Kreativität abschöpfen: Eine Methode kommt in Mode

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Noch ist der Creative Heads Contest von Google und Hermann Vaske nicht vorbei, da stoße ich hier in einer Annoce schon auf den nächsten Wettbewerb dieser Art, diesmal veranstaltet von der Hugo Boss AG aus Metzingen:

http://earthgoo.de/pfarrverein/images/abschoepfen.jpg

Auszug aus den Teilnahmebedingungen des Boss Orange Design Contests:

  • 33. Mit der Teilnahme am Contest überträgt der Teilnehmer HUGO BOSS, den mit HUGO BOSS verbundene Unternehmen sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern und sonstigen von HUGO BOSS autorisierten sonstigen dritten Personen oder Firmen die sämtlichen Nutzungsrechte an den nach den gesetzlichen Vorschriften entstandenen oder zukünftig entstehenden Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Schutzrechte an den eingereichten oder anlässlich des Contest (etwa im Gewinnfall während Besuch bei HUGO BOSS) erstellten Designs, Zeichnungen und sonstigen grafischen Werken unentgeltlich, unwiderruflich, in ausschließlicher, übertragbarer sowie inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzter Form, zum Zwecke sämtlicher mit dem Contest verbundenen Maßnahmen, insbesondere damit verbundenen Berichterstattungen, Dokumentationen, Pressearbeiten und Werbung jeglicher Art, sowie die Rechte für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere die Rechte zur fotografischen, filmischen und drucktechnischen Nutzung in kommerzieller und nicht kommerzieller Weise, im Zeitpunkt des jeweiligen Entstehens ein. HUGO BOSS ist zur Veröffentlichung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
  • 34. Der Teilnehmer verzichtet auf die Ausübung des Rechts, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden sowie auf sein Recht, vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes zu verlangen, dass ihm das Original oder ein Vervielfältigungsstück zugänglich gemacht wird.
  • 35. Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht zur Namensnennung mit Ausnahme der Namensnennung bei den eingereichten Entwürfen während der Durchführung des Contest.

Grundsätzlich verstehen solche Wettbewerbe das Mitmach-Web optimal zu nutzen: Nicht zur bloßen Verbreitung der eigenen Produkte, sondern bereits zu deren Herstellung - was im Nebeneffekt noch ein Maximum an Aufmerksamkeit generiert.

Aber muss dabei zwangsläufig immer das Urheberrecht in alle Richtungen gebeugt werden, bis fast nichts mehr davon übrig bleibt? Und diese Schmach für nur 1.500 Euro Preisgeld (Flug nach Metzingen muss man selber bezahlen)?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

ChristianBerlin

Theologe (Pastor) und Journalist, Berlin. Mitglied im Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) und im Pfarrverein-EKBO. Singt im Straßenchor.

ChristianBerlin

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