unterschied? Oder wonach sich richten soll, wer in einer Mangelsituation weiterleben darf und wer nicht? Wenn das diskriminierende Merkmal in dieser Frage - wer in einer Mangelsituation, in der nicht alle überleben können, überleben darf - ein Hirnschaden als solcher sein kann (das wird im Text des Klinikums behauptet und nichts anderes, keine Zellstoffwechselkrankheit o.ä.), der mit Sicherheit eine Behinderung bedeuten wird, dann sind wir doch bei genau derselben Frage, um die es nach Meinung der EKD (bitte Text lesen, steht auch in den Zitaten, wo das Wort "behindert" als Selektrionskritrerium bennant ist) bei der PiD geht. Der Mangel ist nicht ganz derselbe, der Zeitpunkt ist ein anderer, aber das Kriterium, nach dem selektiert wrid - behindert oder nichtbehindert - ist gleich.
In der allgemeinen Form, wie die EKD diese Sätze geäuzßert hat, schließen logisch ein Verbot der Selektion von behindertem Leben als lebensunwert auch unter allen anderen Umständen mit ein, bei T4 genauso wie bei der Transplantation.
Es gibt Behinderungsformen, sogar angeborene, die die Prognosen für eine erfolgreiche Transplantation und eine dauerhafte Lebensverlängerung und -Verbesserung, gar nicht wesentlich beeinträchtigen.
In diesen Fällen wird auch anstandslos ein Kind oder ein Erwachsener aus einer Transplantations- Warteliste operiert. - Jedenfalls bei uns
Jetzt sind wir plötzlich einig. Warum auf einmal, verstehe ich nicht. Klar, sind neben solchen Fällen auch Fälle von Behinderungen denkbar, die dazu führen, dass eine dauerhafte Lebensverlängerung beeinträchtigt wird. Was Sie mit "Verbesserung" meinen, weiß jetzt nciht, aber wenn wir uns einig sind, dass auch ein geistig oder körperlich behindertes Leben ein gutes Leben sein kann - wenn man z.B. Angehörige hat, die einen lieben und liebevoll versorgen, kann das sehr schön sein. Manchmal soger schöner als dieses ewige etwas leisten und sich beweisen Müssen. Aber ich denke, Sie meinen mit Verbesserung z.B. dass man nicht mehr an die Dialyse muss - was ja ein Erfolg der OP wäre, die nicht primär das nackte Überleben sichert, aber mehr Lebensqualität bringt. Das ist ok.
Wenn ich Ihnen hier also folge, dann kann es nur darum gehen, ob eine Beinderung oder ein Hirnschaden diese Zielen vereitelt (das angestrebte Überleben - was in Muhammets Fall ausreicht . oder das Besser-Leben etwa bei Nierenpatienten, deren Überleben als solches nicht von der Transplantation abhängt). Damit wäre ich voll einverstanden. Das muss dann aber auch von der Transplantationskonferenz so begründet werden und in veröffentlichten Begründunge so übernommen werden, dann können sich Medizinier darüber streiten, ob es so ist, dass dieses Ausschlusskriterium wirklich erfüllt ist.
Hier steht aber nur: Hirnschaden (was mit einiger Sciherheit Behinderung bedeutet) aber nichts von Ziel nicht erreichen. Und das eben nciht, was Sie gerade (oben zitiiert) als Ja/Nein Kriterium für die Wartelistenaufnahme genannt haben.
Sind wir uns also doch einig?
In den Fällen, in denen das nicht der Fall ist, arbeiten derzeit Staatsanwälte und Richter, um z.B. Kriminelle unter Ärzten dingfest zu machen, die Geld verdienen wollen, indem sie Patienten bei der Organvergabe Vorteile verschaffen wollen. - Bei Ihnen ist das aber ganz offensichtlich ein Scheinargument.
Staatsanwälte müssen, bevor sie mit der Arbeit beginnen, erst einmal von einer Sache Wind bekommen. Ich schließe nicht aus, dass ein umsichtiger Staatsanwalt, der die Presseerklärung des Klinikums liest, daraus einen sogenannte Anfangsverdacht begründen könnte.
Der Umkehrschluss daraus, dass Staatsanwälte hier nicht arbeiten, auf ein Scheinargument, ist aber nicht logisch, schon weil Staatsanwälte, wie gesagt, erst einmal von einer Sache dann auch etwas mitbekommen müssen. Ein Einstellungsbescheid oder die Ausdrückliche Ablehnung von Ermittlungen wäre da schon ein etwas sichereres Indiz, aber ein zwingender Beweis gegen das Vorliegen einer Straftat. Warten wir doch einfach mal ab, was da kommt oder auch nicht, ohne voreilige Schlüsse daraus zu ziehen, schlage ich vor.
Ich glaube nicht, um das einmal hinzuschreiben, dass in Deutschland mit der Transplantationspraxis alles gut steht!
Ganz im Gegenteil: Kriminelle Machenschaften und Mogeleien mit der Transplantationsliste haben mit Sicherheit die Lebenschancen von Menschen vernichtet,
(das war Zitat, jetzt meine Erwiderung)
Da sind wir uns also auch in diesem Punkt ausnahmsweise einig. Nur dass ich erstens diesen Fall mutmaßlich mit dazu rechne, während Sie ihn für sauber halten. Und dass ich zweitens der Meinung bin, dass das nur funktionieren kann, wenn der Fisch von Kopf her stinkt.
Ich erlaube mir daran zu erinnern, dass es auch beim Transplantationsskandal einen Skandal vor einem Skandal gab und bereits 2009 die ersten Anklagen gegen Transplantationsmediziner in den Schlagzeilen waren. Gesundheitspolitiker der damaligen Groko, u.a. Karl Lauterbach, forderten damal im Ärzteblatt härtere Strafbestimmungen für Mediziner. Können Sie sich zufällig ereinnern, wie damals auf diese Forderung von Seiten der Bundesärztekammer reagiert wurde? Erst als sich 2011 herausstellte, dass das keine Einzelfälle waren, sondern hat die Ärztekammer zähneknirschend nachgegeben und ein paar Regelungen mitgetragen, die sie eigentlich aber erklärtermaßen noch immer für überflüssig hielt und deren Umsetzung bis heute - lesen Sie die Erklärung der Grünen zum Tag der Organspende im Juni - sehr zu wünschen übrig lassen. Das wäre ein neues Thema, das im Detail zu erörtern. Ich sage nur: Den zweiten Organspendeskandal hätte es schon nicht gegeben, wenn aus dem ersten gleich die richtigen Konequenzen gezogen worden wären und die Bundesärztekammer das damals nicht vereitlt hätte.
Was passiert, wenn ein System keine funktionierende Kontrolle hat, ist klar. Ärzte sind Menschen. Deshalb darf man sie nicht wie Übermenschen oder Götter behandeln, sondern muss mit Fehlern und Fehlbarkeit rechnen - und Standesorganisationen, die sie vor Kontrollen schützen wollen, für deren Tun auch voll verantwortlich machen - bis hin zur Entmachtung durch externe Kontrollsysteme, wenn die Selstkontrolle nicht funktioniert.
Übrigens wollte ich damit nicht sagen, dass ein Autor bloß schreibt und ein Redakteur nur redigiert - nicht dass wir uns missversehen. Das ist manchmal so, aber nicht immer. Vor allem dann nicht, wenn zwei Namen drunter stehen.
Haha Hellseher, der ist gut !
Also , ich finde JEDER sollte erstmal den Artikel im SZ lesen und DANN anfangen zu argumentieren mit Aaaaaaaaaaber Organe sind so selten.
Selten sind sie garkeine Frage, aber es darf doch wohl nicht wahr sein, dass ein Kind aus reiner Profitgier so behandelt wird. Jeder der eigene Kinder hat, würde so handeln wie die Eltern von Eren! Ich auch!
Ah nochwas, es ist meineserachtens wirklich beschämend, dass man überhaupt rechtfertigen muss, warum man sich für ein Kleines Kind einsetzt. Ich für meinen Teil würde als Mutter garnicht so ruhig bleiben können wie die Eltern von Eren, das sollte das Krankenhaus und deren Unterstüzer mal vor Augen halten.
Kann mir mal BITTE einer erklären, woran man festsetzt, ob ein Kind eine "gesunde" Zukunft bevorsteht oder nicht ?
Sagen wir mal Eren bekommt kein Spenderherz, dafür ein (in den Augen der Ärzte) gesundes Kind, während der OP passiert irgendetwas und das Kind bleibt auch "behindert", würden die Ärzte dann das verpflanzte Herz entfernen? Ich denke nicht.
Ich bin kein Arzt, versuche nur den Gedankengang zu verstehen. Mal davon abgesehen, dass nur Gott entscheidet WER wie LANGE auf der Welt zu weilen hat. Mag sein, dass Eren vielleicht nach 2 Jahren oder nach 70 Jahren verstirbt (Gott bewahre) aber das ist dann Schicksal, nur jetzt Schicksal zu spielen und ihm nicht mal die Chance zu geben ist unter aller Sau!
Sehr gute Fragen @CHRISTANBERLIN. Ob COLUMBUS darauf eine Antwort gibt ? Ich glaube es kaum.....
Der Artikel ist sehr gut geschrieben. Dafür von mir 5 *****
Vielen Dank! :)
Ich habe all ihre Kommentare gelesen und kann nur sagen, das ich Ihnen zustimme.
Wenn ich mir hier manche Kommenare lese, dann denke ich mir: Wow! Das sind ja richtige Experten hier!
Ich würde gerne mal wissen, wenn einer von euch in dieser Lage wäre, sagen würde: "Okay, wenn das so ist, dann soll mein Kind sterben"
Großkotzig rumreden ist einfach, wahrscheinlich sind diese Menschen keine Eltern (von Menschlichkeit, ist schon lange kein Rede).
Transplantationsgesetz hin oder her! Natürlich ist es richtig, das die Ärzte sich an die Richtlinien halten. Das sollte auch so sein. Aber man sollte auch BEDENKEN das der Zustand von Eren, durch die Ärzte verschlechtert wurde. Ja, allein deren Schuld ist das, weil die sich eher um das Geld gekümmert haben als um das Leben von diesem kleinen Wesen!
Warum wurde die mehrmals geändert? Warum wurde er nicht als die 200.000 zusammenkamen schonmal nicht stationär aufgenommen?
Wie kann ein Arzt vergessen den Kostenbericht zu schicken?
Wie kann ein Arzt handeln?
IN MEINEN AUGEN IST DAS EIN ÄRZTEPFUSCH!!
und deswegen sollte Eren ein Herz bekommen!!
Sicher wird @Columbus antworten, das lässt er sich nicht nehmen, zumal die beiden Fragen so gut gar nicht sind.
Bei 1) habe ich das Wort "war" vergessen. Und es gab eine Panne in der Produktion, vielleicht meint Columbus ja das, aber möge er die Quelle nennen, dann kann ich das auch richtigstellen.
Bei 2) hat er natürlich Recht, wenn er sich auf D bezieht. Die Negativentscheidung stellt auf eine Untersuchung ab, u.a. auf ein MRT, aber als die fiel, war das Berliner Herz schon seit 5 Wochen gesetzt. Und kurz bevor das Herz gesetzt und seines quasi abgeklemmt wurde, steht auch nach meinem Informationsstand wohl fest, dass es in D Untersuchungen und auch eine Aufklärung der Eltern aufgrund dieser Untersuchungen gab. Nur stellen die es auf Erens fb-Seite, wo es jeder nachlesen kann (der fb einsehen kann) dass es bei dieser Aufklärung noch hieß, eine Transplantation sei möglich und sollte gemacht werden. Sonst hätten - so die Eltern bei FB - weder sie zugestimmt, noch die Ärzte das Berliner Herz überhaupt setzen gedurft.
Ich weiß darüber sicher mehr Details, als Columbus - aber solche, die er auch wissen könnte. Wenn sich die Mühe gemacht hätte, die in der verlinkten Quelle nachzulesen, hätte er dieses Argument dann aber so nicht formulieren können, dann hätte er das ja entgegen dem Wissen versichert, dass zumindest ein Beteiligter es anders darstellt.
Nochmal? Du vermutest hier eine "Verdeckungsstraftat" wegen der Schlamperei und dem Geldpoker am Anfang?
Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, der geht weiter als meine Kritik am Euthanasie-Argument.
... oh ja darauf bin ich auch sehr gespannt :)
Das müssen wir aber dann logisch auseinanderhalten.
Richtig ist: Die Ärzte in Gießen hatten nach dem Herzstillstand ein Problem. Das habe ich oben in einer Antwort an@Columbus schon beschrieben:
Wenn sie den Jungen jetzt nach Deutschland holen, und sie ihn auf die Warteliste nehmen, rutscht er sofort wegen der Dringlichkeit da ganz nach vorn und überholt andere Kinder, die schon lange auf ein Herz warten und vielleicht sterben.
Sie kommen aus diesem Dilemma aber nicht raus, indem sie ihn nicht auf die Liste nehmen. Dann entgehen sie zwar dem Vorwurf, durch ihr gesamtes Verhalten vielleicht ein anderes Kind getötet zu haben, d.h. ihn erstens überhaupt als Patient zu aquirieren und für ein Visum zu sorgen - ohne diese Vorentscheidung wäre nie in den Eurotransplant-Raum und nie auf die Liste gekommen, aber dann wieder durch ihr zögerliches Verhalten auch noch die höchste Dringlichkeit herbeigeführt zu haben) - daürber wäre zumindest diskutiert worden und dann wäre vielleicht sogar rausgekommen, wieviele Kinder diese Klinik schon zuvor in den Eurotransplantraum geholt hat, die dann hier in der avisierten Zeit von 3-6 Monaten ein Herz bekommen haben, während andere, wie Noah, im Eurotransplant-Raum weiter warten müssen.
Eine öffentliche Diskussion darüber hätte den lukrativen Geschäftszweig des "international office" ruinieren können, zumindest, wenn bei diesen Behandlungen Spenderorgane zugeteilt werden.
Ein kaufmännisches Motiv, Eren dann doch lieber kein Organ zu geben, ist zumindest in diesen Umständen erkennbar, damit die ganze Sache nicht auffliegt. Aber lässt sich beweisen, dass diese denkbare Motiv eine Rolle gespielt hat? Zeigt es nicht am Ende nur unsere eigene kriminelle Energie, wenn wir uns das vorstellen können?
Dann aber wäre die Behinderung nur ein Vorwand. Es ginge gar nicht um Behinderten-Selektion, auch wenn dies behauptet und von der Ärztekammer abgesegnet wurde (laut Lilie zumindest).
Wir müssen uns fragen: Was, von dem, was wir sonst noch wissen, spricht dafür und was dagegen? Und reicht das, um die eine oder gegenteilige Erklärung logisch auszuschließen, oder müssen wir das völlig offen lassen?
Guten Tag Christian,
bei allem Engagement Ihrer Antworten – auch Sie kommen an dem nicht vorbei, was Columbus zugegebener Weise ebenso weitschweifig angerissen hat (und sachlich zumal falsch als „Vergabe“richtlinien bezeichnet hat). Die „Richtlinien zur Wartelistenführung“ in Ausführung zum Transplantationsgesetz (TPG; zu Leber hier; zu Herz bzw. Herz-Lunge hier; beide 2013 novelliert) führen jeweils in Ziff. 4. aus:
„4. Kontraindikationen einer Organtransplantation können sich anhaltend oder vorübergehend aus allen Befunden, Erkrankungen oder Umständen ergeben, die das Operationsrisiko erheblich erhöhen oder den längerfristigen Erfolg der Transplantation in Frage stellen wie
− nicht kurativ behandelte bösartige Erkrankungen, soweit sie nicht der Grund für die Transplantation sind,
− klinisch manifeste oder durch Immunsuppression erfahrungsgemäß sich verschlimmernde Infektionserkrankungen,
− schwerwiegende Erkrankungen anderer Organe,
− vorhersehbare schwerwiegende operativ-technische Probleme.
Die als Beispiele genannten möglichen Kontraindikationen gelten insbesondere dann nur eingeschränkt, wenn die Transplantation eines weiteren Organs indiziert ist.
Auch die unzureichende oder sogar fehlende Mitarbeit des Patienten (Compliance) kann zu einer Kontraindikation werden. […] Compliance ist kein unveränderliches Persönlichkeitsmerkmal, sondern kann aus verschiedenen Gründen im Laufe der Zeit schwanken. Deren Fehlen kann auch auf sprachlichen und somit überbrückbaren Schwierigkeiten beruhen. Anhaltend fehlende Compliance schließt die Transplantation aus.“
Insbesondere der dritte Beistrich wurde unter dem Gesichtspunkt der Lebensverkürzung (argumentum e contrario „längerfristiger Erfolg“) in die Richtlinien aufgenommen. Sollte diese Aussage angezweifelt werden, wären die Damen und Herren Gesetzgeber und ihre Gesetzesmaterialien sowie Herr Montgomery per Interview heranzuziehen: Ohnehin in der Lebenserwartung durch ein anderes als dem zu transplantierenden Organ beschränkt, würde der Erfolg möglicher Lebensverlängerung noch zweifelhafter.
Über die „Qualität des erwartbaren Lebens“ hingegen sagen weder Gesetz noch Richtlinie etwas aus. Aus gutem Grund, denn dies bedeutet eine Fremdbestimmung, die sich niemand anmaßen darf – es ist der größt mögliche Eingriff in menschliche Autonomie, „gutes Leben“ vorzuschreiben oder zur Geltung zu verhelfen.
Wir haben es also im Ergebnis zu tun mit einer Auslegung des Gesetzes durch eine (berufs)ständische Organisation und diese wiederum ausgefüllt durch Interpretationen von Ethikkommissionen, die im Ergebnis praeter legem argumentieren und sich einen Ermessenspielraum zubilligen, den sie schlicht nicht haben. Das ist ein systemischer Kreislauf, den als willkürlich zu bezeichnen untertrieben wäre.
Unter diesen Voraussetzungen sind alleine aus Fürsorge vor der möglichen Strafbarkeit der beteiligten Entscheider Transplantation auszusetzen. Und zwar sofort! Denn aus sachfremden Erwägungen heraus eine erwartbare Lebensverlängerung zu verweigern, obwohl die Möglichkeit besteht, ist mindestens als unterlassene Hilfeleistung zu werten. Über eine etwaige Garantenpflicht lassen sich ebenfalls Überlegungen anstellen, die im Falle des Herzversagens des nicht behandelten Patienten zu einem Vorwurf der Tötung durch Unterlassen führen. Und bei Gott! da werden den utilitaristischen Herrschaften auch keine „sprachlichen Schwierigkeiten“ helfen – Gerichte haben immer Übersetzer.
Für Ihre beiden Artikel danke ich. MS
Je mehr ich über das Ganze nachdenke sieht es für mich nach großer Geldgier seitens der Klinik aus. Erst wird der kleine Junge mit seinen verzweifelten Eltern nach Deutschland gelockt ( sorry, aber ohne den Anruf des Arztes aus der Giessener Klinik in der türkischen TV Show wäre Eren sicher nicht nach Hessen gekommen ), und "natürlich" müssen sie VOR der Behandlung eine mehrfach steigende hohe Summe bezahlen,letztendlich 400.000 Euro ! Was wäre gewesen wenn man Eren sofort aufgenommen hätte und nicht erst auf die vollständige Zahlung bestanden hätte ???Dann wäre Eren auf der Liste !!!
Wir sind uns vollkommen einig.
Ebenso danke für diese Präzision auf den Punkt !!
Das erstmal vornweg, ich gehe gleich auf Details ein.
Unter diesen Voraussetzungen sind alleine aus Fürsorge vor der möglichen Strafbarkeit der beteiligten Entscheider Transplantation auszusetzen. Und zwar sofort! Denn aus sachfremden Erwägungen heraus eine erwartbare Lebensverlängerung zu verweigern, obwohl die Möglichkeit besteht, ist mindestens als unterlassene Hilfeleistung zu werten. Über eine etwaige Garantenpflicht lassen sich ebenfalls Überlegungen anstellen, die im Falle des Herzversagens des nicht behandelten Patienten zu einem Vorwurf der Tötung durch Unterlassen führen.
Diese Konsequenz halte ich für unabweisbar und klug. Das wäre Schadensbegrenzung auch für die Klinik.
Die Klinik versucht den Schaden aber ohne eine solche mit einem Fehlereingeständnis behaftete Lösung zu begrenzen (siehe deren PM), um ihr Ansehen zu wahren, und die Ärztekammer leistet bei der Vermeidung dieser Konsequenz Schützenhilfe.
Soviel ist offenkundig, ohne dass ich dazu unveröffentlichte Details aus der Recherche anführen muss.
Der Junge hat nur dann eine Chance, wenn eine andere "externe Transplantationskonferenz" ihn sich ansieht, die nichts mit den im Vorfeld begangenen Fehler zu tun hat und deswegen kein sachfremdes Eigeninteresse haben kann.
Durch die Vorgeschichte der seltsamen Aquise mit Geldpoker, "vergessener" Benachrichtigung und Herzstillstand ist jede Neutralität ausgeschlossen und die Orientierung allein am Patienteninteresse der involvierten Ärzte nicht mehr gewährleistet.
Eine externe Transplantationskonferenz zur Überprüfung auf Patienten-Verlangen gehört zu den bestehenden Patientenrechten. Da im Text der SZ der Anwalt (Kai Wiegand) namentlich erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass Eren von jemandem vertreten wird, der seine Rechte kennt.
Über weitere Details aus der Recherche, dabei bleibe ich, sage ich nichts. Da gäbe es Stoff für weitere Berichte mit öffentlicher Relevanz.
Aber diese Lösung (des aus der Hand Gebens der Entscheidung) ist die einzig seriöse und das beste, was der Klinik passieren kann. Und für den Jungen im Moment die einzig erkennbare Chance auf eine halbwegs faire Entscheidung unter Ausschluss sachfremder Eigeninteressen. Ich sähe jedenfalls weit und breit keine bessere Lösung.
Wir haben es also im Ergebnis zu tun mit einer Auslegung des Gesetzes durch eine (berufs)ständische Organisation und diese wiederum ausgefüllt durch Interpretationen von Ethikkommissionen, die im Ergebnis praeter legem argumentieren und sich einen Ermessenspielraum zubilligen, den sie schlicht nicht haben. Das ist ein systemischer Kreislauf, den als willkürlich zu bezeichnen untertrieben wäre.
Ja, das zeigt dieser Fall auch aus meiner Sicht. Da hat Brysch Recht. Die Grünen fordern aufgrund einer Auswertung nach einem Jahr TPG-Refom übrigens dasselbe wie die Deutsche Stifung Patientenschutz (vgl. die Erwähnte PM Scharfenbert/Terpe aus Juni), weil im Transplantationswesen nach ihrem Erkenntnisstand noch immer keine Transprarenz gegeben ist, auch an anderen Stellen nicht.
Ad Christian Berlin, alles:
Es ist fast unmöglich, auf diese Art der Erwiderung zu antworten.
Vorweg. Ich will Ihnen nicht den wohl leicht entzündlichen, journalistisch- theologischen Appendix operieren, obwohl ich dazu berechtigt wäre, Ihnen den echten, im Falle eines Falles, herauszunehmen. Über das Übernahmeverschulden wäre dann nach Not oder Situation später zu entscheiden. - Spaß beiseite.
Ich habe für meinen Widerspruch nur die Informationen verwendet, die Sie hier einstellten und die Links beachtet, die Sie setzten.
Ein Grundfehler ihres Blogs ist, dass Sie Sachen, die durchaus diskussionswürdig sind in einem Aufwasch erledigen wollen und zudem ihre Haltung, Position und Rolle im Geschehen verworren ist. Das geht nicht, das ist journalistisch unsauber.
Die Praxis der Organspende kann diskutiert werden. An die geltenden Regeln, die medizinsch gut begründet sind und bezogen auf die Notlage des Organmangels, rational und ethisch ebenso fundiert, müssen sich alle (zumindest in Deutschland) im Einzelfall halten. - Wer das nicht tut, der verstößt gegen das Standesrecht, gegen Selbstverpflichtungen und gegen allgemeines deutsches und europäisches Recht und Gesetz (Arzthaftung, Transplantationsregeln, ...).
Die Praxis, gegen frei vereinbarte Geldzahlungen solche Eingriffe an Patienten durchzuführen ist ebenfalls kritisierbar, vor allem und besonders dann, wenn diese Patienten in ein System aufgenommen werden, das erkennbar und absichtlich, weil es eben unseren ethischen Standards entspricht, nicht nach Geld, Herkommen und Einfluss oder Macht, sondern nach Bedürftigkeit und prognostizierten Lebenschancen organisiert ist. - Da darf es keine Ausnahmen geben.
Hier kann, wie es der SZ- Artikel in seinem größeren Teil versucht, auch diskutiert werden, ob, gegen Zahlung einer Geldsumme, falsche oder besser unrealistische Versprechungen gemacht wurden und ob die Aufklärung ausreichend war.
Die einzelnen Fälle sind ebenfalls unter Umständen einer Kritik zu unterziehen. Das ist aber Sache und Angelegenheit der Betroffenen (Ärzte, Transplantations-Kommission,Eltern,Rechtsbeistände,...) und erfordert genaue Kenntnis des jeweiligen Falles, von allen Seiten.
Was nicht geht, ist, die Praxis der Organvergabe mit der historischen Praxis nach der Selektion lebensunwerten Lebens zu vergleichen.
Was auch nicht geht, Fehler nur zu vermuten! Es gilt: Je schwerer der Vorwurf und je fallbezogener, desto höher muss die Sicherheit sein, mit der man da Behauptungen in die Öffentlichkeit setzt. - Leser/User haben einen Hang, in solchen Fällen mit Solidarisierung zu reagieren und Sie sehen ja auch, wie schnell das zu Hassausbrüchen und Drohungen führt.
Was gar nicht geht, zu schreiben, es gäbe in der Fachwelt und bei den Entscheidern Gegenmeinungen im konkreten Fall. Das haben sie oben, in ihrem Text, mit den Aussagen des Juristen Lilie und des Mediziners Viebahn, versucht ( >>Dagegen....<<), indem sie Lilies Zitat aus der SZ verkürzten, der nämlich auch sagte, in diesem Falle sei die Entscheidung nachvollziehbar!
Das Gegenteil ist also wahr und darum geht es, wenn diese Art Bloggerei und Journalismus zu beurteilen ist und nicht Betroffenheit, Empörung, Entrüstung und Erregung!
Von der zuständigen Kommission bis zu den Gießener Ärzten, waren sich alle einig, so zu entscheiden und zu verfahren. Die Eltern, Angehörige, Sponsoren, evtl. nun Anwälte dieser Gruppen, können anderer Meinung sein, das ist ihr gutes Recht in einem freien Land.
Sie, nun als Journalist oder als Theologe auftretend, müssen sich aber sehr und mehr sicher sein und dafür Beweise/Belege vorbringen, wenn sie schwere Vorwürfe erheben und Vergleiche anstellen.
Sie sollten es, im Interesse der Klarheit und Deutlichkeit, immer unter dem gleichen Pseudonym und mit einem Hinweis auf ihren tatsächlichen Namen tun, sofern sie journalistisch und theologisch und bloggend, dazu noch gleichzeitig, unterwegs sind, sonst gibt es eben Verwirrungen.
Zu den Diagnosen: Die festgestellte, hypoxische Hirnschädigung führt immer zu einer Veränderung in der Prioritätenliste/Warteliste für eine Herztransplantation. Das ist auch richtig so, denn nur auf dieser Grundlage kann ein internationaler Organaustausch mit den sehr knappen Spenderorganen, die dazu auch noch in vielen Belangen passen müssen und ein Zeitfenster haben, überhaupt erfolgen. Das geht doch nicht nach der Willkür des jeweiligen OP-Teams oder der verständlich erregten Eltern! - Die akute hypoxische Hirnschädigung kann/muss (ich bin nicht am Patienten) dazu führen, dass man jetzt erst einmal abwartet, was daraus wird.
Trotzdem wird das auch bei einer neuen Überlegung zu einer Organtransplantation eine Rolle spielen müssen. Das gleiche gilt für die offensichtliche Vedachtsdiagnose einer Mitochondriopathie (Bulletin der Klinik), die, ich unterstreiche das ´mal, um es klarer und deutlich zu machen, zuerst abgeklärt werden muss, weil es nicht nur unterschiedliche Arten dieser Erkrankung gibt, sondern diese auch unterschiedlich schwere Verläufe haben, die die Prognose eines potentiellen Organempfängers weiter veränden.
„Ich erlaube mir daran zu erinnern, dass es auch beim Transplantationsskandal einen Skandal vor einem Skandal gab und bereits 2009 die ersten Anklagen gegen Transplantationsmediziner in den Schlagzeilen waren.(...)“ Dies und das Folgende in diesem Kommentar, sind reine Ablenkungen vom hier von Ihnen diskutierten Fall. Über die Strafbarkeit (Gesetzesverschärfungen) für Mediziner, die machen was sie wollen, ließe sich diskutieren, aber nicht hier. Da besteht gar kein Zusammenhang.
Ein Kommentar drüber, Staatsanwalt und Ermittlungen: Von ihrer Seite eine Ablenkung von dem was Sie schrieben. - Den Anwalt der Familie haben Sie ja schon erwähnt. Er wird die Erens wohl beraten haben und sich mit großer Wahrscheinlichkeit eher auf die Geldangelegenheiten stürzen. Die sind auf befragenswürdiger, als die Entscheidung, nach den Regeln der Transplantationsmedizin wenige Spenderorgane für wenige Empfänger auszuwählen. - Der Vorwurf geht an Sie, zurück Christian Berlin. Bitte nicht ablenken!
„. Was Sie mit "Verbesserung" meinen, weiß jetzt nciht, aber wenn wir uns einig sind, dass auch ein geistig oder körperlich behindertes Leben ein gutes Leben sein kann- „
Eine Herztransplantation, das war damit gemeint, verbessert bei bestimmten Patienten, in der Regel einem Viertel, nicht dauerhaft die Lebensqualität (im Sinne von, was kann ich noch, vorher nachher, usw.), sondern verschlechtert diese. Das gilt besonders bei der frühen Herztransplantation im ersten- dritten Lebensjahr. Das ist das Risiko einer solchen OP. Das kann man, wenn man will, selbst bei den Gießener Spezialisten, nachlesen oder es eben wissen, weil man es gelernt hat.
In diesem speziellen Fall muss auch klar sein, was aus dem hypoxischen Hirnschaden in einem gewissen zeitlichen Abstand wird und welche Auswirkungen die Mitochondriopathie in der weiteren Entwicklung hat (muskulär, nerval, Multiorganschaden!). - Das hat mit dem erfüllten Leben, mit einer Behinderung, gar nichts zu tun.
>>Verstehe ich das richtig? Ist das nicht wieder das Unnütze-Esser-Argument aus der Mangelsituation des Krieges, das auch bei T4 eine Rolle spielte?<< - Das ist reine Polemik und hat mit dem Fall nichts zu tun. In Deutschland bestand bis Kriegsende keine Mangelsituation bei der Ernährung. Kein Arzt war irgendwo gezwungen aufgrund der Ernährungslage einen Patienten einem anderen vorzuziehen. Trotzdem wurden Entscheidungen getroffen, z.B., wer ein lebensnotwendiges aber nicht ausreichend verfügbares Medikament bekommt, wer nicht. Das war z.B. in der Phase nach dem Krieg, bezüglich der Antibiotika der Fall. Das ist in Entscheidungssituationen weltweit ärztlich der Fall, müssen mangelnde Ressourcen gerecht verteilt werden.
Die nationalsozialistischen Argumente gegen geistig und körperlich Behinderte, gegen andere (z.B. Prostituierte, Homosexuelle,...) war immer gruppenbezogen und generell (Schutz des Volkskörpers, unnütze Esser, Zuchtwahl), nicht die Entscheidung in einer medizinischen Entscheidungssituation zwischen verschiedenen bedürftigen Patienten!
Sie müssen die richtigen Vergleiche wählen, sonst ist das Polemik und lässt Ideologie erkennen:
Im Falle der Organspende: Sie haben eine Masse von bedürftigen Patienten und sie können nicht ohne Unterschiede allen das Gleiche zukommen lassen, sondern müssen auswählen, wer die besten Chancen hat. Das kann nicht nach Geldbeutel, Religion, Herkunft oder anderen gesellschaftlichen Kritierien erfolgen, das muss nach medizinischer Einschätzung, nach der Prognose, gemacht werden. Dafür gibt es eine Kriterienliste. Wie sonst, soll es geschehen?
>>(...)Aha. Sie dürfen das sagen - ich (oder sonst wer) aber nicht das Gegenteil - ohne sofort als "einmischende Bystander" disqualifiziert zu werden? (...)<< - Nein, ich sage das gar nicht, aber die zuständige Transplantations-Kommission hat das so gesagt. Und sie muss, ich unterstreiche das nochmal für Sie, eine zeitnahe, sach- und fachgemäße Entscheidung treffen.Nicht die Öffentlichkeit, nicht der Pastor und auch nicht der Anwalt, schon gar nicht Sie, der Sie, wie ich oben schon ausführte, eben Tricks anwenden um einen Anschein zu erwecken.
Sie dürfen vermuten, ahnen, in die größten Zusammenhänge stellen und fantasieren, sie dürfen sich erregen, Geschichten aus ihrem Berufsleben zum besten geben, von der T4- Aktion bis zur PID, alles in einen Topf rühren. Entschieden wird zum Glück anders und woanders. - Mensch, Christian Berlin, machen Sie ´mal ´nen Punkt!
Gut, dass es den SZ- Artikel gibt, an dem entlang, man ihren kleinen Trick (Lilie-Zitat verkürzt und Viebahn- Zitat als angeblicher Gegensatz), mit dem sich aber Stimmung machen lässt, leicht aufdecken kann.
Sie meinen es vielleicht gut, aber Sie tun hier nichts Gutes und leider schreiben Sie auch nicht seriös, sondern in der Absicht zu polemisieren und Leute aufzuregen. Sie klären nicht auf.
Bei allen Nebelkerzen, die Sie nun schon durch die Art und Weise ihrer Antwortreaktion verursachen. Gestatten Sie denn wenigstens diese Einsicht, dass sich der Zustand eines Patienten, der für eine Transplantation in Frage kommt, in der Wartezeit und sogar noch auf der Transplantationsstation, so verändern kann, dass er nun nicht mehr geeignet für eine Transplantation ist?
Und: Wer soll das entscheiden? Wer, von den Menschen mit der ausreichenden Kompetenz und der Verpflichtung zu entscheiden, hat sich im konkreten Fall gegen die Entscheidung der Uni Gießen und gegen die Kommissionsentscheidung gewandt? - Sie suggerierten, es gebe da Stimmen, sogar aus der ständigen Kommission der BÄK. Das stimmte nicht.
Beste Grüße
Christoph Leusch
PS: Sie sind mit ihrem Namen und mit ihrem Engagement so erkennbar ehrpusselig und wollen in der Wortwahl und mit der Moral so besonders penibel und sachlich sein. Warum halten Sie das dann gegenüber deutlichen Kritikern ihres Vorgehens nicht ein? (Dr. Columbus,ts,ts,ts, einige andere, ad personam losgelassene Bemerkungen). Pastor gehe in dich, Journalist, werde sachlich. - Auf ein Neues.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Insbesondere der dritte Beistrich [sc. schwerwiegende Erkankung anderer Organe] wurde unter dem Gesichtspunkt der Lebensverkürzung (argumentum e contrario „längerfristiger Erfolg“) in die Richtlinien aufgenommen. Sollte diese Aussage angezweifelt werden, wären die Damen und Herren Gesetzgeber und ihre Gesetzesmaterialien sowie Herr Montgomery per Interview heranzuziehen: Ohnehin in der Lebenserwartung durch ein anderes als dem zu transplantierenden Organ beschränkt, würde der Erfolg möglicher Lebensverlängerung noch zweifelhafter.
Über die „Qualität des erwartbaren Lebens“ hingegen sagen weder Gesetz noch Richtlinie etwas aus. Aus gutem Grund, denn dies bedeutet eine Fremdbestimmung, die sich niemand anmaßen darf – es ist der größt mögliche Eingriff in menschliche Autonomie, „gutes Leben“ vorzuschreiben oder zur Geltung zu verhelfen.
Da kann ich kaum widersprechen. Ihre Einschätzung, dass "Herr Montgomery per Interview heranzuziehen" wäre, zeigt allerdings, dass Sie die Grundsätze der Pressearbeit der Bundesärztekammer nicht kennen. Mehr sage ich nicht, nur, dass das nicht so einfach ist. Die sind gut abgeschottet und führen, statt sich Fragen zu stellen, wenn es darauf ankommt, lieber polemische Abwerschlachten, die - ähnlich wie unser guter Columbus - nicht immer auf der Ebene der zu klärenden Sachfragen verbleiben, sondern dabei auch vor Argumenta ad personam nicht zurückscheuen (z.B. gegen Prof. Lauterbach). Kann man alles im Internet nachlesen, ist kein vertrauliches Recherche-Ergebnis. An Montgomery kommt so gar nicht erst ran, und auf die Anklagebank eines kritischen Interviews lässt er sich nach meinem Eindruck freiwillig nicht setzen.
Ich zweifle nicht an der Sinnhaftigkeit der Richtlinien, wenn sie so ausgelegt werden, wie Sie es getan haben und wie es auch der Anwalt in seiner Presseerklärung tut (an der in der SZ zitierten Stelle).
Ein Problem habe ich, wenn es nicht um eine (progredienten) Organ-Erkrankung, sondern um eine rezidive Organschädigung geht.
Die Auskunft, dass Muhammet Eren sich nie wieder von seinem Gehirnschaden erholen würde und für immer blind und lahm bliebe, war schlichtweg falsch. Es gibt normalerweise 7 Phasen der Wiederherstellung des Gehirns nach dem Vorfall, die zusammen ca. 1 Jahr dauern. Was bis dahin nicht schafft ist, wird nicht mehr, aber es wird in diesem Phasen zunehmend besser und nicht schlechter.
Dass Ärzte so etwas nicht wissen und aus bloßen Irrtum Eltern eine falsche Prognose machen, scheint mir eher unwahrscheinlich zu sein. Das "Wunder" ist kein wirkliches. Das eigentliche Wunder ist, dass die Eltern hier an irgendetwas - wie dann sah, zu Recht - mehr geglaubt haben als an diese Prognose der Ärzte, mit der sie sie dazu bringen wollten, die Lebenserhaltung abbrechen zu lassen.
Andernfalls müssten wir sie ihr medizinisches Examen vielleicht doch nochmal wiederholen lassen. Jedenfalls lagen sie falsch, und jeder einigermaßen informierte Nichtmediziner hätte ihre Prognose begründet in Zweifel ziehen können.
Insbesondere der dritte Beistrich [sc. schwerwiegende Erkankung anderer Organe] wurde unter dem Gesichtspunkt der Lebensverkürzung (argumentum e contrario „längerfristiger Erfolg“) in die Richtlinien aufgenommen. Sollte diese Aussage angezweifelt werden, wären die Damen und Herren Gesetzgeber und ihre Gesetzesmaterialien sowie Herr Montgomery per Interview heranzuziehen: Ohnehin in der Lebenserwartung durch ein anderes als dem zu transplantierenden Organ beschränkt, würde der Erfolg möglicher Lebensverlängerung noch zweifelhafter.
Über die „Qualität des erwartbaren Lebens“ hingegen sagen weder Gesetz noch Richtlinie etwas aus. Aus gutem Grund, denn dies bedeutet eine Fremdbestimmung, die sich niemand anmaßen darf – es ist der größt mögliche Eingriff in menschliche Autonomie, „gutes Leben“ vorzuschreiben oder zur Geltung zu verhelfen.
Da kann ich kaum widersprechen. Ihre Einschätzung, dass "Herr Montgomery per Interview heranzuziehen" wäre, zeigt allerdings, dass Sie die Grundsätze der Pressearbeit der Bundesärztekammer nicht kennen. Mehr sage ich nicht, nur, dass das nicht so einfach ist. Die sind gut abgeschottet und führen, statt sich Fragen zu stellen, wenn es darauf ankommt, lieber polemische Abwerschlachten, die - ähnlich wie unser guter Columbus - nicht immer auf der Ebene der zu klärenden Sachfragen verbleiben, sondern dabei auch vor Argumenta ad personam nicht zurückscheuen (z.B. gegen Prof. Lauterbach). Kann man alles im Internet nachlesen, ist kein vertrauliches Recherche-Ergebnis. An Montgomery kommt so gar nicht erst ran, und auf die Anklagebank eines kritischen Interviews lässt er sich nach meinem Eindruck freiwillig nicht setzen.
Ich zweifle nicht an der Sinnhaftigkeit der Richtlinien, wenn sie so ausgelegt werden, wie Sie es getan haben und wie es auch der Anwalt in seiner Presseerklärung tut (an der in der SZ zitierten Stelle).
Ein Problem habe ich, wenn es nicht um eine (progredienten) Organ-Erkrankung, sondern um eine rezidive Organschädigung geht.
Die Auskunft, dass Muhammet Eren sich nie wieder von seinem Gehirnschaden erholen würde und für immer blind und lahm bliebe, war schlichtweg falsch. Es gibt normalerweise 7 Phasen der Wiederherstellung des Gehirns nach dem Vorfall, die zusammen ca. 1 Jahr dauern. Was bis dahin nicht schafft ist, wird nicht mehr, aber es wird in diesem Phasen zunehmend besser und nicht schlechter.
Dass Ärzte so etwas nicht wissen und aus bloßen Irrtum Eltern eine falsche Prognose machen, scheint mir eher unwahrscheinlich zu sein. Das "Wunder" ist kein wirkliches. Das eigentliche Wunder ist, dass die Eltern hier an irgendetwas - wie dann sah, zu Recht - mehr geglaubt haben als an diese Prognose der Ärzte, mit der sie sie dazu bringen wollten, die Lebenserhaltung abbrechen zu lassen.
Andernfalls müssten wir sie ihr medizinisches Examen vielleicht doch nochmal wiederholen lassen. Jedenfalls lagen sie falsch, und jeder einigermaßen informierte Nichtmediziner hätte ihre Prognose begründet in Zweifel ziehen können.
Lieber Christoph,
Danke, dass Sie nochmal erwidert haben, wenn auch anders, als erhofft - leider wieder in einem großen Sammelpaket, das erst wieder aufgeschnürt werden muss.
Klar gehe ich darauf ein.
Aber nochmal vornweg zum - in der FC ja manchmal üblichen - Stil.
Es hat keinen Zweck die persönliche Diskreditierung des Meinungsgegners dann zu wiederholen, wenn darauf erwidert wurde und kein neues Argument kommt, sondern nur die Gebetsmühle angeworfen wird.
Ein Grundfehler ihres Blogs ist, dass Sie Sachen, die durchaus diskussionswürdig sind in einem Aufwasch erledigen wollen und zudem ihre Haltung, Position und Rolle im Geschehen verworren ist. Das geht nicht, das ist journalistisch unsauber.
Dass Sie denken, wurde schon klar. Ich bin auf Ihre Argumente eingegangen, mit denen Sie diese Wertung stützen, sie aber nicht auf meine, mit denen ich die Ihren entkräften wollte.
Statt dessen jetzt die Wiederholung der bloßen Behauptung.
Aber gut, ich nehme die Unterstellung erneut als Frage und stelle hiermit klar:
Meine Rolle ist hier die des Journalisten, auch wenn ich nebenbei für den Jungen bete und das auch sage. Ich bin auf das Thema heute vor exakt 10 Tagen überhaupt erstmals gestoßen und wurde als Journalist angefragt. Das passierte im Internet, wo ich auf der FB-Seite einer Künstlerin, mit der "Der Freitag" zu Ostern ein Interview von mir gedruckt hatte. Die Künstlerin heißt Enissa Amani, und wenn Sie einen facebook-Zugang haben, können Sie nachsehen, dass dort eine junge Frau mit einem türkischen Namen, die dort Sie zu mir sagte, um Hilfe ersucht hat, das Thema "in die Medien zu bringen".
Im Geschäft des Journalismus ist es nach wie vor üblich, bei solchen Ansinnen zu prüfen, ob und wie sie mit dem Informationsbedürfnis des Lesers/Zuschauers zusammenpassen und dann zu überlegen, die "Story" wenn sich denn eine ergibt, unter welchem Redakteur in welchem Format und auf welchem Sendeplatz oder auf welcher Seite präsentieren könnte.
Als Freier hat man die Wahl, ist nicht fest an eine Redaktion gebunden. Ich hatte zunächst beim Freitag angefragt, aber der war Ressort (da wäre nur Politik in Frage gekommen) schon durchgeplant. Nach deren Absage für den Print, aber dem Angebot, das über den Blog zumindest online hochzuziehen, habe ich sofort mit der Redaktion Kontakt aufgenommen, die für dieses Thema sowieso die aus meiner Sicht kompetenteste ist.
Dass ich seither hier mit einer Reihe von Informanten in Kontakt stehe, in der Türkei und in Deutschland, ist bei gründlicher Recherche zu erwarten.
Dass Sie von mir erwarten, dass ich nicht nur eiskalt Informationen eruiere und absichere, sondern auch - zumal bei so einem Thema - vermutlich menschliche Regungen nicht vermeiden kann, ehrt mich. Das ist aber menschlich normal und würde jeder andere Kollege, den ich aus dem Verband kenne, wo ich nach wie vor meinen Beitrag zahle, genauso machen. Die Redakteurin, mit der ich zusammengearbeitet habe, eingeschlossen. Menschliche Nähe und Trost sind auch in Interviews erlaubt, solange sie nicht den objektiven Blick trübt und kein unangemessenes Einkratzen bewirken soll.
Ich bestreite aber, irgendwie Geld genommen zu haben oder sonst wie mit themenfremden Interessen mit den Informanten verflochten zu sein. Weder kannten wir uns vor der Recherche, noch hab ich auch nur einen davon je persönlich gesehen in den 10 Tagen, seit ich das Thema bearbeite.
Wenn Sie mehr wissen als ich, sagen Sie konkret was Sie meinen. Was ich hier zugebe kann ich beim besten Willen nicht als regelwidrig ansehen. Aber beschweren Sie sich gerne beim Presserat. Und über die SZ dann gleich mit, die ist ja dort Mitglied und an den Pressecodex gebunden, auch wenn Freie für sie arbeiten.
Butter bei die Fische oder Schluss mit den Unterstellungen, Herr Columbus!
Sonst brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren. Sie brauchen nicht zum Presserat zu gehen, zitieren Sie einfach den Pressekodex hier und belegen Sie sauber, gegen welche seiner Regeln ich verstoßen haben soll.
Mein Bericht über den Jungen und Ihre Kollegen ist kein verdeckter Bericht in eigener Sache. Das unterstellen Sie hier einfach ohne jeden Beweis, aber es stimmt nicht. Es stimmt genauso wenig wie Ihre Mutmaßungen über die Anteile an der Recherche und ähnliche Versuche, mich unglaubwürdig zu machen.
Muss ich mich juristisch zur Wehr setzen? Oder lassen Sie das jetzt einfach mal, wenn keine Beweise folgen?
Dann können wir gerne sachlich weiterdiskutieren. Daran bin ich sehr interessiert, auch und gerade mit Ihnen. Aber diese Unterstellungen müssen aufhören. Sonst breche ich das eigentlich interessante Gepräch mit Ihnen ab.
Tut mir leid.
Christian
Ich finde schon das Schlagwort "Lebensunwertes Leben" unter aller Kanone. Das ist kein Euthanasiefall, Christian, und das weißt Du auch. Ich kann mich nur wundern.
Mir will sich auch nicht erschließen, wie ein Elternpaar - bei allem Verständnis für deren Kummer und Leid - mit Bezichtigungen und Bedrohungen eine ärztliche Entscheidung in ihrem Sinne erzwingen will. In so einem Klima? Unbegreiflich. Sie trauen den Ärzten sowieso nicht und wollen aber - genau von denen - die Operation?
Und die ganze Zeit frage ich mich, was Du eigentlich mit dem Beitrag willst?
Die nationalsozialistischen Argumente gegen geistig und körperlich Behinderte, gegen andere (z.B. Prostituierte, Homosexuelle,...) war immer gruppenbezogen und generell (Schutz des Volkskörpers, unnütze Esser, Zuchtwahl), nicht die Entscheidung in einer medizinischen Entscheidungssituation zwischen verschiedenen bedürftigen Patienten!
Sehe ich auch so. Es ist ein bösartiges Krawallargument.
Und auch in Ihren Argumenten stimme ich weitgehend zu.
Ich kann nicht umhin zu sagen, es ist ein tendenziös widerlich aufgemachter Beitrag, unsachlich bis boshaft!
Ich hab durch den Zwischenruf von Columbus - der vom Platz her in Ordnung geht, aber nicht vom Inhalt her - leider ein bisschen den Faden verloren.
Ich will aber noch eins unbedingt anbringen.
Vor einem Jahr wurde ein anderer Fall der Verweigerung eines Spendenorgans wegen einer Behinerung bekannt. Damals verstarb einem Zeitungsbericht zufolge die dann 19 gewordene Annika aus Oelde.
Leider hat als einziges die Zeitung mit den 4 Buchstaben darüber berichtet. Man müsste diese Story deshalb nachzurecherchieren versuchen, bevor man daraus handfeste Konsequenzen zieht.
Ich kann mich aber erst einmal an das geschriebene Wort halten und "gesetzt den Fall, das stimmt" argumentiern.
Annika kam am 9. Februar 1994 mit einem Herzfehler und einer geistigen Behinderung zur Welt, trug einen Herzschrittmacher, schluckte schwere Medikamente. Folge: irreparable Herzmuskelschwäche. Ihr Todesurteil!
Denn auf die Warteliste kam das schmächtige Mädchen (33 Kilo) nicht. Laut der Ärzte war ihre Überlebenschance zu gering.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/organspende/warum-bekam-meine-tochter-kein-spender-organ-30780822.bild.html
Laut diesem Bericht machten sich bei der behinderten Annika die Ärzte immerhin noch die Mühe, aus der Behinderung auf die Überlebenchance zu schließen und ihre Negativ auf die fehlende Überbenschance abzustellen. So steht es jedenfalls in dem zitierten Text.
Im zitierten Text über die Negativ-Entscheidung gegen Eren steht nichts davon, dass er keine Überlebenschance aufgrund seiner durch den Hirnschaden erwarteten Behinderung oder durch den Hirnschaden als solchen hätte.
Um ganz genau zu sein: Wir wissen letztendlich bei Annika nicht, ob das nur vorgewandt wurde und es in Wirklich auch bei ihr um die Selektion von für lebensunwert gehaltenem Leben ging. Und wir wissen umgekehrt nicht bei Eren, ob sich sachlich hinter dem Abstellen auf den Hirnschaden eine unausgesprochene Frühablebensprognose verbirgt, die die Ärzte nur im Text zu erwähnen für unnötig hielten.
Letzteres ist aber schon ein eindeutiger Fehler, weil das erstens dann den falschen Eindruck entstehen lässst, es ginge bei dem Organschaden gar nicht ums Überleben und folglich um eine Lebenswert-Bewertung. Und zweitens würde die Entscheidung durch das ausdrückliche Fehlen der maßgeblichen Gründe unangreifbar gemacht: Solange das Vorhandensein eines Frühablebensgrundes gar nicht in Rede gestellt wird, kann es auch nicht in Abrede gestellt oder überprüft werden, denn um das Frühableben geht es ja laut dem Wortlaut der Beründung nicht, nur um den Gehirnschaden, und der ist unstreitig. Somit scheind die Begründung von der Faktenlage her wasserdicht zu sein. Aber rechtlich ist sie es in dieser Form nicht (vgl. den in de SZ wiedergegebenen Einwand des Anwalts).
Solange diese logische Lücke der Begründung inhaltlich nicht geschlossen wird, darf man m.E. nicht sagen, sie wäre stichhaltig und im Rahmen der Richtlinien (wie laut Lilie die Ärztekammer tut).
Schlimm genug, dass man im Einzelfall oft nicht weiß, was in den Köpfen der Ärzte vor sich geht. Aber wenn sie es auch noch sagen, und das so offen wie hier, muss man ihnen ins Wort fallen und die Debatte über das, was sie da sagen oder tun, in Gang setzen. Das ist durchaus eine originäre journalistische Aufgabe.
Das hatte ich auch nicht behauptet, Magda. Columbus hat mit der Negation Recht, aber er zitiert mich falsch. Der klassische Trick mit dem Popanz. Ich hatten nich - als Tertium Comparationis - die "medizinische" Entscheidungssitzation zwischen verschiedenen bedürftigen Patienten herangezogen. Was damals die Ärzte und das medizinische Personal überzeugte mitzumachen, war - guck nochmal in den Text - die "Mangelsituation" des Krieges und der Lebensmittelrationierung, das "unnützer Esser" leuchtete vor diesem Hintergrund vielen scheinbar ein.
Wenn Du das bestreiten willst, gerne, mit Dir diskutiere ich ja noch. Aber bitte auf der Grundlage einer korrekten sinnemäßen Wiedergabe.
Bestreitest Du ernsthaft, dass es die Mangelsituation im Krieg gab, und das sie vorgewendet bzw. argumentativ mit ausgenutzt wurde? Dann müssten wir in die Quellen zu T4 sehen.
Im übrigen mögen die Argumente gruppenbezogen gewesen sein, die Entscheidung über Leben und Tod, für die sich die Gutachter in der Tiergartenstraße zunächst die Akten sämtlicher Patienten psychiatrischer Kliniken kommen ließen, um dann zu entscheiden, wer aus Rationierungsgründen "verlegt" werden sollte, waren einzelfallbezogen.
Das Dilemma bei diesem Vergleich gebe ich zu. Die zitierte Erklärung der EKD wäre dann aber auch Krawall, denn die Wortwahl spielt gezielt auf T4 und die dahinter stehende Ideologie anspielt - oder war es vielleicht doch auch eine verbreitet Ansicht, noch heute (es gibt Belege dafür, die zumindest bei der Sterilisation bis in die 20er Jahre zurückreichen) .
Ich bin folglich nur ein Krawallbruder unter Krawallbrüdern, die immer sagen, dass man den Anfängen wehren muss.
Aber wie soll man den Anfängen wehren, wenn man nicht Heutige mit dem Gewesenen vergleichen darf?
Da suche ich schon nach einer Antwort seit diversen Kriegen, in die wir wieder ziehen, die man auch lange nicht so nennen darf, wegen Krawall und so (das hieß ja lange "Friedenserzwingende Maßnahmen" oder so ähnlich). Inzwischen sind wir ja weiter, dank eines Kriegs -... ähh -- Verteidigungsministers, der das Wort wieder benutzt und damit ein sprachliches Tabu gebrochen hat. Wer es vorher benutzte, galt auch als Polemiker und Krawallbruder, der angebliche Unvergleichliches vergleicht.
Wie gesagt, mit offenen Worten zieht man sich in solchen Disputen immer was zu, kennst ja auch.
Das Krawallargument kriegst Du deshalb gerne geschenkt - wenn Du mir dafür noch verrätst, welchen Argumenten von Columbus Du mit welcher Begründung zustimmst.
Ich denke nicht, dass Du das nach Sympathie entscheidest, sondern dafür womöglich wirklich gute Gründe hast. Da wüsste ich zumindest gern, womit Dich Columbus überzeugt hat und womit nicht.
Für soviel Anwiderung gibt's keine Erwiderung. Von mir jedenfalls nicht (dazu müssten schon Argumente kommen).
Guten Tag Magda,
Christians zusammen mit Christina Berndt verfasste Ausgangsartikel wurde in der SZ in die Rubrik „Wissen“ gesetzt und auch so im Paper veröffentlicht. Ich kann mir auch ohne Rücksprache mit dem Autor deutlich vorstellen, dass der geschilderte Lebenssachverhalt, der zutiefst ethische Fragestellungen aufwirft, als „Wissensproblem“ eher als stiefmütterlich behandelt vorkommen kann und nach Klärung der weitergehenden Implikationen ruft.
Das Argument von Viehbahn ist dabei das herausstechendste, und es bestätigt eine Selektion. Ich zitiere: „Auch der Leiter der Ethikkommission der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Richard Viebahn, betont: "So traurig es im Einzelfall ist: Wir müssen konsequent sein." Es sei richtig, dass Chirurgen in den vergangenen zwei Jahren von der Philosophie "Transplantation um jeden Preis" abgerückt seien. "Man muss immer bedenken: Organe sind extrem selten. Wenn Muhammet dieses Herz bekommt, wird ein anderes Kind keines bekommen".“
Nach welchen Kriterien diese Rückstellung/Bevorzugung erfolgt, ist nicht einmal der Pressemitteilung des Rhönklinikums zu entnehmen: Redundant wie allgemein wird auf die Seite der BÄK Bezug genommen, auf der die von mir im Detail genannte Regelung mit etwas Mühe und gutem Willen im Wortlaut, aber ohne Exegese gefunden werden kann. Das einzige akzeptable und stichhaltige Argument wäre gewesen: Das Risiko der Transplantation wäre aufgrund des Zustandes unvertretbar und/oder sie hätte keine signifikante Lebensverlängerung zur Folge.
Wie also hier die Priorisierung stattgefunden hat, wollen die Beteiligten nicht einmal zur eigenen Entlastung kund geben. Und das, liebe Magda, ist der Kern: Es liegt dann nicht fern, Denk- und Entscheidungsstrukturen zu vermuten und in bestimmten Redewendungen wieder zu finden, die sich einem rationalen Dispositiv entziehen bzw. dies wollen. Der diesbezügliche „Hygiene“-Gedanken ist keinesfalls nur ein deutscher aus schlimmer Vergangenheit. Er findet sich in vielfältiger Weise in einer „Zweck-Mittel-Relation“ wieder, die auch ökonomisch daher kommt. „Wert“ bekommt damit sogar einen erschreckenden Charakter verfügbarer Barschaft.
Ich bin im Gegenteil Christian dankbar, dass er einen zwar verfluchenswerten, aber empirisch nach wie vor hochwirksamen Begriff verwendet hat, der sogar in der Fachsprache in „Evaluation“ seine modernistische Fortsetzung gefunden hat.
Diese Debatte kann die SZ nicht leisten, alleine weil sie kein derart offenes Forum wie der Freitag pflegt. Und der Bedarf ist schon deswegen vorhanden, weil das Unverständnis um den Sachverhalt zu konkreten Bedrohungen gegenüber dem Klinikpersonal geführt hat. Dies alleine zu verdammen aber reicht nicht, weil es den Grundkonflikt nicht bewältigt, sondern fortsetzt.
Best, MS
Die Selektionsmentalität (Ihr tag mit der PID ist mir sofort ins Auge gesprungen) hat sich an dem unter „Vermischtes“ in den meisten Zeitungen niedergeschlagen, wonach ein australisches Ehepaar die Leihmutter (sic) von Zwillingen mit dem Baby mit Down-Syndrom sitzenlassen und das „gesunde“ mitgenommen habe. Aber dieses Fass mache ich jetzt nicht weiter auf, sondern wünschte mir, dass Sie öfters derart provozierende Artikel schrieben, die Lebensschutz und Autonomie beleuchten; und die Autoritätsgläubigkeit gegenüber Kommissionen, die mich strukturell eher an das Konzil von Nicäa erinnern.
Hören Sie mal, Herr Pastor, Sie bedienen Trigger qua Begrifflichkeiten, die selbstredend belegen, wie tendenziös widerlich, unsachlich bis boshaft der Beitrag ist.
Sich dumm stellen nach der Methode "dazu müssten schon Argumente kommen", holt Sie aus der Nummer nicht raus, zeigt allenfalls auf, daß auch eine gewisse katechetische (berufsbedingte?) Hinterfotzigkeit offensichtlich Ihrer Eristik als Schmiermittel dient.
Mir tut noch viel mehr leid, dass Sie mir nun eine Menge Sachen erzählen wollen, die ich weder wissen will, noch mit der hier dargestellten Sache was zu tun haben.
Wie ich schon schrieb, kann jeder aus dem SZ- Artikel, der eben eine ganz andere Stoßrichtung hat und auch ein bemerkenswertes Qualitätsgefälle zu dem Blog hier aufweist, ableiten, dass gegen die Entscheidung, beim kleinen Muhammet Eren keine Transplantation durchzuführen, nicht eine der dafür zuständigen und per Gesetz verpflichteten Stellen eine abweichende Meinung äußerte.
Die Gelddinge stehen auf einem anderen Blatt. Da bin ich mindestens so verwundert, wie Frau Berndt und Sie in der SZ.
So tragisch die Situation für die betroffenen Eltern und das Kind sein mag. Sehr viele andere Eltern und andere Kinder befinden sich in sehr ähnlicher Situation. Sie warten auf ein Herz und noch viel mehr, bekommen keines.
Völlig indiskutabel ist Herrn Schraubes Vorschlag, "Unter diesen Voraussetzungen sind alleine aus Fürsorge vor der möglichen Strafbarkeit der beteiligten Entscheider Transplantation auszusetzen."
>>Andernfalls müssten wir sie ihr medizinisches Examen vielleicht doch nochmal wiederholen lassen. Jedenfalls lagen sie falsch, und jeder einigermaßen informierte Nichtmediziner hätte ihre Prognose begründet in Zweifel ziehen können.<<
Damit, Christian Berlin, stehen Sie schon bedenklich nahe am OP- Tisch, auf der Intensiv- oder Transplantationsstation, oder Sie sitzen in der ständigen Richtlinienkommission, oder spielen Richter.
>>(...)Als Freier hat man die Wahl, ist nicht fest an eine Redaktion gebunden. Ich hatte zunächst beim Freitag angefragt, aber der war Ressort (da wäre nur Politik in Frage gekommen) schon durchgeplant. Nach deren Absage für den Print, aber dem Angebot, das über den Blog zumindest online hochzuziehen, habe ich sofort mit der Redaktion Kontakt aufgenommen, die für dieses Thema sowieso die aus meiner Sicht kompetenteste ist. << - Da durchlief mich eher ein kalter Schauder. Ich will gar nicht noch mehr grübeln müssen.
Ich kann nur noch den Kopf schütteln und staunen, wie progredient die Rezidive einer famosen Selbstüberschätzung hier durchschlagen. Aber ich hoffe, ganz unbedingt, auf eine Ausheilung und bessere Berichte, bei der nächsten Gelegenheit.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Traurig dass einige von euch kein Herz Besitzen
Es geht schließlich über ein Baby, das gerade bei einer 21 mon ist
wer hat das Recht das Leben von diesem Kind ihn wegzunehmen
Menschen mit Behinderung haben auch das Recht auf Leben
die, die es nicht verstehen wollen sind in meinen Augen nicht mehr wert als Stück Dreck
allein schon diese abwertenden und sinnlosen Kommentare von wegen er verdient es nicht
ist ein weiterer Grund diesen Menschen zu verachten
würde euer Kind dort auf dem Tisch liegen und auf den Tod warten
würdet ihr als Eltern genauso reagieren
Ok, Sie haben noch mal geschrieben und den pauschalen Vorwurf nicht nochmal wiederholt oder bekräftigt.
Das kann ich so stehen lassen.
Das mit der Selbstüberschätzung gehört bei Autoren zum Geschäft, da bin ich mit Sicherheit nicht der einzige von uns beiden, dem sich das nachsagen lässt.
Also haken wir das persönliche Diskreditieren ab, nachdem das mal gesagt wurde, und versuchen wir nochmal auf der Sachebene die Fragen herauszuarbeiten, die sich hier stellen.
Mir hilft sachliche Teil Ihrer Kritik jedenfalls beim weiteren Nachdenken über die noch nicht restlos entschlüsselten Zusammenhänge, um die es hier geht.
Dazu noch eine Nachfrage: Was ist so schlecht an Marians Vorschlag, ich hab ihn ja argumentativ unterstützt und auf die Bestimmung mit der exterenen Transplantationskonferenz hingewiesen, die gerade für solche Fälle ausdrücklich vorgesehen ist.
Was spricht dagegen, hier eine Kommission entscheiden zu lassen, die finanziell nicht involviert ist und auch keine Fehler im Vorfeld begangen hat? Also keine sachfremden Interessen haben kann?
LG Christian
Das ist, schon mit Bezug auf das Faktum der Mangelsituation einfach eine Geschichtsklitterung, die vielleicht ein paar Nazis gerne streuten.
Weder 1940/41, als T4 durchgeführt wurde, noch vorher, als die "Euthanasie"- Programme , noch nachher, bis kurz vor dem Kriegsende, als z.B. die Vernichtung der psychisch Kranken weitergetrieben wurde oder z.B. "Landfahrer", "Arbeitsscheue", "Asoziale", u.ä, durch Arbeit und Rationierung vernichtet werden sollten , gab es eine Mangelernährung in Deutschland (im Reichsgebiet).
Die trat danach ein und war bewusst geplant!
Das besiegte Deutsche Reich hatte auch 1945 noch alle Fähigkeiten, eine Hungersnot zu vermeiden.
Die Versorgung der Bevölkerung wurde unter allen Umständen und mit allen Folgen für die Bevölkerung der eroberten Gebiete und ebensolchen Folgen für die Fremdarbeiter aus dem Osten und die Gefangenen des Dritten Reiches aufrecht erhalten (Backe- Plan). Ganz zu schweigen, von den Vorgängen in den KZs.
U. a. weil das so war, dachte der spätere Berliner Volksheld Lucius D. Clay, direkt nach der Kapitulation, so wie seine Präsidenten, wie die Briten und die Franzosen, aber nicht die Russen, man müsse das Deutsche Volk erst einmal richtigen Hunger spüren lassen.
Sie machen auch den systematischen Fehler, Christian Berlin, dass Sie beständig angebliche Wahl- und Entscheidungssituationen miteinander vergleichen, die gar nicht bestanden!
Die Nazis hatten sich entschieden und es wurde nicht überlegt, hier ein behindertes Kind leben zu lassen, dort eines zu töten (es handelt sich um Mordtaten und Massenmord!) und dafür hier ein "rassereines", ein "gesundes" oder ein weniger "krankes" Kind zu retten. Es ging auch nicht um Einzelfälle, auch wenn fast jedes Opfer untersucht wurde, sondern um die "Eugenik" (die erbliche "Verbesserung" des Volkes, des Volkskörpers). - Alles Dinge, die mit Transplantationen gar nichts zu tun haben.
Die PID (Präimplantationsdiagnostik) und z.B. auch Fruchtwasseruntersuchungen tragen hingegen schon diese Gefahr mit sich, würden sie z.B. zur Routine, bevor überhaupt Kinder gezeugt, auf die Welt gebracht werden dürfen oder erlaubten sie im großen Umfange, wie das in Japan und anderen asiatischen Ländern geschieht, dass die Geschlechtsbestimmung über Leben oder Verwerfen entscheidet. - Aber alle diese Fragen haben nichts mit der Entscheidungsnot, die Entscheidungen geradezu erzwingt, zu tun, unter denen Transpantationen aufgrund des Mangels an Organen stattfinden.
Die Nazis handelten ganz systematisch. Nix Einzelfallentscheidung, nix Situation, nix ärztlicher Auftrag zur Hilfe in der Not und Auswahl wem man helfe, wenn die Möglichkeiten begrenzt sind.
Ganz im Gegenteil. Viele der Maßnahmen zur Durchsetzung der Selektion "lebensunwerten" Lebens banden Ärzte, Dienstpersonal und sonstige Arbeitskräfte und die Logisitik wurde geplant, obwohl das wirtschaftlich gegen die eigene ausgerufene Ziel der "totalen Kriegsführung" wirkte und tatsächlich knappe Ressourcen band. So verschwanden in Rheinhessen und der Pfalz Mägde und Knechte aus der Landwirtschaft, Gärtner, ....
Mit Krieg und Frieden, haben Transplantationen auch nichts zu tun.
Herr Berlin, bitte, bitte, vergleichen sie nicht mehr das Unvergleichbare.
Christoph Leusch
Ich hab vorhin völlig vergessen zu erwähnen, dass der Bericht wirklich TOP geschrieben ist!
Einige mögen NUR mit dem Verstand handeln (in den Kommentaren) andere NUR mit dem Herzen, andere wiederum vereinigen beides. Letzteres lege ich ALLEN nahe!
Da kann ich nur sagen: Die Büchse der Pandora ist geöffnet und nimmt mit der Neuzeut immer skurrilere Ausmasse an.
Die Transplantationsmedizin hat uns noch mehr die Möglichkeit gegeben, Herr über Leben und Tod zu werden. Schon allein die Tatsache, dass dies möglich ist, schliesst aus damit klarzukommen.
Wer an ein ewiges Leben glaubt und noch mehr, wer dessen gewiss ist oder gar an Reinkarnation für möglich hält, weiss, dass wir ewig leben und dass wir von Zeit zu Zeit für eine gewisse Zeit in einem Leib die Möglichkeit haben, auf der Erde unsere Erfahrungen zu sammeln und uns weiter zu entwickeln.
Die heutige Spitzenmedizin sieht den Körper immer ausschliesslicher als Maschine an die am funktionnieren gehalten werden muss, ohne (wirklichen) Einbezug von Seele und Geist des Menschen. Der seelische und geistige Teil wird ja von dieser Seite her auch in den Körperfunktionen gesucht.
Vergesst nicht! Ein Spenderorgan ist lebendig! Nur so kann eine Transplantation gelingen. Also sind in diesem Organ auch Seelisches und Geistiges des Spenders vorhanden. Damit muss sich der Empfänger wohl oder übel auseinandersetzen.
Ein Spenderorgan wird ja in den allermeisten Fällen natürlicherweise abgestossen. Dafür haben die Mediziner auch eine Erklärung. Das Immunsystem wehrt sich dagegen und wird mit Immunsupressiva ausgetrixt.
Schaut man das aus der Sicht an, dass der Mensch ewig lebt und gar reinkarniert, sieht das ganz anders aus. Da kann es auch sein, dass sich der Spender nicht damit abfindet, frei auf einen Teil seines seelischen und geistigen Organs zu verzichten. Oder auf der anderen Seite, dass der Empfänger (natürlich nicht bewusst) eine Antipathie oder sonst was gegen den Spender hat.
Auf jeden Fall ist das aus geistiger Sicht eine weit innigere Verbindung zweier Menschen, als zwei, die sich irdisch lieben. Es ist eine Verbindung auf ewig ohne die Möglichkeit einer späteren Trennung. Aber eben es ist doch möglich, indem das Organ abgestossen wird.
Lieber Columbus,
in der historischen Frage reden wir insofern ein wenig aneinander vorbei, als dass ich ausdrücklich gesagt hatte, dass die Nationalsozialisten das Rad der sog. "Vernichtung lebensunwerten Lebens" nicht neu erfunden hatten, sondern die Diskussion darüber schon begann, als die NSDAP gerade in München gegründet aus der DAP gegründet wurde.
Als Geburtsstunde des Begriffs gilt die 1920 erschiene Programmschrift
"Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens"
des Juristen Karl Binding (em. Rektor der Universität Leipzig) und des Psychiaters Alfred Hoche (u.a. Lehrer von Alfred Döblin)
Keine Monster in Menschengestalt, sondern hochrangige, als seriös gehandelte Wissenschaftler.
In der verlinkten Quelle fallen die folgenden Sätze:
... wir weden vielleicht eines Tages zu der Auffassung herranreifen, daß die Beseitigung der Geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmäßige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Aktdarstellt.
Hier intressiert uns nun zunächst die Frage, welche Eigenschaften und Wirkungen den Zuständen geistigen Todes zukommen. In äußerlicher Beziehung ist ohne weiteres erkennbar: der Fremdkörpercharakter der geistig Toten im Gefüge der menschlichen Gesellschaft, das fehlen irgendwelcher produktiver Leistungen, einZustand völliger Hilflosigkeit mit der Notwendigkeit der Versorgung durch Dritte.
Stimmen Sie zu, dass in dieser Nützlichkeitserwägung und den benannten Kriterien latent der Begriff des "nutzlosen Essers" enthalten ist.
Vor dem Hintergrund der Abfassungszeit - die echten Hungerjahre 1919/20, wo sich Arbeiter für ein bisschen Essen sich rechten Putschisten als Streikbrecher anschlossen, sind vielleicht auch solche Gedanken - was auch immer, entschuldbar eigentlich nicht wirklich.
Was dann im Rahmen von T4 daraus gemacht wurde, steigerte das ganze, aber die Grundidee steckt schon in den zitierten Formulierungen und im Buchtitel.
Es wäre zu schön und zu einfach, alles Schlechte, das in Deutschland gab, einer klar abgrenzabern Ideologie oder Zeit oder Bande zuschreiben zu können, mit dem Verdikt, alles, was vor oder nach 33-45 passiert ist nicht mit diesem "Unvergleichbaren" zu vergleichen.
So würde man das Böse los. Aber nur in der Selbsttäuschung.
Nein, Herr Columbus und liebe @Magda, so einfach ist das nicht. Das wäre Geschichtsklitterung jenseits der Quellen und Fakten. Die bestimmen, was vergleichbar ist, nicht unser (Wunsch-)denken, es klar eintüten zu können und weg damit, hat mit uns nichts zu tun.
Dass auch heute noch einige so denken und argumentieren, von denen die meisten nie den rechten Arm heben würden, ähnlich wie die hochangesehenen Verfasser, von denen der 1920 verstorbene Binding seinen Arm ebenfalls nie zum Hitlergruß erhoben hatte, das zeigt leider auch die Diskussion über diesen Jungen - nicht hier, aber z.B. unter dem Artikel in der SZ, oder sogar, wie Marian Schraube nachweist, in den veröffentlichten Statements, beabsichtigt oder unbeabsichtig, aber ganz sicher ohne explizite braune Absichten, ausgenommen dieses zitierte Gedankengut, das aber gar keinen braunen Ursprung hatte.
Mag sein, dass das ein als Tabu geltender Gedanke ist, aber ich will nicht leugnen, was ich höre und sehe, um einer mir dubiosen Unvergleichbarkeits-Ideologie willen. Ist ja ein alter Streit, aus dem heraus die Linke den Begriff "Totalitarismus" als unzälissige Subsumierung ablehnt, weil er da auch angeblich unvergleichbare Dinge vergleicht.
Das eine wie das andere sollte nicht zur Ideologie werden und die Augen weder für Gemeinsamkeiten, noch für Unterschiede verschließen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück, denn sollte Eren in diesem Krankenhaus versterben werden sich etliche Lebewesen wünschen nie dort gewesen zu sein. Dies ist keine Drohung, wenn diese fast 60000 Menschen sich jetzt noch so ruhig verhalten, dann nur aus Liebe zu Eren und Respekt seiner Familie gegenüber.
Wegen Drohungen gegen Ärzte und Schwestern sind besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig, die Polizei ist eingeschaltet.
Herzlichen Dank für diesen Kommentar!
Für ein Spenderherz muß ein anderes Kind sterben und die Eltern der Transplantation zustimmen.
Das Herz muß lebendig sein, wenn es entnommen wird.
http://www.initiative-kao.de/
http://www.initiative-kao.de/bericht-r-greinert--naechstenliebe-kannibalismus.html
Er ist allerdings sehr exotisch hier. Allerdings, wenn da nicht allgemein eine erweiterte Sicht möglich wird, werden sich die Menschen immer mehr gegenseitig die Köpfe zerschlagen.
Die Finsternis mach das Licht nicht. Und nur dadurch, dass die Finsternis da ist, kann das Licht überhaupt erkannt werden.
* * * * *
Oh ja @MOMOF2BOYS , man sollte mit Herz und Verstand handeln. Und wenn man das tut bleibt meines Erachtens nur eine Option : Eren auf die Spenderliste zu setzen !
Ich schulde noch Belege. Hier deshalb ein Nachtrag. Was ist beispielsweise von folgendem fb-Eintrag im Rahmen der Diskussion zu halten?
"Es ist eine Frage von Ressourcen. Es gibt eine begrenzte Zahl an Spenderorganen. Daher sollten diese an die Menschen gehen, die der Menschheit am meisten nutzen. Wenn ich also beispielsweise die Wahl hätte, einem Neurowissenschaftler oder einem ungelernten Arbeitslosen ein Organ zu spenden, dann fiele meine Entscheidung stets auf den Wissenschaftler."
(Hervorhebung von mir)
Vergleichbar oder unvergleichbar?
.... mit den Kriterien der Programmschrift über "unwertes Leben" (im Referenzkommentar zitiert und verlinkt)?
Inhalt d'accord?
Völlig irre Welt. Ich hatte über beinahe 10 Jahre eine Nachbarsfamilie aus dem Kosovo. Die Frau kam aus einer grossen Familie. Es waren 15 oder 16 Kinder. Die Mutter hat die hälfte ihrer Kinder verloren, vor allem aus dem Grund, weil sie gar kein Geld hatte, um mit ihnen zum Arzt zu gehen.
Vor wenigen Jahren ist ihre Mutter gestorben, weil kein Geld für eine dringend nötige Herzoperation da war.
Auch ihre Schwester ist schwer herzkrank. Da die Familie in der Schweiz zu den Armen gehört, können sie ihr das Geld für die Medis nicht schicken. Ausserdem steht auch eine Operation an.
Viel wichtiger als solche teuren Transplantation mit lebenslänglicher teurer Nachsorgung, wäre, so flächendeckend wie möglich eine mindestens minimale gute Grundversorgung.
Man nennt sowas Nerdismus, Christian Berlin.
Sie machen ja nun weiter und ich will Sie dabei auch gar nicht weiter stören.
Schließlich ging es um die Frage, ob sich die Begründungen, die sich Eugeniker, Juristen und andere Experten zur Vernichtung lebensunwerten Lebens einst in irgend einem Zusammenhang machten, mit der Organspende in Verbindung bringen lassen.
Das ist nicht der Fall. Nirgendwo geht es da um Selbsttötung, "Ballastexistenzen" oder "geistig Tote", um das Recht des Staates, den Tod zu bestimmen oder gar einzuleiten und dergleichen mehr.
Zudem hatten Sie selbst sich doch auf T4 und den Mangel zu dieser Zeit, 1941, bezogen.
Überlegen Sie die Sache doch einmal von der anderen Seite:
Die Indikationen (Entscheidungsgründe für...), z.B. für eine Herztransplantation bei Säuglingen und Kleinkindern, sind doch gerade die, dass ein genetischer Defekt, Fehlanlage, Fehlbildung, besonders des linken Ventrikels, zu einem zunehmenden Pumpversagen führt oder aber, was dann bei Kindern älter als 1 Jahr die häufigste Diagnose ist, die zu einer Herztransplantation führt, eine Kardiomyopathie ursächlich dafür ist.
Diese ist wiederum ca. 25% ebenfalls durch eine bekannte genetische Ursache entstanden. Zu 20-22%% sind systemische Stoffwechselerkrankungnen (meist ebenfalls mit bekannter Genetik) verursacht. Eine Reihe bekannter und bisher unbekannter Gründe (idiopathisch) sind für den Rest der schweren Herzinsuffizienzen verantwortlich. Ich bin nicht mehr firm in den weiteren Usachen.
Hinzu kommt, dass zunehmend Säuglinge und Kleinkinder bevorzugt werden, die eine kombinierte Herz- Lungen- Transplantation brauchen.
Ich nehme einmal an, dass die Uni Gießen im Jahr zwischen 5-8 kleinen Patienten durch eine Herztransplantation helfen kann, die unter Hoche und Binding als "Ballastexistenzen" aktiv zu Tode gebracht worden wären, nachdem entweder berechtigte Angehörige oder aber eine staatliche Kommission, das so entschieden hätten.
Ich glaube, Christian Berlin, Sie sind auf einem Abweg und finden den rettenden Ausstieg nicht. Vielleicht haben Sie ja mit dem nächsten Thema wieder mehr Glück. Ich wünsche es Ihnen.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Lieber Christoph,
das tertium, das ich ausdrücklich benannt habe , war einmal der Mangel - richtig - oder dann etwas anders ausgedrück und jeweils fett der Begriff "Nutzen" oder "nützlich" als Kiterium der Entscheidung (über Leben und Tod im Zusammenhang mir der Verknappung), jeweils an den zitierten Stellen eines Textes von heute zur Organspende und jenem Buch von 1920 mit dem unseligen Titel, des in die Tat umgesetzt wurde.
Ihre Kritik daran ist wieder die Popanz-Strategie, mir einen ganz anderen Vergleich in den Mund zu legen, den ich nicht gezogen habe.
Im Übrigen hat Marian sich hier sehr sachlich und dezidiert auch zu diesem Punkt gäußert, wenn Sie ihn nicht verstehen - der das mit wirklich großer sprachlicherKlarheit ausgedrückt hat - kann ich es ihnen auch nicht erklären.
Muss ich auch nicht.
In diesem Punkt kommen wir einfach nich weiter. Vielleicht bei den andern? Mal sehen.
@eldorado
traurig
aber eren kann sich das leisten trotdem wird er hingehalten
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Die Ärzte bestehen meistens drauf und möchten das was sie zuerst gesagt haben nicht ändern auch nicht ungeschehen machen
Es liegt in deren Hand ob das Kind leben soll oder nicht , jedoch entscheiden sich die meisten Ärzte für die leichte Variante und zwar nichts zu tun , diesen Menschen sterben zu lassen
und das möchten wir bei Eren meiden
daher auch der Protest
ich verstehe auch nicht warum man darüber diskutiert ob ein krankes Kind ein Herz bekommt oder nicht
das sind alles leere Worte
warum nicht einfach helfen jedes Kind braucht ein Herz
auch behinderte Menschen die geistig eingeschränkt sind haben das Recht auf Leben
Vor Jahren schlug Philipp Mißfelder vor, keine Hüftgelenke mehr für Alte zu implantieren, so im Sinne eines "das lohnt doch nicht."
Vor hundert Jahren gaben beim Sinken der Titanic einige Gentlemen ihre Plätze in den Rettungsbooten an Frauen und Kinder, weil nicht genug Rettungsboote da waren.
Für mich hat ChristianBerlin's Empörung etwas Schiefes, weil er die Ärzte ins Licht Mißfelders stellt (so kommts jedenfalls bei mir an) - aber die zweite Geschichte, die mit der Titanic, völlig zu kurz kommen lässt.
Hätte ich einen ethischen Artikel geschrieben, hätte ich geschrieben: "Das ist ein schreckliches Dilemma, was tut man nur, wenn man alle Leben retten will, aber nicht genug Rettungsboote (Spenderherzen) da sind? darf/soll man da wählen, oder nicht? ich möchte da nicht in den Kitteln derÄrzte stecken!!!"
Das ist doch das Dilemma!
Jetzt dem Ganzen so einen Klang unterzuschieben, als hätten die Ärzte einfach so selbstherrlich wie Mißfelder ein "das lohnt doch nicht" über ein Leben entschieden - das find ich unredlich ...
Anmerkung: ich klammerte hier mal alle konkreten Einzelheiten des Falles (Geldversprechen etc) aus, und sprach nur über das Prinzipielle...
Damit jedes kranke Kind ein Herz bekommen kann, müssen erst genug gesunde Kinder sterben.
Disabled Babies Deserve Organ Transplant also in Germany!
"aber eren kann sich das leisen trotzdem wird er hingehalten"
Mit dieser Aussage vermitteln Sie, dass das Geld bestimmt, ob ein solcher Eingriff stattfinden kann oder nicht.
Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt, dass bei ihrem Ableben ihre Organe für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen?
Diese Frage stelle ich Ihnen, weil nur so solche beschämenden Diskussionen entstehen können, weil viel mehr Menschen Organe wollen, als Menschen die bereit sind, solche abzugeben.
Sind Sie bereit ihre Organe zur Verfügung zu stellen, mit dem Wissen, dass diese entnommen werden wenn Sie noch nicht vollkommen tot sind und somit ihr natürlicher Uebergang vom lebenden zum wirklich toten Menschen gestört wird?
Und ja, solange mehr Menschen Organe wollen als bereit sind abzugeben, muss darüber entschieden werden, welches Leben lebenserter ist als ein anderes.
Entscheiden wir darüber dass Eren leben muss, also ein Organ bekommen muss, entscheiden wir gleichzeitig darüber dass ein anderes Kind das eben nicht bekommen darf. Wie wäre das, wenn wir das andere Kind auch kenen würden?
meine Frage .. In Deutschland, weil die bammbini Behinderungen dürfen nicht das Recht auf ein Organ wie andere Kinder bekommen haben? Denke nicht, dass dies etwas ist unmenschlich
Deutschland immer noch mit der ideolagia, um das perfekte Rennen zu schaffen?
@ChristianBerlin: Vielen herzlichen Dank, sowohl für die hervorragende Berichterstattung als auch die Stellungnahme in diesem Blog.. Im Gegensatz zu vielen anderen Ihrer Kolleg/innen zeigen Sie Journalisten-"Ethik" und werden Ihrer Berufung als solcher mehr als gerecht. Vielleicht sollte "man" sich auch überlegen, weshalb der tragische "Fall" des kleinen Muhammet Eren soviele Menschen in Aufregung und Entsetzen versetzt: Hier wird tatsächlich vor Augen geführt, wie heutzutage in Deutschland in einer Unglücks-Situation zu entscheiden sein wird - und zwar ohne "wenn und aber" und unabhängig davon, dass auch in Europa Menschenrechte existieren sollen, die eine Andersbehandlung aufgrund bspw. Behinderung verbieten sollen. Noch tragischer ist, wie die Not von Eltern aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus ausgenutzt werden können und es dann immer noch Stimmen gibt oder geben wird, die in dieser Notsituation solchen Eltern vorhalten können, dass sie doch dann erstmal weiter Geld in die Hand nehmen hätten sollen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen??! Dieser Fall macht mich als Mutter von zwei Kindern fassungslos!
"Und ja, solange mehr Menschen Organe wollen als bereit sind abzugeben, muss darüber entschieden werden, welches Leben lebenserter ist als ein anderes."
Ich stimme allen Ihren Kommentarinhalten uneingeschränkt zu.
Und bei Iher Antwort an @gokeser, ist bei dessen Einlassungen mehr als auffällig, daß schlicht und einfach nicht zuende gedacht wird, sondern emotionale Affekte sich in den Vordergrund spielen. @ Schachnerin hat es oben auch auf den Punkt gebracht: "Damit jedes kranke Kind ein Herz bekommen kann, müssen erst genug gesunde Kinder sterben." Es ist erschreckend, wie Menschen nicht mehr fähig sind, wenn Affekte im Spiel sind, statt nur induktiv vorzupreschen, auch einmal deduktive Gedanken anzuwenden. Dann nämlich würde ein solcher Irrsinn sehr schnell auffallen, nä,lich daß das eine nur zu "bekommen" ist, indem das andere unterläßt! - und welcher eigentliche egomanen Bestialität darin das Wort geredet wird.
Ahriman hat seine helle Freude an solchen Diskussionen!
Die Menschen sind daran ihr "Selbst"-bewusstsein kennen zu lernen und ihre "Selbst"-bestimmung zu üben. Das ist unsere Zeit. In einer späteren Phase kommen sie dann dazu auf das "Selbst" zu verzichten. Erst dann ist man fähig und hat Zugang zu tieferen Zusammenhängen. Alles braucht seine Zeit.
Danke Schachnerin, daran wird hier weniger gedacht.
Ja! Und ich erlaube mir dazu hierhin zu verweisen, sich ein Bild über Selbst-Aufgabe des ICH zu machen.
Klingt esoterisch.
Wilber ? Sheldrake ?
Das sind ganz normale Entwicklungsschritte, die allerdings viele nicht schaffen, es sich ganz gerne aber selber vormachen.
Betrachtungen hierzu gibt es schon seit tausenden von Jahren, und es gibt keine Entwicklung, die von alleine dahin geht, daß es bald alle oder viel mehr können.
Das sind kulturelle Errungenschaften, die schwer zu bewahren sind.
Wlber? Sheldrake?
Noch nie gehört. hab mich bei wiki ein wenig schlau gemacht. - Nein.
Impulse hab ich bekommen (und bekomme natürlich noch) von der Anthroposophie Rudolf Steiners, Novalis, auch Goethe und anderen. Aktuell kenne ich jemanden persönlich, der sich sehr vertieft in geistigen Inhalten bewegt, mit dem ich mich regelmässig austausche.
Ja, ok, es sind kulturelle Errungenschaften, die aber geistig initiiert sind.
Um meinen Beitrag zu verstehen, ich stehe seit 2004 auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Vielleicht deshalb, tun sich für mich ganz andere Fragen auf.
Wir haben hier in D eine Situation, dass es nicht genug Organe gibt, für alle Patienten, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben und ein Spenderorgan benötigen. Menschen, die in D leben, versterben auf derWarteliste. Andere warten ewig und bekommen in dieserZeit zusätzliche gesundheitliche Probleme. Vielleicht war den türkischen Spendensammlern dies nicht bekannt. Aber jeder zahlende Patient, mit Lebensmittelpunkt außerhalb des Eurotransplantgebietes, verdrängt, wenn er sich auf die Warteliste einkauft (egal ob mit eigenem oderfremden Geld), Patienten die hier wohnen, auf der Warteliste. Bei dem derzeitigen Mangel gibt es keine Organe, wo es keinen Empfänger in D gibt.
Mit Entsetzen habe ich vernommen, dass es Marburg eine Stelle gibt, die sogar versucht finanzkräftige Patienten im Ausland für die Transplantation zu akquirieren. Dann werden offenbar noch Phantasiesummen verlangt. Summen die von keiner GKV bezahlt werden und wo auch sicher die PKVen nicht mehr mitspielen...Also für die Kliniken ist es sehr attraktv so viel Menschen wie möglich auf ihren Wartelisten zu haben, die nicht in D wohnen und viel Geld zahlen können
Wo fängt also Organhandel an, wenn man sich hier in D auf die Liste einkaufen kann? Dann gibt es immer noch die Organspender. Wer spendet denn für reiche Menschen, die nur für die Transplantation nach D kommen und mit denen die Kliniken Maximalprofit erreichen können, seine Organe? Wer einen Oganspendeusweis ausfüllt, hat da sicher ganz andere Vorstellungen. Gut bei einem kleinen Jungen wird viellicht trotzdem noch gern gegebén, aber auch im Wissen wieviel Gelder da flossen?
Warscheinlich wären die Spendengelder für den türkischen Jungen besser in Verbesserungen im türkischen Transplantationssystem investiert worden. Es gibt übrigens hier in D auch viele türkische Patienten, die schon lange oder auch immer hier in D leben und auf ein Spenderorgan warten. Auch sie werden verdrängt, müssen länger warte, wenn die Wartelisten durch zahlungskräftige Patienten aus der Türkei (oder gespendeten Geldern) verlängert werden.
Wir sind im Moment nicht in der Lage die wenigen Spenderorgane, die es gibt, auch noch mit den Reichen der ganzen Welt zu teilen. Die Debatte, welche gesundheitlichen Probleme eine Transplantation ausschließt, hat ja auch etwas mit Spenderorganmangel zu tun.
Aber zu allererst brauchen wir ein Gesetz (wie z:B. in Belgien), dass in D gespendete Organe nur den Menschen zu gute kommen dürfen, die hier auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Ein Einkaufen auf die Wartelisten (mit welchem Geld auch immer) darf es nicht mehr geben.
Wo es aber eine Entscheidung geben muss, trotz des Dilemmas, vieler Ungerechtigkeiten, da muss entschieden werden, auch wenn es schmerzt.
So ist es. Viele von denen, die (nur) eine Meinung haben, mussten nie eine solche Entscheidung treffen - und wofür sie ihrem Gott auf den Knien danken sollten. Da dem Entscheider Vorhaltungen oder gar Vorwürfe zu machen, ohne einen sicheren Beweis für unlautere Machenschaften in den Händen zu halten, ist schändlich. Es gibt in solchen Entscheidungssituationen nur eine einzige Maxime, nämlich die des ganz persönlichen Gewissens desjenigen, der die Entscheidung treffen - und mit ihr leben muss. Und wobei er meistens ganz alleine ist.
Sie müssen wissen, dass gerade das Spendengeschäft dunkle Kräfte anzieht. Es existiert ja nicht nur das Problem, dass der Versuchung erlegen wird zahlungskräftige (ausländische) Empfänger zu bevorzugen. Ebenso werden in armutsbetroffenen Gegenden die Menschen motiviert Lebendspenden zu geben, wie z.B. Nieren. Die bekommen dann wenig Geld und werden in die erste Welt teuer verkauft. Diese Menschen werden nicht nachbetreut und haben oft lebenslängliche Folgeschäden.
Ich bin auch mit einem Geburtsschaden im rechten Nieren- Harnbereich geboren. Bis jetzt habe ich das Glück, dass die andere Niere tadellos arbeitet.
Allerdings haben Sie mit der Niere noch eine Türe offen. Es besteht die Möglichkeit der Lebendspende. Es ist möglich, sollte jemand aus ihrem Bekannten- , Freundes- oder Verwandtenkreises zugunsten von Ihnen auf eine der beiden Nieren verzichtet, dass Sie das zusammen in einer Klinik machen lassen.
Das Thema hat mehrere Dimensionen und wirft verschiedene Fragen auf, die auf 177 Zeilen nicht alle sofort geklärt werden konnten. Aber die Fragen liegen jetzt offen auf der Hand. Andere können sie aufgreifen und haben sie auch schon aufgegriffen. Morgen werd ich mal in die FR dazu schauen, die jetzt auch an dem Thema dran. Aber auch die SZ will weitermachen. Christina Bernd ist an dem Thema Unverbindlichkeit und Unkontrollierbarkeit der frühere 10% dann 5% und jetzt 0% Organvergabe-Quote für "Non-Residents" ja schon länger dran. Reine Empfehlung, an die sich niemand halten muss, was natürlich theoretisch sowas wie verdeckten Organhandel ermöglicht, wo dann auch niemand die Rechnung prüft, wenn die Operation gelingt. Wo kein Kläger ist, ist bekanntlich kein Richter.
Keine Sorge, diese Thema wird als eines der ersten weitergehen. Ist auch weniger schwierig als ethische. Dazu sind die Meinungen recht einhellig.
Mein Vorschlag wäre ja, den Eurotransplant-Raum sinnvoll zu erweitern, was ja sowieso die Grundidee von Eurotransplant ist. Wenn ein Mensch in einem Land ein Organ gerade benötigt, ein Spender aber in einem andern zu Verfügung steht, soll die Vernetzung mehr Vor- als Nachteile bringen, so die Idee (was geprüft werden müsste). In den Abkommen wären Verpflichtungen zum Aufbau einer Infrastruktur auf einem Mindestlevel zu ermöglichen, dann könnten türkische Kinder mit etwas Glück und ohne Riesen-Summen europäische Herzen bekommen, und europäische Kinder mit vergleichbarer Chance türkische.
Denn letztlich sind alle Menschen gleich viel wert, man muss deren Miteinander und die Vernetzung nur fair und Konstruktiv gestalten, dann haben alles was davon.
Ich hatte das Columbus schon zu erklären versucht. Die Textsorte hier heißt "Kommentar" (der Blogbeitrag ist in diesem Sinne einer), in der SZ dagegen stand ein "Hintergrundbericht".
Hier geht es um Meinung und Bewertung. Und zwar um die Meinung des Autors, der muss im Kommentar Farbe bekennen, im Hintergrundbericht kann er sich zurückhalten und andere zitieren.
Man kann, wenn man andererr Meinung ist, natürlich den Kommentar ganz anders schreiben:
Hätte ich einen ethischen Artikel geschrieben, hätte ich geschrieben: "Das ist ein schreckliches Dilemma, was tut man nur, wenn man alle Leben retten will, aber nicht genug Rettungsboote (Spenderherzen) da sind? darf/soll man da wählen, oder nicht? ich möchte da nicht in den Kitteln derÄrzte stecken!!!"
Auch das wäre ein Kommentar, aber der wäre nicht von mir. Ich möchte in den Kitteln der Ärzte stecken und anders entscheiden, wenn ich von der Gedankenspiel-Fee die Chance dazu bekäme. Nicht zwingend im Ergebnis anders, aber nach anderen Krierien und ansonsten ergebnisoffen.
Allerdings möchte ich nicht in den Kitteln der Ärzte stecken, was die Vorgeschichte betrifft, den Geldpoker bis zum Herzstillstand.
Vor allem sage ich ganz klar: Egal welches Kind das Herz bekommt, Eren oder ein anderes, Behinderung darf dabei kein Kriterium sein. Das menschliche Leben darf nicht nach seinem "Nutzen" bewertet werden. Das gegen Artikel 1 und no go. Das hat rauzufliegen, aus den geschriebenen Richtlinien (wo es so gar nicht drin steht), als auch aus den Richtlinien in den Köpfen (wo es seit 1920 und auch schon davor und lange danach, bis heute, immer wieder nachweisbar ist).
Ob mit oder ohne Sonntagsreden der EKD und Wegtauchen, wenn es um die Alltagspraxis geht: Das muss raus.
Und nochmal: Egal, welches Kind das Herz bekommt.
Von dieser Diskriminierung waren und sind auch noch andere Kinder betroffen ("waren", weil die Diskriminierung und/oder andere in ein paar Fällen schon vorbei sind).
Da ist bei mir jedenfalls völlig eindeutig, was ich davon halte und wie ich das kommentiere.
LG Christian
Sie haben gut argumentiert und für mich die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Obwohl selbst betroffen, haben Sie sich nicht von Emotionen beirren lassen.
Wie man sieht, gelingt dass vielen "Neubloggern" nicht, die die größeren Zusammenhänge nicht sehen (können/ wollen?)
Darüber hinaus würde ich mir die Frage stellen, ob die Auswirkungen einer noch verbreiterten Basis auf den Euroraum nicht eher mehr Probleme schaffen, als Lösungen erbringen. Die Mechanismen des Marktes und die damit verbundnen Vorstellungen von dem Anspruch oder Recht auf fremde Organe sind mir suspekt.
Wir sollten das jetzige Stadium als eine Improvisation betrachten, dass schnellstens mit andern Methoden ersetzt werden muss. Etwa in der Form der Eigenblutspende: also Organe aus dem eigenen Gewebe zu erzeugen, bzw. künstliche Konstruktionen.
Ich halte den jetzigen Weg der Organtransplantation für den falschen, weil es immer den Tod eines andern Menschen voraussetzt.
Das Thema ist sehr komplex. "Markt" sollte hier sicher nicht heißen, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Aber wenn der Ton mehr auf "gemeinsam" als auf Markt liegt, verliert der Begriff das Odium des Organhandels, hilft ihn vielleicht soager eher zu vermeinden.
Das größe Problem ist, dass die Rechtslage unklar ist. Mein Koautorin bei der SZ hat das Prbolem vor 2 Monaten kurz und gut informiert beschrieben:
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/debatte-um-gerechte-verteilung-von-organen-eurotransplant-gegen-organspenden-an-auslaender-1.1979094-3
Es war nicht meine Absicht, Rechtsvorstellungen nachzuvollziehen und mich in dieses Spezialgebiet einzuarbeiten. Für mich ist ziemlich klar, dass wir uns in selbstgeschaffenen Problemen verstricken.
Richtig ist auch, dass wir hier aktuell eine Lösung finden müssen, die unserem gegebenen Recht entspricht, obwohl das wiederum vielen als Unrecht erscheinen mag, da Sie mit Herz und weniger mit der Vernunft argumentieren.
Mein Fazit daraus ist aber nicht zu einer Stabilisierung oder gar Ausweitung der jetzigen Organspendemethodik zu gelangen, sondern schnellstens Alternativen zu finden.
Also keine "Verteilungsgerechtigkeit" (ein ökonomischer Begriff). Ich glaube ihre Vorstellung von "gemeinsam" ist eine Illusion. Es wäre möglicherweise anders, wenn wir immer mehr Spenderorgane als benötigte hätten. Dass wird wohl kaum geschehen.
Glauben Sie das selbst, dass ihr Text hier die Stilform eines Kommentars hat? Setzen Sie das irgendwie ab?
Sie schreiben nicht mit einem Wort, mit einem einzigen Hinweis, dies sei ihre Meinung. Sondern eigentlich und einzig im Stile: So, und niemals anders, ist es. Kein Wort davon, dies sei ihre persönliche Meinung.
>>Ich möchte in den Kitteln der Ärzte stecken und anders entscheiden, wenn ich von der Gedankenspiel-Fee die Chance dazu bekäme. Nicht zwingend im Ergebnis anders, aber nach anderen Krierien und ansonsten ergebnisoffen.<< - Pure Selbstüberschätzung und ziemliche Größenfantasie. Schlecht für ´nen Journalisten, noch schlechter für ´nen Pastor!
>>Vor allem sage ich ganz klar: Egal welches Kind das Herz bekommt, Eren oder ein anderes, Behinderung darf dabei kein Kriterium sein. Das menschliche Leben darf nicht nach seinem "Nutzen" bewertet werden. Das gegen Artikel 1 und no go. Das hat rauzufliegen, aus den geschriebenen Richtlinien (wo es so gar nicht drin steht), als auch aus den Richtlinien in den Köpfen (wo es seit 1920 und auch schon davor und lange danach, bis heute, immer wieder nachweisbar ist). <<
Das ist einfach sachlich falsch dargestellt, weil die Gießener Ärzte nicht einem geistig Behinderten die Transplantation verweigerten, sondern ein Kind, das durch tragische Umstände, wie auch immer, einen akuten, zusätzlichen Organschaden erlitt, von der Dringlichkeitsliste strichen.
So steht es in den Richtlinien und so wird das, gerade in Gießen, auch den Sorgeberechtigten erklärt. In den Transplantationsrichtlinien und in den Patienteninformationen steht ebenfalls, dass sich der Status eines Patienten ändern kann, er also auch noch während der Wartezeit von der Dringlichkeitsliste genommen werden kann, wenn sich dafür, nach dem jeweiligen Stand des medizinsischen Wissen, triftige Gründe ergeben.
Dass die Eltern und Angehörige das nicht akzeptieren wollen, ist einfühlbar.
Ob bei M.Eren von der Hypoxie am Ende eine geistige Behinderung bleibt, ist zwar sehr, sehr wahrscheinlich, es kann aber nicht absolut sicher gesagt werden, ob und wie schwer die ausfällt.
Das hat aber gar keine Auswirkung auf die Entscheidung, Mehmmet Eren jetzt von UT auf NT, von dringlich zu transplantieren, auf nicht transplantierbar, zu setzen.
Das muss so sein, damit die paar passenden Organe, die überhaupt zur Verfügung stehen, gerecht und mit der größten Erfolgschance transplantiert werden. Ganz nach den Regeln die dafür vorgesehen sind.
Zusätzlich gilt es, vor einer OP, nun auch noch die Mitochondriopathie (Muskeln und Nerven, evtl. weitere Gewebe, gelten ebenfalls als Organe) endgültig abzuklären (Muskelbiopsie), weil das ein deutliches Prognoserisiko für die Transplantation sein kann.
Es ist aber leider so, dass Sie in manchen Fragen einfach beratungsresistent sind und man Ihnen dann gaz wenig erklären kann.
Der Fauxpas des Vergleichs mit der Diskussion um "lebensunwertes Leben", hier mehrfach versucht, der ist ganz daneben.
Wenn dieser "Kommentar", mit dem Klitter des Zitats von Lilie und dem Schlenker zur PID, im gedruckten Freitag erschienen wäre, mein lieber Herr Berlin, gar nicht auszudenken! Seien sie froh, dass da auch im Sommer eine Redaktion wirkt.
Es gibt keine Verbindung zwischen dem Text Hoche/Binding und T4, mit den Richtlinien zur Transplantation. Allenfalls die, dass, seit es die Möglichkeit zu Transplantationen überhaupt gibt, in ganz Europa, ebenso in den USA, versucht wird, jeden Hauch einer Selektion nach sozialen, ökonomischen, eugenischen oder Mitleidskriterien (Hoche/Binding/Meltzer/Schneider,Catel und Co.,...), zu vermeiden.
"Euthanasie", besser "Vernichtung lebensunwerten Lebens", ist nicht Organtransplantation!
Christoph Leusch
PS: Wenn Sie sich über manche dumme Kommentar-Einträge bei der SZ wundern, dann sollten Sie auch die dumpfen Drohungen gegen die Klinik und die vielen schlichten Erklärungen, wer zahlt schafft an, mit einbeziehen und ihren "Kommentar" dabei nicht vergessen. Gerade weil Sie doch auf den allgmeinen Shitstorm in den Webmedien so sehr hinweisen.
Tot ist der "Organspender" erst, wenn er ausgewaidet ist, vorher ist er ein Sterbender. Die Organfunktionen werden aufrechterhalten.
Eltern, die ihre Kinder zur Organentnahme freigeben haben, gründeten den Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation".
Dort kann man Berichte von Angehörigen lesen.
Organentnahme verhindert menschenwürdiges Sterben.
Die Kirchen (ich bin katholisch) stecken mit den Transplantationsmedizinern unter einer Decke, sie wollen die Menschen zur Organspende überreden.
Schuld, Schuldgefühl, Transplantation und Organspende.
"Tabuverletzungen und Schuldkonflikte in der Transplantationsmedizin" von Dr. Anna Bergmann
Mit Ulrike Baureithel hat sie das Buch Herzloser Tod Das Dilemma der Organspende" geschrieben. Schwestern und Pfleger von Hirntoten haben keinen Organspendeausweis.
Die Organe werden in der Nacht entnommen.
http://www.initiative-kao.de/kao-themen-organentnahme.html
Völlig daneben, die Geschichte mit dem "Lebensunwerten Leben", T4 , Binding und Hoche, der PID. - Jawohl, Magda!
Ersteres ärgert mich besonders. Nicht einmal so sehr aus Standesgründen, sondern weil das Verfahren bei (Kinder-)Herz-Transplantationen und generell Transplantationen, genau das Gegenteil versucht.
Nicht einmal in die Nähe der eugenischen Selektion oder auch der "Mitleidsselektion" ("Erlösung" der Angehörigen, der Leidenden, der Gesellschaft von den sozialen und ökonomischen Kosten) , die die Nazis, aber auch die frühen Eugeniker als Bemäntelung nutzten, kommt man mit den Transplantationsrichtlinien.
Die Fälle mit der schwersten Erkrankung, z.B. kombinierte Herz- Lungen- Erkrankungen (angeboren), werden absolut bevorzugt! Priorisierung nennt sich das.
Die wird europaweit, fast weltweit (außer von Kriminellen), streng eingehalten, weil der Mangel und die pure Not, wirklich jedes Spenderherz und jede Spenderlunge kostbar macht. Sie müssen wirklich erst sehr schwer krank sein und ihre Herz, bzw. trasnplantierbare Doppelorgankrankheit muss sich schnell verschlimmern oder weit fortgeschritten sein, damit sie überhaupt als dringlicher Fall betrachtet werden.
Nur dürfen eben keine anderen, nicht ebenfalls durch eine Transplantation zu behandelnden Organschäden vorliegen.
Ich finde das auch so schlimm, weil durch die Transplantationskriminalität und diese Art Mischmasch-Blogs und die Shitstorms, das Bewusstsein Organe freiwillig zu spenden, weiter sinkt.
Das hat aktuell Auswirkungen und kostet derzeit Leben. Die Transplantationen gehen deutlich zurück, die Wartenden mehren sich.
Einen Vorwurf kann man allerdings machen. Die wechselnden Geldsummen, die da im Spiele sind, sie werfen ein schlechtes Licht auf die ehrenwerten Absichten.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Meinen Sie, die Klinik hat einen ganzen Kühlschrank Kinderherzen auf Vorrat?
Natürlich soll ein behindertes Kind auch überleben, jeder der ein Kennenlernen & Aufwachsen mit diesen Kindern & Erwachsenen erlebt hat, wird es unterschreiben. Es sollte nicht von einem nicht behinderten Kind unterschieden werden, vorausgesetzt die Überlebensaussichten & Gesundung mit einer Organ-Transplantation sind vergleichbar positiv. Der Kommentar von Columbus hat mich aufhorchen lassen.
Das Thema Organspende & die Handhabung bzw. Verteilung dieser Organe ist ein sehr ernsthaftes als auch sensibles Thema, das nicht dazu geeignet ist & sein soll, auf boulevardersker Schiene Skandale zu verbreiten, wo ggf. keine sind. Das ist geschmacklos & verunsichert alle, die einen Organspendeausweis unterschreiben würden, wenn mehr Transparenz, Aufrichtigkeit & Gleichberechtigung in der Verteilung als auch bzgl. Brisanz der Organempfänger erfüllt werden würde. Es wird sehr viel Vertrauen zerschlagen mit unethischen Praktiken aber auch mit Berichten, die sich nicht an den tatsächlichen Ereignissen orientieren, sondern ggf. zum gesellschaftlichen Politikum werden.
Mein Vater ist gestorben, weil kein passendes Organ für sein Überleben zur Verfügung stand. Ich würde eher heute als morgen diesen Ausweis unterschreiben & meine Organe nach meinem Tod spenden, wenn ich sicher wäre, dass diese tatsächlich gerecht & nicht ggf. nach finanziellen&/ oder ethnischen Kriterien verteilt werden.
Liebe Columbus,
mit den Fragen zur Pressefreiheit bitte andere fragen, für den Presserat taugt das wohl nicht, aber sie können es ja versuchen. Ich bin da sicher nicht ganz neutral, weil der wegen seiner Form kritisierte Text ja von mir ist.
Die inhaltliche Diskussion ist für mich, wie schon gesagt, deutlcih interessanter.
Das ist einfach sachlich falsch dargestellt, weil die Gießener Ärzte nicht einem geistig Behinderten die Transplantation verweigerten, sondern ein Kind, das durch tragische Umstände, wie auch immer, einen akuten, zusätzlichen Organschaden erlitt, von der Dringlichkeitsliste strichen.
So steht es in den Richtlinien und
so wird das, gerade in Gießen, auch den Sorgeberechtigten erklärt.
Das Problem ist, dass es seit dem Patientrechtegesetz eine Dokumentationspflicht gibt. Niemand darf mehr behaupten, die Patienten wären so und so aufgeklärt worden, wenn das nicht dokumentiert und unterschrieben wurde.
Haben Sie andere schriftliche Quellen als ich oder als die veröffentlichten? Dann legen Sie die doch mal vor und weisen Sie nach, was Sie da behaupten - nicht irgendwann, bei irgendwem, sondern in diesem konkreten Fall.
Alles andere ist unseriös.
Die Aussagen stimmen beide nicht. Das wurde nicht nur so nicht erklärt, sondern steht auch so nicht in den Richtlinien.
Mit den Richtlinien stimmt dagegen exakt ein Satz aus der Erklärung überein, die heute - wohl nicht ohne Grund - Prof. Viehbahn dem von Wetzlardruck betriebenen regionalen Nachrichtenportal mittelhessen.de gegenüber Stefan Gombert abgegeben hat.
Prof. Viebahn: "Bei diesem bedauernswerten Kind greift dann der allgemeine der Teil Richtlinien. Dieser besagt, dass eine Transplantation nicht durchgeführt werden kann, wenn sie für den Empfänger nicht erfolgreich sein wird. "
Das geht Da hat er hier eine Sache behauptet, die nicht in der Quelle (PM) steht. Und das, obwohl er den Jungen erklärtermaßen nicht selbst untersucht hat.
Da frag ich mich doch: Woher weiß er das?
In der Quelle steht, dass der Hirnschaden der Grund für die einstimmige Entscheidung war.
Frage an Sie als Mediziner: Bedeutet jeder Hirnschaden zwingend, dass eine Transplantation nicht erfolgreicch sein wird?
Alle, die Mediziner, die ich bisher gefragt habe, meinen, das wissen wir nicht. Der beschriebene Hirnschaden hat mir ziemlicher Sicherheit eine Behinderung zur Folge. Aber die OP kann trozdem erfolgreich sein, im Hinblick auf die damit intendierte signifikante Lebensverlängerung ergebe sich nicht zwingend durch einen Hirnschaden eine Einschränkung.
Widersprechen Sie bitte, wenn Sie mehre wissen. Am besten mit Quellenangabe zu Untersuchungen, die das wissenschaftlich und nachvollziehbar belegen.
Einfach ohne Nachweise sowas gleichsetzen, ist keine Wissenschaft, sondern Scharlatanerie.
Link vergessen, sorry
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Kein-neues-Herz-fuer-Muhammet-_arid,317517.html
Da kann ich nur sagen, lesen Sie den Text ihres Kollegen nicht selektiv, so wie Sie hier schreiben! Betreiben Sie keine Pickerei.
Es steht alles Wissenswerte weiter oben in diesem sachlichen Pressetext!( http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Kein-neues-Herz-fuer-Muhammet-_arid,317517.html )
Ihr Kollege Stefan Gombert schreibt ausgeglichen und er spielt sich nicht als verhinderter Controller der Transplantationsmedizin auf.
Zudem unterlässst er es, eines dieser wüsten Argumente der Jetztzeit, es ist fast so allmächtig wie die allgemeine "Nazikeule", nämlich den Verdacht, es handele sich um eugenische Medizin à la T4 und Binding/Hoche, einzuführen. Das ist schon ´mal sehr gut.
Ich lese ihre Texte doch auch nicht nach der Rosine oder der Stinkbombe aus, sondern nach ihrer jeweligen Grundintention.
Da sind Sie hier eindeutig auf dem Skandalisierungs-Pfad, denn zu den Transplantationsmedizinern, Neurologen, Pädiatern und Chirurgen in Gießen, nicht gerade die Feld- Wald- und Wiesenmediziner bei kindlichen Herztransplantationen, ist Ihnen bisher nicht eine gute Zeile eingefallen.
Nicht eine einzige Mühe ihrerseits wurde erkennbar, selbst einmal mit den so harsch Kritisierten, ein sachliches Gespräch zu führen oder deren Darstellungen sachlich zu zitieren.
Herr Schraube hat wenigstens noch die allgemeine TPR gelesen!
Nein, Sie haben es doch mit dem Lilie Zitat, gegen Viebahn, gleich in ihrem Blog- Artikel, auf Klitterung angelegt. - Das ist in diesem speziellen Fall völlig daneben.
Sowohl was die Verbindung mit Euthanasie angeht, als auch, dass Sie den Gießner Medizinern fachliche Fehler vorwerfen, müssten Sie belegen, nicht ich.
Sie immer mit dem Presserat und Klagen. Ts,ts,ts. - Ich habe doch gar nicht die Zeit und Lust, hinter Ihnen herzujagen und herzuschreiben, nur weil Sie hier ganz offensichtlich dazu neigen, sich ein wenig Krawall zu suchen.
Zu ihrer Frage: "Bedeutet jeder Hirnschaden zwingend, dass eine Transplantation nicht erfolgreich sein wird?" - Nein, nicht zwingend. Darauf kommt es jedoch auch gar nicht an!
Es geht doch um eine Prognose vor der OP und um die schlichte, allerdings für Angehörige und Eltern schwer erträgliche Einschätzung, ob der arme Junge da nun schlechtere Karten hat, als andere wartende Kinder. Das ist leider so. Das muss aber auch so sein, sonst kann man die wenigen Organe nicht gerecht vergeben.
Jedoch, a) kenne ich den Grad der Schädigung gar nicht. Mir fehlen die Befunde!: MRT,CCT,EEG, Neurostatus, inwieweit sind durch die Hypoxie die tiefer liegenden Kreislauf- und Atemregulationszentren geschädigt, was sofort Auswirkungen auf den möglichen Transplantationserfolg hätte, usw.; b) ist diese hirnorganische Schädigung, sofern sie nicht reversibel ist, neben dem Verdacht der Mitochondrienkrankheit, nun aktuell ein Grund, Mehmmet nicht mehr bevorzugt, vor anderen, auf eine Transplantationsliste des Zentrums zu setzen.
Was bleibt: Abwarten, die Diagnosen überprüfen/ausschließen und sicher abklären, langsam von der mechanischen Hilfe weg kommen oder erst einmal, mit dem VAD in die Türkei zurück, das allerdings ebenfalls, bei längerer Anwendung, nicht ohne Nebenwirkungen ist (Blutungen, Verbrauchskoagulopathie, Infekte, Schlaganfälle durch Emboli).
Ist das so schwer zu verstehen?
Christoph Leusch
ChristianBerlin, mir gehts nicht um Ungereimtheiten des Gießener Falles, sondern um die ganz prinzipielle Frage:
darf/soll ich zwischen dem gesunden und dem behinderten Kind wählen, wenn nur ein Spenderherz da ist??
Das ist eins der abgrundtiefen Dilemmata des Lebens.
Ich maße mir ein solches Urteil, eine solche Wahl nicht an. Ich maße mir darum aber auch kein Urteil über welche, die eine solche Wahl treffen, an.
Gut, du bist zu der Antwort gekommen, daß man halt nie so wählen darf! - das ist okay.
Ich kreide dir nur an: du wirfst dieses schlimme Dilemma "Soll ich das behinderte ODER das gesunde Kind heilen?" in einen Topf mit sehr anderen Fragen:
"Soll ich ein behindertes Kind heilen?" - oder, weil es "lebensunwert ist", mir die Mühe gar nicht machen, selbst wenn genug Spenderherzen für alle Kinder da sind?
"Soll ich ein behindertes Kind töten?" - einfach "um der Volksreinheit willen", selbst wenn das Kind quicklebendig ist und gar kein Spenderherz bräuchte?
Siehst du, das sind doch ganz andere Fragen!! Da ist nie im Spiel, dass ein anderes Kind sterben muss, damit das eine leben kann! Daß du all das (Euthanasie, "lebensunwertes Leben", PID...) in einen Topf wirfst, macht deinen Diskussionsstil schief und schlecht, finde ich.
Von einem ethikerfahrenen Pastor hätte ich mir - gerade in der heutigen Zeit, wo (finde ich) immer schablonenhafter, scherenschnitthafter auf moralische Empörungungsfragen reagiert wird - dieses Gespür gewünscht, daß dieses schreckliche Entweder-Oder in Gießen ganz allein dasteht und betrachtet werden muß ...
Es steht alles Wissenswerte weiter oben in diesem sachlichen Pressetext!( http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Kein-neues-Herz-fuer-Muhammet-_arid,317517.html )
Danke für den Link auf diesen Text - aber hatte ich den nicht schon in meiner Antwort an Sie gesetzt?
Gucken Sie mal 4 cm höher, direkt über Ihrem Konterfai ...
Mit dem Inhalt hab ich mich bereits auseinandergesetzt. Er bringt die Diskussion ein Stück weiter, bleibt aber an der Stelle unkritisch, wo ich Fragen hab, auf die Sie auch nochmal eingangen sind, dazu gleich.
Zunächt nochmal zur "Nazi-Keule" (über die wir uns langsam wiederholen, ist aber ein wichtiges Thema):
Der Kollege Gombert kommt in diese Gefahr überhaupt erst nicht, weil er die ethische Frage ignoriert (oder nicht sieht? Er schreibt nichts dazu), mit der Jutta Rippegather heute ihren Bericht in der FR enden lässt:
http://www.fr-online.de/rhein-main/deeedorganspende-kampf-um-spenderherz,1472796,28034432.html
Das Team des Hessischen Kinderherzzentrums sei weltweit dafür bekannt, dass es sich gerade schwerstkranken Kindern widme und auch ausländischen Kliniken Hilfe und Unterstützung anbiete.
Und doch muss es damit leben, dass das Handeln hinterfragt wird, meint Rechtsanwalt Wiegand. Es sei „Auslegungssache“, ob Muhammet auf die Warteliste für ein neues Herz aufgenommen wird oder nicht. Auch habe die Antwort eine ethische Dimension: „Haben Behinderte kein Recht auf ein Spenderorgan?“
Zwar als Zitat, aber in hervorgehobener Position, als Schlussfrage platziert.
Meine Frage:
Bestreiten Sie nur, dass sich diese Frage hier stellt (so habe ich Sie verstanden), oder bestreiten Sie darüber hinaus, dass - sobald sie sich stellt - wir mitten derselben Fragestellung sind, mit der sich ein Jurist Binding und der Psychiater Hoche sich in ihrer Publikation von 1920 wissenschaftlich auseinanderzusetzen versucht haben? Wenngleich das Mangel-Dilemma hier spezieller ist, ist doch der Ansatz der Bewertung menschlichen Lebens unter "Nutzen"-Aspekten und "Lebenswert"-Gesichtspunkten derselbe. Aber das ist nur meine Meinung.
Ich frage nur, ob Sie gleich beides negieren wollen.
Ist das so schwer zu verstehen?
Ja, ist es.
Zu ihrer Frage: "Bedeutet jeder Hirnschaden zwingend, dass eine Transplantation nicht erfolgreich sein wird?" - Nein, nicht zwingend.
Das verstehe ich, und da sind wir uns dann also einig. Immerhin!
Jetzt kommen in Ihrem Text aber gleich wieder 2 Gründe, die Konsequenz daraus zu leugnen:
1) Darauf kommt es jedoch auch gar nicht an!
So, worauf dann?
Es geht doch um eine Prognose vor der OP ...
Prognose, ob was? Ob die OP erfolgreich sein wird. Ja, sicher. Genau. Aber wo ist da der Unterschied zu der Frage, ob
".... eine Transplantation nicht erfolgreich sein wird" ?????
Gibt es da irgendeinen Unterschied in der Fragestellung?
2) Jedoch, a) kenne ich den Grad der Schädigung gar nicht. Mir fehlen die Befunde!
Ihre Begründung hier: Ich kenne den Grund zwar nicht, aber es wird schon Gründe geben.
Das Problem ist nur: Das steht nicht im Text, den die rausgehauen haben. Da steht drin, dass a) eine Hirnschädigung vorliegt, das andere (was Sie wieder anführen) ist nur V.a.
und b), dass die Hirnschädigung der Grund war, auf den die Transplantationskonfernzen ihre Entscheidungen einstimmig abgestellt hätten.
Was fehlt, und diese logische Lücke können weder Sie, noch Prof. Veibahn nachträglich schließen, ist eine Erläuterung, ja nur die Behauptung, dass aus dem "Grad der Schädigung" oder aus irgend etwas Hinzutretendem unter wissenschaftlich - und nicht kaffeesatzleserisch - begründeten Gesichtspunkten die OP voraussichtlich keinen Erfolg haben wird.
... ist diese hirnorganische Schädigung, sofern sie nicht reversibel ist, neben dem Verdacht der Mitochondrienkrankheit, nun aktuell ein Grund, Mehmmet nicht mehr bevorzugt, vor anderen, auf eine Transplantationsliste des Zentrums zu setzen.
Dass "sofern" haben Sie ergänzt, es steht nicht im Text des KH, dass die Schädigung nicht reversibel sei. Im SZ-Bericht steht sogar, dass es in dieser Frage eine Falschprognose gab, in der die Eltern ausdrücklich aufgeklärt worden seien, dass der Junge nice wieder sehen und sich nie wieder bewegen können werde - mit der Frage, ob sie dann nicht lieber die Versorgung abstellen.
Daraus ist schon mal klar, dass im Mai, als die Entscheidung fiel und dieser Vorschlag kam die Ärzte entweder sich bezüglich der irreversibilität gewaltig geirrt haben müssen, oder dass sie, schlimmer noch, diese Fehlprognose nur fingiert haben, aus welchen Motiven auch immer. Tertia non datur.
Sein kann alles mögliche. Das Problem ist: Die Begründungspflicht und die Darlegungslast liegt bei denen, die die Entscheidung fällen. Und deren Darlegung ist nicht schlüssig. Absichtlich oder unabsichtlich wird darauf abgestellt, dass ein Gehirnschaden ausreicht, um die Transplantation auszuschließen, und das obwohl - wie sie zugeben - das noch nicht bedeuten muss, dass eine OP nicht erfolgreich sein wird.
Im übrigen heißt Mehmet Muhammet, und eine Transplantationsliste des Zentrums - wie Sie das suggerieren - existiert nicht, das Zentrum kann nur mit Ja/Nein beschließen, ob jemand auf die Transplantationsliste von Eurotransplant kommt oder nicht. Und ob er dort "vor anderen" draufkommt, ist nicht die Frage, das richtete sich nach Kriterien, über die das Krankenhaus (wenn es die Werte nicht fälscht) nicht nachzudenken braucht. Die Entscheidung ob oder ob nicht darf nicht davon abhängen, welche Position jemand haben würde und wen er dann dabei vielleicht überholt. Es kann nur um die Frage gehen: Sind die Kriterien erfüllt oder nicht?
Letzteres wurde behauptet, aber nicht schlüssig begründet, sondern mit Gründen, die stimmen mögen (Gehirnschaden), aber dann so aussehen, als werde eine Behinderung bewertet als Ausschlusskriterium.
Hinzu kommt, ich wiederhole mich: Das ist nicht nur in diesem Fall so. Es gibt mehrere behinderte Kinder, bei denen so entschieden wurde, einige leben noch, aber nicht mehr alle. Die Frage stellt sich deshalb auch ernsthaft. Gibt es praktizierte Regeln neben den offiziellen - und enthüllt sich hier eine davon?
Der Frage muss nachgegangen werden.
Ein Satz, mit dem Viebahn bei mittelhessen.de zitiert wird, lautet: „Es ist begründet, zu überlegen, ob für das Kind durch die Transplantation die Qual verlängert wird“.
Zu den Leitlinien „Hypoxische Enzephalopathie (HE)“ führt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie unter anderem aus: „Bei der Beurteilung von Ergebnissen von Prognosestudien muss der Effekt von „Self-Fulfilling-Prophecies“ beachtet werden. Bei Vorliegen eines mutmaßlich infausten Befundes ist es möglich, dass die betroffenen Patienten nicht mehr unter Ausschöpfung aller intensivmedizinischen Maßnahmen oder auch explizit palliativ behandelt werden und versterben.“ Und: „Ein zweiter wichtiger Punkt in der Beurteilung von Prognosestudien ist die Definition von gutem versus schlechtem Outcome. Viele Studien verwenden die Kategorie „gutes Outcome“ für Patienten, die entweder beschwerdefrei oder funktionell unabhängig sind. Aus neueren Studien zur Lebensqualität von schwer betroffenen Patienten wissen wir jedoch mittlerweile, dass auch ein funktionell schwer behinderter Patient eine subjektiv gut empfundene Lebensqualität haben kann (Lule et al. 2009).“
Die sehr diplomatisch und vorsichtig formulierte Kritik an den fachlichen Kollegen, auch über Lebensqualität entscheiden zu wollen, setzt sich in Bezug auf die Rehabilitationsprognose fort: „Eine prospektive Untersuchung an Patienten nach TH zeigt, wie irreführend es sein kann, wenn man die Indikation für das Durchführen einer Rehabilitationsbehandlung vom Vorhandensein bisher als sicher geltender Parameter für eine schlechte Prognose abhängig macht.“
Dass die beteiligten Ärzte ihre Entscheidung unter dem öffentlichen Druck nun auch unter allen Umständen verteidigen müssen, macht die Sachenicht besser – die Plakativität vom „Ersparen der Qualen“ ist nichts, was ein Arzt im Mund, geschweige denn im Tornister führen sollte. Es sei denn, er ist Veterinär.
Schließlich: Sie, Christian, schreiben davon, dass es „mehrere behinderte Kinder [gibt], bei denen so entschieden wurde, einige leben noch, aber nicht mehr alle. Die Frage stellt sich deshalb auch ernsthaft. Gibt es praktizierte Regeln neben den offiziellen - und enthüllt sich hier eine davon?“ Sie sind sich hoffentlich bewusst, dass Sie damit einen Schuldschein ausgestellt haben, der demnächst einzulösen ist.
Die Bundesärztekammer vertritt die Interessen der Ärzte ! Weiter will ich nicht kommentieren.
Der Hirnschaden wurde von UKGM verschuldet.
Finazierungspoker gespielt von 128.000 auf 400.000 Euro hochgepuscht. Dann wurden 400.000 euro überwiesen und die Familie hat sage und schreibe 1 Woche gewartet auf eine Antwort !!!!! Und wisst ihr warum ? Weil der verantwortliche Arzt vergessen hat eine Mail abzuschicken !!!!
Diese Geschichte hat gleich mehrere Geschmäckle und Perspektiven. Gar keine Chance, sie auf einer allgemeinen Ebene zu klären. Alle Involvierten scheinen sich in ihre jeweiligen Ecken moralischer Vorstellungen zurückgezogen zu haben, von daher ist nur noch sehr bedingt Kommunikation möglich, selbst wenn geredet wird.
"Gibt es praktizierte Regeln neben den offiziellen - und enthüllt sich hier eine davon? Der Frage muss nachgegangen werden."
Das ist ein ganz schwerer Verdacht, den Sie da in die Welt pusten. Sie verlieren da die Maßstäbe völlig und Sie sind es, der dafür dann Handfestes, statt Vermutungen, veröffentlichen müsste. Schamlosigkeit und Unterstellung ist kein gutes journalistisches Vorgehen.
Einer anderen Frage kann aber ohne solche Schuldvermutungen nachgegangen werden. Die ist auch einfach zu beantworten:
Z.B. haben 10 % der erfolgreich herztransplantierten und langjährig nachuntersuchten Kinder eine geistige Behinderung, ca. 45% einen reduzierten IQ. - Suchen Sie sich doch die leicht zugänglichen Quellen selbst.
Das liegt deutlich über dem Anteil in der Bevölkerung, weil man eben fast jedes Mal Kinder operiert, die schon eine komplizierte Geburts- und frühe Lebensgeschichte hinter sich haben und es auch danach nicht unbedingt leichter wird. - Gerade die schwerstkranken, kleinen Patienten und z.B. jene, die vorher schon mehr oder weniger erfolgreiche Herzoperationen hatten, werden bevorzugt operiert!
Das dürfte auch bei den Gießenern Herzchirurgen nicht anders sein.
Das ist das glatte Gegenteil der leidigen Diskussion um lebenswert/lebensunwert, die Sie so gerne, am falschen Fall und zur falschen Zeit führen wollen.
Warum wollen Sie eigentlich? Was steckt denn hinter diesem allzu großen Wunsch, die Schuld, einem möglichen Transplantationspatienten kein Herz zukommen zu lassen, was täglich irgendwo passiert, diesen Chirurgen zuzumessen und ihnen auch noch zu unterstellen, sie hätten ein verheimlichtes, systematisches Motiv, dabei nach einer Wertselektion vorzugehen, die sich an Hoche/Binding/Metzler anlehnt?
Die Zentren operieren fast immer Kinder, die schon mit schweren Handicaps zur Welt kommen. Schwere angeborene Herzfehler, Kardiomyopathien, schwere Herz- Lungen- Fehlbildungen und Schädigungen. Aber auch die Intensivmedizin bis zur OP hat immer wieder Folgen.
Ein Risiko, bzw. u. U. ein Ausschlusskriterium (Dauerhaft, zeitweilig, das muss die Transplantationskonferenz des jeweiligen Zentrums abklären), ist ein akut eingtretener Hirnschaden, aber auch jeder weitere Organsschaden, eine bösartige Erkrankung, z.B. eine „Leukämie“, die nicht selbst durch eine Transplantation (!) geheilt oder gebessert werden könnte, sind ebenso weitere Gendefekte oder Stoffwechselerkrankungen, die den kurz- oder langfristigen Erfolg der OP schmälern können.
Ja, können, weil es keine absolute Sicherheit gibt und andere Patienten mit ihrem ebenfalls hohen Risiko ebenfalls warten, also trotzdem zeitnah entschieden werden muss!
Das kann aber im Einzelfall nur von dem Zentrum beurteilt werden. Da ist auch die dazu nötige Erfahrung vorhanden. Ansonsten muss man sich ein anderes suchen.
Vielleicht hilft diese Info: Verhältnisse in den Vereinigten Staaten, wo schließlich die meisten Transplantationen aller Art durchgeführt werden:
http://rwjms.rutgers.edu/boggscenter/products/documents/TransplantPampletFINAL6-11.pdf
Vielleicht diese, die aufzeigt, dass an Herzzentren auch bei schweren Muskedystrophien, hier Typ Becker, transplantiert wird:
http://www.dgm.org/muskelerkrankungen/muskeldystrophie-duchenne-becker
Bezüglich der Regeln für die Herztransplantation, gehen Sie bei der BÄK zu der pdf- Datei Herz- Lunge und laden sich diese. Da steht u.a.:
>> (...)Kontraindikationen einer Organtransplantation können sich anhaltend oder vorübergehend aus allen Befunden, Erkrankungen oder Umständen ergeben, die das Operationsrisiko erheblich erhöhen oder den längerfristigen Erfolg der Transplantation in Frage stellen....(...)<< />>Besteht bei einem auf der Warteliste geführten Patienten vorübergehend eine Kontraindikation gegen die Transplantation, wird er als „nicht transplantabel“ (NT) eingestuft.(...)<<(...) >>Besteht die Kontraindikation nicht mehr, ist der Patient umgehend wieder in der Warteliste mit der dann aktuell gegebenen Dringlichkeit als transplantabel zu melden. Der Patient ist jeweils über seinen Meldestatus auf der Warteliste von einem Arzt des Transplantationszentrums zu informieren.<<(...) >>Die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste, ihre Führung sowie über die Abmeldung eines Patienten trifft eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz des Transplantationszentrums.(...)<<
(Richtlinien zur Organtransplantation gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, Allgemeiner Teil Herz- und Herz-Lungen)
Auch eine Wahrheit: Viele der besten Transplantationszentren dieser Welt machen im Laufe der Jahre einmal die Erfahrung, dass Eltern und deren Umfeld mit allen Mitteln eine Transplantation erzwingen wollen (Im Web sind es ein paar Fälle, die auch weitere Aufmerksamkeit erlangten).
Die Fälle verlaufen mit Regelmäßigkeit unter Öffentlichkeitsbeteiligung. Jedoch seltener mit dem Versuch, diese Entscheidungen als verkappte Selektionspraxis à la Eugenik hinzustellen, so wie Sie das versuchten.
Und es gibt sogar Fälle, bei denen tatsächlich das Kind, mit oder ohne Transplantation, eine, den Umständen entsprechende, gute Entwicklung hatte, gegen die oder trotz der Entscheidung des Transplantationszentrums. Nur beweist das nichts und löst nicht das Dilemma auf, in einer akuten Situation entscheiden zumüssen.
Sie müssen sich allerdings entscheiden, ob sie „Pressure group“ „Aktivist“ und „Richter“ spielen wollen, oder ob Sie Journalist bleiben. Sie müssen sich entscheiden, ob sie seelsorgerisch tätig sind oder journalistisch. Sie müssen sich auch entscheiden ob Sie Partei sind, also verkünden, was Eltern und Angehörige und deren Anwalt/Anwälte sagen können und sagen wollen, oder ob Sie dazu eher Distanz wahren. Wenn Sie dazu journalistisch schreiben wollen, dann müssen Sie unbedingt zur Distanz fähig sein, auch zu Webbotschaften und allem Hörensagen dort.
Christoph Leusch
Das größe Problem ist, dass die Rechtslage unklar ist.
Die Rechtslage ist m.E. klar und u.a. im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/
U.a. heißt es in § 12 Abs. 3 S. 1 TPG:
Zitat:
„Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungs-
stelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizini-
schen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaus-
sicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln.“
Zitatende
Also ist doch das medizinische Fachpersonal zur Entscheidung berufen. Und dieses entscheidet nach bestem Wissen (medizinisch) und Gewissen (ethisch). Und wenn nicht, kommt es zu solchen Strafverfahren wie hier:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE218762013&st=null&showdoccase=1
Außerdem gibt es zum Thema (mindestens) ein interessantes rechtstatsächliches Gutachten von Prof. Augsberg (Uni Gießen):
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/O/Organspende/Gutachten_Manipulationsskandal/131125_Augsberg_Gutachten_TPG_Endfassung_ueberarbeitet_von_BMG_abgenommen.pdf
Das größe Problem ist, dass die Rechtslage unklar ist.
Die Rechtslage ist m.E. klar und u.a. im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/
U.a. heißt es in § 12 Abs. 3 S. 1 TPG:
Zitat:
„Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungs-
stelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizini-
schen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaus-
sicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln.“
Zitatende
Also ist doch das medizinische Fachpersonal zur Entscheidung berufen. Und dieses entscheidet nach bestem Wissen (medizinisch) und Gewissen (ethisch). Und wenn nicht, kommt es zu solchen Strafverfahren wie hier:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE218762013&st=null&showdoccase=1
Außerdem gibt es zum Thema (mindestens) ein interessantes rechtstatsächliches Gutachten von Prof. Augsberg (Uni Gießen):
Gutachten
Lebensunwertes Leben gibt es nicht. Aber die Transplantationsmedizin zwingt dazu zwischen lebenswerterem und weniger lebenswerterem Leben Entscheidungen zu treffen. Das ist fatal.
Das heisst: Eigentlich sind das Menschen, deren Leben früher oder später natürlicherweise zu Ende gehen würde und mit der Technik der Transplantation künstlich länger am Leben erhalten werden kann.
Als Geburtsstunde des Begriffs gilt die 1920 erschiene Programmschrift
"Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens"
des Juristen Karl Binding (em. Rektor der Universität Leipzig) und des Psychiaters Alfred Hoche (u.a. Lehrer von Alfred Döblin)
Das war eine völlig andere Zeit in der völlig andere Denkweisen herrschten. Binding war 1920, also im Jahr seines Todes, für damalige Verhältnisse ein alter Mann, der u.a. darüber nachdachte, ob nicht jeder Straftäter psychisch krank sei, allein deshalb, weil er seine Tat ja nicht begangen haben könnte, wenn er psychisch gesund gewesen wäre. Binding hat im Rahmen einer im Jahr 2014 geführten Diskussion darüber, wer ein Spenderorgan erhält und wer nicht, schlicht nichts verloren.
Mit Denkverboten lässt sich die Realität nicht erfassen. Vor allem nicht die schlimme. Das Dogma, dass solche Ideen nicht wiederkehren können, macht genauso blind wie das Dogma, dass es keinen Terror von Rechts (mehr) gibt die Ermittler bei den Dönermorden blendete. Das Unvergleichbare lebt manchmal länger, als man denkt. Man sieht es nur nicht, wenn man es sich verbietet und in apodiktischen Dogmen denkt wie: Alles hat seine Zeit und das, das war einmal.
Die so denken wie Binding und Hoche, müssen sie und ihr Buch dazu nicht kennen, so wie die NSU-Täter nicht Mein Kampf gelesen haben müssen, um dessen Rad teilweise neu zu erfinden. Mein Kampf spielt als Buch keine Rolle mehr - ist ja verboten - und Binding/Hoche auch nicht, aber es gibt identifizierbare Idee, die kehren trotzdem wieder in den Köpfen.
Gebe ihnen grundsätzlich recht, wenngleich ich den Fall im Detail nicht kenne und immer auch die Gefahr vorauseilender Fürsorge an der realität verbei gehen könnte.
Nur @Mein Kampf spielt als Buch keine Rolle mehr - ist ja verboten ...
Ich befürchte, daß das so nicht stimmt. Würde mich gern täuschen aber meines Wissen "hilft" auch da das Netz ... Besser alsso ein Verbot wäre mE allemal das ganz alte, langweilige Aufklären. Kein Mensch wird als Fundamentalis geboren.
Das sind hilfreiche Informationen, vielen Dank.
@whom war aber das Zitat am Anfan?
Egal.
Sicher ist, dass man aus der Rechtsprechung den Schluss ziehen kann, dass die Begünstigung von einem eigenen Patienten als versuchterTotschlag an einem anderen gewertet werden kann.
Die Frage ist:
Gilt das auch umgekehrt?
Würde die Benachteiligung eines eigenen Patienten als versuchter Totschlag an eben diesem gewertet?
Wenn ja, wie stellt sich das heraus?
Am einfachsten ginge der Nachweis, wenn Werte manipuliert werden, um den Patienten auf der Warteliste in eine schlechtere Postion zu bringen.
Aber was ist, wenn die Bevorzugung oder Benachteiligung nicht durch Werte, bei der die Gewissensentscheidung nach bestem Wissen oder Gewissen passiert?
Der Nachweis wäre entsprechend schwieriger. Also sagen sich die Entscheider jetzt: Wann werden wir vielleicht von welcher Seite Maß genommen und wo bekommen wir die beste Rückendeckung.
Das kann zu der paradoxen Situation führen, dass die Ärzte der Anklage des versuchten Totschlags am besten aus dem Wege gehen, indem sie jetzt den eigenen Patienten benachteiligen. Nicht in allen Fällen - dann verdienen sie ja nichts mehr - aber in allen Zweifelsfällen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Damit das nicht passiert, müsste die Überprüfungskommission jetzt nicht nur in eine Richtung prüfen, indem sie lediglich Fehlentscheidungen zur Begünstigung eigener Patienten unterdie Lupe nimmt, sondern auch das Gegenteil sucht, die (medzinisch gar nicht gebotene) Benachteiligung eigener Patienten in Grenzfällen.
Wenn man zwischen zwei Übeln Konsequenzen nur in einem Fall fürchten muss, tritt automatisch der andere ein.
Mein Kampf ist spätestens ab 01.05.2015 gemeinfrei. Einzelheiten ua. bei http://www.damaschke.de/notizen/index.php/zur-rechtslage-von-mein-kampf/
Welch ein literarischer Gewinn, gequirlter geistiger Quark für jedermann. Das lässt hoffen für die Zukunft.
Ich habe das Gutachten mit viel Gewinn gelesen. Es hat sich wirklich schon viel verbessert, seit der Änderung des TPGs, 2012.
Augsberg beschreibt treffend, dass die meisten, bisher bekannten Fälle der Manipulation des Vergabesystems (vor allem der Allokation, Zuteilung) nicht aus Geldgier oder einer Gewinnerwartung erfolgten (die Ärzte hatten davon keinen Gewinn) , sondern meist mit dem Motiv, genau den Patienten, mit dem man einen Behandlungsvertrag hatte und dazu ein persönliches Verhältnis aufbaute, unbedingt zu einer Transplantation zu kommen, auch wenn die strengen Richtlinien nicht erfüllbar waren.
Das geht nicht und musste abgestellt werden, u. a. dadurch, dass die ständige Kommission mehr Kontrollbefugnisse bekommen hat, dass Behörden, die Mitteilungen und Hinweise erhalten, auch nachforschen. Es zeigt auch, wie überzogen die Darstellung ist, an den Transplantationszentren arbeite eine ärztlichen Mafia die Geschäfte mache oder gar ein Klub verschämter Eugeniker.
Es gibt wirklich keinen medizinischen oder juristischen Zusammenhang zwischen Hoche/Binding und der Problematik der Transplantation.
Ein Grund dafür, dass bei uns die Transplantation nicht hauptsächlich durch den Staat und die Behörden geregelt wurde, waren doch auch die historischen Erfahrungen.
Die Transplantationsmedizin, fast kann man sagen weltweit, verfährt in allen diesen Argumenten genau gegensätzlich zu den Prnzipien der Eugenik und der Inwertsetzung des Lebens. Die Transplantate kommen als Ultima ratio zum Einsatz und retten regelmäßig die Schwerstkranken, nicht jene, denen es noch realtiv gut geht. - Leider gibt es zu viele, die ein Organ bräuchten und zu wenige Spender.
Die Praxis, einen Teil der Empfänger und auch der Spender, außerhalb der EU anzunehmen, ist schon alt. Ursprünglich glaubten die Transplantationsmediziner, dadurch vergrößere sich das Aufkommen an Spendern und Empfängern, die zueinander passten.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Interessanter Link - Danke
Ich sage nur: Presserat, lieber Chr. Leusch!
Sie fangen ja schon wieder an mit einem weiter oben schon einmal beigelegten Streit.
Nach meiner Einschätzung bewegen Sie sich da zwar noch im Rahmen der Meinungsfreiheit, aber ich ebenso.
Und die ganzen Kollegen, die Christina Berndt und mir nachgeeifert sind, selbst recherchiert haben und dieselbe ethische Frage in der Konseuqenz mit zum Thema machen.
Ich zähle Sie ihnen gerne auf, die Links dieser leicht zugänglichen Quellen finden Sie bitte ebenfalls selber (einen hab ich schon hierher gestellt).
1. Jutta Rippegather in der FR v. 5.8.2014
Und doch muss es damit leben, dass das Handeln hinterfragt wird, meint Rechtsanwalt Wiegand. Es sei „Auslegungssache“, ob Muhammet auf die Warteliste für ein neues Herz aufgenommen wird oder nicht. Auch habe die Antwort eine ethische Dimension: „Haben Behinderte kein Recht auf ein Spenderorgan?“
später heute hinzugekommen:
2. frbe /end zu einem audio-Beitrag von Klaus Pradella, HR
"Und als sei das alles nicht genug, rührt das Schicksal Muhammets an der Grundsatzfrage, wann ein Mensch wegen anderer Behinderungen seinen Platz auf der Warteliste verliert."
3. Andreas Arlt in der OP (Oberhessische Presse) 06.08.2014
Die grundsätzliche Frage, ob eine Behinderung eine Benachteiligung bei der Vergabe von Spendeorganen ist und Muhammet Eren deshalb nicht auf der Warteliste steht, bleibt für viele Menschen, die sich in den sozialen Netzwerken zu Wort gemeldet haben, trotzdem im Raum stehen. „Eine Organschädigung kann, muss aber nicht der Listung entgegenstehen“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) den Juristen Hans Lilie von der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer.
Interessant ist hier der Bezug von "trotzdem" das Wort bedeutet an dieser Stelle, dass dem Verfasser eine neue - noch nicht online gestellte - Stellungnahme des Klinikums vorliegt, in der jetzt u.a. behauptet (oder "klargestellt" wird):
Das UKGM beruft sich auf die Transplantationskonferenz, die hier eine Entscheidung „basiert auf mehreren unabhängigen neuropädiatrischen Einschätzungen und Stellungnahmen unabhängiger Medizinethiker“ getroffen habe. Diese werde unterstützt durch eine schriftliche Stellungnahme von Professor Hermann Reichenspurner, Leiter des universitären Herzzentrums Hamburg und Vorsitzender der Organkommission Herz-Lunge sowie Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer.
Dazu sage ich erst einmal nur, dass die Entscheidungen der 2 Transplantationskonferenzen schon deutlcih älter sind als das Gutachten von Prof. Reichenspurner. Und dass sich mir die frage stellt, ob die erwähnten Gutachten, wenn sie wirklich über den konkreten Fall gefertigt werden, nach dem Patientenrechtegesetz in der Patientakte abgelegt werden müssen. Dieses Gesetz wollte eigentlich dafür sorgen, dass genau das nicht passieren kann, was hier passiert. Ärzte sollten nie mehr etwas aus dem Hut zaubern können, was den Patienten individuell betrifft, aber nicht in seiner Akte dokumentiert wurde, das ist "intransparent" und eine Waffenungleichheit, die vom Gesetzgeber nicht mehr gewollt ist. Dass solche Gutachten existieren, wie sie hier erwähnt sind, sollte der Patient, der seinem Anwalt die Akte aushändigen lässt, dann aus der Akte, und nciht erst später aus der Presse erfahren. Da werden noch Fragen zu stellen sein, vielleicht wurden sie auch schon gestellt.
Noch interessanter ist, dass die Klinik in O-Tönen jetzt die Darstellung der bisherigen PM im Sinne von Prof. Viebahns Einlassungen verändert und eine Behindertendiskriminierung ausdrücklich bestreitet, sondern sagt, es sei tatsächlcih - wie Viebahn und Sie im Umkehrschluss, ohne den Jungen und die Dokumente zu kennen - selbstverständlich vermutet haben, um die Überlebenschancen gegangen.
Noch interessanter sind die jüngsten O-Töne in deutschsprachigen und türkischsprachigen Radiosendungen auf HR und WDR (leteres schwer zu ergoogeln, deshalb hier der Link)
"Durch diese schwere Hirnschädigung IST [Emphase] der langfristige Erfolg der Transplantation in Frage gestellt, weil auch durch die Folgen dieser Schädigung Verschlucken, Lungenentzündung, alles, was damit zusammenhängt, bei diesem Jungen eindeutig beeinträchtigt ist."
Die Frage ist aber, ob das - außer in den neuen O-Tönen - auch so ausgeführt und dokumentiert wurde in den entscheidungsmaßgeblichen Protokollen der Transplantationskonferenzen.
Für den Jungen ist mit den presseöffentlichen O-Tönen aber schon etwas gewonnen. Über den Fakt der Hirnschädigung hätte man nicht streiten können, über den Wert der Prognosen, auf die nunmehr abgestellt wird, dagegen schon.
So, wie jetzt nachträglich, begründet, wären die Gründe zweifelsfrei gesetzeskonform - aber damit eben auch bezweifelbar und nachprüfbar. Mich wundern die drei von Prof. Seegers angführten Folgen dieser Hirnschädigung schon jetzt als medizinischen Laien aber sehr. Ist es wirklich dem Stand der Wissenschaft gemäß gesichert, dass ein solcher Hirnschaden Lungenentzündung verursacht und eine solche Lungenentzündung nicht wie eine virale oder bakterielle durch die dort sonst eingesetzten Mittel irgendwann heilbar sein wird? Und wie sicher oder zwangsläufig ist das mit dem Verschlucken? auf dem Video, in dem der Eren Yoghurt ist, sieht man davon nichts. Aber Ärzte wissen da auf wissenschaftlicher Basis ja möglicherweise wirklich von Dingen, die wir Laien gar nicht beobachten können. Und was verbirgt sich hinter "alles, was damit zusammenhängt"?
Aber egal, ob das ganze nun stichhaltiger oder noch dubioser begründet wird: Nichts hilft dem Jungen mehr als die klare Aussage: Es geht hier nicht um Behinderung, sondern um die Überlebenschancen aus den und den Gründen. Da kann man dann mit einer Prüfung auf der Grundlage solcher (oder wenn sie existieren, protokollierter) Darlegungen beginnen, auf deren Ergebnis ich gespannt bin.
Es nützt dem Jungen nur nichts, wenn das Prof. Viebahn oder Dr. Leusch aka Columbus erklärt, sondern das muss von den für die Entscheidung zuständigen Ärzten gesagt werden.
Das ist ein Teil der Beweggründe, hier zu insistieren, aber das erschöpft sie nicht. Selbst wenn die das jetzt erklären und die erste PM dann offenbar nur sprachlich ungeschickt war, bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich so ist. Denn diesen Behinderten-Ausschluss gab es in mehreren Fällen, was vielleicht auch jedesmal anders erklärt oder auch nicht. Dem muss aber nachgegangen werden. Der Schluss, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, ist nicht logisch und war es noch nie, egal in welchem Kontext. So argumentieren Sie aber hier (übrigens auch Viebahn). Damit sollte man sich nie zufrieden geben, als Journalist schon gar nicht (und in der Justiz übrigens auch nicht). Nch Ihrer Logik wären z.B. ja die ungeheuren Plagiatsvorwürfe gegen führende Politiker nichts als böse Unterstellungen gewesen - oder auch die Vorwürfe im Organskandal, die Missbrauchs-Verdächtigungen gegen Priester und Reformpädagogen, die Dönermorde hatte ich schon erähnt etc. , etc. - oft genug wurden Recherchen, Fragen und Infragestellungen mit dem Argument plattgebügelt oder plattzubüglen versucht:
Das ist ein ganz schwerer Verdacht, den Sie da in die Welt pusten. Sie verlieren da die Maßstäbe völlig und Sie sind es, der dafür dann Handfestes, statt Vermutungen, veröffentlichen müsste. Schamlosigkeit und Unterstellung ist kein gutes journalistisches Vorgehen.
Ich gebe zu, dass ich hier beim Freitag zuerst gepustet habe. Aber die Kollegen, die ähnlich pusten, kennen den Bericht in der SZ mit Sicherheit. Nur meinen Sie, dass sie den Text hier wirklich kennen? Ich denke, die Frage ergibt sich logisch bereits aus dem SZ-Bericht und ist nicht "Schamlosigkeit und Unterstellung". Das ist ein Totschlag-Argument. Seriöser Journalismus wird sich davon nicht beirren lassen, sondern Fragen stellen und Bewertungen abgeben nach veröffentlichter Faktenlage. Und die reichte aus, um dieses Problem ohne schamlose Unterstellung zur Sprache zu bringen.
Im übrigen deute ich hier nur an, dass ich Ihren Darlegungen zur Priorisierung auf der Warteliste leider nicht folgen kann. Da hat sich wohl nach dem Organspendeskandal etwas im Regelwerk geändert, was einen neuen Skandal mit sich bringt, zumindest steht das in Rede. Aber dazu später an anderer Stelle mehr.
Und ein Wechsel des Transplantationszentrums würde zu einer sinnlosen Odyssee führen. Vgl. Sie dazu bitte den Schluss der beiden HR.Berichte (online und audio).
LG Christian
Da sieht nach der neuesten Darstellung bzw. der neusten Stellungnahme der Klinik, die bisher nur der Oberhessischen Presse vorliegt, noch ein bisschen anders aus. Ich würde sagen: Sogar schlimmer.
Denn wörtlich genommen - und woran soll man sich sonst halten? - besagt die neuste Einlassung des Klinikums, es habe nur eine "offizielle" Summe gegeben und die sei so hoch gewesen, weil der Herzanfall und die teure Emergency-Behandlung darin bereits eingepreist gewesen sei.
Das bedeutet: Es gab am Freitag keine Kalkulation, die Dr. Y. nur vergessen hatte zu mailen. Da scheint, wenn er es denn am Sonntag nach dem Herzstillstand zunächst behauptet hatte (unter Nennenung von da noch 350.000) allenfalls eine "Schutzbehauptung" oder Notlüge gewesen zu sein.
Wenn es da aber noch immer keine Kalkulation gab, wollten die das noch weiter aussitzen. Dann war der Herzstillstand keine "Dumm-Gelaufen" Panne, sondern irgendwann absehbar. Die Frage ist, ob überhaupt über das International Office im Vorfeld medizinische Unterlagen angefordert worden waren und wer die ggf. ausgewertet hat und ob diese Unterlagen das Risiko des jeden Augenblick drohenden Herzstillstands hätten erkennen lassen. Und ob bei einer schnelleren Verlegung, noch vor dessen Eintritt, in Gießen bessere Prophylaxen oder bessere Emergency möglich gewesen wäre, so dass der Hirnschaden gar nicht erst eingetreten wäre.
Ich bin nicht sicher, ob Mediziner so ein Risiko wirklich vorhersehen und abfangen können. Die Frage ist aber, ob sie es hier schon allein deswegen nicht konnten, weil eine solche Vorprüfung niemals stattfand, sondern erst, als es zu spät war.
Wenn hier im Vorfeld des Herzanfalls trotz Fernsehauftritt am 13.03. und offiziellem Visumsantrag des Chefarzstes vom 21.03. - 9 Tage vor dem Herzstillstand - von den Akteuren der Klinik getrickst, getäuscht, gelogen und schlampert wurde, bis der Herzstillstand eintrat, könnte das unter Umständen mutmaßliche Straftatbestände verwirklichen, von V.a. Betrug angefangen, über fahrlässige Körperverletzung bis hin zu Totschlag.
Solche Dimensionen hätten dann auch öffentliche Relevanz.
Der letzte Kommentar sollte @MedController gehen.
Zu Dir, lieber Lethe, wollte ich fragen, wen Du mit den Involvierten meinst. Sind es die Ärzte und der Patient?
Da war die Klappe schon lange gefallen, schon mit dem Vorschlag, die Versorgung abszuschalten, erstmals also im Mai.
Da kommt jetzt erst wieder Bewegung in die Sache.
Auch die Diskussion hier fährt sich fest, aber wir sind ja nicht allein auf der Welt in der FC. Täglich werden neue Details veröffentlicht. Wenn so eine Welle anrollt, bringt sie irgendwann Ergebnisse.
Das ist nicht immer nur gut, aber hier könnte es auch Bewegung in die Sache bringen und vor allem die Gewichte ein wenig verschieben zugunsten des schwächeren Parts.
Auf der einen Seite ein kleiner Junge, auf der anderen Seite mächtige Akteure bis hinauf zur Bundesärztekammer, die hier klar hinter dem Klinikum steht.
Allein der David-gegen-Goliath-Sympathiebonus kann dieses ungleiche Kräfteverhältnis nicht aufwiegen. Und die Justiz kann hier auch nicht eingreifen ohne ärztliches Gegengutachten. Dafür kämen aber, aus verständlichen Gründen, wohl nur Ärzte aus dem Ausland in Frage. Und die Unterlagen, die dann die brauchen, müssten erst einmal komplett und lückenlos übergeben werden, wie es das Patientenrechtegesetzt - mit dem Ausdruck "sofort", wenn ich mich richtig erinnere - auf Antrag eigentlich vorsieht. Auch da kann Goliath mit der Bundesärztekammer im Rücken vielleicht die Gesetzeslage aussitzen und das durch Verzögerung vereiteln. Aber nicht, wenn die Öffentlichkeit davon erfährt. Soviel ist seit Beginn der Recherchen klar, und plötzlich tauchen auch Unterlagen auf, die schon länger dringend für externe Gutachter gebraucht worden wären.
Es hat Sinn, die Akteure aus solchen Ecken zu treiben, finde ich.
Ja, Klinikum/Ärzteschaft einerseits und Unterstützer des Jungen andererseits. Bei solchen David gegen Goliath-Geschichten neige ich zur Neutralität - dass jemand schwächer ist, bedeutet nicht automatisch, dass er im Recht ist (vice versa natürlich genauso, das ist aber meistens kein Problem, Stärkeren wird Machtmissbrauch beinahe wie von selbst unterstellt). Aber ich kann in dieser Geschichte wirklich nicht erkennen, wie die unterschiedlichen Maßstäbe gegenseitig zu wichten wären. Gut, die unleidliche Problematik des Geldes, aber das betrachte ich sachlich als sekundär. Ich kann die Argumentation der Klinik - Junge hat höheres Risiko des Scheiterns, steht also in der Liste zugunsten von Kids mit besseren Chancen weiter unten - durchaus nachvollziehen.
Inwieweit diese Einschätzung ihrerseits als diskriminierend oder nachgeschoben qualifiziert werden muss, kann ich anhand der mir bekannten Fakten überhaupt nicht entscheiden. Die Diskussion darüber scheint einen unguten Verlauf genommen zu haben, insofern als vom Einzelfall auf das allgemeine Prinzip gewechselt wurde, was manchmal nützlich sein mag, um den Blick frei zu bekommen, aber gelegentlich auch dazu führen kann, dass man die Faktenlage aus den Augen verliert.
Ich wüsste nicht, wie ich als Arzt entscheiden würde, angesichts der Umstände knappe Ressourcen und reduzierte Chancen. Jede dieser Entscheidungen rettet ein Leben und verurteilt andere zum Tode, also sterben aufgrund derartiger Entscheidungen sowieso immer Menschen. Möglicherweise würde ich mich also auch zu der Position genötigt sehen, die unterschiedlichen Chancen gegenseitig zu verrechnen. Wohl wäre mir nicht dabei.
Dass ich dabei grundsätzlich gegen Organtransplantationen eingestellt bin, solange Organe nicht künstlich gezüchtet werden können, macht die Sache nicht einfacher.
Jetzt steht die neue Stellungnahme des Klinikums online.
Sie macht die Einschränkung "unbenommen informeller Anfragen" (sic!) - was heißt, die Darstellung der SZ und die am Anfang genannten Summen werden nicht in Frage gestellt.
Ein Widerspruch ergibt sich nur hinsichtlich der Information, dass Dr. Y., als er sich entschuldigte, die - angeblich vom 28.04.2014 stammende - offizielle Berechnung gemailt zu haben, dann mit 350.000 € einen falschen Preis am Telefon genannt haben muss, obwohl ihm ein Preis von 400.000 € vorgelegen haben muss.
Wie sich das aufklärt ist noch nicht raus.
http://de.4-traders.com/RHOEN-KLINIKUM-AG-436533/news/Rhoen-Klinikum--Stellungnahme-des-UKGM-Gieen-zu-den-Kosten-der-ursprunglich-geplanten-Transplantat-18853114/
Lieber Lethe,
das verstehe ich alles, insbesondere dass jemand Transplantationen für sich ablehnt und weder Organe spenden noch fremde entgegennehmen würde.
Aber niemand von denen verlangt bisher, das anderen zu verbieten, die sich freiwillig als Empfänger oder Spender den Ärzten und ihrer lebensrettenden Kunst zur Verfügung zu stellen. Oder würdest Du so weit gehen?
Wenn nicht, müssen wir sehen, dass es auch dabei vernünftig und gerecht zugeht.
Ich gebe Dir Recht, auch aus exegetischer und historischer Kenntnis und habe nur von einem Sympathiebonus gesprochen und keineswegs davon, jeder David sei immer gegen jeden Goliath im Recht.
Das ist Blödsinn, aber David muss ich immer etwas Besonderes einfallen lassen, um Waffengleichheit herzustellen, sonst ist er per se schon im Hintertreffen.
Ich stimme auch zu, dass die - strafrechtliche - Lage für Transplantationskonferenzen schwierig ist. Wenn sie sich falsch entscheiden, so oder so rum, kann es zu Ermittlungen und Anklagen kommen, wie schon beim Transplantationsskandal.
Um so genauer müssen die neuen, strengeren formalen Regeln eingehalten werden, um so mehr Transparenz muss herrschen.
Ist das nicht der Fall, ist die Entscheidung angreifbar und verdächtig, egal wie sie ausfällt. Täusche ich mich da?
Ich sag es nur aus meiner Erfahrung im kirchlichen Raum: Werden da die Dokumentationsregeln verletzt, gibt es regelmäßig auch inhaltliche Unstimmigkeiten, wenn man tiefer bohrt (z.B. stehen in Verhandlungsniederschriften, die formell nicht korrekt abgesegnet und unterzeichnet wurden, dann Dinge drin, die nie beschlossen wurden, oder Personen, die gar nicht anwesend waren usw. , eine Quelle, ein Urteil, dazu gerne bei Bedarf, hier gehts ja nicht um die Verwaltung des Zugangs zum ewigen Leben, sondern nur um die Verwaltung des Zugangs zum irdischen).
Ich kann die Argumentation der Klinik - Junge hat höheres Risiko des Scheiterns, steht also in der Liste zugunsten von Kids mit besseren Chancen weiter unten - durchaus nachvollziehen.
Nur zur Klarstellung (hier schon öfter gesagt): Er steht nicht weiter unten , er steht überhaupt nicht drauf.
Und das ist sogar in Ordnung, wenn Deine Prämisse wirklich stimmt und es wirklich um sie ging und geht.
Solange es bei einer solchen Entscheidung a) nicht transparent zugeht und b) gleichzeitig sogar noch Anhaltspunkte sachfremde Interessen existieren, sehe ich die Aufklärung und Aufarbeitung, auch die journalistische, nicht nur als Recht, sondern geradezu als Pflicht der Medien an.
Ich muss die aber nicht alleine leisten und hatte auch nie vor, das zu tun. Mir reicht, das angeschoben zu haben, so dass jetzt mehrere Medien an der Sache dran sind.
LG
Auch die Diskussion hier fährt sich fest, aber wir sind ja nicht allein auf der Welt in der FC. Täglich werden neue Details veröffentlicht. Wenn so eine Welle anrollt, bringt sie irgendwann Ergebnisse.
Das ist wohl so. Aber die Ergebnisse fallen auch manchmal anders aus, als man anfangs dachte. Und es ist ja auch nicht so, dass sich jeder Verdacht, der nicht selten auf einem schnellen Vorurteil beruht, als begründet erwiese. Ein großes Problem ist auch, dass man einen Sachverhalt, wie diesen hier ,von außen her und ohne genaue Kenntnis der Akten kaum zuverlässig beurteilen kann. Oft gelangen dabei Informationen nur häppchenweise an die Öffentlichkeit und werden dann hin und her gewendet, wie ein Puzzleteilchen, je nachdem ob's in die Theorie passt, die man hat, und wobei dann wieder neue Überlegungen Platz greifen, die zutreffend sein können oder auch nicht und was frustrierend ist, wenn man am Ende mit leeren Händen dasteht und die mühevolle Recherche umsonst war.
Was an diesem Sachverhalt berührt, ist, dass da bei einem Kind und seinen Eltern Hoffnungen geweckt wurden, die nicht erfüllt werden konnten. Und was durchaus die Frage stellen lässt, ob da jeder Beteiligte seinen Job richtig gemacht hat. Und wie leider fast immer in solchen Fällen sucht derjenige, der Fehler gemacht hat, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen - und was dann wieder neue Fragen aufwirft.
Was mich darüber hinaus - und diesmal professionell - berührt, ist, dass da ein Rechtsanwalt sich nicht entblödet - es tut mir Leid, aber ich kann es nicht anders formulieren - die Frage in die Öffentlichkeit posaunt: „Haben Behinderte kein Recht auf ein Spenderorgan?“ Denn das ist ja ordinäre Effekthascherei, die in so einem traurigen Fall wie hier auch nichts zu suchen hat. Behinderte haben selbstverständlich ein Recht auf ein Spenderorgan. Bisher ist, soweit ich sehe, noch niemand damit hervorgetreten, dass Behinderte kein oder weniger Recht auf ein Spenderorgan hätten als Nichtbehinderte. Was also soll die Frage, ob es gleichwohl so sei? Dessen ungeachtet kann es aber doch sehr wohl sein, dass ein Behinderter gerade aufgrund seiner Behinderung für den Empfang eines Spenderorgans weniger geeignet ist als ein Nichtbehinderter. Ob das der Fall ist, muss allein das medinzinische Fachpersonal entscheiden, denn wer sollte oder könnte es denn sonst entscheiden? Und wenn die dazu berufenen Fachleute nach ihrem besten Wissen und Gewissen entschieden haben, dann muss es von denen, die außen stehen und die dieses Wissen nicht haben, auch akzeptiert werden, so hart es für den Patienten, seine Eltern und die interessierte Öffentlichkeit ist. Ich glaube nicht, dass es da noch viel Sinn hat, eine Story zu machen.
Ob das Sinn hat, entscheiden faktisch die Redaktionen. Die Leser/Zuschauer können dann hinter - aber wirklich auch erst hinterher - urteilen, ob die Aufklärung vorangebracht hat oder man so klug ist wie vorher.
Aber zuerst kommt die weitere Recherche, von der man nicht weiß, wohin sie führt.
Wenn ich alles, was noch gar nicht veröffentlicht, aber inzwischen neu recherchiert wurde, hier schon verrate, habe ich vielleicht den zitierten Anwalt schnell verteidigt, falle damit aber der Redaktion in den Rücken.
Aber da kommt noch was.
Ein großes Problem ist auch, dass man einen Sachverhalt, wie diesen hier ,von außen her und ohne genaue Kenntnis der Akten kaum zuverlässig beurteilen kann.
Eben.
Das ist das A und O, auch einer journalistischen Recherche. Und man findet immer etwas. Kein Rauch ist ohne Feuer, sagt man.
Und man findet immer etwas. Kein Rauch ist ohne Feuer, sagt man.
Sicher. Und wenn es nur eine Geschichte ist, die man verkauft - und sich dem nächsten Rauchereignis zuwendet. Schließlich muss man ja auch als Journalist von irgendetwas leben, gerne von Sensationen. Aber vielleicht sollte ich das noch sagen: Als meine liebe Schwiegermama im Alter von 102 Jahren einen Herzinfarkt erlitt, an dem sie starb, haben sich die ÄrztInnen wunderbar um sie gekümmert. Vielleicht sollte ich darüber mal eine Geschichte schreiben, denn für sowas haben Journalisten ja leider wenig Zeit.
Da stimme ich zu. Denn solche Geschichten haben mittlerweile wirklich Seltenheitswert. Leider.
Noch ein Nachtrag. Ich sagte ja zum Schluss:
Und ein Wechsel des Transplantationszentrums würde zu einer sinnlosen Odyssee führen. Vgl. Sie dazu bitte den Schluss der beiden HR.Berichte (online und audio).
Das bezog sich auf Ihren Satz:
Das kann aber im Einzelfall nur von dem Zentrum beurteilt werden. Da ist auch die dazu nötige Erfahrung vorhanden. Ansonsten muss man sich ein anderes suchen.
Natürlich wurde auch das versucht. Und wer bis drei zählen kann, kann sich hier die Antworten vorstellen. Die lauten dann etwa so:
Nach Rücksprache mit den maßgeblichen Stellen an unserem Krankenhaus muß ich Ihnen mitteilen, daß eine Herztransplantation in ********* unter diesen Umständen leider nicht möglich ist. Zum einen gestattet Eurotransplant, nur Patienten auf die Warteliste zu nehmen, die ihren Lebensmittelpunkt in [europ. Land] haben, wir also kein Spenderherz zugeteilt bekommen. Zum anderen wurde eine Transplantation von der Uni-Klinik Giessen in Kenntnis des aktuellen Gesundheitszustandes des Kindes bereits abgelehnt. Es tut uns sehr leid, in diesem Fall nicht helfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Das wärs, und das ohne weitere Prüfung der Unterlagen.
Die Gründe liegen in diesem Fall auf der Hand, wenn Sie mal nachdenken. Es geht nicht um den Schulterschluss von Ärzten oder um Angst vor der Bundesärztekammer oder der Prüfungkommission, jedenfalls nicht im europischen Ausland.
Das Problem ist doch klar: Die SZ schreiben (ja, ich weiß, ich selbst, kein Geheimnis), das Geld sei aufgebraucht. Der Junge hat inzwischen schon sechsstelligen Schulden, die täglich weiter wachsen.
Die Klinik darf ihn aber nicht "abschalten" nur weil das Geld alle ist. Die müssen Emergency weiter machen, wie und ob und von wem das je bezahlt werden wird, ist völlig unklar und kann unklar bleiben.
Das tickt die Uhr mit einen permanenten Defizit. Die können froh sein, wenn sie ihn los sind.
Nur: Dann haben die nächsten das Problem. Und wer bindet sich schon vorher ein mögliches Defizit ans Bein? Ob die "maßgebliche Stelle" hier zufällig die Verwaltung war?
Ärzte sind ja sicher Idealisten und würden gern helfen. Aber in so einer Frage dürfte ihr Helferwille ganz schnell von der kaufmännischen Abteilung ausgebremst werden, noch bevor medizinische Unterlagen überhaupt angefordert wurden.
Da ist dann auch ein Arzt, der zunächst noch für eine zweite Meinung zur Verfügung stehen wollte, ganz schnell der Auffassung, dass die in Gießen ganz bestimmt richtig entschieden haben.
LG CB
Ich stimme Ihnen und anderen Teilnehmern zu, die Diskussion bezgl. "lebensunwert" wiederholt sich nun.
Unsere Standpunkte liegen diesbezüglich an den weitest voneinander enfernt denkbaren Polen. Mitnichten ist da ein Streit beigelegt, Christian Berlin.
"Behindertendiskriminierung", was in diesem Zusammenhang leichfertig immer wieder befragt wird, kann es doch nur geben, wenn das quasi eine Regel wäre. Gerade bei Herz- Lungentransplantationen ist das Gegenteil der Fall und bei anderen Transplantationsgebieten hat man in fast allen Ländern dafür gekämpft (das ging bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts), diese Regelungen aus den Richtlinien zu entfernen.
Es besteht aber nun kein Anlass nochmals anzufangen, weil ich merke, Sie sind von sich überzeugt und können nicht auf den Perspektivwechsel eingehen, den ich nun ein paar Mal versuchte zu induzieren, geschweige denn, haltlose Vergleiche fahren lassen. - Was soll ich dagegen anschreiben, es nutzt nichts.
Leider reagieren Sie ja gar nicht auf meine Sachmitteilung, dass gerade bei Herztransplantationen sehr häufig "schwerbehinderte" Menschen operiert werden und gerade da, eine geistige Behinderung oder z.B. eine Trisomie 21/Down Syndrom, kein absoluter Hinderungsgrund ist. - Das ist auch in Gießen so, die ihre eigenen Fälle, wie ich mittlerweile weiß, ebenfalls ausgewertet haben.
Was nun die Offenlage von Kommissionsentscheidungen und Gutachten angeht, Vor- und Nachteile, die Nachteile vergessen Sie nämlich, so lesen Sie doch, was Balsamico dazu einstellte. Da steht, aus juristischer Sicht betrachtet, viel Sinnvolles im Gutachten Prof. Augsbergs.
Zu den Artikeln und den Rundfunkberichten kann ich nur sagen, dass ihre Kollegen allesamt neutral bleiben und klar trennen, zwischen den Meinungen und Ansichten und den ziemlich eindeutigen Hinweisen auf die Rechtslage und die Entscheidungssituation, den Entscheidungszwang, der Mediziner. - Sie formulieren daher ihre Feststellung, als Frage der Betroffenen und der Menschen, die großen Anteil nehmen. Das ist eine ganz andere, legitime Vorgehensweise.
Die Transplantationsregelung ist so gefasst, dass diejenigen mit der größten Erfahrung, mit dem meisten Wissen und der Verpflichtung die Entscheidungen fällen zu müssen, dafür sind sie Kinderärzte und Transplantationsmediziner, Neurologen und Anäesthesisten, ...., das auch tun dürfen und sollen, ohne das ständig eine Öffentlichkeit oder Patienten, oder Angehörige, oder andere, z.B. der Staat, da Einblick nehmen und eventuell gar nicht medizinorientierte Kritierien einzubringen versuchen.
Das ist der besonderen Situation der Transplantation geschuldet. Das ist praktikabel. Und es ist, wie sie auch dem Augsberg-Gutachten entnehmen können, weitestgehend frei von kriminellen und vor allem vorgefassten, Werteinschätzungen bezüglich möglicher Patienten.
Die meisten Zuteilungsfehler (Allokationsfehler) bei der Transplantation kommen zustande, weil ein Team oder der Hauptbehandler für seinen Patienten eine OP durchsetzen will!
Da und in ähnlichen Fällen, sowie immer dann, wenn es um strafrechtliche Sachverhalte geht, dürfen dann, im Falle eines Falles, Staatsanwaltschaften und Richter und Anwälte, wenn es zu einem Verfahren kommt, nachgeordnete Akten sichten.
Bei Augsberg steht auch, warum das so sein muss. Die Situation Organmangel verbindet nämlich mehrere Patienten, einen geeigneten, verstorbenen Spender, mehrere Patienten auf den Wartelisten der Zentren und im glücklichen Idealfall nur einen, gut ausgewählten Organempfänger, miteinander.
Das Verfahren hat sich, modifiziert nach Ländern, fast überall durchgesetzt, wo überhaupt viel transplantiert wird. Es gibt ja ganze Weltgegenden, in denen weder Ärzte, noch Geld, noch Kliniken zur Verfügung stehen.
Zu den Angaben Professor Seegers, die allgemein gehalten sind, weil sie in eine Öffentlichkeit gesprochen, allgemein bleiben müssen, sonst wäre das ein Bulletin, zu dem für diesen Arzt eine Genehmigung bestehen müsste und er den Jungen selbst untersucht und die Akten studiert haben müsste:
Wenn die Hypoxie z. B. Atem- und Kreislaufzentren betroffen hat, dann gibt es erhöhte Risiken an drei Punkten: Die Anästhesie während der Op wird viel problematischer, als sie schon sowieso in diesen Fällen ist, die akute, postoperative Phase ebenso (da müsste man anfragen, ob überhaupt ein Anästhesist bereit ist, unter diesen Bed. die Narkose zu führen); die ersten Wochen und Monate nach der OP werden klinisch viel riskanter, weil unter dem sowieso verabfolgten Routine-Antibiotikaschutz, der geschwächten Immunabwehr durch die Medikamente gegen die Abstoßung, atypische und klinisch kaum schnell sichtbare Infekte aufgrund der Aspiration und der mangelnden eigenen Atemaktivität, nur sehr mühsam zu entdecken und zu kontrollieren sind. Gerade Aspirationspneumonien sind dahingehend extrem gefürchtet. Aber Hypoxiefolgeschäden können noch andere pathophysiologische Auswirkungen auf Atmung und Kreislauf haben. Sie können sowohl die Atmung selbst, als auch die Lungenperfusion massiv verändern.
Jeder Infekt in dieser Phase erhöht aber das Sterberisiko und senkt die Übrlebensrate.
Auf längere Sicht sind noch ganz andere Überlegungen anzustellen, wenn die Hypoxie andere Areale mitbetraf.
Genaues können aber nur Behandler sagen, die das Kind auch sehen, untersuchen und seine Akte kennen. - Prof. Seeger beschreibt allgemein, wobei es da in der Transplantationskommission und auf der übergeordneten Ebene geht, ankam.
NB: Eine Sache, die mit noch auffiel, als ich nun nochmals den Thread durchging. Die mechanische Herzpumpe (VAD, Berlin Heart), ist keineswegs ein Hilfsmittel, nach dessen Einsatz unweigerlich eine Transplantation erfolgen muss.
Mit ihren Vergleichen kann ich nicht viel anfangen. Die passen nicht zu dem hier geschildeten Fall. Es gibt für jede schwerwiegende medizinische Entscheidung im Web skandalisierende und auch berechtigte, sachliche Quellen, in mehr oder weniger zutreffender Form.
Sie sind auch ein wenig unlogisch mit ihren Vergleichen, weil unter dem Aspekt, einfach einmal einen Verdacht in den Raum zu stellen, bei den "Dönermorden" eben genau so vorgegangen wurde. Türken wurde Kriminaliät per se unterstellt.
Das Gleiche passierte nun, infolge der Organspendenskandale, mit der Transplantationsmedizin, der der Vorwurf gemacht wird, sie bestünde aus Selektionierern, die sich an uralten, eugenischen Mustern orientieren, obwohl sie, gerade im Falle der Herztransplantation, das glatte Gegenteil täglich tun und aus mafiösen Geschäftemachern.
Weil diese Entscheidungen eben sein müssen und neben seltenen sachlichen Fehlern, eben auch viele Emotionen damit verbunden sind, wird im Web sehr häufig nur die Nichtakzeptanz eines Schicksals mit aller Macht transportiert.
"Im übrigen deute ich hier nur an, dass ich Ihren Darlegungen zur Priorisierung auf der Warteliste leider nicht folgen kann." - Das kann ich nicht verstehen, weil doch die Rangfolge auf den Wartelisten nun einmal so ist, dass Patienten mit kombinierten Herz-Lungen-Schäden priorisiert werden. Das sind die Patienten, denen es ganz besonders schlecht geht. Dann kommen die kleinen Patienten, die schon Herz-OPs hatten, dann der Rest. Noch einmal, 10% der herztransplantierten Kinder haben eine geistige Behinderung.
Christoph Leusch
Die Klinik darf ihn aber nicht "abschalten" nur weil das Geld alle ist. Die müssen Emergency weiter machen, wie und ob und von wem das je bezahlt werden wird, ist völlig unklar und kann unklar bleiben.
Das tickt die Uhr mit einen permanenten Defizit. Die können froh sein, wenn sie ihn los sind.
Nur: Dann haben die nächsten das Problem. Und wer bindet sich schon vorher ein mögliches Defizit ans Bein? Ob die "maßgebliche Stelle" hier zufällig die Verwaltung war?
Die Kosten (€ 400.000,00) waren doch, wenn ich es richtig sehe, auf eine einjährige Behandlung im UKGM veranschlagt, wobei man offenbar aufgrund von Erfahrungswerten davon ausging, dass es möglich sein würde, in einem Jahr ein Spenderherz zu bekommen. Der Junge kam am 31.03.2014 in Gießen an. Also kann das Geld noch nicht aufgebraucht sein. Eine andere Frage ist, ob es zur Bezahlung der bisherigen und künftigen Behandlungskosten überhaupt in Anspruch genommen werden kann, da es bisher ja "nur" hinterlegt ist. Das richtet sich danach, welche Hinterlegungsbedingungen vereinbart sind. Da nicht anzunehmen ist, dass die Inanspruchnahme des Geldes vom Behandlungserfolg abhängig gemacht wurde, vermute ich, dass die Klinik bis März 2015 noch kein finanzielles Problem hat.
Aber es ist natürlich "nicht zielführend," ein Kind auf ein Herz warten zu lassen, das es nach Lage der Dinge nicht bekommen kann. Daher ist es legitim, sich Gedanken darum zu machen, ob der Junge wieder zurückgebracht werden muss, was im Moment u.a. davon abhängt, ob sich sein Herz soweit erholt, dass das Kunstherz nicht mehr benötigt wird.
All dies hat überhaupt nichts damit zu tun, ob man dem Jungen kein Herz geben will (das man noch gar nicht hat), weil er behindert ist. Allenfalls geht es um "schnöden" Schadensersatz und wobei es auch eine Rolle spielen dürfte, ob es vertretbar war, den Jungen nach dem in der Türkei eingetretenen Herzstillstand überhaupt nach Gießen zu bringen und wer das ggf. zu verantworten hat.
Nur kurz: Natürlich bin ich dankbar für den Hiweis auf die namentlich nicht benannte und verlinkte Untersuchung. Mit Link wäre ich noch dankbarer gewesen und hätte sie schon gelesen gehabt. Das Googeln hab ich mir für später aufgespart, weil ich in Zeitnot und ein wenig krank bin. Aber keine Sorge, ich gehe nicht zum Arzt *Scherz*.
Um das Narkoserisiko - also die kurzfristige Gefährdung - dachte ich, kann es nicht gehen, denn, wie Sie sicher gelesen haben, schlagen die Ärzte selbst eine OP mit Reaktivierung des eigenen Herzens vor - was auch eine hohe "Mortalitätsrate" hat. Kann aber sein, dass der eine Tod sich vom anderen dadurch unterscheidet, dass da nicht ein dritter und ein vierter Tod (der des Spenders und der eines leer ausgehenden anderen Kindes) damit verbunden ist.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für die medizinischen Hinweise. Morgen habe ich ein Gespräch mit der Klinikleitung vor Ort, da hilft mir das auf jeden Fall.
Mit dem Streit meinte ich nicht den auf der Ebene der Sachfragen, auch nicht den, ob hier wirklich eine - lebensbedrohliche, willkürliche - Behindertendiskriminierung vorliegt, oder ob es um ein - durch durch die Behinderung bedingtes - höhreres Mortalitätsriko gibt.
Wichtig ist aber, dass das dann auch so gesagt und erklärt wird. Und nicht: Organ beschädigt, also gibt's kein anderes, fertig aus.
Hier kursieren in diesem Fall sozusagen stetig konkurrierend beide Begründungen, mal die eine, mal die andere.
Ich möchte erreichen, dass eine davon verschwindet und so nie wieder auftaucht. Sie wissen welche.
Das reicht mir als Erfolg. Ich muss nicht mit meiner Befürchtung recht behalten. Besser, wenn nicht.
Aber wir benötigen Klarheit und Tranparenz.
Ihre Entschuldigung für Ihren Kollegen, der Halbgewalktes und Unschlüssiges dazu gesagt hat, obwohl in die richtige Richtung, überzeugt mich nicht.
Wenn er keine schlüssigen Erklärung abgeben darf, wenn er den Jungen selbst nicht behandelt, dann erst Recht keine unschlüssigen und halbgewalkten.
Und was Sie da sagen, das die alten Regeln des "Unvergleichlichen" nun doch bis in die 90er Jahre teilweise fortgegolten haben, ist wieder hoch interessant, erschrickt mich aber zutiefst.
So lange sind die noch gar nicht her. Können Sie ausschließen, dass sich da noch Selbstverständlichkeiten in den Köpfen festgesetzt haben, auch wenn die geschriebene Gesetzes- und Bestimmungslage jetzt offiziell eine andere ist?
Bei den Döner-Morden spielten übrigens mehrere Vorurteile eine Rolle, da kann jeder sich gegen den anderen auf eines davon berufen. Ich glaube aber nicht, dass das Ihre (Türken sind sowieso mafiös und kriminell) ohne das andere, aus meiner Sicht maßgebliche, hier so verheerend gewirkt hätte (Es gibt keinen organiserten Terror von Rechts - ein echtes Denkverbot, wo sich jeder, der das denkt, auch noch klug vorkommt, für das erste schämt man sich als normaler Ermittler mit Hochschulabschluss eher).
LG Christian
Die Kosten (€ 400.000,00) waren doch, wenn ich es richtig sehe, auf eine einjährige Behandlung im UKGM veranschlagt, wobei man offenbar aufgrund von Erfahrungswerten davon ausging, dass es möglich sein würde, in einem Jahr ein Spenderherz zu bekommen. Der Junge kam am 31.03.2014 in Gießen an. Also kann das Geld noch nicht aufgebraucht sein.
Das ist ein typischer Schluss nach der Logik, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
Die Abrechnung der Klinik (eigentlich nur eine Kosten-Aufstellung) liegt der Red., für die ich den Artikel mitverfasst habe, mittlerweile vor. Daraus ergibt sich, dass die Behauptung vom vergangenen Samstag zutrifft.
Gegen dieses Dokument und die sich daraus ergebenden 6-stelligen Schulden des Jungen helfen Ihre Überlegungen leider nicht. Mit Spekulation kann man keine belegbaren Fakten aus der Welt schaffen.
Ich stimme Ihnen aber in einem Punkt zu: Das ist alles von außen nur scher nachvollziehbar. Da passen Dinge nicht wirklich zusammen. Das ja.
Hab ich jetzt "Sie" gesagt, Balsamico? Entschuldigung, will hier nicht abheben.
Gegen dieses Dokument und die sich daraus ergebenden 6-stelligen Schulden des Jungen helfen Ihre Überlegungen leider nicht. Mit Spekulation kann man keine belegbaren Fakten aus der Welt schaffen.
Sorry, aber die 6-stelligen Schulden kann er bzw. seine Eltern doch wohl nur unter der Prämisse haben, dass derzeit nicht auf die hinterlegten € 400.000,00 zugegriffen werden kann. Oder sind die € 400.000,00 bereits verbraucht und ist darüberhinaus schon ein sechsstelliger Betrag aufgelaufen?
Ja, konkret:
bisher gezahlt: 400.000 €
bisher verbraucht: 540.114,71 €
Stand: 31.07.2014
Wow!
Hoffentlich ist Dr. Y. gut versichert.
Die FR redet jetzt von China oder den USA als einzige Chance, dem (oben in der Erläuterung einer wörtlich zitierten europätischen Absage) dargestellten Problem zu entkommen:
http://www.fr-online.de/rhein-main/herztransplantation-kein-herz-fuer-muhammet,1472796,28051554.html
Die Lokalpresse druckte zunächst die neue Stellungnahme des Klinkums
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/uni-klinikum-weist-darstellung-ueber-kostensteigerung-zurueck_14413473.htm
um dann erstmals die andere Seite jetzt auch lokal ausführlich zu Wort kommen zu lassen - das macht einiges an vorheriger Hofberichterstattung wieder gut.
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/das-akzeptiert-die-familie-nicht_14417652.htm
ebenso die andere Lokalzeitung:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-deutsches-Zentrum-will-Muhammet-aufnehmen-_arid,513772_regid,1_puid,1_pageid,113.html
Die FR redet jetzt von China oder den USA als einzige Chance, dem (oben in der Erläuterung einer wörtlich zitierten europätischen Absage) dargestellten Problem zu entkommen:
http://www.fr-online.de/rhein-main/herztransplantation-kein-herz-fuer-muhammet,1472796,28051554.html
Die Lokalpresse druckte zunächst die neue Stellungnahme des Klinkums
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/uni-klinikum-weist-darstellung-ueber-kostensteigerung-zurueck_14413473.htm
um dann erstmals die andere Seite jetzt auch lokal ausführlich zu Wort kommen zu lassen - das macht einiges an vorheriger Hofberichterstattung wieder gut.
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/das-akzeptiert-die-familie-nicht_14417652.htm
ebenso die andere Lokalzeitung:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-deutsches-Zentrum-will-Muhammet-aufnehmen-_arid,513772_regid,1_puid,1_pageid,113.html
Die FR redet jetzt von China oder den USA als einzige Chance, dem (oben in der Erläuterung einer wörtlich zitierten europätischen Absage) dargestellten Problem zu entkommen:
http://www.fr-online.de/rhein-main/herztransplantation-kein-herz-fuer-muhammet,1472796,28051554.html
Die Lokalpresse druckte zunächst die neue Stellungnahme des Klinkums
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/uni-klinikum-weist-darstellung-ueber-kostensteigerung-zurueck_14413473.htm
um dann erstmals die andere Seite jetzt auch lokal ausführlich zu Wort kommen zu lassen - das macht einiges an vorheriger Hofberichterstattung wieder gut.
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/das-akzeptiert-die-familie-nicht_14417652.htm
ebenso die andere Lokalzeitung:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-deutsches-Zentrum-will-Muhammet-aufnehmen-_arid,513772_regid,1_puid,1_pageid,113.html
Die FR redet jetzt von China oder den USA als einzige Chance, dem (oben in der Erläuterung einer wörtlich zitierten europätischen Absage) dargestellten Problem zu entkommen:
http://www.fr-online.de/rhein-main/herztransplantation-kein-herz-fuer-muhammet,1472796,28051554.html
Die Lokalpresse druckte zunächst die neue Stellungnahme des Klinkums
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/uni-klinikum-weist-darstellung-ueber-kostensteigerung-zurueck_14413473.htm
um dann erstmals die andere Seite jetzt auch lokal ausführlich zu Wort kommen zu lassen - das macht einiges an vorheriger Hofberichterstattung wieder gut.
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/das-akzeptiert-die-familie-nicht_14417652.htm
ebenso die andere Lokalzeitung:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-deutsches-Zentrum-will-Muhammet-aufnehmen-_arid,513772_regid,1_puid,1_pageid,113.html
Die nächsten bitte ....
neuer Bericht
http://www.fr-online.de/rhein-main/organspende-eltern-bestehen-auf-kunstherz,1472796,28061690.html
und Kommentar
http://www.fr-online.de/rhein-main/kommentar-organspende-todkranken-fehlt-die-zeit,1472796,28056920.html
Ich finde den Artikel einfach schlecht. Wenn man etwas über ein Thema wie Organtransplantation schreibt und sich darüber aufregt, dass ein Kind aus medizinischen Gründen kein Herz bekommt, sollte man doch etwas mehr Hintergrundwissen haben.
Und wenn man schon mit der Nazikeule kommt und mit der Ökonomie, dann sollte man sich zunächst einmal mit der Geberseite, dem Spender beschäftigen.
Man sollte zum Beispiel wissen, dass die Hirntoddiagnostik ein ökonomisches Instrument ist, um eine Behandlung abzubrechen. Mit den Erfolgen, die in den 50 er Jahren mit der Beatmungstherapie gefeiert wurden, gab es immer mehr Patienten, die am Beatmungsgerät hingen und bei denen es nicht vorwärts ging. Man brauchte also ein Kriterium, um das Beatmungsgerät und den Behandlungs- Platz auf der Intensivstation freizumachen.
Die ersten, die sich damit beschäftigten, waren 1959 Mollaret und Garlan. Sie bildeten den Begriff coma dépasse.
Als sich Ende der 60 er Jahre die Transplantationstechnik entwickelte, kam ein großes Problem. Die Organe müssen frisch sein. Man kann sie also einem Toten nicht entnehmen, wenn man das alte Todeskriterium des Herztodes als Grundlage nimmt. Deshalb entschied man sich für den Hirntod als neues Kriterium. Diese Entscheidung war primär eine politische.
Also noch mal: Die Motive, die hinter der Hirntoddiagnostik stehen sind
Beendung der künstlichen Beatmung in aussichtslosen FällenDas Interesse an der (straffreien) Entnahme der Organe
Zur Verteilungsgerechtigkeit. Meines Wissens ist die Türkei nicht im Eurotransplant- Verbund.
Das Töten des "Organspenders" durch die Organentnahme nennen die Amerikaner justified killing.
Der Junge hätte nach seinem Herzstillstand in der Türkei überhaupt nicht mehr nach Hessen gebracht werden dürfen. Man hätte vor seiner Verlegung nach Hessen klären müssen, ob er nach den in Deutschland zu beachtenden Bestimmungen noch auf die Warteliste gesetzt werden durfte. Wenn das nicht der Fall war, hätte man das Geld nehmen und sehen müssen, ob es eine Möglichkeit gab, ihm in den USA oder in China ein Spenderherz zukommen zu lassen. Wenn auch das nicht der Fall gewesen wäre, hätte er in der Türkei bleiben müssen. Dass er jetzt in Deutschland ist und man ein Riesenproblem hat, ist ein Fall für die Versicherung des Arztes, der nicht verlangt hat, in der Türkei zu prüfen, ob er nach seinem in der Türkei erlittenen Herzstillstand in Deutschland noch auf die Warteliste gesetzt werden durfte.
Im Übrigen muss man jetzt mit der eingetretenen Situation möglichst vernünftig umgehen. Die 20%ige Hirnschädigung darf m.E. alleinunter den besonderen Umständen dieses Falles kein Grund sein, den Jungen nicht auf die Warteliste zu setzen. Alles andere wäre nicht vermittelbar. Insbesondere kann es in diesem besonderen Fall nicht mehr allein nach dem Buchstaben des Gesetzes bzw. der zu beachtenden Vorschriften gehen. Wenn es vom Zustand des Kindes her möglich ist, die Transplantation vorzunehnmen und wenn es ein Spenderherz gibt, muss man es machen.
Das ein Mensch bei einer Veränderung des Allgemeinzustandes von der Warteliste rutscht, ist nun einmal nichts Ungewöhnliches. Das passiert andauernd.
Ich finde die Argumentation hier sehr merkwürdig. Einerseits wird sich darüber mokiert, dass es dem Krankenhaus nur um das Geld ginge. Auf der anderen Seite sammelt man die Knete um das Produkt „Herz“ zu kaufen. Und macht als Verbraucher Druck und fordert seine Rechte ein.
Dabei zeigt der Fall doch eher, dass die Verteilung von Organen doch nach anderen Kriterien vorgeht, als nach rein ökonomischen. So einfach ist das nicht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Organ von einem Menschen kommt, in dessen Sterbevorgang eingegriffen worden ist. Und das dies eine kostbare Gabe ist.
Und so schrecklich die ganze Sache gelaufen ist, umso mehr sollten wir froh sein, wenn es nach den Gesetzen und Vorgaben geht. Denn der Schaden wäre noch grösser, wenn man mit einer Facebook Kampagne und einer Medienberichterstattung die Organvergabe beeinflussen könnte. Das wäre doch nun wirklich eine Katastrophe.
Und das Klinikum sollte sich mal überlegen, ob die Vergabe von Organen an Personen in Ordnung ist, die nicht in einem Land wohnen, dass an Eurotransplant angebunden ist.
Der 5 Beitrag der FR seit Dienstag, morgen erscheint ein Interview mit Yavuz Dönmez, diesmal von Timur Tinc
http://www.fr-online.de/rhein-main/organspende--unser-sohn-versucht-zu-leben-,1472796,28072572.html
Sehr geehrter Herr Christianberlin.,
Der arme Junge ist bereits einmal wiederbelebt worden. Er ist nun an ein Beatmungsgerät angeschlossen und an ein Kunstherz. Zwei Organe versagen also gerade. Ein drittes Organ ist geschädigt - das Gehirn.
In der Lunge werden sich schon mit ziemlicher Sicherheit Keime aufhalten. Der Junge hat venöse Zugänge, die nicht keimfrei gehalten werden können. Ebenso können sich Keime am Kunstherz befinden.
Denken wir mal an die Zeit nach der Transplantation:
Damit das Herz nicht abgestoßen wird. muss man das Immunsystem stören. So nach 48 Stunden wird der Junge mit großer Wahrscheinlichkeit Fieber bekommen, wenn er nicht schon welches hat. Dieses Fieber bereitet den septischen Schock vor. Bakterien verbreiten sich mit erschreckender Geschwindigkeit im ganzen Körper. Man wird Antibiotika geben. Recht schnell werden die Nieren versagen. Ein viertes Organ. Was dann nach Ihrer Logik folgen muss, ist eine Haemodialyse. Nach einer Weile steigen dann auch die Leberwerte.
Ihrer Meinung nach soll man alle technischen Möglichkeiten der Medizin nutzen, um das Leben des Jungen zu verlängern. Sie insistieren auf einer Transplantation. Ich würde gern von Ihnen hören, in welchem Moment es denn Ihrer Meinung nach in Ordnung ist, die Behandlung zu beenden!
Zu der finanziellen Seite:
Wenn sich da jemand über die Kosten wundert:
Ich habe mal nachgefragt. Ein Kunstherz ist heute schon ab 7O.OOO Euro zu haben. Es gibt wohl aber auch Modelle für 17O.OOO €.
Der Tag auf einer Intensivstation kostet mehrere Tausend Euro.