Mit goldenem Löffel im Mund

Ungleichheit Seit weit über einem Jahr streitet die Große Koalition über die Erbschaftsteuer für Firmenerben. Eine Gewinnerin steht jetzt schon fest: die Unternehmerfamilie
Ausgabe 21/2016
Auf den richtigen Löffel kommt es bei der Geburt an
Auf den richtigen Löffel kommt es bei der Geburt an

Foto: Bettmann/Getty Images

Einen ganzen Konzern erben, ohne auch nur einen einzigen Cent betriebliche Erbschaftsteuer zahlen zu müssen – das kann, wer hierzulande als Kind einer Unternehmerfamilie mit goldenem Löffel im Mund geboren wurde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 2014 die skandalösesten Steuerprivilegien von Firmenerben für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die extrem großzügigen, von den zwei letzten Bundesregierungen geschaffenen Verschonungsregelungen hat es aber nicht etwa aufgehoben, sondern den Gesetzgeber nur zur Korrektur bis 30. Juni 2016 verpflichtet.

Finanzminister Wolfgang Schäuble ahnte offenbar, dass die Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts kein Spaziergang sein würde; er legte bereits im Februar 2015 seine Eckwerte vor. Demnach sollte bei 20 Millionen Euro eine Obergrenze für die Verschonung des begünstigten Vermögens liegen. Oberhalb dieser Freigrenze müsste das Finanzamt den Begünstigten einer „individuellen Bedürfnisprüfung“ unterziehen und dabei ermitteln, ob er die Steuerschuld aus dem mitübertragenen, nichtbetrieblichen oder dem sonstigen, bereits vorhandenen Privatvermögen begleichen kann. Zumutbar wäre der Einsatz von 50 Prozent des verfügbaren Vermögens.

Gegen diese Pläne liefen Unternehmerverbände monatelang Sturm. Die Stiftung Familienunternehmen, von großen Konzernen dominiert und trotz offenkundiger Lobbyfunktion gemeinnützig, und der Verband „Die Familienunternehmer – ASU“ beschworen den Untergang des Mittelstandes als Rückgrat des heimischen Wirtschaftsstandortes. Während sich führende SPD-Politiker hinter Schäuble stellten, lehnten die CSU und der CDU-Wirtschaftsflügel die Bagatellgrenze von einer Million Euro, den 20-Millionen-Schwellenwert für die Verschonungsbedarfsprüfung und den Rückgriff auf das Privatvermögen ab.

Christoph Butterwegge ist Armutsforscher und Politikwissenschaftler. Zuletzt ist vom ihm das Buch Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung erschienen

Von den Bundesländern wollten Bayern, das damals noch grün-rot regierte Baden-Württemberg sowie das schwarz-grüne Hessen den betroffenen Unternehmerfamilien weiter entgegenkommen. Schäuble, bei Kreditverhandlungen mit Griechenland beinhart, knickte bei der Erbschaftsteuer ein. Sowohl die am Unternehmenswert festgemachte Bagatellgrenze wie auch die Prüfschwelle für den Verschonungsbedarf blieben nicht unangetastet. Letztere verdoppelte sich im Referentenentwurf des Finanzministeriums für Unternehmen, die bestimmten Kapitalbindungen unterliegen, auf 40 Millionen Euro.

Schließlich wurde den Erwerbern von Großvermögen oberhalb der beiden Prüfschwellen ein Wahlrecht hinsichtlich der Verschonungsbedarfsprüfung eingeräumt. Erwerber, die ihr Privatvermögen nicht einsetzen oder nicht offenlegen wollen, können mittels eines „Abschmelzmodells“ mit wachsender Höhe des begünstigten Vermögens den Verschonungsabschlag, wenngleich mit zunehmenden Einbußen, trotzdem in Anspruch nehmen.

Mehr Alte, weniger Junge

Der im Juli 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf machte den Unternehmerfamilien noch größere Zugeständnisse. So stiegen die Freigrenzen, bis zu denen keine Verschonungsbedarfsprüfung erfolgt, von 20 auf 26 und von 40 auf 52 Millionen Euro. Die gesetzliche Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde enorm verkompliziert, sodass nur noch Steuerexperten, wie Konzerne sie sich leisten können, durchblicken.

Seit der ersten Lesung des Entwurfs im September 2015 liegt die Gesetzesnovelle auf Eis, weil die CSU weder in Treffen der Fachpolitiker noch im Koalitionsausschuss einem Kompromiss zustimmte. Selbst wenn die SPD gegenüber der CSU standhaft bleibt, wird die Privilegierung der Unternehmerfamilien im Erbschaftsteuerrecht fortdauern. Die soziale Ungleichheit und die Konzentration des Reichtums dürften sich künftig noch erhöhen, weil bald mehr Ältere weniger Jungen in überwiegend kleineren Familien größere Vermögensbestände übertragen. Die CSU sollte sich an Bayerns Landesverfassung erinnern, wo steht: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern.“

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