Hülle

Pachtstreit Der Aufbau-Verlag klärt seine Eigentümerschaft

Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Tat ein Rechtsstaat - wenn man genug Geld und Zeit hat." Dies erklärte letzte Woche der Verleger und Immobilienhändler Bernd F. Lunkewitz, nachdem er 14 Jahre lang über alle Instanzen hinweg und unter Einsatz von 6,5 Millionen Euro ein Urteil beim Bundesgerichtshof erstritten hatte, das ihm bescheinigt, was er die ganze Zeit schon wusste: Die Treuhandanstalt hatte einer Beteiligungsgesellschaft von ihm und anderen Investoren 1991 den Aufbau-Verlag in Berlin verkauft, obwohl dieser gar nicht in die Verfügungsmasse der staatlichen Privatisierer gehörte.

In Wirklichkeit befand sich der Verlag weiterhin im Besitz des Kulturbundes, einem Verein, der bis heute existiert. Zu keinem Zeitpunkt gehörte der Aufbau-Verlag juristisch zum Besitz der SED, die ihn im Frühjahr 1990 dann großzügig an das Volkseigentum abgab. Die DDR-Staatspartei hatte den Verlag vom Kulturbund lediglich gepachtet und dann selbstherrlich als ihr Eigentum behandelt. Lunkewitz war das bei Durchsicht der Aufbau-Akten aufgefallen, weshalb er den Verlag sicherheitshalber 1995 noch einmal als Privatperson vom Kulturbund kaufte. Eigentlich war die Rechtslage auch der Treuhandanstalt bewusst, wie interne Aufzeichnungen von dort belegen, doch bis März dieses Jahres wurde vor diversen Gerichten erbittert darüber gestritten.

Dem Multimillionär Lunkewitz ist kultur- und wirtschaftsgeschichtlich für die Beharrlichkeit in dieser Auseinandersetzung zu danken, denn er hat exemplarisch vorgeführt, wie fahrlässig - wenn nicht gar böswillig oder kriminell, wie er meint - damals in der Treuhandanstalt gehandelt wurde. Politische Vermutungen und Unterstellungen gingen ganz offensichtlich vor gründliche Sachrecherche. Die seinerzeit dem CSU-Finanzministerium nachgeordnete Anstalt arbeitete unter enormem Zeitdruck, da man die DDR-Betriebe nicht sanieren und marktfähig machen, sondern so schnell wie möglich veräußern wollte.

Insofern kümmerte man sich wenig um die oft eigenwilligen Rechtskonstruktionen der DDR-Verlage. Zudem witterte man allerorten PDS-Seilschaften, die es um jeden Preis zu zerschlagen galt, auch wenn die Rechtslage dabei ein wenig gebeugt werden musste. Andere Unternehmen, die in einer ähnlichen Situation waren, wie etwa der Jugendbuchverlag Neues Leben, den die Freie Deutsche Jugend an die SED verpachtet hatte, konnten sich solche Auseinandersetzungen nicht leisten, sondern gingen zwischenzeitlich in Konkurs (von wo aus dann lediglich der Verlagsname weiterverkauft wurde).

Doch was kann Lunkewitz praktisch mit seinem Erfolg anfangen? Er weiß nun, dass er als Privatperson der einzig legitime Eigentümer ist und die Aufbau-Verlagsgruppe GmbH, die jedes Jahr über 200 neue Bücher herausbringt, lediglich eine "vermögenslose Hülle" darstellt, die unrechtmäßig seit 17 Jahren Auslandslizenzen und Filmrechte vergibt. Doch eben diese GmbH gehört ihm auf dem Umweg einer Beteiligungsgesellschaft ja auch, weshalb er seiner eigenen juristischen Person damit den Boden unter den Füßen wegziehen würde. Um dies zu verhindern, baut er gerade eine neue juristische Konstruktion, über die er die ihm zuerkannten Titel- und Markenrechte an die Verlagsgruppe verpachten will, damit die dort gebündelten Verlage (neben Aufbau sind dies noch Rütten Loening sowie Gustav Kiepenheuer) handlungsfähig bleiben und erhalten werden können. Auf jeden Fall muss schnell Klarheit geschaffen werden, denn sonst sind sowohl die Autoren als auch die in- und ausländischen Lizenzpartner verunsichert und erleidet die Gruppe trotz erfreulicher juristischer Klärung unternehmerischen Schaden.

Um den Ersatz von bereits entstandenem Schaden wird es demnächst in einer zweiten Prozessrunde gehen, dann nämlich wollen der linke Großunternehmer und die anderen geschädigten Investoren die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Man darf gespannt sein, wie viele Jahre das dauern und wie viele Millionen es kosten wird.

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